Hausrat und Auto
 
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Hausrat und Auto

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(@kimmi)
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Hi!

Unser Hausrat wurde während des Trennungsjahres aufgeteilt und ich habe mir von der Ex schriftlich bestätigen lassen das sie kein weiteres Anrecht auf Hausrat hat.
Nun wird demnächst der Zugewinnausgleich anstehen.

Hierzu habe ich eine Frage:

Wir haben uns während der Ehe ein Familienauto gekauft das zum einen durch mich gafahren wurde um auf Arbeit zu kommen. Zum anderen war es eben auch Famielenfahrzeug für Einkauf etc.
Nachdem meine Ex einen Teilzeitjob angenommen hatte brauchte Sie auch ein Auto. Somit habe ich wieder meinen alten Hobel, (mit in die Ehe gebracht, aber abgemeldet) gefahren und Sie hat die Famielenkutsche benutzt.
Nach der Trennung hat sie sich ein neues Auto gekauft und ich habe die Familienkutsche behalten.

Im Moment zahle ich noch die Raten für das Auto ca. 1 Jahr lang ab.

Zählt das Auto beim berechnen des Zugewinnausgleichs zum Vermögen und ich muss ihr die Hälfte des Autowertes auszahlen?
Oder wird das Auto nicht mit einberechnet?
Ihr neues Auto ist wohl aussen vor und wurd nicht mit einberechnet!?

mfg
kimmi


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.05.2010 14:34
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Kimmi,

ein "Familienauto", mit dem Einkäufe erledigt und Kinder zur Schule und in den KiGa gefahren werden, wird üblicherweise nicht als Vermögenswert betrachtet, sondern als Hausratsgegenstand. Wenn Euer Hausrat also bereits schriftlich als "aufgeteilt" dokumentiert ist, dürfte sich diese Frage erledigt haben.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.05.2010 14:38
(@kimmi)
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Danke Martin!

Also ist der entscheidende Punkt dieser, ob das Auto zum Hausrat gehört hat oder nicht!?

Wer entscheidet das? Ich werde natürlich behaupten das es Hausrat ist, und Sie mit sicherheit das Gegenteil.
Wird dann wohl richterlich entschieden werden müssen, oder?

Ihr neues Auto, das sie sich während des Trennunsjahres gakauft hatte, wird denk ich nicht mit einberechnet, oder?

mfg
kimmi


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.05.2010 14:43
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Kimmi,

natürlich kann man wegen allem und jedem ein Gerichtsverfahren anfangen und ein Auto nachträglich zu irgendwas umdeklarieren. Da das angerufene Gericht nicht dabei war, hängen die Erfolgsaussichten nicht zuletzt vom Auto selbst ab: Ein 10 Jahre alter VW Sharan oder ein Opel Zafira wird auch bei energischem Bestreiten eher ein Familienauto und damit Hausrat sein; ein drei Jahre alter Porsche eher nicht.

Beim Streit um ein neues Auto, das während der Trennungszeit angeschafft wurde, könnte eine Rolle spielen, ob die Anschaffung vor oder nach dem Stichtag (Scheidungsantrag) passiert ist und von welchem Geld es bezahlt wurde.

Wenn Deine DEF sich während der Trennung ein neues Auto kaufen kann, dürfte sie für ein Gerichtsverfahren vermutlich keine Verfahrenskostenhilfe bekommen. Vielleicht kannst Du mal vorsichtig andeuten, das ein solcher Rechtsstreit recht teuer werden kann.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.05.2010 14:51
(@kimmi)
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Na ja,

Das "Famileienauto" ist nun 4 Jahre alt und bestimmt im Moment noch 8 Tsd wert.

Ihr Auto zahlt sie wahrscheinlich auf Raten, denn GEld hatte Sie keines. Das Anschaffungsdatum war vor dem Stichtag!
Prozesskostenhilfe ist bei Ihr schon genehmigt. In wie weit dabei auch das Problem Hausrat und Auto abgedeckt wird weis ich nicht.

mfg
kimmi


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.05.2010 14:59
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Kimmi,

in Ermangelung einer Glaskugel wirst Du dann einfach abwarten müssen, wozu sie sich entschliesst und wie sie dabei argumentiert. Was für ein Auto ist das Familienauto denn?

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.05.2010 15:02
(@kimmi)
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Das Auto ist ein VW Touran.

Wird dieser Zugewinnausgleich eigentlich von Ihrem Anwalt verlangt, oder passiert das vor Gericht am Scheidungstermin?

mfg
kimmi


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.05.2010 15:51
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Zugewinnausgleich gehört zu den Scheidungsfolgesachen und muss von dem, der ihn haben möchte, gerichtlich beantragt werden. Also vom Anwalt beim Gericht.

