Zugewinnausgleich I...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Zugewinnausgleich Immobilie bei krimineller Ex-Frau

 
(@tom1980)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

brauche Euren Rat wegen meiner Eigentumswohnnung.

Zu mir: Zu lange verheiratet gewesen - Unterhalt und Zugewinnausgleich stehen an. Frau zog ein - der Terror ging los. Offiziell darf ich sie kriminell nennen.

Bisher ging ich davon aus, dass die Immobilie nur gering im Wert gestiegen ist. Nun muss ich von einer deutlich höheren Summe ausgehen.

Alleineigentum. Geerbt viele Jahre vor Eheschließung, komplett abbezahlt durch mich.
Anfangswert vor Eheschließung: Ca. 300.000
Aktueller Wert bei Einreichung Scheidung: Ca. 450.000
Wertsteigerung: Ca. 150.000
Hälftig: 75.000

Meine Ersparnisse von ca. 30.000 vor Eheschließung sind weg.
Schulden von ca. 25.000 bei Einreichung der Scheidung sind hinzu gekommen.
Ebenso weitere ca. 40.000 bei Freunden. Hier aber will niemand in die "Aktivitäten" der Ex hinein gezogen werden. Das heißt: Das Geld bekomme ich nur Bar und mir wird sogar ein Kreditvertrag verweigert.

Von den 75.000 würde man dann diese 55.000 abziehen, was 20.000 an Anspruch der Ex generieren würde, korrekt?

Nun ist es aber so, dass ich keinen Kredit mehr bekomme. Die Ex war kriminell. Das wissen die Banken. Deswegen bekomme ich keinen Kredit mehr. Zu befürchten ist eine Nachforderung, die ich als Ehepartner, obwohl unschuldig, zahlen muss weil ich mit ihr verheiratet war, als die Ex "aktiv" war.

Die 20.000 kann ich nicht aufbringen. Weiterhin steigen private Schulden wegen immenser Ausgaben.

Wegen krimineller Aktivitäten, weil die Ex sich geweigert hatte zu arbeiten, weil sie die Hausarbeit auf mich abgewälzt hatte und weil sie gewalttätig war hat die Ex eigentlich keinen Anspruch auf Unterhalt und einen Zugewinnausgleich.

Die Ex hatte meine Wohnung im Neuzustand bezogen.

Da die Ex nicht aufgepasst hat, hat die Wohnung Schaden genommen. Küche, Bad (sogar der Boden (Fliesen) schwingt und es gibt einen Riss) - sowie der Parkettboden haben massive Schäden genommen.

Man müsste dies berücksichtigen, aber bisherige Gutachter, bei denen ich anrief, hatten das als Lapalie abgetan. Die Immobilie müsse ohnehin gemacht werden und all das ist vernachlässigbar. Schön, wenn ich verkaufen wollen würde. Ich will aber drin wohnen bleiben. Noch dazu möchte ich der Ex nichts bezahlen weil die so "nett" war.

Meine Frage ist: Wie bekomme ich in den Anfangszustand eine Küche im Neuzustand (vom Gerätealter her nur mit Buchwert aber wie neu) sowie ein Bad im Neuzustand eingepreist? Weil zu alt, will man den damaligen und von Zeugen belegten Neuzustand ignorieren.

Jetzt sind Küche und Bad ein kompletter Sanierungsfall. (Fliesen jeweils mit kleinen Löchern, E-Herd durch einen Kurzschluss den Ex verursachte teilw. gekillt, Ceranplatte gesprungen, sogar die Granitarbeitsplatte mit einer Dicke von 3 cm hat sie mehrfach gebrochen, etc. etc.)

Die Schäden am Parkett alleine werden ca. 8.000 Euro kosten - hier hatte ich schon eine Firma da. Das kann doch nicht vernachlässigt werden bei der Wertermittlung, oder?

Hinzu kommt ein großer Teil der Decke des Wohnzimmers, der immer wieder nachdunkelt (Ex verbrannte dort Räucherstäbchen) obwohl bereits 3x drüber gestrichen, der Balkon ist teilweise sanierungsbedürftig.

Ich traue mich auch nicht, etwas neu zu machen. Die Steckdosen müssten erneuert werden da billigster ausländischer Schrott eingesteckt wurde und es wohl mehrfach zu Mini-Kurzschlüssen kam (wird auch nicht eingepreist). Im Schlafzimmer hat sie die Einbauschränke beschädigt.

