Hallo,
seit einiger Zeit läuft die Ehe zwischen mir und meiner Frau nicht mehr richtig. Um genau zu sein stecken wir zur Zeit in einer Sackgasse. Wäre vielleicht nicht so schlimm, wenn wir keinen kleinen Sohn (2J) hätten. Macht die Situation umso schwerer.
Bei unserer Hochzeit vor 2,5 Jahren haben wir einen Ehevertrag geschlossen mit Gütertrennung. Meine noch Frau und ich haben schon immer getrennte Girokonten geführt. Als Alleinverdiener wurde das Gehalt meinem Konto gutgeschrieben. Danach habe ich Haushaltsgeld an meine Frau überwiesen die damit alle Einkäufe des täglichen Bedarfs erledigt hat. Alle sonstigen Rechnungen wurden direkt von meinem Konto abgebucht.
In den letzten 2 Jahren habe ich von meinem Konto alle großen Anschaffungen, u.a. Möbel usw. bezahlt.
Wem gehören jetzt die Möbel? Bei Gütertrennung gibt es keinen Zugewinn oder ist das die falsche Frage?
Des weiteren hatte ich Aktien vor unserer Ehe gekauft. Dieses laufen auf mein Konto. Hat meine Frau auf Kursgewinne anrecht?
Grüße
Oscar
[Editiert am 22/5/2004 von Oscar]
Machen wir hier weiter!
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Wem gehören jetzt die Möbel? Bei Gütertrennung gibt es keinen Zugewinn oder ist das die falsche Frage?
Die Möbel fallen in den Hausrat, die müssen bei Trennung geteilt werden. Wobei die Frau immer Waschmaschine, Trockner und Küche bekommen sollte, da sie das Kind betreut!
Es ist auch bei Gütertrennung egal, wer die Möbel zahlt!Das Geld ist futsch!
Des weiteren hatte ich Aktien vor unserer Ehe gekauft. Dieses laufen auf mein Konto. Hat meine Frau auf Kursgewinne anrecht?
Bei Gütertrennung gehören Dir die Aktien alleine, deshalb heißt es ja auch Gütertrennung.
Ist denn der Zugewinn im Ehevertrag ausgeschlossen worden?
Wenn ja, bekommt sie auch nix von den Kursgewinnen.
Gruß Melly
okay Melly
erstmal Danke für Deine Antwort. Das mit den Möbel habe ich jetzt verstanden. Möbelstücke die vor der Ehe aber eheähnlich (wir haben davor jahrelang zusammengelebt) werden nicht geteilt oder doch?
Meine Frau hat schon angefangen Möbel mitzunehmen die Sie glaubt behalten zu wollen. Nun habe ich die Befürchtung, dass wenn ich nächstes Wochenende nach der Geschäftsreise nach Hause komme, wieder Möbel fehlen könnten.
Im Ehevertrag ist der Zugewinn nicht zusätzlich geregelt. Lediglich dass wir: "... den Güterstand der Gütertrennung." vereinbart haben. Ist das nicht aussreichend?
Hallo Oskar,
die Sachen wo Du vorher mit in die ehe gebracht hast gehören natürlich alle Dir. Sollte sie den teuren PC mitnehmen, den Du vor der ehe gekauft hast, muß sie ihn zurück geben.
Ich hab auch nachgeguckt, Zugewinn ist in der Gütertrennung mit ausgeschlossen, also gehören Dir auch die Zinsen!
Gruß Melly
Hallo Oscar,
Nun habe ich die Befürchtung, dass wenn ich nächstes Wochenende nach der Geschäftsreise nach Hause komme, wieder Möbel fehlen könnten.
Ist deine Ex schon ausgezogen? Wenn ja, wechsle die Schlösser aus.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Deep,
kommt darauf an wie "Auszug" definert wird. Meine Frau hat alle Ihre Kleider, einige Kleider meines Sohnes, kleine Möbel, Gerahmte Bilder usw. mitgenommen. Das wichtigstes für Sie also. Wenn damit Auszug meint ist ja.
Bleibt es bei Deinem Rat mit den Schlössern?
Grüße Oscar
Hallo Oscar,
naja, es fehlen gerade für's Kind zum. noch das Spielzeug plus Möbel. Insofern knifflig. Die Frage ist, ob du den Weg gehen willst. Die Fronten werden sich dadurch natürlich verschärfen.
Auf der anderen Seite: Wenn sie Fakten schafft durch eigenmächtiges Entscheiden über den Verbleib gemeinsamen Eigentums, dann hast du so gut wie keine Chance mehr auf Rückführung. Meist geht der Toaster, Fernseher oder was auch immer genau einen Tag vor deiner Abholung kaputt und sie es, nett wie sie ist, es für dich entsorgt. Pech gehabt, heißt es dann. Hausratsteilungsprozesse macht zudem kein Richter gern. Zudem die Kosten der Rückführung du tragen musst.
