Hallo ich bin neu hier und brauche dringend Hilfe.
Zur Geschichte:
Meine Freundin und ich ( nicht verheiratet ) haben vor 4 Wochen eine Tochter bekommen. Kurz vor der Entbindung war ich mit beim Frauenarzt.
Dieser hat das Kind per Ultraschall vermessen, und einen neuen Entbindungstermin bekanntgegeben. Auf meine Nachfrage wann denn dann der Zeugungstermin war, sagte er uns ein Datum zu dem meine Freundin alleine zur Kirmes war und auch dort geschlafen hat. Bisher hatte ich immer Vertrauen.
Zu den Fakten:
Vaterschaft habe ich schon vorher anerkannt! (leider)
1. heimlicher Vaterschaftstest Resultan 139 Euro - Vaterschaft ausgeschlossen !!!!
2. habe sie mit dem Ergebnis konfrontiert, Sie streitet alles ab. Sie schlug vor einen 2. Test zu machen mit Vater, Mutter, Kind.
Diesen hat Sie bezahlt DNA Planet 228 Euro mit Identitätsnachweis und Ihrem schriftlichem Einverständnis und von einem Arzt ( Zeuge ) abgenommen und auch vom selbigen verschickt. 2.tes Ergebnis steht noch aus, aber ich weiß das ich nicht der biologische Vater bin. Beziehung weiterführen kommt unter diesen Umständen nicht in Frage.
Meine Fragen:
----- Was tun um aus der Vaterschaft kostengünsig rauszukommen?
----- Wie lange dauert eine Vaterschaftsanfechtung. Erfahrungswerte?
----- Gibt es eine aussergerichtliche Lösung, oder eine Lösung mit einem Anwalt für beide ( Eidesstatliche Versicherung von Ihr das Sie den 2. Test annerkennt)?
----- Die ganzen Sachen fürs Kind habe ich bezahlt- ca 2000 Euro ( Kinderwagen, Kinderzimmer usw.) Kann ich Ihr das vorenthalten, oder Sie kann es mitnehmen wenn Sie es abstottert?
Vielen Dank im vorraus.
Walter
Moin,
willkommen auf vatersein.de, der WebSite auch für gelinkte Vandriver 😉
Da die KM dem Vaterschaftstest zugestimmt hat, ist dieser als Beweis für eine Vaterschaftsanfechtungsklage vor Gericht verwertbar. Die Anfechtungsfrist beträgt zwei Jahre ab Kenntnis. Die Zeit für dich läuft also schon.
Eine außergerichtliche Möglichkeit ist mir nicht bekannt. Sollte anl. des zweiten Test erwiesen sein, dass du nicht der leibliche Vater bist, rufe doch mal beim JA an. Vielleicht haben die eine Lösung parat. Wenn nicht, dann bleibt nur Klageerhebung.
Tja, die Kindersachen... Bei negativem Testergebnis versuche einen Darlehensvertrag mit der KM zu machen. Sei dir darüber im klaren, dass sie bei Nichttilgung wohl eher nicht über pfändbares Einkommen verfügen wird. So du die Sachen verkaufst, könntest du den Schaden (Neupreis abzgl. Verkaufspreis) geltend machen. Aber auch hier gilt: Wenn die KM nix hat, kriegste nix.
Alles Gute. Hoffentlich ist dein Vertrauen in die Menschen nicht zu arg erschüttert.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Ganz zu schweigen wie ich mich fühle !!!! Ich schlafe, esse kaum noch und bin den ganzen Tag am grübbeln. Warum ich?
Vielen Dank für die erste Antwort, ist schön und beruhigt ein wenig.
VD
Walter
@ Deep
falls in diesem 2. vor Gericht verwertbaren Test Vmaxmultivan´s Vaterschaft wieder nicht festgestellt wird, hätte er ja rein theoretisch auch Regress-Ansprüche an den leiblichen Vater (so dieser denn festgestellt wird). Ich erinnere mich dunkel, das ich irgendwann mal sowas in der Art gelesen habe.
Grüße
lilli
Leben ist das, was passiert,
während Du eifrig dabei bist,
andere Pläne zu machen.
