Ich werde mich in den kommenden Wochen von meiner Frau trennen (sobald ich eine Wohnung gefunden habe). Während unserer Ehe habe ich verschiedene Aktien und Depots angelegt, die alle nur unter meinem Namen laufen, deren Wert meine Frau aber kennt.
Da meine Frau sich in keiner Weise kompromissfähig zeigt, was den Unterhalt bzw. Hausstand angeht, und ich nicht in einer möblierten Kellerwohnung landen will, möchte ich diese Vermögensgegenstände gerne auflösen.
Besteht die Möglichkeit, diese noch kurzfristig aufzulösen ohne dass ich meiner Frau hiervon 50 % abgeben muss? Welche rechtlichen Vorkehrung muss ich treffen, um nicht bei einer späteren Trennung bzw. Scheidung regresspflichtig gemacht zu werden?
Danke für jede Hilfe.
Moin Harry,
herzlich willkommen auf vatersein.de.
Deine Frage beantworte ich mal so:
Unter Zugewinn fällt die Differenz zwischen Anfangsvermögen (Datum der Heirat) und Envermögen (Datum des Scheidungsvertrags). Alles was dazwischen angeschafft und (sinnvoll) ausgegeben wurde, ist halt weg.
Sollte das vorhandene Vermögen zur Hausratersatzbeschaffung nicht ausreichen und du siehst dich zu einer Finanzierung veranlasst, sind die Kreditraten zumeist unterhaltsmindernd zu berücksichtigen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
