Vaterschaftstest - ...
 
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Vaterschaftstest - WIE??

 
(@zweifler0815)
Schon was gesagt Registriert

Hallo liebes Forum,

ich bin momentan etwas verzweifelt. Ich habe 2 Kinder, die nach der Trennung (vor 1 Jahr und 3 Monaten) bei meiner Ex leben. Nach diversen Hinweisen aus meinem damaligen Freundeskreis wurde ich darauf aufmerksam gemacht, dass es meine EX nie sehr ernst mit der Treue genommen hat. Das hat mich dazu bewogen mich mit einem Vaterschaftsstest auseinanderzusetzten.

Nur wie genau soll ich das Ganze angehen? Sie direkt drauf ansprechen und um einen Vaterschaftstest bitten? Erst einen Test für mich machen? (strafbar??). Oder es direkt über meinen Anwalt laufen lassen?

Ebenso bin ich etwas verwirrt was diese 2 Jahres Frist angeht? Hat jemand einen Rat für mich?

Besten Dank im Voraus.

Liebe Grüße.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.01.2017 10:00
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

gemäß <a href="http://www.vatersein.de/Forum-action-post-topic-31131-num_replies-0.html>" § 1600 BGB </a> bist Du berechtigt die Vaterschaft anzufechten. Hinsichtlich der Fristen gilt <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/1600b.html>§" 1600b BGB </a>, insbesondere

Absatz (1) Die Vaterschaft kann binnen zwei Jahren gerichtlich angefochten werden. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Berechtigte von den Umständen erfährt, die gegen die Vaterschaft sprechen; ....

Dafür braucht es in aller Regel aber mehr als Gerüchte nach einer Trennung.

Ein Vaterschaftstest nur mir Deiner und der DNS der Kinder ist nicht so einfach. Soweit ich weiss aber möglich. Rechtlich besteht das Problem darin, dass die KM das Sorgerecht hat und deshalb zustimmungspflichtig ist, auch wenn nur die Kinder einbezogen werden.

Wenn die DNS der KM mit berücksichtigt werden soll, dann musst Du sie sowieso fragen. Ein privater Test ist billiger als ein gerichtlicher, aber genauso sicher. Selbstverständlich musst Du darauf achten, dass der Test sauber abläuft.

Du solltest Dir aber auch Gedanken machen für den Fall, dass eins oder beide Kinder nicht von Dir sind. Wie groß ist Deine Bindung an die Kinder? Falls festgestellt wird, dass Du nicht der Vater bist, hast Du keinerlei Rechte, was diese Kinder angeht. Letzlich ist es eben nicht nur ein finanzielles sondern auch ein emotionales Problem.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 12.01.2017 10:20
(@zweifler0815)
Schon was gesagt Registriert

Hi Susi,

danke für deine Antwort.

Das heißt der beste Weg wäre direkt die KM anzusprechen und um einen Test zu bitten? Wenn sie ablehnt muss ich es über einen Anwalt laufen lassen, oder?

Muss ich der KM eine Frist setzten? Soll ich Sie direkt ansprechen oder eine Anfechtung vor dem Jugendamt verlangen?

Meine Bindung an die Kinder ist sehr groß. Aber ich will die Gewissheit einfach habe.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.01.2017 11:14
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

es ist nicht ganz so einfach.

1) die Vaterschaft kannst Du nur anzweifeln, wenn berechtigte Zweifel vorhanden sind.
Die Hürden sind recht hoch, und "Gerüchte" von Freunden reichen hierbei nicht aus. Da muss die KM schon irgendwo (Familienfest, Party, Freundeskreis, was auch immer) herumerzählt haben, dass Du ja garnicht der Vater bist ... blabla
Und selbst dann muss dies noch nicht einmal einem Richter ausreichen, die Vaterschaft anzuzweifeln (schließlich geht es auch darum einen potenten Zahler zu erhalten).
2) Seit einigen Jahren ist es so, dass Vaterschaftstests nur mit Einwilligung aller Sorgeberechtigten erfolgen darf. Bei gemeinsamer Sorge muss also die KM zustimmen. Tut sie dies nicht, dann ist es strafbar und schliechtweg verboten. Hier in Deutschland wirst Du dann auch kein Labor finden, welches so einen Test machen würde.
Es gibt die Möglichkeit von "privaten" Tests im Ausland, aber diese sind nicht gerichtsverwertbar, mehr noch ... Du kannst nicht eine Vaterschaftsanfechtung machen und Dich dann auf diesen Test berufen. Dies würde dazu führen, dass die Klage abgewiesen wird und ein Strafverfahren gegen Dich eröffnet werden würde.

