hallo,
bin von der gegenseite aufgefordert worden, angaben zum zugewinn zu machen ...
kein problem:
ich habe einen bausparvertrag, ein girokonto und ein weiteres konto
lebensversicherungen habe ich zu ehezeiten abgeschlossen und auch wieder aufgelöst.
nun habe ich meine kreditinstitute gebeten, mit salden für den tag der eheschließung und den tag des eingangs des scheidungsantrages mitzuteilen ... das haben die gemacht 🙂
dabei heraus kam folgendes:
bausparvertrag
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tag der eheschließung: 2690,35€
tag des eingangs des scheidungsantrages: 459,91€
daher => kein zugewinn
girokonto
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tag der eheschließung: 3020,79€
tag des eingangs des scheidungsantrages: 653,75€
daher => kein zugewinn
"weiteres" konto (erst zu ehezeiten eingerichtet)
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tag des eingangs des scheidungsantrages: -71,00€
so wie ich es interpretiere gibt es daher keinen zugewinn bei mir, richtig?
wollte mich nur mal erkundigen, weil es ja neue regelungen zum zugewinn gibt.
ich gehe aber auch recht in der annahme, dass meine EX, den "verlust" (negativer gewinn) , der sich oben ergibt, nicht zur hälfte tragen muss.
und ich habe aus ehezeiten noch einen privatkredit, bei dem noch gut 3000€ zu tilgen sind.
wie soll ich die (gesamt-) rechnung der gegenseite präsentieren?
lg
childless
Servus childless,
blöde Fragen gibt es nicht! Ich hoffe mal, dass dieser Spruch auch hier gilt 😉
Soweit die Gegenseite (wer ist die denn?) nicht detailliert schreibt, wie sie die Angaben von Dir möchte, dann halte Dich kurz und knapp.
Du hast es hier ja schon vorgemacht.
ich gehe aber auch recht in der annahme, dass meine EX, den "verlust" (negativer gewinn) , der sich oben ergibt, nicht zur hälfte tragen muss.
Negativer Gewinn = immer 0, soweit ich weiß. Somit gehst Du recht in Deiner Annahme.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Richtig.
Seit der FGG-Reform vom 1.9.2009 gibt es zwar negative Anfangs- und Endvermögen aber immer noch keinen negativen Zugewinn.
D.h. wenn du zu Beginn der Ehe 100,- Miese auf dem Konto hattest und nach der Ehe 50,- Miese, so hast du einen Zugewinn von 50,-€.
Wenn du am Anfang aber 50 Miese und am Ende 100 Miese hast, so ist dein Zugewinn 0,- und nicht etwa Minus 50,-
Früher wurden alle negativen Beträge auf 0,- gesetzt.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
vielen dank ... naja ... bei mir ist alelrdings nicht zu holen :thumbup:
So, nachdem ich brav alles vorgelegt habe (wohingegen von meiner EX trotz Frsitsetzung noch gar nichts gekommen ist), kam heute ein FAX der Gegenseite, in dem es heisst:
===
In vorbezeichneter Angelegenheit liegt noch keine vollständige Auskunftserteilung vor.
Die Angaben im Rahmen der zu erteilenden Auskunft müssen wahr und vollständig und im Übrigen so bestimmt sein, dass meine Mandantin die Vermögenswerte ungefähr selbst ermitteln kann (OLG Celle, NJW 1975, 1568). Erforderlichenfalls sind daher wertbildenden Merkmale anzugeben (bei Pkw etwa die Angaben aus der Zulassungsbescheinigung und der Erhaltungszustand, bei Grundstücken die Größe, Nutzbarkeit, Quadratmeterpreis und die genaue Grundbuchbezeichnung). Meine Mandantin hat Anspruch auf die Vorlage jeweils eines geordneten und abgeschlossenen Verzeichnisses mit einer zusammenfassenden Darstellung aller Einzelpositionen, getrennt nach Aktiva Und Passiva, so dass daraus die Zugewinnausgleichsforderung errechnet werden kann (01 G Hamm, FamRZ 1976, 631; 1981, 482). Sie müssen also drei Verzeichnisse vorlegen (Anfangsvermögen, Endvermögen und Vermögen zum Trennungszeitpunkt), die jeweils nach Aktiva und Passiva zu unterteilen sind.
Fügen Sie bitte zum Nachweis der angegeben Werte geeignete Belege bei und ordnen Sie diese den einzelnen Positionen nachvollziehbar zu. Am besten vergeben Sie jeweils eine identische Ziffer für jede Vermögensposition und den dazugehörigen Beleg.
Am Ende Ihrer Auskunft sollte folgender Schlusssatz stehen: „Ich versichere, dass die Angaben richtig und vollständig sind." Unterschreiben Sie die Auskunft dann und übersem4 uns dieses Exemplar im Original.
Schon jetzt weise ich darauf hin, dass Sie im Falle von Bedenken gegen die Richtigkeit Und Vollständigkeit des Verzeichnisses auf Antrag gerichtlich verurteilt werden können, eine eidesstattliche Versicherung abzugeben.
Meine Mandantin wird, sobald es ihr gesundheitlich möglich ist, selbstverständlich ebenfas ein Verzeichnis erstellen und. Ihnen zukommen lassen.
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Wohlgemerkt: Meine EX hat noch GAR nichts vorgelegt!!!
Any ideas? Ich habe meines Erachtens alle Belege eingereicht ... schön sortiert nach Anfangs- und Endvermögen. Die Auskünfte waren zum Teil von meinen Banken nur kostenpflichtig zu bekommen.
Außerdem hat mir die RAin nicht vorzuschreiben, was am Ende meiner Erklärung zu stehen hat ... fürchterlich nervig !!!
Irgendeine Idee, was ich antworten könnte?
Ist das überhaupt inhaltlich OK, was sie fordert?
Childless
Moin Childless,
mal ganz grundsätzlich: Du bist hier nicht in der Pflicht zur Vorleistung. Ich persönlich würde hier pokern und sinngemäss mitteilen, dass Du ein solches Verzeichnis zusammenstellst, sobald Dir das vollständige und per Unterschrift als wahrheitsgemäss deklarierte Gegenstück Deiner Ex vorliegt. Bis dahin würdest Du davon ausgehen, dass sie an der zeitnahen Erledigung des Zugewinnausgleichs nicht wirklich interessiert ist.
Man muss nicht über Stöckchen springen, nur weil sie einem hingehalten werden. Mit einem solchen Schreiben retournierst Du den Ball und überlässt es der Gegenseite, erst einmal in die Puschen zu kommen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Danke Martin ...
gut, wie du die sache immer wieder sachlich siehst und "druck" rausnimmst.
ich werde erstmal um einen geeigenten nachweis der mandatierung nachfragen. im ersten anschreiben fehlte nämlich eine anwaltliche versicherung oder eine vollmacht ... 🙂
Sehr geehrte Ratte,
meine Vermögensauskunft liegt ihrer Mandantin vor.
Sollte die, bereits überfällige, Vermögensauskunft ihrer Mandantin in ihrer Darstellungsform vorbildhaft sein, werde ich, wenn es mir mein Gesundheitszustand erlaubt, meine Darstellung daran orientieren.
MfG
Childless
Abgetrennt nach: http://www.vatersein.de/Forum-topic-19586.html
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
