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Vaterschaftsklage die eine Mutter bekam

 
(@muecke)
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Hallo zusammen, durch eine Freundin bin ich hier aus diese Seite gestoßen und hoffe das ich als eine Mama nicht abgelehnt werde.

Ich bin seit 03/04 geschieden und in der Ehe kam ein Mädchen zu Welt. Da meine Ehe von Anfang an sehr kompliziert verlief  und ich dadurch einen einmaligen Ausrutscher hatte, wurde ich Jahrelang erpressbar.

Ich glaube ich fange mal von Anfang hier an : Habe Post erhalten ,das mein Exmann auf einmal Unfruchtbar ist………

Im Dezember 1988 hatte ich eine Fehlgeburt gehabt, wo mein EXmann auch
Kenntnis von hatte.. Er lebte zu diesem Zeitpunkt nach 6 Monate Ehe von mir
Getrennt und zog zu seiner Arbeitskollegin ..
Im März 1989 kam er mit einen Haufen Schulden wieder zu mir. In der
der Zeit war  schon die Ehe von misstrauen geprägt, da beide noch zusammen
Arbeiteten und ich noch seine Schulden mit abbauen musste.( Seine geliebte hatte sich eine Wohnung eingerichtet und mein Exmann hat dafür gebürgt ) Im Jahr 1990
begann der Kinderwunsch der sich aber nicht erfüllte. Ich bin in Ärztliche
Behandlung gewesen habe jede Möglichkeit ausgeschöpft. (Medikamente 
usw.) In dieser Zeit wurde auch der Beischlaf immer weniger. Im Frühjahr 1992 war der Kinderwunsch erloschen. Eine Bauchspieglung und evtl. Eileiterfreimachung wollte ich nicht über mich ergehen lassen, zumal es auch mit Risiken verbunden war. Der Beischlaf wurde kaum noch ausgeübt.

Untersuchung hätte er schon in der Zeit 1989 – 1992 durchführen  können…denn der OP im Kindesalter war allgemein bekannt gewesen das evtl. eine eingeschränkte Fruchtbarkeit bestehen könnte auch. Er verweigerte es. Er sah darin kein Anlass auch als seine Mutter ihn mal fragte, ob er es mal untersuchen lassen hat…….Antwort war: Bei mir ist alles OK bei der Bundeswehr war auch alles OK……( Trotz Schmerzen beim Samenguss, auch verzögerten Samenguss, Probleme beim Wasserlassen????…Die evtl. Realität wollte er nicht hören das es evtl. an ihm liegen könnte nicht nur an mir….

Als ich Schwanger wurde  war unsere Ehe schon kaputt, wir lebten nur wegen dem Finanziellen und  den Schulden noch zusammen.. Das in dieser Zeit ein anderer Mann mir beiwohnte war ihm auch bekannt. Ich habe aber an die Vaterschaft vom meinen EXmann nie gezweifelt. Hätte ich je Zweifel gehabt oder Sicherheit, das er nicht der Vater ist, dann wäre zu diesem Zeitpunkt schon eine Trennung erfolgt.

In der Schwangerschaft sowie nach der Geburt  1993 „ …..war überhaupt kein Beischlaf mehr…… Nur  Streit, wegen Geld das er aus dem Fenster schmiss und sein Lebensstiel.

Dez 1995 wollte ich mit meiner Tochter in der jetzigen Wohnung die wir bewohnen  alleine einziehen. Da ich aber Finanziell  von Ihm abhängig war (auch von den  Schulden) ging auch keine Trennung. Wir führten nur eine Ehe als Wohngemeinschaft.

Seine jetzige Lebensgefährtin (wir waren von Kindesalter an befreundet) hätte Ihn das schon sagen können, „Hallo das ist nicht dein Kind“ sie wusste das ich einen Ausrutscher hatte. Wir sprachen im Spätsommer  2001mal darüber. Im Dez 2001 zog er zu ihr. Hat mir Mietschulden (Kündigung wurde schon ausgesprochen) Hortkosten über Monate die  nicht beglichen wurden hinterlassen sowie Stromschulden die ich jeden Monat tilgte. Er gab seine Arbeit auf, bzw lies sich nach meiner Meinung kündigen. Erhielte eine Abfindung …. Eine neue Arbeit (Möglichkeiten hatte er genug gehabt) nahm er nicht an. Denn dann hätte er ja Unterhalt für mich zahlen müssen.

