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Wohnwagen aus dem Zugewinn entfernen

 
(@paul1975)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

kurz vor Ende des Trennungsjahres hat meine Noch-Ehefrau sämtlichen Hausrat in ihre neue Wohnung mitgenommen bzw. zu Geld gemacht.
Das einzige was mir geblieben ist ist ein Wohnwagen, den wir uns vor Jahren zusammen gekauft haben.
Alle Papiere, Kaufvertrag Versicherung laufen auf meinen Namen. Der tatsächliche aktuelle Wert liegt bei ca. 25.000€.
Ich würde den Wohnwagen einem Bekannten für 5.000€ verkaufen, so dass ich davon nur die Hälfte an die Ex zahlen muss.
Mein Anwalt sagt, das ich mein Besitz auch für 1€ verkaufen könnte aber beim Zugewinnausgleich die Ex daraus eine riesen Welle schlagen könnte. Also wegen wirtschaftlicher Böswilligkeit ihr gegenüber.
Welche Alternativen Ideen gibt es hierzu?
Ich weiß es ist nicht die feine Art aber ich bin damals mit einem kleinen Koffer ausgezogen und mehr hatte ich aus unserem großen Haus nicht mehr bekommen.

Viele Grüße
Paul

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.08.2021 11:20
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

beim Zugewinnausgleich geht es um beide Ehepartner und es wäre erst einmal zu klären wie hoch der Zugewinn eines jeden einzelnen ist und dann wird der Überschuß geteilt. Es ist also nicht so, dass jeder die Hälfte von allem bekommt.
In diesen Zugewinn wird der Wohnwagen auf Deiner Seite eingehen, weil Du im Kaufvertrag stehst. Etwas anderes wäre es wenn beide Ehepartner im Kaufvertrag stehen.

Eine abschliessende Beurteilung über den Zugewinn ist alleine aufgrund des Wohnwagens nicht möglich. Ansonsten ist es richtig, dass die Veräußerung des Wohnwagens zu einem wesentlich niedrigeren Preis als dem aktuellen Wert Dir als Böswilligkeit ausgelegt wird oder besser gesagt als Verschleuderung von Vermögen. Prinzipiell kannst Du ihn verkaufen wir Du willst solange er mit ca. 25ooo Euro in den Zugewinn eingeht.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 16.08.2021 11:36
(@maxmustermann1234)
Registriert

Das Problem ist doch, dass nachher relativ wenig gemacht werden kann. Man darf nicht ausziehen und dem anderen den Hausrat überlassen. Du siehst du selbst, dass das nicht belohnt wird.
Natürlich kannst du einfach bestreiten, dass der Wohnwagen noch existiert und angeben, dass er schon vor längerer Zeit verkauft wurde, ob sowas allerdings erfolgreich sein kann, weiß keiner.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.08.2021 12:03
(@paul1975)
Schon was gesagt Registriert

Ich musste aufgrund einer Gewaltschutzklage das Haus verlassen. Es war nicht freiwillig und die Gewaltschutzklage wurde mittlerweile fallen gelassen. Bis auf die Papiere des Wohnwagens habe ich keine Unterlagen noch persönlichen Papiere erhalten. Alles ist verschwunden und ich soll lt. meines RA aufschreiben was ich an Besitz und Dokumenten hatte. Das ist die berühmte Hausbesichtigung durchs Schlüsselloch. Ich weiss es einfach nicht, in fast 15 Jahren hat sich eine Menge an Dokumenten und Wertsachen angesammelt.
Also wäre es ratsam den Wohnwagen nicht zu verkaufen? Ich verstehe es einfach nicht.
Den Wohnwagen möchte ich ja weiterhin behalten. Also einen Kaufvertrag mit einem Bekannten aufsetzen, den Wohnwagen abmelden und verstecken bis die Scheidung durch ist. Tatsächlich ist der Vertrag fingiert. Die Frage ist nur wie weit ich ihn unter Wert verkaufen kann unm eine Vermögensverschleuderung zu vermeiden.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.08.2021 13:05
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich würde mich erst einmal an diese Liste machen ... vielleicht fällt einem nicht alles ein, aber doch ein großer Teil.
Wenn Du Dich nur auf den Wohnwagen konzentrierst, dann fehlt dir was an Verhandlungsmasse.

Den Wohnwagen kannst du natürlich verkaufen, wurde auch schon geschrieben. Nur ist dies für den Zugewinn unerheblich, da es um den Wert zum Zeitpunkt der Trennung geht. Aber Zugewinn heißt halt auch, dass ihr Wert eine Rolle spielt... dafür brauchst Du eine Liste, in der die Werte aufgelistet sind. Ich glaube nicht, dass dir garnichts einfällt und wenn man erst mal angefangen hat, dann füllt die sich schon. Einen geschätzten Wert dahinter eintragen und schon ist eine Verhandlungsmasse da.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.08.2021 14:14
(@maxmustermann1234)
Registriert

Wenn sie nichts mehr an Hausrat da gelassen hat, dann nimmst du den versicherten Wert in der Hausratversicherung und trägst vor, dass die Hälfte dir zusteht, sie es aber verkauft hat, sodass du ihr einen Zugewinn in dieser Höhe unterstellst.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.08.2021 16:57
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

selbst der Hausrat fällt unter den Zugewinn, Hausrat wird zunächst einmal geteilt, wenn Sie aber alles mitgenommen hat, dann hast Du Anspruch auf einen Ausgleich dafür.

"Wird die gemeinsame Ehe mitsamt Hausrat aufgelöst,...>hier</a>.)

VG Susi


Anm.: Wegen der Konkurrenz Zitiergebot vs. Urheberrecht habe ich das Zitat gekürzt.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.08.2021 12:01
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo zusammen,

eine kleine Warnung zum vorangehenden Beitrag:

"Wird die gemeinsame Ehe mitsamt Hausrat aufgelöst, (...) Im Falle einer Aufteilung lohnt sich das Hinzuziehen eines Scheidungsanwaltes.

Klar lohnt sich das - in vielen Fällen allerdings in erster Linie für den Anwalt!

Die verlinkte Quelle ist offenbar eine Firma, deren Geschäftszweck die Vermittlung von Anwälten zu sein scheint ... möge sich also ein jeder seine eigenen Gedanken dazu machen.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.08.2021 12:31