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Aktiendepot

 
(@l3nnox)
Rege dabei Registriert

Guten Morgen!
Wie verhält es sich beim Zugewinnausgleich mit einem Aktiendepot, welches lange vor der (Kurz-)Ehe angelegt wurde?
Angenommen es war bei der Hochzeit 1000 Euro Wert, zählt dann als Stichtag der Scheidungsantrag?
Dann könnte man den Endwert doch beliebig erhöhen bzw reduzieren durch Zukauf/Verkauf von Aktien?
Ist das so richtig?

MfG


Am reichsten sind die Menschen, die auf das meiste verzichten können
Rabindranath Tagore

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.07.2012 12:57
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

wieso? die "Gegenposition" Liquidität fließt doch ebenfalls ins Endvermögen! also nur ein "Aktivtausch" würde der Buchhalter sagen.
Gruß, Toto


AntwortZitat
Geschrieben : 14.07.2012 13:14
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Um das zu verhindern kann der Andere den Inhaber des Depots gleich zu Beginn der Trennung auffordern, seine Vermögensverhältnisse offen zu legen.
Wenn dann bis zum Scheidungsantrag ein wesentlicher Teil davon verdampft ist, kommt er in Erklärungsnot.

Schlimmer noch: Wenn der Inhaber den Anfangswert nicht nachweisen kann, wir er mit 0,- angenommen.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.07.2012 13:16