Bei der Scheidung im Frühjahr 04 wurde nichts gesagt wegen Vaterschaftszweifel auch ein Jahr später nicht, da eine Unterhaltsklage war, (Unterhalt für sein Kind, ich bekomme kein Trennungsunterhalt da er so hohe Schulden hat. Er hat aber nie für das Kind Unterhalt geleistet und auch nie die Absicht gehabt je zu Zahlen. Der Unterhalt wurde von der Stadt bezahlt die den ja auch wieder haben will.
DER Exmann hatte alles gut mit seiner Lebensgefährtin eingeplant. Da ich für den Kredit als Bürge eingesprungen war, wurde der auch auf mich erstmal abgewälzt. Ich konnte mich mit der Bank nach einer Gerichtsverurteilung einigen und ein Vergleich erhalten. Also zahle ich ein Teil seiner Schulden nun ab. Da der Rest nun von ihm eingetrieben wird, auch die Unterhaltszahlungen, die die Stadt bisher zahlte. ALSO geht er nun in die Inso, und da hat er Pech, denn der geschuldete Unterhalt der Vorgestreckt wurde geht nicht mit in die Masse rein. Nun Fechtet er die Vaterschaft an.So kommt er nun mit dem Argument an, „Hallo ich bin nicht der Vater, denn laut Untersuchung bin ich nicht Zeugungsfähig“

Nun mal meine Frage, ist die Anfechtungsfrist nicht schon erloschen?????
Er wusste das ich ein Ausrutscher hatte da unsere Ehe schon damals Kaputt war. Er wusste auch das evtl. eine Zeugungsunfähigkeit seiner Zeit bestand, ( OP im Kindesalter )nur er war Schlau , er hatte es nie untersuchen lassen. Aber nun auf einmal????

Nun kennt Ihr alle mein Leben …… Aber würde mich über eine Antwort sehr freuen……Kommt er echt damit durch?????

LG
muecke

PS. ich hoffe das ist nicht alles durcheinander, denn meine Nerven liegen auch blank  ;( ;( ;( ;( ;(


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.06.2006 19:57
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Uff,

ob er damit durchkommt ist erstmal so nicht zu sagen. Er kann Klage einreichen und muß diese auch begründen. Die Frist für eine Anfechtung beträgt 2 jahre ab dem zeitpunkt, ab dem er Dinge erfährt die ihn an der vaterschaft zweifeln lassen.

Wenn die Klage angenommen wird und er darlegen kann, das erhebliche zweifel bestehen wird ein gerichtlicher Test angeordnet und festgestellt, ob er der vater ist oder nicht.

Nur weil er jetzt ein Attest hat das er jetzt zegungsunfähig ist heißt das ja nicht lange nciht, das er es zum zeitpunkt der zeugung schon war. Allerdings kann man natürlich sagen aufgrund der Kindheitserkranung muß davon ausgegangwen werden, dann hätte er die zweifel aber schon längst haben müssen... völlig unabhängig davon, ob ihm ein Seitensprung bekannt war oder nicht.


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 20.06.2006 20:09
(@muecke)
Schon was gesagt Registriert

Hallochen,

das uffffffffff sagte ich auch, das kannst Du mal glauben.

Ich fühle mich sooooooo hintergangen, ob mit den Schulden oder sonst was. Habe am DO. ein Termin beim Anwalt.
Aber Schlafe keine Nacht mehr durch, bin fix und alle.
Vor allem, was soll ich der Kleinen sagen???????

