hi ...
ich bewohne die gemeinsame immobilie meiner EX und mir nach trennung alleine.
die scheidung naht und ich möchte die angelegenheit geklärt und bereinigt haben.
ich habe vor, meiner frau ein angebot für den abkauf ihres eigentumsanteils zu machen.
zeitgleich will ich ihr die hütte für den gleichen preis anbieten, den ich von ihr haben möchte.
streng genommen hat sie ja "vorkaufsrecht" ... was ist, wenn sie
a) mein angebot nicht annimmt
b) selbst aber zu dem preis, den ich ihr zahlen würde auch nicht kaufen möchte
könnte ich dann an einen dritten mein eigentumsanteil verkaufen?
nicht, dass ich das will aber womit könnte ich in die sache mal ein wenig "bewegung" bringen ... teilungsversteigerung ist mir zu riskant, weil ich mich gar nicht damit auskenne.
lg
childless
Moin,
die Teilungsversteigerung ist der einzige Weg etwas gegen ihren Willen zu verändern und für den, der das Haus kaufen will auch keineswegs die schlechteste.
Ohne TV kannst du sie weder zwingen, es zu kaufen, noch es dir zu verkaufen.
Du kannst nur versuchen, den Verkauf für sie attraktiver zu machen indem du, entweder mehr bietest oder ihr klar machst, dass sie bei einer TV möglicherweise weniger bekommt.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin,
streng genommen hat sie ja "vorkaufsrecht" ...
nö, hat sie nicht; es sei denn, Ihr hättet das einmal gesondert und expressis verbis so vereinbart
was ist, wenn sie
a) mein angebot nicht annimmt
b) selbst aber zu dem preis, den ich ihr zahlen würde auch nicht kaufen möchte
dann lässt sie es einfach bleiben
könnte ich dann an einen dritten mein eigentumsanteil verkaufen?
theoretisch schon - aber kennst Du jemanden, der ein halbes Haus zu einem halbwegs marktüblichen Preis kaufen möchte?
nicht, dass ich das will aber womit könnte ich in die sache mal ein wenig "bewegung" bringen ...
warum schlägst Du ihr nicht vor, dass Ihr das Haus gemeinsam auf dem freien Markt anbietet und dabei das Wort "Scheidung" nicht in den Mund nehmt? Scheidungsruinen drücken den Preis; Ihr müsstet halt für die Dauer der Besichtigungen das "glückliche Paar" spielen...
teilungsversteigerung ist mir zu riskant, weil ich mich gar nicht damit auskenne.
das ist die billigste Möglichkeit, an ein halbes Haus zu kommen - eben gerade, weil halbe Häuser ganz schlecht zu verkaufen sind. Wenn man allerdings die andere Hälfte schon besitzt...
Wenn Du Dich nicht damit auskennst, lass Dich von einem Anwalt beraten; der weiss, wie das geht. Eine Zahn-OP würdest Du mangels Fachkenntnis ja auch nicht selbst machen, nur um Geld zu sparen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Nur um Missverständnissen vorzubeugen:
das ist die billigste Möglichkeit, an ein halbes Haus zu kommen - eben gerade, weil halbe Häuser ganz schlecht zu verkaufen sind. Wenn man allerdings die andere Hälfte schon besitzt...
Auch bei einer TV kann man nicht das halbe Haus versteigern, sondern nur das Ganze.
Nur hast du als Bewohner die Möglichkeit, "konkurrierende" Interessenten abzuschrecken.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Weiss nicht, ob eine TV hier sinnvoll ist ... das Mindestgebot dürfte fast den Verkehrswert überschreiten.
Haus hat 200.000 € gekostet
Restschuld derzeitig 182.000 €
Zinsfestschreibung läuft noch 5 Jahre -> daher sicherlich Vorfälligkeitszinsen von 15.000€
Da macht eine TV keinen Sinn, oder?
Moin,
Da macht eine TV keinen Sinn, oder?
eine TV macht immer dann Sinn, wenn einer der bisherigen Eigentümer die Eingentümergemeinschaft sprengen und das Haus im Alleineigentum übernehmen möchte. Was es mal gekostet hat und wie hoch die Schulden noch sind, spielt keine Rolle. Nur die Frage, ob auch die finanzierende Bank Dich hinterher als Alleinschuldner akzeptiert. Es ist ausdrücklich NICHT der Sinn einer TV, einen möglichst hohen oder marktgerechten Preis zu erzielen, sondern Miteigentümer aus dem Grundbuch rauszukriegen.
Die von Dir genannten Zahlen bedeuten lediglich, dass Deine Ex bei jedem Versteigerungserlös von weniger als 182 TEUR komplett leer ausgeht und Dir die Hütte hinterher allein gehört; egal, ob ihr Bau mal eine Million gekostet hat oder ob Ihr sie geschenkt bekommen habt.
Eine Vorfälligkeits-Entschädigung wird nur dann fällig, wenn Du das Darlehen vorzeitig kündigst. Aber wenn Du bei der TV das Haus selbst ersteigerst und behältst, kannst Du die Finanzierung ja weiterlaufen lassen. Und wenn Du die Immobilie irgendwann später an einen Käufer Deiner Wahl verkaufst und dieser bereit ist, in Deine Finanzierung einzusteigen, fällt diese Entschädigung auch nicht an.
Jetzt klarer?
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
danke für den hinweis, lieber martin.
ich gehe davona us, dass die einleitung einer TV nicht mit der rechtkräftigen scheidung in zusammenhang steht ... trennungsjahr ist u, madame hat noch ein paar folgesachen anhängig gemacht ...
werde mich mal bzgl. TV beim RA erkundigen.
Viel Information gibt es ja unter
http://www.teilungsversteigerung.net/
sind diese infos als seriös zu bewerten? die "übernehmen" wohl auch derartige dinge.
lg
childless