Einzig das Kinderzimmer habe ich komplett hergerichtet und neu gemacht.

Kennt Ihr Gutachter, den man empfehlen kann? Was würdet Ihr wegen der Wohnung machen? Eigentlich hätte ich gerne eine schöne Wohnung und würde diese gerne herrichten aber so mache ich mir die Arbeit nicht.

Kann man etwas machen, um die Ansprüche zu reduzieren? Wir haben neue Fenster bekommen, die hat sie aber ebenfalls beschädigt - die Dichtung - innert Wochen nach Einbau. Damit müssen die Fenster eigentlich bis auf den Rahmen getauscht werden, wenn man das machen möchte.

Am liebsten würde ich ihre Ansprüche ausschließen. Kann doch aber nicht die Wohnung noch weiter demolieren, obwohl: Saniert werden muss ohnehin. Verwirkt hat sie die Ansprüche ohnehin mehrfach. Das Gericht ignoriert bisher alles also garantiert auch, dass sie alle Rechte verwirkt hat.

Vielen Dank für Eure Vorschläge und Gutachter!

Liebe Grüße
Tom

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.05.2021 13:04
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

wer hat den Wert der Immobilie festgelegt? Oder ist das eine Aussage der EX?

All die Schäden müssten ja wiederhergestellt werden und sollten vom Wert der Immobilie abgezogen werden. Dies sollte unabhängig vom Verursacher aus geschehen, da sich vermutlich kein Gericht damit beschäftigen wird, wer für diese Schäden verantwortlich sein "könnte". Der Nachweis wird also ziemlich schwierig werden, mindert aber die Wert des Objektes.

Die Ersparnisse schmälern ebenfalls den Zugewinn. Wenn dieser vorher vorhanden war und nun weg ist, kann dieser gegen das Objekt gegen gerechnet werden. Zum Zugewinn gehören ja nicht nur die Aktiva.

Ja nach Art der kriminellen Aktivitäten "könnte" man eine besondere Härte draus machen. Aber das wird sehr schwer werden. Da kommt es stark auf die Art dieser Aktivitäten an.

Keinen Bankkredit ... Das verstehe ich nicht. Wenn ihr getrennt seit, dann wirtschaftet jeder für sich. Die Ex hat also mit der Bank nichts zu tun. Da Du ein komplett abgezahltes Objekt in Händen hält, sollte es keine Hürde darstellen eine gewisse Hypothek aufzunehmen, um Rückstände bzw. Kosten zu begleichen. Da die Zinsen immer noch sehr gering sind, könnte man die über die Jahre gut als "kleine Miete" abtragen. Die Sicherheit ist ja vorhanden.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.05.2021 15:46
(@maxmustermann1234)
Registriert

Gibt es Probleme mit der Schufa? Selbstauskunft angefordert?

AntwortZitat
Geschrieben : 20.05.2021 15:56
(@tom1980)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Kasper,

Danke für Deine Antwort!

Den Wert habe ich mündlich von einem Gutachter nachdem der sich die Wohnung angesehen hat. Den habe ich auf eigene Faust beauftragt, weil ich mich absichern will und nicht eine Summe diktiert bekommen möchte.

Die Schäden sind laut Gutachter allerdings vernachlässigbar, da: "Die Wohnlage ist top, die Wohnung würde sofort einen Käufer finden, unabhängig von den Schäden." Inzwischen ist es eine sehr gefragte Wohnlage. Meist gehen Wohnungen unter der Hand weg, wenn überhaupt angeboten.

Bisher dachte ich auch, dass man Kosten für die Schäden abziehen kann. Ich kann doch nicht absichtlich noch mehr demolieren als ohnehin schon, da die Madame nicht aufgepasst hat. Küche und Bad würden laut Gutachter ignoriert werden. Ebenso die Fenster und weitere Schäden.

Trotz allem reicht das Gegenrechnen nicht. Der Gutachter will als Wert den aktuell erzielbaren Marktwert angeben. Wäre der Verkehrswert nicht niedriger? Kenne mich nicht damit aus. In der gesamten Scheidung läuft bisher alles nachteilig für mich.

Bisher macht das JA was die sogenannte Kindsmutter will. Man glaubt der Frau jedes Wort. Ohne Beweise. Bei mir weigert man sich Beweise anzusehen Schriftliche und auf Video. Die KM hat sich nicht um das Kind gekümmert. Sie hat mehrfach die Gesundheit geschädigt, war gewalttätig und hat sich lieber ihren "Aktivitäten" gewidmet anstatt sich um das Kind zu kümmern. Dem Kind hat sie auch alles Geld gestohlen, das zur Geburt (fast ausschließlich von meinem Teil der Familie) geschenkt wurde.