(John Lennon)
Ganz zu schweigen wie ich mich fühle !!!! Ich schlafe, esse kaum noch und bin den ganzen Tag am grübbeln. Warum ich?
Das mit dem "warum ich", solltest Du streichen. Dann geht es Dir schon erheblich besser! Wir hier sind alle irgendwie gelinkt worden und zahlen bitter dafür. Das Leben birgt immer Schicksalsschläge: Du kannst morgen gegen einen Baum fahren, an Krebs erkranken, usw.. Gemessen an diesen Möglichkeiten, stehst Du gut dar! Du wirst etwas Geld, ein paar Nerven und eine vermeintlich liebende Partnerin verlieren. Das ist "schnell verschmerzt" und Dein Leben geht weiter. Versuche es so zu sehen und du leistest Dir selbst den größten Gefallen.
Kopf hoch und lG
Uli
Moin (differenzierbare) lilli 😉
Stimmt!
Regressansprüche beträfen den zu Unrecht gezahlten KU. Ich kann momentan nicht erkennen, dass KU geleistet wird. Zwar könnten die Zahlungen für Kleidung, Lebensmittel, Miete, usw. als KU-gleich angesehen werden, bedeutet aber immer, dass der evtl. leibl. Vater ausfindig gemacht wird und dann auch noch in der Lage ist, neben KU und BU den von Vmaxmultivan zu Unrecht gezahlten KU zurück zu zahlen.
Ich sehe derzeit die seelischen Verletzungen von Vmaxmultivan als weitaus gravierender an und hier kann ich dich nur auffordern, ggf. Hilfe in Anspruch zu nehmen. So ein Schlag ist verdaubar - manchmal halt nicht alleine.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
@ Deep und Uli
Ich werde mit mir ins Reine kommen nach vorne schauen. Ein Neuanfang hat auch immer etwas reizvolles. Es ist halt bloß diese Enttäuschung und die vielen Fragen. Wie sag ichs der frischgebackenen Oma. (meine Mutter ) Wie sag ich es den Kollegen und allen die Geschenke gemacht haben usw.
Kindesunterhalt habe ich noch keinen bezahlt. Aber 1. Frage blieb unbeantwortet- Wie lange dauert ca. die Vaterschaftsklage wenn sich alle Parteien nicht streiten wollen? Falls Sie den KU beantragt muss ich dann trotz 2. neg Test zahlen bis ich die Klage durch habe? Geld ist sicherlich weg dann, da man vom Kind glaube nix zurückfordern kann.
Falls ich eine Aufrechnung gegenüber dem Biolog. Vater mache ( übrigens es ist der EX - wie fast immer ) wird der nicht mehr froh.
Hab alle Belege noch :-))) Cabrio gegen Van getauscht Geld draufgelegt ---von schöner 2 Raum in eine 3 Raum umgezogen --- Babysachen usw.
Aber ehrlich gesagt ist dass alles zweitrangig und das mit Anwalt durchzuboxen wird bestimmt langwierig und teuer. Deswegen ist erstrangig dass ich Sie bei 2.tem neg Test sofort vor die Tür setze, dann kann Sie wieder zu Ihrem Vater ziehen und auf dessen Kosten leben und ich kann alles verarbeiten.
Es grüsst der gehörnte Vandriver....
Walter
Hallo Vmaxmultivan,
ich bin froh zu lesen, daß du nach vorne schaust und einem Neuanfang in dieser Situation auch etwas Positives abringen kannst.
Zu deiner Frage bezüglich Oma und Freundeskreis kann ich dir nur schreiben, daß du dir ein Herz fassen solltest und relativ schnell aufklären solltest.
Sicher wird das auch für Oma schwer zu verdauen sein. Ich denke aber je mehr Aufklärung deinerseits jetzt folgt, umso weniger Chaos hast du um dich rum.
Damit hast du dann auch wieder ein wenig aufgeräumt für dich und es wird wieder ein Stück besser gehen.
Je länger du jetzt wartest umso länger musst du auch eine Geschichte aufrecht erhalten, die so nicht wahr nicht. Das raubt dir zusätzlich Kraft und muss letztendlich eh irgendwann aufgeklärt werden.
