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Haus verkauft - jetzt kommen die forderungen der Schwiegererltern

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(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin loeffel,

die Hauptursache Deiner Probleme liegt hier:

das finanz. war alleine ihre Sache, die ganzen Jahre schon.

das anlässlich einer Scheidung wieder aufzudröseln ist schwierig. Vor allem, weil Deine Ex offenbar ein Finanz-Crack ist und Du nicht (man wird das auch nicht über Nacht bei einer Scheidung).

Und es wurde auch nie eine mündliche oder schriftliche "Rückzahlung" ausgemacht, das kommt erst jetzt auf den Tisch !

Fakt ist: Es gibt die Rückforderungsmöglichkeit bei einer Scheidung; egal, ob man das nun gut findet oder nicht. Wie gut Dein Verhältnis zu Deinen Schwiegis war und ob Du die leiden konntest, spielt juristisch auch keine Rolle. Eine Rückzahlung brauchte dafür nicht ausgemacht werden; Deine Ex-Schwiegis haben Euch das Geld ja in der Annahme geschenkt (man sagt auch "Vererben mit warmer Hand" dazu), dass Eure Ehe Bestand hat. Mit der Trennung ist die Geschäftsgrundlage hierfür entfallen.

wie kann ich dann das "geschenkte"Geld meiner eltern zurückfordern ? Leider können sie es nicht "persönlich-schriftlich" ihr zukommen lassen, denn sie sind beide verstorben.Lass mich mal raten, da habe ich keine Chance, oder ?

das brauchst Du nicht zurückzufordern; wenn Du die Zahlung belegen kannst, kannst Du die Schenkung Deiner verstorbenen Eltern in DEIN Anfangsvermögen einstellen; dort vermindert sie dann Deinen Zugewinn während der Ehe.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.02.2013 17:22
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Da haben wir es dann doch. Auf die sofortige Rückzahlungsforderung würde ich nicht einsteigen (schon der Tonfall des Schriebs der Schwiegies ist abstrus). Einfach mitteilen, dass Dir kein Darlehen bekannt ist. Hier sind sind sie in der Beweispflicht. Aber alleine die Zahlung auf das Konto ihrer Tochter (auf das Du kein Zugriff hattest?) ist mE ein guter Indiz, dass es sich um eine Zahlung ausschließlich an ihre Tochter handelt. Vermutlich werden die Schwiegies das auch erkennen, sodass es dann tatsächlich keinen Unterschied macht, wenn der dann als Schenkung zu verbuchende Betrag das Anfangsvermögen der Ex erhöht. Im Gegenzug solltest Du die hoffentlich dokumentierbaren Schenkungen Deiner Eltern (Überweisungen?) Deinem Anfangsvermögen zuschlagen.

Ich bin kein Zugewinnsexperte - aber unterschiedliche Auswirkungen kann es haben, wenn einer von Euch einen "neg. Zugewinn" hat. 

Gruß, toto


AntwortZitat
Geschrieben : 21.02.2013 22:46
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Loeffel,

Dein emotionaler Beitrag zeigt ja, dass das Thema Dir nahe geht. Aber wenn es wirklich so ist, Du kein gutes Verhältnis zu den Schwiegereltern hast, keine Ansatzpunkte für einen mündlichen Darlehnensvertrag (der genauso gelten würde) siehst, dann ist es eben so. Dann kannst Du wie beschrieben, die Forderung zurückweisen und die Sache ist doch erstmal geregelt. Dann sind die Schwiegereltern am Zug.

Ansonsten: Warum schmeißt Du das Schreiben nicht in die Mülltonne und ignorierst es? Oder ist da doch ein Grund für ein "schlechtes Gewissen", den wir noch nicht kennen? Gruß Ingo


AntwortZitat
Geschrieben : 21.02.2013 23:55
(@loeffel1172)
Rege dabei Registriert

Moin zusammen,

also, folgendes, nein, ich hatte keine "berechtigung" für ihr Konto, das gehört alleine Ihr. Ich war gestern auch beim anwalt (hat mit schlechten Gewissen oder ähnliches nix zu tun - habe keines ) viel mehr wollte ich von Ihr wissen, was evtl. auf mich zukommen könnte, also, laut Ihrer Aussage, wie auch schon TOTOHH schriftlich festgehalten hat, sind meine zukünftigen Schwiegereltern  am Zug, indem sie beweisen müssen, das es sich um einen Kreditvertrag handelt, der auch (wußte ich nicht) auch mündlich zum tragen kommt. Können sie diesen Beweis nicht erbringne, sondern nur eine Zeugin - indem Fall die Tochter - vorbringen, steht Aussage gegen Aussage.

