So,
eine große Baustelle - Hausverkauf erfolgreich erledigt, blieb sogar noch etwas übrig, und da die Geier nicht lange auf sich warten lassen, kam mir heute schon der erste "Bettelbrief" ins Haus geflattert.
muß noch kurz etwas dazusagen, die Geldbeträge wurden auf das Konto meiner zukpnftigen EX eingezahlt, und schriftlich wurde nix wegen Rückzahlung vereinbart, wei: Diesen Betrag hat auch die Schwester meiner Ex bekommen, und es wurde ausschließlich gesagt, das sie es uns schenken.
so,
folgender Brief bekam ich heute
Sehr geehrter Herr SXXXXXXXXXX
wie sie sich noch gut erinnern müßten ist zwischen Ihnen und mir noch ein gegebener Kredit in Höhe von 2100 Euro offen (50 % der Kreditsumme von 4200 Euro ) Den an Sie und meine Tochter TXXXXXX gegebenen Kredit gesplittet in 3 Teilbeträge, 25.05.2011 2000 Euro - 03.06.2011 700 Euro und am 13.09.2011 1500 Euro, eingezahlt auf Konto XXXXXXXX von TXXXXXX bei der WXXXXX Bank
Der Kredit von 4200 euro wurde für den Umnau des eigenheims verwendet.Die Rückzahlung wurde für einen Zeitraum von 1,5 - 2 Jahre vereinbart.
Bitte gleichen sie den Betrag von 2100 Euro bis zum 15.ß3.2013 aus.
wie soll ich mich jetzt verhalten ? einfach zahlen ?
lg
Naja,
ich würde da in der Art antworten:
Sehr geehrte Ex-Schwiegereltern,
nach Durchsicht meiner Unterlagen kann ich keinerlei Unterlagen zu dem zwischen uns angeblich bestehenden Darlehensvertrag finden. Bitte schickt mir doch eine Kopie.
Mfg ...
Das ist witzlos, es gibt kein Schriftformerfordernis für Darlehensverträge.
Und egal ob es am Ende als ein Darlehensvertrag, Schenkung oder nur ungerechtfertigte Bereicherung qualifiziert werden sollte - oder auch als ein Darlehen an die Tochter, das im Rahmen eines Gesamtschuldnerausgleichs oder des Zugewinnausgleichs verhackstückt wird - die Hälfte der Einzahlung auf Schwiegertochters Konto bleibt mit recht hoher Sicherheit an Dir hängen, es ist nur die Frage welcher juristische Aufwand für das Aufrollen der Geschichte dazukommt.
Ich würde es daher wasserdicht mit Schwiegereltern und Exe vereinbaren und zahlen und gut ist.
Gruss von der Insel
Ich sehe es ähnlich wie der "Dauerurlauber von der Insel" 😉
Schulden sind Schulden. Wenn es auch keinen wasserdichten Vertrag zur Gründung des Darlehens/Schenkung gibt, so muss dann ein wasserdichter Vertrag zur Auslösung des Darlehens/Schenkung gegründet werden, der alle späteren unfairen Chancen zunichte macht. Das Geld ist ins Haus geflossen, die Bude ist verkauft, jedem bleibt sogar noch Geld über. Was solls, die Schwiegereltern können am wenigsten dafür.
Rechtlich gesehen sind die Schwiegereltern auch bei einer Schenkung auf der richtigen Seite:
oder
Geschenkt ist geschenkt war früher mal .....!!!
Also. Vertrag aufsetzen, auszahlen. Du stehst sauber da und Ende.
Gruß
hi,
aber um ehrlich zu sein, ich weiß nicht, wozu sie das Geld verwendet hat - für normale Einkäufe oder für die Rechnungen der Handwerker, weil das finanz. war alleine ihre Sache, die ganzen Jahre schon.und nun soll ich das zurückzahlen..? hm........
desweiteren hatte meine EX damals 10.000 Euro in unser gemeinsames Projekt "Haus" investiert, dieses Geld fordert sie jetzt auch auf Heller und Pfennig von mir zurück, muß ich das denn jetzt auch noch zahlen ?
Hallo,
was das Geld der Schwiegereltern angeht, dies kann zurückgefordert werden. Hier stellt sich aber die Frage, da es auf das Konto der Tochter gegangen ist ob es überhaupt von dir rückzahlbar ist. Bei einem gemeinsamen Konto stimmt das mit den 50 %. Wäre eine Zugewinnfrage.
Die 10.000 € der Frau, stammen die aus Ehezeiten oder Vorehezeiten? Aus Ehezeiten ist es egal. Vorehezeiten muss sie belegen und dann zählt es zu ihrem Anfangsvermögen.
Sophie
Bei einem gemeinsamen Konto
würde ich als Schwiegereltern nicht nur 50% sondern gleich alles von löffel verlangen. Soll der sich doch mit seiner Ex anschliessend über den Gesamtschuldnerausgleich kloppen.