Da bisher alles ignoriert wird, inklusive prügelnder Mutter auf Video befürchte ich, dass ein Ausschluss schwer bis unmöglich sein wird. Rein rechtlich hat sie aus 5 Gründen jegliche Ansprüche verwirkt: Kriminell (Ärger mit Staatsanwaltschaft und Steuerfahndung), gewalttätig und beleidigend, Vermögensschädigung, Verweigerung des Nachgehens einer Erwerbstätigkeit sowie Ignorieren des Haushalts (so einen Menschen kannte ich vorher nicht. Es war eine nicht enden wollende Flut an Dreck in der Wohnung).

Einen Bankkredit bekomme ich nicht, da den Banken bekannt ist, was die Madame gemacht hat. Die wurden alle von den Ermittlungsbehörden angeschrieben. Sogar bei Banken, wo kein Konto bestand hieß es Nein. Der Weg ist mir verbaut. Das, was ich habe wurde vor Fahndungsbeginn gegen die Ex abgeschlossen. Es ist zu befürchten, dass ich als Ehepartner zwar keine Strafe erhalte (unschuldig!) aber sehr wohl Nachforderungen, insbesondere Steuernachforderungen. Die Steuerfahndung wendet sich an den Ehepartner, der über Vermögen oder Einkommen verfügt.

Daher möchte ich den Wert der Immobilie so niedrig beziffert sehen, wie möglich. Oder wenigstens abzüglich der Schäden, denn wenn man das machen lässt, zahlt man locker 30.000 Euro. Da die Madame vom Staat sämtliche Kosten übernommen bekommt, wird mit einem Gegengutachten zu rechnen sein. Finanziell gibt es bei mir keinen Spielraum. So, wie es läuft, will das JA Zeit schinden - es wird auf 1,5 Jahre bis zu einer Entscheidung durch das Gericht hinaus laufen. Zeit, in der das Kind weiter bearbeitet werden kann. Bisher ohne Erfolg weil die Mutter sich wirklich schlimm benommen hat. Auch werden die Kosten für Gutachten in Erziehungsfragen sehr teuer werden.

Die Rentenkasse hat die Arbeit des JA gemacht. Hat die KM sich um das Kind gekümmert? Nein. Mehr wollten die nicht wissen und das konnte ich anhand von Steuerfahndung und Schreiben der KM beweisen. Das JA müsste meiner Meinung nach die Frage stellen ob die KM sich überhaupt kümmern wollte. Statt dessen wird gelogen und hingebogen.

LG
Tom

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.05.2021 19:47
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

der Gutachter ist das eine ... das andere sind die Instandsetzungskosten. Wenn der GA meint, dass diese keine Relevanz haben, kann er das gerne sagen, aber ich würde mir dennoch Kostenvoranschläge einholen, um diese zu belegen.
Wichtig ist hierbei meiner Meinung nach, dass Du gleich zwei, oder drei Kostenvoranschläge haben solltest. Und wenn diese erstellen lässt, würde ich denen sagen, dass wirklich JEDE Schraube aufführen sollen (dass diese möglichst teuer sein sollen).

Zu dem Kredit.
Du hast eine bezahlte Wohnung und könntest diese als Sicherheit hinterlegen. Die Kreditsumme wäre um ein vielfaches niedriger wie der Wert des Objektes ... das erschließt sich mir nicht. Da steigt doch jede Bank drauf ein. Ein sicheres Geschäft gibt es garnicht.
Was Deine Ex gemacht hat, ist das eine, aber hat mir Dir nichts zu tun bzw. Du bietest Sicherheiten.

Und Du solltest alles auflisten. Jede Zahlung die Du aufgrund ihrer Aktivitäten leisten musstest. Dies wird im Zugewinn abgezogen.
Denn jede Zahlung die Du jetzt an die Ex leistest, wird unwiderruflich weg sein.

Wegen der Übergriffe der KM gegen das Kind, da würde ich keine Ruhe geben. Leider scheint es so zu sein, dass einige Jugendämter tatsächlich weniger dem Kindeswohl zugeneigt sind, wie ihre persönliche Ideologie zu befriedigen.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.05.2021 22:53