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Berechnung Versorgungsausgleich

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 AFK
(@afk)
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Themenstarter
 

Der Rechtsbeistand, dem ich kündigen müsste, hat bei der Angabe zur Errechnung des Versorgungsausgleichs (in diesem Fall eher, um den Scheidungswert Hochzeitreiben, damit er eine höhere Rechnung stellen kann) dem Gericht mein Nettogehalt ohne jedwede Abzüge mitgeteilt. Von denen er wusste, wohlgemerkt. Das erfuhr ich aus einem Schreiben des Gerichts, was mit "rechtlich nicht anfechtbar" versehen wurde. Ich habe allerdings einige regelmäßige Aufwendungen, die überhaupt nicht berücksichtigt werden, wie z. B. Fahrtkosten. Deshalb meine Frage, ob ich das so hinnehmen muss bzw. was ich dagegen machen kann sowie die Frage, welche Aufwendungen ich von meinem Nettogehalt generell abziehen kann. Da bin ich nicht sehr weit gekommen bei meiner Suche.
Vielen Dank schon mal!

 
Geschrieben : 23.06.2021 09:08
(@celine)
Beiträge: 485
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Aber Dein Nettogehalt hat doch mit dem Versorgungsausgleich nichts zu tun. Für den Versorgungsausgleich zählen nur Deine in der Ehe erworbenen Rentenpunkte, Deine Anwartschaften auf Betriebsrenten sowie ggf. private Rentenversicherungen.

Die fehlenden Angaben Deines Anwalts zu den Abzügen spielen also keine Rolle.

 
Geschrieben : 23.06.2021 09:15
(@inselreif)
Beiträge: 1490
Benutzer Moderator
 

Ging es hier vielleicht um den Gegenstandswert des Versorgungsausgleichs? Dann wäre die Angabe des Nettoeinkommens ohne Abzüge ganz richtig. Und davon dann 10% pro Anrecht...

Gruss von der Insel

 
Geschrieben : 23.06.2021 09:47
 AFK
(@afk)
Beiträge: 338
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Themenstarter
 

Entschuldigung, da habe ich mich verschrieben.es ging um den Verfahrenswert. Es ist meine erste Scheidung, da bin ich noch nicht so sattelfest mit den Begriffen.
Aber weil gerade beim Thema: welcher Stichtag gilt eigentlich für das Gehalt, das Ende des Monats, in dem der Scheidungsantrag zugestellt wurde? Und welcher Stichtag gilt für die Berechnung des Versorgungsausgleichs, das Ende des Monats bevor der Scheidungsantrag zugestellt wurde? Oder habe ich das falsch verstanden?
Danke, abermals

 
Geschrieben : 23.06.2021 10:03
(@inselreif)
Beiträge: 1490
Benutzer Moderator
 

Zeitpunkt der Wertberechnung ist die Anhängigkeit des Verfahrens - also wenn der Antrag bei Gericht eingeht. Dann die drei Monatsgehälter, die zuvor gezahlt wurden. Es geht hier aber wirklich nicht um einen Cent hoch oder runter! Für Auswirkungen müssen da schon ein paar hundert Euro zusammen kommen.
Stichtag für das Ende der Ehezeit ist der Monatsletzte vor Rechtsängigkeit des Verfahren - also wenn der Antrag zugestellt der Gegenseite wurde.

Gruss von der Insel

 
Geschrieben : 23.06.2021 11:05
 AFK
(@afk)
Beiträge: 338
Reputable Member
Themenstarter
 

Dankeschön. Naja, im Monat vor der Zustellung war ich wg. Wechsel des Arbeitgebers arbeitslos und bezog auch keine Unterstützung. Und, wie gesagt, ich habe Kosten, von denen ich glaube, sie abzuziehen können vom Nettogehalt. Dürften deshalb ca. 30% zuviel sein, was das Gericht bei mir als Gehalt ansetzt. Muss man das so akzeptieren?

 
Geschrieben : 23.06.2021 15:04