Was kann man tun?
Hmm, ich weiß nciht wie Du mit der KM reden kannst, vielleicht könnt ihr das noch? Dann würde ich der KM von diesen "Gerüchten" erzählen (ohne Namen zu nennen) und ihr sagen: "liebe exSchnucki, ich würde den Labertaschen gerne das Maul stopfen und einen günstigen privaten Test machen lassen, den ich auch bezahle. Dafür brauche ich Deine Unterschrift und dann dürfte dieses Gerücht für alle Zeiten tot sein ...!"
Vorteil, Du kannst an der Reaktion der KM schon ablesen, wie dieser Sachverhalt steht. Lehnt sie gleich kategorisch ab, dann könnte etwas an den Geschichten dran sein. Willigt sie ein, dann kannst Du einen günstigen Test bei einem deutschen Labor machen und diesen so bestellen, dass ein Ergebnis auch evtl. vor Gericht verwendet werden kann (Abnahme bei einem Arzt, oder ähnlichem). Sollte dann das Ergebnis wiedererwartend doch nicht Dich als Vater ausweisen, hast du einen Grund, den auch ein Gericht akzeptieren würde, da die KM ja eingewilligt hat.
Lehnt sie ab, dann kann man nur hoffen, dass einer dieser "Geschichtenerzähler" etwas konkret darlegen kann und evtl. eine eidesstattliche Versicherung abgeben kann. In wieweit dies ausreichend ist, kann dann ein Anwalt viel besser beurteilen. Hier würde ich mich in einem solchen Fall mal beraten lassen ...

Naja, und um nur das eigenen Gewissen zu beruhigen, kann man so einen Auslandstest machen lassen. Da muss man sich nur im Klaren sein, dass es strafbar ist und man dies auch nicht an die große Glocke hängen sollte.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.01.2017 11:40
(@kruemelmonster)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin zusammen,

Naja, und um nur das eigenen Gewissen zu beruhigen, kann man so einen Auslandstest machen lassen. Da muss man sich nur im Klaren sein, dass es strafbar ist und man dies auch nicht an die große Glocke hängen sollte.

Natürlich würde der Zweifler das nie tun, und ich würde das natürlich auch niemandem empfehlen, weil... es ist ja verboten. Pfui wer sowas trotzdem tut.  😉
Aber in NL soll sowas günstig gehen, und ich glaube es hat schon Leute gegeben die das trotz aller Verbote getan haben. Die meisten sind sogar bestimmt nicht erwischt worden.

Sowas soll sogar schonmal geholfen haben, größere Probleme zu vermeiden, weil man Gewissheit hat. In die eine oder andere Richtung.

Nicht dass ich sowas jemals tun oder empfehlen würde, aber so rein theoretisch, wenn es denn erlaubt wäre, könnte es bei manchen Konstellationen hilfreich sein.

Gruß vom Krümelmonster, der zum Glück diese Zweifel nie haben musste

Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht

AntwortZitat
Geschrieben : 12.01.2017 20:46
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Natürlich würde der Zweifler das nie tun, und ich würde das natürlich auch niemandem empfehlen, weil... es ist ja verboten. Pfui wer sowas trotzdem tut.  😉
Aber in NL soll sowas günstig gehen, und ich glaube es hat schon Leute gegeben die das trotz aller Verbote getan haben. Die meisten sind sogar bestimmt nicht erwischt worden.

Wo kommen wir denn da hin, hier zu Straftaten aufzurufen und auch noch auf Möglichkeiten hinzuweisen ... nene. Es ist strafbar und deshalb sollte man die Finger davon lassen ....

... würde ich der KM von diesen "Gerüchten" erzählen (ohne Namen zu nennen) und ihr sagen: "liebe exSchnucki, ich würde den Labertaschen gerne das Maul stopfen und einen günstigen privaten Test machen lassen, den ich auch bezahle. Dafür brauche ich Deine Unterschrift und dann dürfte dieses Gerücht für alle Zeiten tot sein ...!"
Vorteil, Du kannst an der Reaktion der KM schon ablesen, wie dieser Sachverhalt steht. Lehnt sie gleich kategorisch ab, dann könnte etwas an den Geschichten dran sein. Willigt sie ein, dann kannst Du einen günstigen Test bei einem deutschen Labor machen und diesen so bestellen, dass ein Ergebnis auch evtl. vor Gericht verwendet werden kann (Abnahme bei einem Arzt, oder ähnlichem). Sollte dann das Ergebnis wiedererwartend doch nicht Dich als Vater ausweisen, hast du einen Grund, den auch ein Gericht akzeptieren würde, da die KM ja eingewilligt hat.

Ich halte dies auch im nachträglichen Lesen für einen gangbaren Weg. Da kann man dann schon einmal eine Tendenz erkennen, wohin die Reise geht ... und das Beste: es ist absolut legal 😉

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.01.2017 21:15