Frage zum Zugewinn
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Frage zum Zugewinn

 
(@papa4five)
Nicht wegzudenken Registriert

Abgetrennt von diesem Thema

[kurz mal einklink]

Hallo zusammen,

darf ich mal nachfragen, warum im folgenden

(Anfangsvermögen, Endvermögen und Vermögen zum Trennungszeitpunkt), die jeweils nach Aktiva und Passiva zu unterteilen sind

nach dem Vermögen zum Trennungszeitpunkt gefragt wird?

Auch weiß ich nicht, was genau unter passiva und aktiva zu verstehen ist.

LG
P45

[schnell wieder aus klink]   🙂


Wenn ein Mann sich von seiner Frau trennt, ist er ein Schuft.
Wenn eine Frau sich von ihrem Mann trennt, ist er auch ein Schuft, denn sonst hätte sie sich ja nicht von ihm trennen müssen.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.06.2010 17:02
(@childless)
Zeigt sich öfters Registriert

[kurz mal einklink]

nach dem Vermögen zum Trennungszeitpunkt gefragt wird?

[schnell wieder aus klink]   🙂

Das frage ich mich auch!

Es zählt doch nur Heirat (=Anfangsvermögen) und Tag der Zustellung des Scheidungsantrages (=Endvermögen)


AntwortZitat
Geschrieben : 15.06.2010 17:12
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

darf ich mal nachfragen, warum im folgenden
nach dem Vermögen zum Trennungszeitpunkt gefragt wird?

Seit der FamFG reform vom 1.9.2009 kann man schon für den Zeitpunkt der Trennung eine Vermögensauskunft verlangen. Damit soll dem verstecken von Vermögenswerten vorgebeugt werden.

...

Das Haus gehört zu den Aktiva, die Hypothek zu den Passiva.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.06.2010 17:14
(@papa4five)
Nicht wegzudenken Registriert

Seit der FamFG reform vom 1.9.2009 kann man schon für den Zeitpunkt der Trennung eine Vermögensauskunft verlangen. Damit soll dem verstecken von Vermögenswerten vorgebeugt werden.

Dieses "verstecken" muß dann aber doch mit dem Vorsatz geschehen, das man dem anderen damit schaden will, oder?
Beispiel:
Ich hatte bei Trennung ne LV mit >17.000€, nun ist diese aufgelöst.
Grund war damals, u.a. kauf von neuen Möbeln, TV, HIFI, Töpfen usw (EX hatte ja ihr Zeug mitgenommen). Der Rest ging aufs Konto, was aber jetzt wieder im Minus ist.
Man könnte mir vielleicht schlechtes wirtschaften vorwerfen, aber nicht den Vorsatz etwas zu verstecken, da das Kapital ja futsch ist, oder?

LG
P45

(der sich entschuldigt, für das dazwischen drängen. [Paßt aber dennoch irgendwie zum Topic :wink:])


Wenn ein Mann sich von seiner Frau trennt, ist er ein Schuft.
Wenn eine Frau sich von ihrem Mann trennt, ist er auch ein Schuft, denn sonst hätte sie sich ja nicht von ihm trennen müssen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.06.2010 17:36
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin P45,

Ich hatte bei Trennung ne LV mit >17.000€, nun ist diese aufgelöst.
Grund war damals, u.a. kauf von neuen Möbeln, TV, HIFI, Töpfen usw (EX hatte ja ihr Zeug mitgenommen). Der Rest ging aufs Konto, was aber jetzt wieder im Minus ist.
Man könnte mir vielleicht schlechtes wirtschaften vorwerfen, aber nicht den Vorsatz etwas zu verstecken, da das Kapital ja futsch ist, oder?

je nachdem, wie Deine Ex drauf ist, kann sie Dir bei diesem Konstrukt ggf. einigen Ärger machen. Was Du anschaffen "musstest" oder was sie alles an Hausrat mitgenommen hat, wird dabei nicht die entscheidende Rolle spielen; wenn sie bzw. ihr Anwalt einwendet "zum Trennungszeitpunkt gab es eine LV mit einem Rückkaufswert von 17.000 Öre, hast Du möglicherweise ein grösseres Problem und "darfst" ihr im Rahmen des Zugewinnausgleichs noch einmal die Hälfte davon über den Tisch reichen.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.06.2010 18:20
(@papa4five)
Nicht wegzudenken Registriert

[Bitte ab #8 abtrennen und einen neuen Thread aufmachen, da dies sich nun doch zu weit entfernt, danke]

Guten Morgen,

was Brille007 da schreibt, macht mir nun aber doch leichte Kopfschmerzen.
Ich hab keine Vermögenswerte verjubelt. Mir quasi nun auf ihre Kosten ein schönes Leben gemacht.