Wie schon geschrieben - man kann viel konstruieren und die 50% sind, wenn damit der Gesamtbatzen vom Tisch ist, eher noch human.
@Löffel: Deine Ex kann natürlich nichts dafür, wenn Du Dich nie um die gemeinsamen Finanzen gekümmert und deshalb jetzt keinen Überblick hast. Das zählt nicht wirklich. Und letztlich ist es egal, ob ihr das Darlehen der Schwiegereltern ins Haus investiert oder für gemeinsame Lebensführung verjubelt habt. Im Zweifelsfall wird Deine Ex sowieso irgendwelche Belege hervorzaubern, die eine entsprechende Mittelverwendung belegen.
Die Sache mit den 10.000 ist etwas differenzierter zu sehen. Ich würde hier die Ex auch zunächst einmal auf den Zugewinnausgleich verweisen aber Dir muss klar sein, dass das nicht unbedingt sicher durchgeht. Gesamtschuldnerausgleich muss nicht zwingend in Zugewinn oder Unterhalt einbezogen werden, dem Gläubiger steht es frei, einzelne Positionen auszuklammern und direkte Zahlung zu verlangen, auch wenn das dämlich sein mag. Allerdings müsste Deine Ex doch einiges in Sachen Mittelherkunft und -verwendung beweisen können, so dass Du hier die Zahlung ohne grosses Risiko ablehnen kannst.
Gruss von der Insel
moin,
wenn ihr tatsächlich kein gemeinsames Konto hattet, das Geld auf das Konto der Ex geflossen ist, kein Vertrag unterzeichnet wurde und nichts notariell beglaubigt wurde etc...
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würd ich mich genüsslich zurücklehnen und ne Flasche Wein aufmachen.
Gruß
jo
würd ich mich genüsslich zurücklehnen und ne Flasche Wein aufmachen.
.....rechtlich gesehen vielleicht ja, aber nur vielleicht.....
Moralisch halte ich es für fragwürdig........
Gibt es keine Unterlagen/Darlehensverträege oder ähnliches mit seiner Unterschrift,
würde ich nix zahlen und abwarten.
jenpa
..dem Kind beide Eltern
Unabhängig von der moralischen Frage, Inselreif warum meinst du, dass sich die Rückforderung so einfach durchsetzen ließe?
Aus meiner Sicht ist nicht jede nicht dokumentierte Zahlung an die eigene Tochter automatisch zu 50% ein Darlehen an den Ehegatten.
Nicht dass ich rechtssicher behaupten könnte, dass es nicht so ist aber erstaunen würde mich das schon.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
In einem Grundsatzurteil stärkt der Bundesgerichtshof Schwiegereltern jetzt den Rücken: Sie können nach einer Scheidung ihres Kindes all jene Gelder vom einstigen Familienmitglied zurückfordern, die sie ihm mit Blick auf die Ehe – etwa für ein Haus oder eine Eigentumswohnung – geschenkt haben (Az. XII ZR 189/06).
...
Scheidung: Rückenwind für Schwiegereltern - weiter lesen auf FOCUS Online: http://www.focus.de/finanzen/recht/scheidung-rueckenwind-fuer-schwiegereltern_aid_477023.html
Ich konnte es auch nicht glauben, aber obiger Artikel (Focus vom 4.2.2010) besagt, dass die Scheigereltern Rückforderungen stellen können.
VG Susi
Ja, das Urteil kenne ich.
Ich frage mich nur, ob man jede Zahlung an die Tochter vom Schwiegersohn zurück fordern kann.
Aus meiner Sicht hat der TO doch überhaupt kein Geld erhalten.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin,
Ich konnte es auch nicht glauben, aber obiger Artikel (Focus vom 4.2.2010) besagt, dass die Scheigereltern Rückforderungen stellen können.
Letztendlich ist es egal, ob die Schwiegereltern das Geld selbst fordern oder ob es in Form einer Schenkung das Anfangsvermögen des/der Ex erhöht.
Gruß
Brainstormer
Moin,
persönlich kann ich solche "Rumreiterei" auf solchen Punkten vom TO nicht nachvollziehen. Vor allem dann nicht, wenn auch beim Hausverkauf genüg übrig geblieben. Wenn "Mutti" auch noch schön immer die Finanzen gemacht hat und der TO immer brav "sein Taschengeld" für die Flasche Bier am Feierabend abholen durfte - okay. Aber jetzt den Schwiegereltern - die ja früher sicherlich zum sehr vertrauten Kreis gehört haben - das Geld vorzuenthalten geht aus meiner Sicht nicht. Zumal es sich hier auch nicht um Umsummen handelt.
DIN A5 Umschlag mit Rückumschlag, Rückzahlungsvereinbarung (mit Bestätigung, dass keine weiteren Forderungen seitens der Partei anhängig sind) in 2-facher Ausfertigung von beiden Parteien unterzeichnen lassen, nach Rücksendung Geld überweisen - fertig.