Auf jeden fall kann ich nur sagen : „Nicht NUR Väter werden hintergangen, sondern auch Frauen!!!!!!!!!!!!!!

muecke


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.06.2006 20:17
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

moment mal,

Du schreibst ja selbst das du mit einem anderen was hattest. Bist dir aber sicher, das dein Exmann der vater ist, woher weit du das bzw. woher nimmst du diese Sicherheit?

Er hat dich sicherlich finanziell hintergangen. Aber das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

Ganz ehrlich, selbst wenn ich auf einen neuanfang hoffen würde, mir würde nie im leben einfallen für den Kredit meines Mannes für dessen Geliebte zu bürgen. Zu so einer Dummheit gehören immer zwei.

Wenn er mit einer Klage durchkommt und seine Vaterschaft dann zweifelsfrei festgestellt wird, ist doch alles ok. Sollte er dann doch nicht derVater sein wirst du das deinem kind erklären müssen, da führt kein Weg dran vorbei. Und du wirst es dem "neuen" Vater auch erklären müssen.


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 20.06.2006 20:23
(@muecke)
Schon was gesagt Registriert

ich bin davon ausgegangen das mein EX der Vater ist.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.06.2006 20:27
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo muecke,

ich bin davon ausgegangen das mein EX der Vater ist.

Das spielt im Zweifelsfall keine Rolle. Auch nicht, dass er selbst möglicherweise einmal davon ausgegangen ist, der Vater zu sein.

Da das Kind während Eurer Ehe geboren ist, gilt es - unabhängig von der tatsächlichen biologischen Vaterschaft - zunächst einmal als ehelich. Ab Kenntnis der möglichen Nicht-Vaterschaft hat Dein Ex-Mann 2 Jahre Zeit, die Vaterschaft anzufechten. Wann dieser Zeitpunkt zu laufen beginnt, ist in der Praxis schwer nachzuweisen.

Ich an Deiner Stelle wäre selbst interessiert an einem Vaterschaftstest, um hier für alle zeiten Klarheit zu schaffen, auch und vor allem im Interesse Eurer Tochter; sie hat ein Recht auf die Sicherheit, zu wissen, wer ihr Vater ist. Krieg aus dem Kopf, das mit irgendwelchen anderen Dingen zu verwursteln oder aufrechnen zu wollen - ob und wie oft Ihr miteinander im Bett wart, wer welche Schulden gemacht oder sich eine Geliebte zugelegt hat, ist für diese Frage vollkommen unerheblich.

Danach wissen alle Beteiligten Bescheid: Ist er der Vater, sorge dafür, dass er seinen Zahlungspflichten nachkommt. Falls nicht, ist er hier aus dem Schneider. Das mag Dir ungerecht vorkommen, aber das ist die einzig saubere Lösung. Ob Du dann den "anderen" Vater finanziell ins Boot holst, ist Dir überlassen. Aber Deiner Tochter reinen Wein einschenken solltest Du dann unbedingt und möglichst bald - es ist ihr (!) Recht.

Und wie gesagt: Bitte krieg schnellstmöglich aus dem Kopf, Deinen Ex per Unterhaltszahlungen "abstrafen" zu wollen.

Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.06.2006 21:29
(@alexa)
Rege dabei Registriert

Hallo Mücke
Ich denke mal das du ihn genauso hintergangen hast wie er dich. Und du hast ebenfalls Dein Kind hintergangen.
Sicherlich ist es nicht schön wenn eine Beziehung nicht klappt und auseinander geht und auch nicht schön wenn einer den anderen mit Schulden sitzen lässt. Ebenfalls finde ich Elternteile doof die sich ihrer Unterhaltspflicht böswillig entziehen ,egal ob Vater oder Mutter.
Aber ganz schlimm finde ich Mütter die einem Mann ein Kind unterjubeln und dann noch meinen sie wären im Recht.