Es wird auch nicht, so wie hier einige vermutet haben der Geldbetrag auf Ihr Anfangsvermögen draufgerechnet, das es sich um einen "Kredit" handelt und nicht um Schenkung ! Da liegt der kleine, aber feine Unterschied.Meine Anwältin schreibt Ihm jetzt einen Brief zurück, sie hielt es für besser, da sie meinte, das mein Tonfall wo noch etwas "schlimmer" werden würde, als der vom Schwiegerpappi :-))

so, jetzt noch ein anderes Problem, b.z.w eine Frage zu dem Angfangsvermögen etc.
wie wird sowas geregelt ?
kann mir das jem. mal erklären, wäre nett.
Desweiteren bin ich ab Mitte März für min 12 Wochen krank geschrieben, wie wird das denn mit dem Unterhalt geregelt, meine, mir würden dann ja ca 350-400 Euro fehlen, wegen dem Krankengeld, gibt es für sowas auch eine Regelung ?

lg


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.02.2013 08:11
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Es wird auch nicht, so wie hier einige vermutet haben der Geldbetrag auf Ihr Anfangsvermögen draufgerechnet, das es sich um einen "Kredit" handelt und nicht um Schenkung ! Da liegt der kleine, aber feine Unterschied.

Ähm, ja klar, können die Schwiegies beweisen, dass es sich um einen Kredit an Dich und ihre Tochter handelt, dann ist es eine Rückzahlungsverpflichtung, die eben jetzt fällig gestellt würde und somit Dein/ Euer jeweiliges Endvermögen mindert.

Das es eine Schenkung an Deine Ex war, die dem Anfangsvermögen zugeschlagen wird war eigentl der logische Schluss den die Schwiegis treffen werden, wenn sie merken, dass sie nicht beweisen können, dass es einen mündlichen Kreditvertrag gab.

Ich bin der Auffassung, dass Du nicht um die "Bezahlung" eines Teils der Summe herum kommst - entweder direkt als Kredit oder implizit, weil es eine Schenkung war, die das AV der Ex erhöht oder weil es ein Kredit an die Ex ist, der ihr Endvermögen mindert.

Viel wichtiger war aber doch dies:

Im Gegenzug solltest Du die hoffentlich dokumentierbaren Schenkungen Deiner Eltern (Überweisungen?) Deinem Anfangsvermögen zuschlagen.

Zum Nachweis des Anfangsvermögen machst Du eine Vermögensaufstellung zum Tag der Eheschließung (idealerweise belegt mit Kontoauszügen) - je mehr Du nachweisen kannst, desto besser! Und addierst dann noch die Schenkungen Deiner Eltern obendrauf.

Aber hat Deine Anwältin dazu nicht gesagt?

Gruss, Toto


AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2013 09:55
(@Inselreif)

Hi Löffel,

dass Darlehensverträge nicht schriftlich sein müssen, haben wir Dir oben unter Antwort #2 schon geschrieben.
Dieses "Aussage gegen Aussage" ist mit grösster Vorsicht zu geniessen. Ein Zeuge ist ein Beweismittel und Deine Ex wäre in einem Prozess der Schwiegereltern gegen Dich ein Zeuge und kann zum Beweis deren Vortrags aussagen. Du hingegen bist Partei, deren Aussage keine Beweiskraft hat. Zum Glück für Dich ist der Zeugenbeweis im Familienverfahren nicht gerne gesehen.
Und zum "kleinen aber feinen Unterschied" darf ich noch einmal warnen, dass die Schwiegereltern (noch) völlig frei sind, sich zu drehen und plötzlich zu behaupten, dass das, was ihr damals vereinbart hattet, nicht als Darlehen sondern als Schenkung anzusehen ist. (siehe zwischenzeitlich Totos Beitrag)

Jetzt einen Anwalt zu nehmen war aus meiner Sicht aber völlig ohne Not. Die 270 Kröten hättest Du besser für den Unterhalt aufgespart, der sich durch ein paar Wochen vorübergehende (!) Krankschreibung nicht ändern wird.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2013 10:05
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