Er im Grundbuch und...
 
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Er im Grundbuch und beide bei der Bank

 
(@herforder)
Schon was gesagt Registriert

hallo...

wie verhält sich das?

Er steht im Grundbuch und beide haben bei der Bank für das Darlehn unterschrieben.

Die Scheidung läuft.

Was wird aus der Eigentumswohnung? Kommt sie aus den Verträgen raus?

Wie kann eine Lösung aussehen?


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.09.2004 00:08
 AJA
(@aja)
Registriert

Kann ER bei der Bank nachweisen, dass er die Wohnung alleine finanzieren kann?
Dann sollte es kein Problem darstellen.

Gruß AJA


AntwortZitat
Geschrieben : 21.09.2004 00:22
(@herforder)
Schon was gesagt Registriert

Kann er!?!

Angeblich sagt die Bank...

Wenn sie in der Höhe auf Unterhalt verzichtet, kommt sie aus den Verträgen raus... angeblich...

Das kanns doch wohl nicht sein?

Zahlen aber keinen Anspruch haben?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.09.2004 00:28
(@tinka)
Rege dabei Registriert

Hallo!

Also ich kann dir bloß aus unserer Erfahrung berichten.
Zu dem Zeitpunkt, als mein LG und ich zusammen kamen hatte er mit seiner damalig getrennt lebenden Frau noch eine ETW.
Da war es ebenfalls so, dass er und die Bank im Grundbuch standen.
Sie und er hatten jeweils ein Darlehen über je die Hälfte der Summe für die ETW abgeschlossen, der jeweils andere war als Gesamtschuldner mit eingetragen.

Sie ist nach der Trennung direkt ausgezogen und er dann etwas später zu mir. Die ETW stand leer und es sind logischerweise Zinsrückstände angefallen, da keiner der beiden doppelt bezahlen konnte/ wollte.

Irgendwann stand die ETW dann zum Verkauf ( von der Bank aus) .
Wäre aber mit Verlust bloß weggegangen.

Das war der Zeitpunkt, wo wir anfingen uns um genau deine Frage Gedanken zu machen.

Wir hatten nun ( laut RA) folgende Möglichkeiten:

1.) Die Wohnung verkaufen und die Restschuld teilen.

2.) Die ETW beziehen, beide Darlehen stumpf weiter bezahlen, obwohl das eine Darlehen auf ihren Namen läuft. Hätte zur Folge gehabt, dass eine bei ihr in den nächsten Jahren anstehende Erbschaft wahrscheinlich in das Darlehen eingeflossen wäre, ohne dass sie irgendwas davon gehabt hätte. Zudem hätte das Darlehen natürlich in ihrer Schufa gestanden. Da sie aber nunmal nicht im Grundbuch steht, hat sie auch kein Eigentum.

3.) Und nun was wir getan haben:
Ich habe ihr Darlehen übernommen (fairerweise) und sie ist komplett aus der Sache raus. Ich habe ebenfalls ihre Zinsrückzahlungen für 6 Monate übernommen.
Das Darlehen meines LG, seine Zinsrückzahlungen und meine (ihre) Zinsrückzahlungen werden komplett auf den Unterhalt angerechnet-> sie bekommt gar keinen Unterhalt für sich.

Ich hoffe das hilft dir irgendwie weiter

LG Tinka


Gibt dir das Leben eine Zitrone-
mach´ Limonade draus!

AntwortZitat
Geschrieben : 21.09.2004 05:54
 AJA
(@aja)
Registriert

Das kanns doch wohl nicht sein?

Zahlen aber keinen Anspruch haben?

Wie jetzt? Ich denke ER steht im Grundbuch?

Gruß AJA


AntwortZitat
Geschrieben : 21.09.2004 12:39