Vaterschaftsanfecht...
 
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Vaterschaftsanfechtung

 
(@biker68pm)
Rege dabei Registriert

wer kann mir ein paar Tipps geben, meine Partnerin ist 14 Tage nach der Geburt mit unserem Kind aus gezogen. Ich habe jetzt mit bekommen das Sie zur Zeit der Zeugung unseres Kindes noch Starken Kontak zu jemand anderen hatte. Habe jetzt Zweifel daran das ich der Vater bin, weil Sie beim Unterschreiben der Vaterschaftserklärung sehr Gereizt war das Sie mit unterschreiben soll. Sie sagt das gehe doch nur mir was an.
Sie spiel jetzt auch mit dem Umgangsrecht sagt kurzfristig ab oder er ist Krank.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.04.2006 09:18
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

Begrüsse dich hier bei VS!

Hm..nicht einfach...aber auch nicht aussichtslos...

Mag sein das du begründete Zweifel hast..
Und denen solltest du auchnachgehen, weil ein paar Dinge die du kurz geschildert hast, klingen schon merkwürdig..

Du soltest das klären..auch grad jetzt nachdem du diesen Verdacht hegst..warte also nicht..

Wie aber jetzt wirklich am besten vorzugehen ist, hm..denke auch da bekomst du noch einige Tipps..

Aber als erstes solltest du nachdenken, ob du dir nicht schon einmal einen guten Ra suchst u dich beraten lässt was zu tun ist...

Wichtig sind natürlich auch handfeste "Beweise", ein Vaterschaftstest z.B., der allerdings gerichtlich angeordnet sein muß (private sind ja nicht mehr "zulässig")

Und sprich evtl auch mal deine Ex auf deinen Verdacht an..aber auch das will gut überlegt sein.

Am Rande noch, wei lang seit ihr schon getrennt u wie alt ist somit "euer" Kind?

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 03.04.2006 09:36
(@biker68pm)
Rege dabei Registriert

Das Thema ist noch viel komplexer als hier kurz geschildert. Das Kind ist neun Wochen alt und wir sind seit sieben Wochen getrennt. Sie hat noch ein Kind was aber nicht von mir ist das aber durch den langen Kontakt immer Papa gesagt hat. Leider wird mir der Umgang zu diesem Kind total verweigert. Und zu meinen nur unter druck vom Jugendamt und da bis jetzt auch nur 5 mal wobei davon 2 mal nur kurz zeigen angesagt war.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.04.2006 13:58
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo Biker68pm,

weil Sie beim Unterschreiben der Vaterschaftserklärung sehr Gereizt war das Sie mit unterschreiben soll. Sie sagt das gehe doch nur mir was an.

die Kindesmutter muss der Vaterschaftsanerkennung zustimmen, sonst wird diese nicht wirksam.

kannst Du die Kindesmutter zu einem Vaterschaftstest bewegen?

Für eine Anfechtung müssen ansonsten begründete Zweifel vorliegen. Die Anfechtungsfrist beträgt zwei Jahre und beginnt zu dem Zeitpunkt, an dem Du von den Umständen erfährt, die die Zweifel begründen.

Grüsse
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

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Geschrieben : 03.04.2006 15:29
(@biker68pm)
Rege dabei Registriert

Ich denke ich kann sie nicht dazu bewegen weil es ja um Geld geht und das in Ihrer Famillie sehr dringend gebraucht wird und sie wissen das ich Unterhalt zahle .
Ihr ganzes Geld ging ja die letzten Jahre schon nur zu Ihren Eltern

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.04.2006 16:09
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

Wie jetzt?!

Ihr ganzes Geld ging ja die letzten Jahre schon nur zu Ihren Eltern

(Kommt mir ein klein wenig bekannt vor)
Und wovon hat sie gelebt und das Kind?..nur von dir u deinem Einkommen??

Aber dann für ein kind zu zaheln was evtl nicht deins ist kann es auch nicht sein..

Und..

Ich habe jetzt mit bekommen das Sie zur Zeit der Zeugung unseres Kindes noch Starken Kontak zu jemand anderen hatte

inwiefern hast du von dem Umstand jetzt erfahren..bzw. von wem...wäre ja evtl schon mal ein erster Zeuge.....
Ist es gar vielleicht der andere "Mögliche"?!

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 03.04.2006 16:48
(@biker68pm)
Rege dabei Registriert

also bevor sie eingezogen ist habe ich ihr immer geld geliehen mit Unterschrift versteht sich .
nachdem einziehen bei mir im Haus , habe ich alles gezahlt essen,trinken,strom,heizung usw. sogar Urlaub.
als ich mit bekommen hab das Ihr geld weg geht habe ich sie darauf aungesprochen und dann gabs immer ärger. da ich sie in der Schwangerschaft nicht so aufregen wollte faste ich dieses Thema nicht mehr so oft an.
Ihr EC karte war ja ständig bei Mama und als ich mal nach Geld fragt sagt Sie "Meine Mama ist sauer weil ich jetzt 1000 € habe möchte und ich bekomme dann ihr Mutterschaftsgeld das würde gleich zu mir überwiesen " aber nix kam .
Und habe vieleicht ein Fehler gemacht kurz nach der Geburt wieder zu fragen da sollen frauen ja starke depressionen ahaben und dann hat ihre Mutter gesagt dann komm zu uns .
Und somit war sie weg .
Die probleme habe ich nachher von ihrer Oma und Ihren Bruder gehört .(Geld)
Das mit der anfechtung ist eines Nachts mir alles durch denn Kopf gegangen Ihre Äußerungen und ihr Verhalten bei der Vaterschaftsanerkennung.
Aber es ist schon komisch das wir als Väter keinen Test verlangen können weil wir können es ja nicht 100% wissen und wenn die Mutter nicht will geht scheinbar nix oder ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.04.2006 17:13
(@mwadmin)
Schon was gesagt Registriert