Ich habe im Familienkreis eine ähnliche Geschichte. Mein Ex-Schwager muss nun ab Sept.05 den KU für sein nichteheliches Kind zurückzahlen, an den Mann, der bisher für ein Kuckuckskind bezahlt hat.
Also du wirst es wohl nicht vom Kind holen können, aber vom leiblichen Vater.
Ich weiss jetzt nur nicht genau, ob du zahlen musst bis zur Aufklärung. Das können sicher Uli oder Deep besser beantworten.
Ich wünsche dir für die nächste Zeit viel Kraft um die ganze Geschichte verdauen zu können.
Gruß
Tina
Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
Hi vMax (das ist doch eigentlich n Mopped, wenn auch kein schönes) Multivan (igittigitt),
also ich würde erst mal nix zahlen, den zweiten Test abwarten, mit der Freundin den Auszug klären (weil rausschmeissen mit Kleinkind ist weder rechtlich noch moralisch einwandfrei) und die entstandenen Kosten unter Lehrgeld verbuchen.
Tut mir echt Leid mit Dir.
Andererseits: Lieber ein Ende mit Schrecken, als (wie bei den meisten hier) ein Schrecken ohne Ende (Nein, damit sind nicht Kinder gemeint, sondern das ewige Kämpfen).
Gruss,
Michael
Hallo Gemeinde,
wie bereits geschrieben habe ich durch einen Vaterschaftstest herausbekommen dass ich NICHT der Vater des Kindes bin.
Meine Nochfreundin zeigt nun Reue und möchte alles wieder gerade rücken.
Gibt es die Möglichkeit dass Sie die Vaterschaftsanfechtung beim Jugendamt einreicht ? Oder bei Gericht?
Kann mir jemand sagen ob dies sinnvoll ist?
LG
Walter ;(
Hallo Vmaxmultivan,
ich habe deine Themen zusammen geführt. Es ist so einfacher für die User in deiner Geschichte zu bleiben und erspart nachlesen in anderen Beiträgen.
Zum Thema:
Ich weiss eigentlich jetzt nicht wirklich was du denn möchtest(?).
Deine Freundin zeigt Reue und wie kommt diese bei dir an?
Ich lese jetzt heraus, daß du die Vaterschaftsanfechtung weiter verfolgen möchtest. Wenn sie doch so reumütig ist, wird sie auch wahrscheinlich einlenken. Sprich mit ihr in Ruhe , so kannst du vielleicht eine friedliche Lösung herbeischaffen und sie veranlassen " vor lauter Reue" die Anfechtung einzureichen.
Zum "Geraderücken" gehört Klarheit, das wäre doch ein Argument.
Gruß
Tina
Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
Hi V-Max!
Ganz zu schweigen wie ich mich fühle !!!! Ich schlafe, esse kaum noch und bin den ganzen Tag am grübbeln. Warum ich?
Das fragen wir uns alle, täglich, nächtlich, wir träumen von dieser Frage und rennen Monate der Antwort hinterher. Wir essen alle schlecht, bekommen graue Haare und Augensäcke, viele werden zu Säufern, einige wenige springen von Brücken. Aber es gibt darauf keine Antwort.
In diesem Sinne würde ich auf Reue der KM pfeiffen bzw. die Reue nutzen, um die Sache schnellstens vom Eis zu kriegen. Reue? Dann soll sie gerade stehen, Dich als "Vater entlassen" und sofort in Ruhe lassen.
Außerdem würde ich darauf bestehen den leiblichen Vater zu erfahren, denn DER kann Dir dann Deine Ausgaben zurück erstatten wie Kinderwagen, etc. Es ist traurig für das Baby - aber wenn Du nicht der Vater bist, hat es mit Dir nix zu schaffen und Du solltest alles tun um aus der Nummer raus zu kommen. Da kommst Du auch raus!!
Milan
Gibt es die Möglichkeit dass Sie die Vaterschaftsanfechtung beim Jugendamt einreicht ? Oder bei Gericht?
Kann mir jemand sagen ob dies sinnvoll ist?
Ich glaub das war jetzt grade mal die Frage....