Das kann allerdings auch bis zu 3 Jahre nach der Scheidung passieren.

Mann kann sich auch privat, mit oder ohne Zahlung, einigen, sollte dann aber zumindest notariell den Güterstand der Ehe von Zugewinngemeinschaft auf Gütertrennung ändern lassen, sonst bleibt das unverbindlich auf Treu und Glauben.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.05.2010 15:57
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Kimmi,

Das Auto ist ein VW Touran.

das ist schon mal ziemlich unzweifelhaft eine Familienkutsche und mit ihrer Unterschrift unter der Hausratsteilung eigentlich erledigt. Falls sie das zum Zeitschrift ihrer Unterschrift nicht wusste, ist das nicht Dein Problem. Problematisch könnte höchstens werden, wenn sie ein Formular unterschrieben hat, auf dem haarklein jeder Kaffeelöffel aufgeführt wurde - und das Auto nicht.

Wird dieser Zugewinnausgleich eigentlich von Ihrem Anwalt verlangt, oder passiert das vor Gericht am Scheidungstermin?

üblicherweise wird das vor der Scheidung in einem Schriftsatz aufgeführt und bei der Scheidung mitverhandelt.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.05.2010 16:00
(@kimmi)
Zeigt sich öfters Registriert

lasst mich mal kurz zusammenfassen.

1.) Zugewinnausgleich muss gerichtlich beantragt werden.
Wird das nicht gemacht gehen bleibt die Zugewinngemeinschaft 3 Jahre lang erhalten.
In dieser Zeit wírd die der Zugewinn weiterhin geteilt? Habe gedacht das ist automatsch nach Eingang des Scheidungsantrag erledigt!?

2.) das Familienauto ist Hausrat. Der Hausrat wurde nicht weiter aufgeschlüsselt. Somit ist das Familienauto meins und Sie bekommt kein Anteil vom Auto.

mfg
kimmi


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.05.2010 16:13




(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi kimmi

Der Zugewinn endet mit Zustellung des Scheidungsantrages, der Ausgleich des Zugewinns während der Ehe hingegen kann bis zu 3 Jahre nach Scheidung beantragt/durchgeführt werden. Das bitte unterscheiden.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.05.2010 16:23
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

So ist es richtig.

Ich habe mich da schlecht ausgedrückt.

Die notarielle Beendigung der Zugewinngemeinschaft ist nur vor dem Scheidungsantrag nötig.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.05.2010 16:34
(@kimmi)
Zeigt sich öfters Registriert

Der Zugewinn endet mit Zustellung des Scheidungsantrages, der Ausgleich des Zugewinns während der Ehe hingegen kann bis zu 3 Jahre nach Scheidung beantragt/durchgeführt werden.

Wenn ich das richtig verstanden habe wird das Vermögen während der Ehe bis zur Zustellung des Scheidungsantrages berücksichtigt.

Wenn jetzt z.B. erst in 2 Jahren dieser Ausgleich beantragt wird, ich aber bis dahin mein Vermögen "verspeckuliert" habe muss ich trotzdem das Geld das ich am Zustellungstag hatte teilen? Ist das so richtig?
Was passiert z.B mit dem Auto falls es doch mit einberechnet wird. Es ist ja in 2 Jahren weniger Wert als jetzt.
Wie wird das dann da gemacht?

mfg
kimmi


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.05.2010 17:59
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Das Ende des Zugewinns stelle Dir vor wie eine Momentaufnahme. Alles, was danach passiert, liegt im Verantwortungsbereich des jeweiligen besitzers. Dieser "haftet" dann auch dafür. Sollte eigentlich plausibel sein. Im Falle des Autos kann der Nichtbesitzer nicht dafür verantwortlich gemacht werden, dass der Besitzer dieses z.B. zu Schrott fährt, abnutzt oder sonstwas damit anstellt.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.05.2010 18:09
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Vielleicht noch ein Hinweis zum Wert des Autos:

Die Vermögenswerte werden vom Gericht standardmässig mit 0,- angenommen.

Jeder der etwas anderes behauptet muss es beweisen.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.05.2010 18:14
(@kimmi)
Zeigt sich öfters Registriert

Moin, moin!

