Moin!
Erstmal ein Hallo an alle die mich kennen, aber ebenso an alle, bei denen das nicht der Fall ist.
Leider gibt es einen aktuellen Anlass dafür, mich wieder hier einzufinden.
Ich habe vor ca. zwei Jahren nochmals geheiratet. Hätte es besser wissen sollen, aber naja…
So ist das mit der Liebe.
Nach dieser, doch recht überschaubaren Zeit, steht diese Ehe vor dem Aus.
Eines gleich vorweg um jegliche Missverständnisse auszuschließen: Bei meinem Anliegen geht es mir nicht ums Geld. Nach meinem Empfinden gehört es mir nicht und es steht mir auch moralisch nicht zu. Allerdings denke ich auch, dass meiner zukünftigen EX ebenso wenig in Bezug auf die Immobilie etwas zu steht.
Aber der Reihe nach:
Ich habe meine derzeitige Frau ins Grundbuch meines Hauses aufnehmen lassen. Jetzt ist sie der Meinung, sie hätte ja auch Geld hier rein gesteckt und erwartet dafür einen Ausgleich. Hätte sie irgendwo zur Miete gewohnt, hätte sie wohl wesentlich mehr Geld in die Hand nehmen müssen.
Einer ihrer ehemaligen Lebensgefährten hatte für sie Geld in Aktien angelegt. Das war also vor unserer Ehe und somit außen vor (Ehevertrag oder ähnliches ist nicht vorhanden).
Vor kurzem hat sie dieses Aktienpacket zu Geld gemacht. Den genauen Betrag kenne ich nicht, aber ich weiß, dass er sich im mittleren fünfstelligen Bereich bewegt. Dieser Geldzufluss ist also in der Ehe.
Meine Frage:
Wenn sie auf irgend geartete Ausgleichszahlungen bezüglich der Immobilie besteht, könnte ich dann Anspruch auf einen Teil dieses Geldes anmelden? Nochmal: Das Geld interessiert mich nicht. Ich will sie aus dem Grundbuch haben, ohne ihr auch noch Geld aus meinem Portemonnaie hinterher zu schmeißen. Es geht also lediglich um die Frage, ob diese Konstellation als Druckmittel einsetzbar ist.
Gruß Jemmy
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World
Hallo Jemmy,
Ich habe meine derzeitige Frau ins Grundbuch meines Hauses aufnehmen lassen.
Oh shit - als Miteigentümerin?!? Ich fürchte fast, ohne anderslautende Vereinbarung könnte das sogar so ausgelegt werden, dass du ihr die Hälfte der Hütte geschenkt hast ...
Vor kurzem hat sie dieses Aktienpacket zu Geld gemacht. Den genauen Betrag kenne ich nicht, aber ich weiß, dass er sich im mittleren fünfstelligen Bereich bewegt.
Ob sie die Aktien zu Geld gemacht hat oder nicht, ist m.E. unerheblich. Für den Zugewinnausgleich kommt es auf den Wertzuwachs an, der während der doch eher kurzen Ehezeit entstanden ist.
Wenn das Gesamtpaket einen fünfstelligen Wert hat, dann sind da in diesen zwei Jahren vermutlich allenfalls ein paar Tausend Euro Wertzuwachs gewesen, die in den Zugewinnausgleich einfließen, d.h. die Hälfte davon kannst du versuchen als Druckmittel einzusetzen. Also ein eher schwaches Druckmittel (und der genaue Betrag dieses Druckmittels hängt davon ab, ob sie bzw. ihr damaliger Lebensgefährt ein gutes Händchen bei der Aktienauswahl hatte).
Viele liebe Grüße,
Malachit
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.