Sinnvoll ist es auf jeden Fall oder willst du die nächsten Jahre für ein Kind zahlen das nicht deines ist? Ob ihr trotzdem ne gemeinsame basis findet und du zumindest sozialer Vater bist oderbleibst ist ja ne ganz andere Sache. Rechtlich muß es geklärt sein und in Ordnung gebracht werden.
Anfechten kannst du, die KM oder der biologische KV, solange das Kind nicht ehelich geboren wurde (was bei euch ja nicht der Fall ist).
Soweit ichs weiß kann eine Vaterschaft nur bei Gericht angefochten werden, das JA reicht da nicht. Schließlich handelt es sich ja um ne weitreichende Entscheidung. Dazu sollte am besten deine Freundin eine Anfechtungsklage einreichen mit der Begründung das sie zum Empfängniszeitraum noch mit einem anderen Mann GV hatte und ein privater Test ergeben hat, das du nicht der Vater bist. Aber lasst euch da am besten von dem RA beraten, nicht das da irgendwas schiefgeht. Aber um ein Urteil kommt ihr wohl nicht rum.
Mir wäre nicht bekannt das ein JA eine einmal gemachte Anerkennung für nichtig erklärt, nur weil die KM nun etwas anderes sagt....
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Gemeinde,
vielen Dank für die Antworten.
Zur Erklärung: Ich möchte die Beziehung auf keinen Fall weiterführen. Um ehrlich zu sein mache ich gute Mine zum bösen Spiel.(auf deutsch, kasteie mich selbst im Moment )Ich möchte halt das alles so schnell wie möglich und mit geringstem Wiederstand geklärt wird. Es ist unrecht gegenüber dem Kind, dem biologischen Vater und mir, was Sie getan hat. Dies hab ich in Geprächen mit Ihr geklärt, daher die Reue. Für mich ist dies aber keine Basis mehr, und damit könnte ich niemals leben. Bloß sofort rausschmeisen kann ich auch nicht, dann tut mir der Wurm auch wieder leid. Ich bin blöd, ich weiß.... Sie hat eine Frist von 2 Wochen sich was neues zu suchen, und dann beginnt auch für mich wieder ein neuer Abschnitt. Kinder möchte ich glaube keine mehr, nachdem was ich hier so alles gelesen habe! Man da bin ich ja noch gut dran mit meiner Geschichte. Jedes Kind sollte erfahren wer sein wirklicher Vater ist! Deswegen wäre ich für einen generellen Vaterschaftstest bei Geburt! Wer ihn nicht will muß schriftlich darauf verzichten und kann dann auch nicht mehr anfechten. Ich glaube die Gerichte hätten dann weniger mit VA zu tun. Irgendwie geistert mir immerzu der Spruch von ??? durch denn Kopf: "Nur die Mutter kann sich sicher sein, wer der Vater ihres Kindes ist."
In diesem SInne, gespannt auf Antworten
Walter
Irgendwie geistert mir immerzu der Spruch von durch denn Kopf: "Nur die Mutter kann sich sicher sein, wer der Vater ihres Kindes ist."
In diesem SInne, gespannt auf Antworten
Na, wenn man den vielen Talkshows glauben darf gibt es auch genug Mütter dies nicht genau wissen :knockout:
Das tu die Beziehung beenden willst ist gut zu verstehen, ich würde da wohl nicht anders handeln. Bring die ganze Sache schnell hinter dich. Wenn sie die Vaterschaft nicht anfechten will, dann tu du es. Gib dann auch den evtl. KV an u.s.w.
Dann schau nach vorn und fang neu an und warte was die Zeit bringt. Vielleicht kommt ja irgendwann die Frau vorbei, der du wieder so vertrauen kannst und ihr bekommt doch mal Kinder :wink:. Schließ das nicht generell aus, sondern warte was die Zukunft bringt. Hier leist du halt vorwiegend die Geschichten wo was schiefläuft, es gibt aber auch "glücklich" getrennte Etern und Kinder. Wenn ich z.B. sehe wie mein Mann und seine Ex miteinander umgehen wenn es um die Kidner geht, dann kann ich nur sagen: Es geht auch friedlich zum Wohl der Kinder
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
