Meine von mir getrennt lebende Ehefrau (Trennungsjahr) und ich besitzen eine gemeinsame Eigentumswohnung zu jeweils 50%. Wir zahlen die Dahrlehnen gemeinsam ab.
Meine Frau bewohnt die Wohnung und ist alleinige Nutzerin.
Sie lässt nun die Wohnung nach und nach renovieren - Fenster , Heizungen usw. Dabei verlangt sie von mir, 50% der Kosten zu tragen, obwohl sie die Aufträge vergibt, ohne mich zu beteiligen.
Ich zahle Unterhalt für sie und unsere Kinder; mir bleibt nur der Selbstbehalt von 840 Euro, manchmal weniger, da mein Gehalt schwankt.
Ist das Vorgehen meiner Frau legitim?
Hallo Kaffeelaster,
knifflig. Zwar ist sie Auftraggeber, doch werden die Dinge unter Eigentumsvorbehalt fest mit der ETW verankert, wodurch du u.U. doch mit haften könntest.
Fix ein Schreiben von dir oder RA an die Ex fertig machen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