Du bist fremd gegangen und hast mit einem anderen Mann geschlafen. Zeitpunkt des Beischlafes und der Entbindung sind wohl bekannt, also solltest Du auch wissen werr der Erzeuger deines Kindes ist. Vor allen Dingen vor dem Hintergrund das Du schriebst das dieser bei Euch kaum noch stattgefunden hat. Selbst bei einem einwandfrei zeugungsfähigen MAnn käme diese Frage auf wer der Vater ist, wenn Du zwei hattest.
Da dir aber vorher bekannt war das die Möglichkeit besteht das er zeugungsunfähig ist, hätte jede npormale Mutter wirklich überlegen müssen das doch der andere in Frage kam.

Ich sehe es so, du hast gewusst das Du ein Kind wolltest und nu war es geschehen, das er die Vaterschaft anerkannt hatte im Glauben der Vater zu sein, kam dir ganz Recht.

Und nu ist raus gekommen das er es warscheinlich doch nicht ist und dir geht der Popo auf Grundeis.

Zum Recht: Wenn er beweisen kann das er nicht schon vor zwei Jahren gewusst hat, das er nicht der Vater ist, kommt er durch.Und das wäre nicht mehr wie gerecht.
Ihm gegenüber und auch dem Kind gegenüber. Denn Du ziehst , so er nicht der Vater ist , das Kind mit einer Lüge auf.
Aber Kinder haben nun mal ein Recht darauf zu erfahren wer seine leibl. Eltern sind.
Ich kann Dich ehrlich gesagt nicht bedauern .

Alexa


Beurteile einen Menschen nie nach seinem Lächeln.... manche Lachen nur um nicht weinen zu müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2006 02:50
(@muecke)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Alexa,

danke Für Deine Antwort..

Ich sehe es so, du hast gewusst das Du ein Kind wolltest und nu war es geschehen, das er die Vaterschaft anerkannt hatte im Glauben der Vater zu sein, kam dir ganz Recht.

Und nu ist raus gekommen das er es warscheinlich doch nicht ist und dir geht der Popo auf Grundeis.

Ich glaube ich muss mich weder verstecken, noch geht mit der PO auf Grundeis!!!!!!!

Ich sehe es so, du hast gewusst das Du ein Kind wolltest und nu war es geschehen, das er die Vaterschaft anerkannt hatte im Glauben der Vater zu sein, kam dir ganz Recht.

[Aber ganz schlimm finde ich Mütter die einem Mann ein Kind unterjubeln und dann noch meinen sie wären im Recht.
/quote]

Ob man das Unterjubeln nennen kann??Du tust gerade so, wenn man dein Beitrag liest, ich bin die letzte vom letzten. Unterjubeln heißt für mich , ein Mann zahlt für ein Kind was nicht seins ist. Nur dieser Mann stand nicht mal für DAS KIND in 16 Jahre Ehe bei weder vom Finanzellen oder sonst was. Denn stell Dir mal vor, ich bin keine Mutter die schön brav zuhause sitzt, und den Mann bluten lässt. Denn ich bin immer Arbeiten gegangen (auch in meiner Ehe und als meine Tochter zur Welt kam)). Trotz schwere Krankheit!!!!!!!!! 

Also verurteile nicht mein Ausrutscher.

War gestern bei einen Anwalt, werde eine Untersuchung zustimmen schon für meine Tochter, also verurteile mich ja nicht , als ob ich ein Mord begangen habe!!!!!!!!!!

Denn ich will für meine Tochter auch nur das Beste, das kannst Du mir glauben, denn sie ist mein Leben und durch sie bin ich auch nur noch am Leben.

Also halte mal schön den Ball flach.

LG aus dem Westerwald


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.06.2006 17:20
(@alexa)
Rege dabei Registriert