Ob man die Anschaffungen, welche ich Trennungsbedingt gemacht habe, als "Vermögen" darstellen kann, mag ich ja noch nachvollziehen.
Das würde dann aber in eine Hausratsaufteilung oder besser in das Endvermögen einfliessen.

Aber wo sollte ich damals denn das Geld hernehmen? Hätte ich ein kleines Darlehen aufgenommen, wäre das dann besser gewesen?
War auch eine Überlegung, aber ich entschied mich anders.

Beim Zugewinn, beim Endvermögen, hätten sich, die dann noch bestehende LV und ein neues Darlehen ja auch quasi aufgehoben.
Jetzt würde man so tun, als ob ich doch Vermögen hätte.

Irgendwie scheint EX ja dann auch Recht zu bekommen, das wir seid der Trennung, jeweils für uns selbst wirtschaften und
somit keine Zugewinngemeinschaft mehr sind.

Gutmütig hatte ich lange Zeit nach der Trennung über 1.200€ rübergeschoben (zusätzlich, zur Tilgung, welche nur über mich lief, und ihrem Einkommen).
Auch so konnte sie schön bei ihrer Mutter ein Darlehen für ein neues Auto abstottern.
Das will sie auch nicht mehr in das Endvermögen mit aufnehmen.

Irgendwie läuft es doch beim Zugewinn auf den Tag der Trennung hinaus.
Hätte ich damals bloß ein Darlehen aufgenommen 🙁

LG
P45


Wenn ein Mann sich von seiner Frau trennt, ist er ein Schuft.
Wenn eine Frau sich von ihrem Mann trennt, ist er auch ein Schuft, denn sonst hätte sie sich ja nicht von ihm trennen müssen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.06.2010 11:15
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus P45,

es taucht hier immer wieder das gleiche Problem auf. Geld fließt ohne geklärte Rechtsgrundlage oder ähnlichem von A nach B. Irgendwann kommt es zu Streitereien und dann kommt für einen das dicke Ende vor Gericht und er zahlt doppelt. Meist sind natürlich die Männer davon betroffen hier im Forum.
Schlussendlich wird es niemand interessieren, ob Du das Geld für wichtiges oder unwichtiges ausgegeben hast. Interessieren wird nur, ob Ex Anspruch auf einen Anteil davon gehabt hätte. Wenn ja, dann darfst Du zahlen.

Und freiwillige Mehrzahlungen von Dir an sie? Selber schuld?
Tatsächliches Recht, aber gefühltes Unrecht.

Gruß, Michael


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2010 11:23
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Da dieses Gesetz noch recht neu ist, gibt es (hier) bisher recht wenig Erfahrung damit, wie es angewendet wird.

Vermutlich soll damit nicht verhindert werden, dass du dir was zu essen oder einen neuen Fernseher kaufst, so wie du es in der Ehe auch gemacht hättest.
Auch sollte die Anschaffung von neuem Hausrat nach der Trennung kein Problem darstellen.

Es soll angeblich nur sicherstellen, dass du unrechtmäßig Vermögen zur Seite schaffst.
Nur ob und wie du deinen Richter davon überzeugst ist mal wieder völlig unklar.

Das ist natürlich auch ein absolut unklarer Rechtsbegriff und die Ministerin für Anwaltsinteressen, Zypries hat hier sicher auch nicht ohne Grund bestehende Rechtssicherheit abgeschafft um neues Streitpotenzial und somit Profit für Anwälte zu Lasten von Scheidungseltern zu kreieren.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2010 11:34
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin P45,

ich wollte nicht behaupten, dass das zwingend so eintreten wird, aber Dich darauf hinweisen, dass Dinge, die Dir logisch erscheinen, in einer gerichtlichen Auseinandersetzung ganz anders dargestellt werden können. Einfach, weil ein geschäftstüchtiger Anwalt damit den Streitwert und damit sein Honorar erhöhen kann.