Bei allem Streit und verständlicher Mißstimmung sollte man trotzdem zu seinem Wort stehen - gerade wenn keine finanzielle Not besteht - und für eine saubere Rückzahlung sorgen. Gruß Ingo
Letztendlich ist es egal, ob die Schwiegereltern das Geld selbst fordern oder ob es in Form einer Schenkung das Anfangsvermögen des/der Ex erhöht.
Oder die Schwiegereltern forden das Darlehen von ihrer Tochter alleine zurück, die zahlt es und das Endvermögen sinkt endsprechend ab.
Wenn die Ex sowieso die gesamte Hausbaukohle verwaltet hat, ist es nur selbstverständlich, dass das Darlehen der Schwiegers gemeinsam an Ex und Löffel auf das Konto der Tochter ausgezahlt wurde. Wenn die jetzt nur noch halbwegs glaubhaft machen kann, dass das Geld auch ins Haus geflossen oder sonst wie gemeinsam verbraucht wurde, sollte das für ein Familiengericht ausreichen, aus der Lebenswirklichkeit heraus ein gemeinsames Darlehen anzunehmen. Wohin soll man das denn sonst zahlen, wenn kein gemeinsames Konto da ist?
Auch beweistechnisch ziehen Schwiegers und Ex an einem Strang. Löffel wird als Gesamtschuldner verklagt und verkündet Ex den Streit. Die weigert sich, dem Rechtsstreit als Streithelfer beizutreten, wird damit keine Prozesspartei und bleibt (zivilrechtlich streng nüchtern betrachtet) völlig neutraler Zeuge. Davon abgesehen, dass die Schwiegers hier mit allen Informationen versorgt werden, die sie irgendwie brauchen können.
Gruss von der Insel
neutraler Zeuge
Mit mir ist wohl wieder mein Restglaube an die Justiz durchgegangen.
Wird nicht wieder vorkommen. :knockout:
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
mag sein, das du die "rumreiterei" nicht nachvollziehen kannst, ist Dein gutes Recht ! Aber wer sagt denn auch überhaupt, das von dem Hausverkauf genug übrig geblieben ist ? Wie kommst du bitte darauf ? b.z.w wo fängt für Dich genug an - und wo hört es auf ? denn wenn ich mich recht erinnere, habe ich keine Zahl genannt....? oder ?
Un was das "Taschengeld" betrifft, so war es nicht ! also schalt bitte mal einen gang zurück ! Und die SChwiegereltern gehörten auch nicht zu dem "vertrauten" Kreis an - wie Du so schön vermutet hast ! - konnte sie noch nie leiden, das nur mal so am Rande !
Und jetzt kommt bestimmt der Satz"Aha, aber das Geld haste gerne genommen" und um das direkt im Keim zu ersticken,"nein, habe ich nicht, im Gegenteil, hatte damals mit meiner EXE deshalb bösen Streit - weil ich von denen einfach kein Geld wollte" und deshalb ist es auch nicht auf unser gemeinsames Konto gebucht worden, sondern auf Ihres !
Und der Satz"gerade wenn keine finanzielle Not besteht" ist auch nicht von schlechten Eltern, ich denke mal, das nur die wenigsten hier von uns sich nicht in "finanzielle Not" befinden, oder ? also wie kommmst DU denn bitte darauf, das es bei mir nicht so ist ?
Und es wurde auch nie eine mündliche oder schriftliche "Rückzahlung" ausgemacht, das kommt erst jetzt auf den Tisch !
wie kann ich dann das "geschenkte"Geld meiner eltern zurückfordern ? Leider können sie es nicht "persönlich-schriftlich" ihr zukommen lassen, denn sie sind beide verstorben.Lass mich mal raten, da habe ich keine Chance, oder ?
lg
Hallo,
ihr hattet also ein gemeinsames Konto von dem alles mögliche abging und eure Gehälter eingingen? Dann hatte deine Frau noch ein eigenes? Wenn sie also das Geld auf ihr persönliches Konto, auf das du keinen Zugriff hattest, erhalten hat, kannst du ja gar nicht wissen, was sie damit gemacht hat. Und auch nicht wissen, welche Verpflichtungen sie damit eingegangen ist.
Bei mir war das damals so, dass meine Eltern auf das gemeinsame Konto überwiesen haben. Damit wurde es uns beiden im Anfangsvermögen je zur Hälfte eingerechnet. Wäre es auf mein Konto gegangen, wäre es komplett in mein Anfangsvermögen gewandert.
Sophie
Moin Loeffel,
wie kann ich dann das "geschenkte"Geld meiner eltern zurückfordern ?
Wenn die Schenkung an dich allein ging, brauchst du nichts zurückfordern, sondern es wird beim Zugewinnausgleich deinem Anfangsvermögen zugerechnet.
Gruß
Brainstormer