Ich für mich ganz allein gesprochen würde die Schlösser tauschen, nach dem ich noch mal kritisch geguckt habe, was an für den anderen dringenden Gegenständen so rum liegt und dies ggf. bereitstellen zur Abholung.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Deep,
wie wahr! Wie wahr!
Ein Zwischenlösung hätte ich zumindest. In unserer Wohnung sind alle Zimmer nur durch den Gang zu erreichen. Wenn ich alle Zimmer bisauf das Kinderzimmer abschliesse, kommt Sie an die Kindersachen ran an den Rest nur durch Gewalt.
Eine andere Frage bei Austausch der Schlösser drängt sich mir auf. Meine Frau steht noch im Mietvertrag und ist somit auch für ihren "Mietanteil" verantwortlich. D.h. ich überweise die Miete nach wie vor und kann ihren Anteil der monatlichen Unterhaltszahlungen abziehen. Verändert sich die Situation wenn die Schlösser getauscht werden? Hat es evtl. steuerliche Auswirkungen. (Bin Klasse III)
Grüße
Martin
Hallo Oscar,
kurz vorweg: Das mit deinem Avatar habe ich manuell korrgiert. Die Datei hatte die Endung .jpeg und das mag das Forum (noch) nicht. Ich hab's auf jpg geändert.
Das Abschließen der Zimmer wär eine Möglichkeit, dann wäre sie für den Fall des Aufbrechens wegen Sachbeshcädigung dran für die du allerdings als Mit-Mieter auch haftest. Deine Ex steht zwar noch im Mietvertrag aber das wird sich ja bald ändern, denke ich mir. Da sie aber die Wohnung verlassen jat, sich evtl. gar schon ummeldete, kannst du über die Wohnung verfügen.
Kennst du nicht irgendjemanden mit Langeweile, dem du die Wohnung die nächste Woche anvertrauen kannst?
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
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als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Deep,
:crash: danke für die Lösung mit dem Avatar.
leider kenne ich niemand mit langweile der auf die Wohnung aufpassen könnte.
Zum finanziellen zurück: Ich habe gehört dass ich mir bis zur Scheidung Zeit lassen kann aus der Wohnung zu ziehen und meine Frau die hälfte der Miete bezahlen muss. Stimmt das? Das Jahr würde ich bestimmt nicht ausschöpfen da wir sowie so Stress mit dem Vermieter haben und ich in absehbarer Zeit ausziehen möchte.
Die Scheidung ist noch nicht besprochen zwischen uns, obwohl wir wieder miteinander telefoniert haben. Wir haben uns darauf verständigt nächste Woche einen Termin zu vereinbaren damit wir über die Punkte reden können. Trennung/Scheidung/Eheberatung/Unterhalt/Zeiten in den ich meine Sohn habe etc. Aber eigentlich läuft es auf eine Scheidung hinaus. ;(
Hast Du noch weitere Tipps?
Grüße
Oscar
Ich habe gehört dass ich mir bis zur Scheidung Zeit lassen kann aus der Wohnung zu ziehen und meine Frau die hälfte der Miete bezahlen muss.
Nö. Du kannst bleiben, so lange du willst. Deine Ex wird von sich aus schon drauf achten, aus dem Mietvertrag entlassen zu werden. Ggf. muss dann die Mietkaution aufgeteilt werden bzw. sie bleibt bestehen udn du zahlst ihr die Hälfte aus, für den Fall, dass du dort wohnen bleibst.
Hast Du noch weitere Tipps?
Ach je, ich soll jetzt doch aber keinen Roman schreiben, oder? Nene, im Ernst...lies dir die Erste Hilfe und das Forum durch, dann kommst du schon weiter. Und wenn es komkret was gibt, dann gibbet auch konkrete Antworten.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Deep,
na dann sollte ich meine Umzuspläne sobald wie möglich machen bevor ich so ende: :knockout:
Kann meine Frau einfach so aus dem Mietvertrag kommen? Die Kündigung ist bis zum 01.07. ausgeschlossen. Danach beträgt die Kündigungsfristig 3 Mo. D.h. wir können erst zum 01.10. raus. Wie gesagt das Verhältnis zum Vermieter ist seit Beginn gestört. In dem 3-FH hat der Vermieter alle Verklagt! Aber das ist ein anderes langes Thema (mind. ein Roman)
Okay einen Roman habe ich jetzt auch nicht von Dir erwartet, obwohl bei kurzen Nachdenken, dass Ergebnisse meiner Frage mehrere Bänder füllen würde.
Eine aktuelle Frage hätte ich noch zum Thema Sorgerecht. Mein Sohn wird wohl bei meiner Noch-Frau wohnen. Wie oft darf ich meinen Sohn sehen? Was wird üblicherweise vereinbart?
Grüße
Oscar
