Datenschutz Mutter ...
 
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Datenschutz Mutter geht mit Einkommensbelegen hausieren

 
(@proconteam)
Frischling Registriert

Hallo,

die Mutter meines Kindes hat nach den Einkommensbelegen gefragt. Das ist soweit OK. Was kann man tun, damit diese Unterlagen nicht im Freundeskreis herumgereicht werden? Sie wird vermutlich verschiedene Leute heranziehen, da sie selbst die erforderlichen Kenntnisse nicht hat.
Ist eine Vertraulichkeitsvereinbarung sinnvoll?    Was ist wenn sie nicht einwilligt?
Was ist wenn sie einwilligt, aber dagegen verstößt?

Vielen Dank.

Proconteam

Beste Grüße

Proconteam

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.04.2017 17:39
DeepThought
(@deepthought)
Gehört zum Inventar Moderator

Moin,

die Einsichtnahme durch RA und/oder JA kann nicht verhindert werden, weil diese u.U. mit der Sache betraut sind. Anderen Personen dürfen diese Unterlagen ohne Deine ausdrückliche Einwilligung nicht zugänglich gemacht werden.

Bisher äußerst Du die Befürchtung, sie könne dies machen. Je nach Verhältnis zueinander kann ein (deutlicher) mündlicher Hinweis nebst Erklärung, warum Dir das wichtig ist, reichen. Sollte ein solcher Hinweis nicht reichen und Du siehst die Notwendigkeit eines schriftlichen Hinweises, erreichst Du natürlich die nächste Eskalationsstufe. Dieser schriftliche Hinweis muss übrifens nicht von ihr bestätigt werden. Es reicht aus, wenn Du ihn ihr in Anwesenheit neutraler Zeugen gibst.

Nur, verhindern kannst Du es damit nicht. Anders gesagt: Das Kind muss erst in den Brunnen gefallen sein. Und dann wäre sie u.U. wegen Dir entstehender Schäden in die Haftung zu nehmen. Dann seid ihr aber noch eine Eskalationsstufe weiter. Mit Auswirkungen in anderen Bereichen, die nur Du abschätzen kannst. Das BDSG ist meiner Einschätzung nach nicht berührt; da müssen andere Rechtsgrundlagen her.

Biete ihr doch an, dass ihr einen gemeinsamen termin bei einem Steuerberater oder Rechtsanwalt macht. Wenn sie keine Ahnung hat, kannst Du ihr damit Sicherheit geben.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 24.04.2017 20:30
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrechte Registriert

Hallo,

als erstes sehe ich es genauso wie deep thought.

Viele Väter möchten es nicht, aber eine Möglichkeit ist auch der KM anzubieten eine Beistandschaft des Jugendamtes einzurichten und dann rechnet das JA für das Kind bzw. die KM. In aller Regel fordert die Beistandschaft dann die Unterlagen direkt an. Aber auch die Beistandschaft muss, wenn gewünscht die Unterlagen der KM zur Verfügung stellen. Diese Beistandschaft ist für die KM kostenlos.
Allerdings ist dann die Erstellung eines Titels die Aufgabe und das Ziel der Beistandschaft.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 24.04.2017 20:42
(@inselreif)
Rege dabei Moderator

Den Auskunftsanspruch hat das Kind. Die Mutter vertritt das Kind in der Sache.
Das Kind bzw. die Mutter kann auch jeden zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Dritten zur Unterstützung heranziehen.
Alle diese Personen können Einsicht in Deine Unterlagen haben. Sie dürfen damit aber nicht "hausieren" gehen. Das hat nichts mit "Datenschutz" zu tun. Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten für persönliche oder familiäre Tätigkeiten sind davon genauso ausgenommen wie die Verarbeitung und Nutzung ausserhalb automatisierter Dateien durch nicht-öffentliche Stellen.
Vielmehr besteht hier ein Schadensersatz- und ggf. Unterlassungsanspruch nach §§ 823, 1004 BGB, wenn Deine Rechtsgüter verletzt werden bzw. wurden. Dem Kind bzw. seinem Vertreter die Informationen deshalb vorzuenthalten wirst Du nicht hinbekommen.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 24.04.2017 22:06