Sorry, da muss ich noch mal nachhaken.
Das verstehe ich jetzt glaub ich net ganz.  :question:

Das Ende des Zugewinns stelle Dir vor wie eine Momentaufnahme. Alles, was danach passiert, liegt im Verantwortungsbereich des jeweiligen besitzers. Dieser "haftet" dann auch dafür

Als Beispiel zum Verständnis: Ich hätte zum Zeitpunkt der Scheidungsantragszustellung 10.000€ + und ein Auto im Wert von 8.000€. macht ein Vermögen von 18.000€ (angenommen ich wärer mit 0€ in die Ehe gestartet) .
2 Jahre nach der Scheidung beantragt Ex einen Vermögensausgleich. Zu diesem Zeitpunkt sind die 10.000€ ausgegeben und das Auto ist nur noch 4.000€ Wert.
Heist das dann das ich Ihr trotzdem 9.000€ überweisen muss?

@ Beppo

Die Vermögenswerte werden vom Gericht standardmässig mit 0,- angenommen.

Das verwirrt mich jetzt total :knockout:

Auto ist beim berechnen des Vermögenswertes nichts Wert? Oder wie meinst du das?

mfg
kimmi


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.05.2010 09:39
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das verwirrt mich jetzt total :knockout:

Was verwirrt dich daran?

Wenn jemand eine Behauptung über einen Vermögenswert aufstellt, muss er diese Behauptung substanziieren.

Wenn er das nicht kann, existiert dieser Vermögenswert eben nicht.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.05.2010 10:01
(@zahltag)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Kimmi,

alles was du an AV und EV hast musst du beweisen, sonst könnte ja jeder behaupten das AV war 100.000 Euro und das EV 0,00 Euro.
Beantrage alles mögliche was zu deinem AV gehört schriftlich bzw. schau in deinen Unterlagen nach.
Alte Kontoauszüge, alte Sparbücher, ggf. ein Kaufvertrag für ein Auto kurz vor der Ehe, Guthaben der LV´s und Bausparverträge zum Hochzeitstag damals und das gleiche musst du dann auch für dein EV zusammenstellen und ggf. einreichen vor Gericht.

Kleiner Tipp zum Auto, auch wenn es wahrscheinlich nicht zum Zugewinn bei dir zählt.
Geh zu einem Autohaus (4 Stern dieses Jahr?, wollen was hoffen) und gib an, dass du dir ein neues Auto kaufen willst und dein altes dafür in Zahlung geben willst, bei mir haben die es komplett geschätzt und bewertet und zwar so wie ich es mir vorgestellt habe, sogar noch etwas geringer vgl. mit einer einfachen Schwackeberechnung hab ich dadurch 2000 Euro weniger EV und wenn es jemand anzweifelt muss er halt ein Gegengutachten erstellen lassen…

Ansonsten immer mehr ansetzen im AV und weniger im EV, Korrekturen zu deinen ungunsten werden sicherlich noch vorgenommen, mach dir da keine Gedanken.

Gruß Zahltag


AntwortZitat
Geschrieben : 28.05.2010 10:47
(@kimmi)
Zeigt sich öfters Registriert

Hi Zahltag, Hi Beppo,

Ich war eigentlich auch der Meinung das ich mein Vermögen darlegen muss.
Aber Beppos letzte Aussage lese ich so, als ob die Ex mein Vermögen Beweisen muss.

Oder kapier ichs grad net. :knockout: :knockout:

mfg
kimmi


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.05.2010 11:00
(@zahltag)
Nicht wegzudenken Registriert

Hey Kimmi,

ich denke es werden bei dir mal Zahlen benötigt bzgl. AV und EV von dir und KM, dann kann man mehr sagen.

Ggf. wird KM von dir einen Zugewinn von XX Euro fordern, dann bist du natürlich in der Pflicht angaben zumachen, wenn du anderer Meinung bist, deswegen suche alles zusammen was dein AV angeht je mehr du hast desto besser und dann achte darauf, dass dein EV geringer ausfällt als dein AV, dann musst du nichts zahlen und hast eine Baustelle weniger.

Schaumal unter „Foren“ bei Zugewinn auf der ersten Seite da hab ich mal einen Beitrag aufgemacht, mittlerweile hab ich alles zusammengesammelt in meine Schublade gelegt und wenn was kommt mach ich die Schublade auf und gebe es meiner Rain. Ich habe einmal eine Berechnung gemacht mit den „nackten“ zahlen, also so wie es im schlechtesten Fall aussehen kann bei mir (damit ich weiss was auf mich zukommen kann) und einmal hab ich das ganze „schön“ gerechnet, damit man was streichen kann.

Gruß Zahltag


AntwortZitat
Geschrieben : 28.05.2010 11:12




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