Du hast mit der Kohle aus einer LV dringend notwendigen neuen Hausrat für Deine neue Wohnung angeschafft. Das scheint Dir logisch; Du empfindest es als "Dein Recht". Ein pfiffiger Gegenanwalt kann das aber rundweg bestreiten und einfach behaupten, Du hättest die Kohle unterm Kopfkissen; neuen Hausrat hättest Du nicht gebraucht, weil genug da war und Deine Ex Dir grosszügigerweise alles überlassen hat, was Du haben wolltest (und kein Gericht wird einen Ortstermin in Deiner Wohnung anberaumen). Und dass man die Quittungen, die Du eventuell vorlegen könntest, auch von Arbeitskollegen bekommen könne, wisse ja sowieso jeder. Aber selbst, wenn man Deinen Darstellungen Glauben schenkt und diese Anschaffungen tatsächlich stattgefunden hätten: Wer hat Dir das Recht gegeben, ohne Absprache mit Deiner Ex einen gemeinsamen Vermögenswert aufzulösen, um ihn in persönlichen Hausrat zu investieren? Deshalb wird beantragt, im Rahmen der Zugewinnauseinandersetzung die Hälfte dieser LV plus Zinsen an die Antragstellerin... blabla

Ich will Dir keine Angst machen und nicht schwarzmalen - aber das erste, was vor Gericht auf der Strecke bleibt, ist die Wahrheit. Anwälte suchen auch nicht nach ihr; sie sagen höchstens "Kann er beweisen, was er behauptet? Wenn nicht, bestreiten wir seine Behauptungen einfach mit Nichtwissen!"

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2010 11:49
(@papa4five)
Nicht wegzudenken Registriert

Ok, danke ihr zwei,

man muß manchmal wirklich alles mir anderen Augen sehen, um zu verstehen, was wie Anwälte denken oder machen könnten,
und wie alles dann abläufen könnte.

LG
Papa4Five


Wenn ein Mann sich von seiner Frau trennt, ist er ein Schuft.
Wenn eine Frau sich von ihrem Mann trennt, ist er auch ein Schuft, denn sonst hätte sie sich ja nicht von ihm trennen müssen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.06.2010 12:24




(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

hallo zusammen,

da ich heute erfahren habe das diese choose nun auch im rahmen der scheidung anberaumt ist stelle ich die frage ob ex denn nicht auch ihre vermögensverhältnisse angeben muss?
bsp. ich habe LV mit rückkaufswert 500€, exe hat auch LV mit gleichem RK -Wert.

Ist die gleichung dann null?

wenn Summe der RK-Werte unterschiedlich... wird dann die hälfte des diff. betrags bestätigt? auch wenn exe den höheren RK-Wert hat?

danke und gruss,
minna


Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...

AntwortZitat
Geschrieben : 17.06.2010 17:45
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

bsp. ich habe LV mit rückkaufswert 500€, exe hat auch LV mit gleichem RK -Wert.

Ist die gleichung dann null?

ja, dann hebt sich das wechselseitig auf, als hätten beide ein Sparbuch mit 500 EUR drauf: Jeder behält seins; nichts wird ausgeglichen.

wenn Summe der RK-Werte unterschiedlich... wird dann die hälfte des diff. betrags bestätigt? auch wenn exe den höheren RK-Wert hat?

so isses. Wenn Deine 500 wert ist und ihre 1.000, muss sie Dir 250 ausgleichen.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.06.2010 19:28
(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

@brille,

danke, das wird ja ne lustige hin und her schieberei von zahlen.

gruss,
minna


Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...

AntwortZitat
Geschrieben : 21.06.2010 14:13
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

danke, das wird ja ne lustige hin und her schieberei von zahlen.

Eigentlich nicht.

Es wird nicht Positionsweise verrechnet, sondern es werden auf beiden Seiten erst die Vermögenswerte saldiert und danach der Zugewinn über Alles ermittelt.

Also nicht die LV, das Haus, die Autos getrennt abgerechnet.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.06.2010 14:26
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

es wird also quasi geschaut, wer hat was vorher mit in die Ehe gebracht - und was wurde
in der Ehezeit angeschafft.

Dann wir gequotelt.

Ich denke hier wird nur eine Entscheidende Rolle der Zeitwert sprechen. Oder?

Gruß
Agent


Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 21.06.2010 14:34
(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

tach euch allen,

wie verhält es sich denn z.b. mit der familienkutsche?
angeschafft in ehezeit,genutzt für alle familienfahrten,urlaube,einkäufe,kröte zum vorkiga,artbesuche bringen ect.

da die hausrataufteilung bereits richterlich als entgültig entschieden geurteilt wurde bin ich davon ausgegangen das auch die kutsche beim zugewinn nicht mehr berücksichtigt wird.

der wagen wurde durch den eintausch meines wagens anfinanziert und jetzt nach ternnung bezahl auch nur ich die raten.

minna


Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2010 15:05