Hi Du
Ich habe nicht gesagt das Du das letzte vom letzten bist und auch nie gesagt das DU nicht das Beste für Dein Kind willst.Habe auch nicht behauptet das Du zu faul zum arbeiten warst und rum gesessen hast.
Aber ich denke mal wenn die Vermutung im Raume stand das er vielleicht unfruchtbar ist und Jahrelang sich keine Schwangerschaft eingestellt hat, hättest Du nach deinem Ausrutscher in Betracht ziehen müssen das die Affäre wohl als Vater in Betracht kommt.
Also hättest Du normalerweise erst mal selber Klarheit schaffen müssen wer der Vater ist.
Und dann hätte er die Wahl gehabt zu entscheiden ob er die Vaterschaft anerkennt.
Ich kann nachvollziehen das er heute darüber Sicherheit haben möchte ob er wirklich der Vater ist vor allen Dingen da du ja selber schreibst er war vorher im Glauben das er der VAter ist. Du hättest damit rechnen müssen.Aber Du hast es so laufen lassen.Das war ihm gegenüber unfair und auch dem Kind gegenüber. Ein Kind hat ein Recht darauf zu wissen wo seine Wurzeln sind.
Wenn heutzutage durch Vaterschaftstest rauskommt das er nicht der Vater ist und er kommt mit der Anfechtung durch, musst Du das auch dem Kind erklären das es all die Jahre mit einer Lüge aufgewachsen ist und ich möchte nicht wissen wie dein Kind sich dann fühlt.
Ich verurteile nicht deinen Ausrutscher. Wenn eine Ehe nicht mehr funktioniert kann so etwas leicht passieren und dafür verurteilt dich wohl auch niemand. Ich halte dir nur vor das Du deiner Sorgfaltspflicht nach der Vorgeschichte nicht nachgekommen bist und selber damit ausgelöst hast was nun auf dich und auch oder vor allem auf Dein Kind.Ball flachhalten oder nicht, das ist wohl eher der falsche Ausdruck. Ich habe lediglich meine Gedanken zu dem was Du geschrieben hast aufgeschrieben. Und du bist ja warscheinlich hier um die Meinung der anderen zu hören. Nicht immer hört man das was man vielleicht gerne hören möchte. Dich zu beleidigen lag mir allerdings fern.
Gruß Alexa


Beurteile einen Menschen nie nach seinem Lächeln.... manche Lachen nur um nicht weinen zu müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.06.2006 03:00
(@muecke)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Alexa,

wenn Du meinen Beitrag gelesen hast, war ich schon im Jahre 1988 schwanger und hatte im 4 Monat eine Fehlgeburt gehabt. Nur komisch ist, das ich da Schwanger wurde und da hatte ich kein Ausrutscher gehabt!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Wenn auf einmal Zweifel bestehen, dann hätte man es auch angers lösen können. Z.B. durch ein Gespräch.. " Du ich habe Zweifel, wir machen einen Privaten Test " und nicht klage vor Gericht und dann noch auf Kosten  "Vaterstaat"

[Wenn heutzutage durch Vaterschaftstest rauskommt das er nicht der Vater ist und er kommt mit der Anfechtung durch, musst Du das auch dem Kind erklären das es all die Jahre mit einer Lüge aufgewachsen ist und ich möchte nicht wissen wie dein Kind sich dann fühlt.
/quote]

[font=Verdana]Wie sich meine Tochter fühlt kann ich Dir sagen.. Sie würde sagen "Gott sei Dank ,Mama wenn Dir was Passiert, dann muss ich nicht zu Ihm. Durch meine Krankheit hatte ich mir schon oft gedanken gemacht und auch gewünscht es wäre anders. Darum besteht auch eine Verfügung, wo meine Tochter untergebracht wird im Falle es passiert mir was.
Lüge hin und her der Tochter gegenüber, wenn dann hat ER doch auch das Kind belogen. Wenn er nichts von einen Ausrutscher gewust hätte, dann könnte man von einer LÜGE reden. Oder?
Wie gesagt ich stimme eine Untersuchung zu, dann wird sich ja rausstellen was Sache ist.

PS. Ich kann viele Väter hier verstehen die echt hintergangen wurden die nichts von einen Ausrutscher wussten. Aber in meinen Fall war es bekannt, dann kann man nicht nur die Frau verurteilen. Darum geht mir auch nicht der PO auf Grundeis.

LG aus dem Westerland


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.06.2006 14:07




(@muecke)
Schon was gesagt Registriert

Ich möchte mich bei allen bedanken.......................

LG muecke


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.06.2006 12:37