Hi Biker68pm,

Phantasie kann da manchmal Berge versetzen, natürlich braucht es auch ein wenig Glück (den richtigen Richter) und geschickte Artikulation. Zunächst einmal würde ich insgeheim den Vaterschaftstest machen. Fragt mich jmd warum ich dies tue, antworte ich, das zuständige Gericht in meinem Fall hat das Gleiche zu hören bekommen: Es geht um ca. 100.000 Euro die ich in den nächsten 18 Jahren zahlen soll. Wahrscheinlich in Verbund mit Geldentwertung sogar noch mehr. Da bekomme ich ein halbes Haus für!

Da habe ich sicher nicht nur ein moralisches Recht zu prüfen, ob ich dies tatsächlich zahlen muss ergo, ob ich der Vater bin. Gleiche Aussage gilt bei Einsicht in private Dokumente der, na gut, ich nenne sie mal Gegenpartei. Eigentlich nicht erlaubt diese einzusehen. Wenn jedoch dadurch eine Straftat verhindert wird/werden kann, kräht der Hahn nicht mehr nach. In meinem Fall bin ich durch die Einsicht auf Dokumente gestossen, die mir verrieten, dass meine Ex verheiratet ist, wurde mir immer verheimlicht. Ergo zahlte ich KEINEN Mutterunterhalt mehr, weil ich NUR biologischer Vater war, zwar mit Vaterschaftanerkennung in der Tasche, aber nicht mein Problem, wenn der alte Ehemann nicht aufzufinden ist.

Die Anfechtung kann sich z. Bsp. darauf auch stützen, dass mir nichts dir nichts, ein Typ auftaucht, der behauptet während der Zeit der Austragung des Kindes Geschlechtsverkehr mit der Frau gehabt zu haben und sein Recht auf Vaterschaft einfordert. Da wirds dann irgendwann Zeit, dass das Gericht einen Vaterschaftstest durchführt, der dann auch abgesichert ist. Sind nur ein paar Ideen, klingt brutal ich weiss, aber ich habs von Rechtsanwälten/innen gelernt, die sich allerhand einfallen lassen, um die Ziele ihrer Mandanten/innen zu erreichen.

Also mach zunächst einen Test und ich würde der Ex auf gar keinen Fall was sagen, wenn offensichtlich die Eltern und sie Knete brauchen. Wenn Du das Ergebnis hast, Vater bist, dann kümmerst Du Dich um einen geregelten Umgang, denn das ist DEIN RECHT. Bist Du nicht der Vater, nimmst Du sprichwörtlich das Großkaliber raus, gehst zum Anwalt und lässt Dich DANN beraten, wie Du Deine Vaterschaft anfechten kannst.

Viele Grüße!

http://www.vatersein.de/forum-topic-5879.0.html
Meine Geschichte

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Geschrieben : 03.04.2006 21:40
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey

@mwadmin

Die Anfechtung kann sich z. Bsp. darauf auch stützen, dass mir nichts dir nichts, ein Typ auftaucht, der behauptet während der Zeit der Austragung des Kindes Geschlechtsverkehr mit der Frau gehabt zu haben und sein Recht auf Vaterschaft einfordert.

Äh,ja....

Was das ist dürfte klar sein.....

Die RA`svon denen du da redest die möchte ich ja mal sehen..ob die wohl heute noch Ra sind? .. oder doch schon gesiebte Luft atmen und dabei die schwedischen Gardinen bewundern?

Sorry, aber was solen solche Tipps??

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 03.04.2006 21:59
(@mwadmin)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Jens,

Ja sind noch im Amt und es gibt sehr viele davon. Oder warum gibt es hier offensichtlich in diesem Forum auch Fälle, wo die Gegenpartei, sprich der/die Partner/in irgendetwas frei erfindet, nur um den Vater oder Mutter je nachdem vom Umgang oder anderen Dingen auszuschliessen? Der Rechtsanwalt schreibt im Namen des/r Mandaten/in und schreibt das, womit der/die Mandaten/in einverstanden ist und was sie ihm,also dem RA mitteilt. Mit schwedischen Gardinen hat das wenig zutun, sondern einfach nur mit frei erfundenen Behauptungen, die dann erst mal leider im Raum stehen.

Ich kenne Fälle, wo es Strafanzeigen gehagelt hat, für Belanglosigkeiten oder aber für frei Erfundenes. Einzige Idee dahinter genau wie beschrieben. Die Behauptung einfach aufstellen, denn damit könnte die Gegenpartei etwas schlechter darstehen, auch wenn die Behauptung nicht belegt werden kann. Ist mir übrigens auch am eigenen Leib widerfahren. Siehe dazu bei Interesse meine Geschichte im ersten Forum.

Grüße

PS: Wenn es derartige Strategien nicht gebe, keine Lügen oder haltlose Behauptungen, würde es vatersein.de in dieser Form nicht geben.

[Editiert am 3/4/2006 von mwadmin]

http://www.vatersein.de/forum-topic-5879.0.html
Meine Geschichte

AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2006 00:11




(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

die mir verrieten, dass meine Ex verheiratet ist, wurde mir immer verheimlicht. Ergo zahlte ich KEINEN Mutterunterhalt mehr, weil ich NUR biologischer Vater war, zwar mit Vaterschaftanerkennung in der Tasche, aber nicht mein Problem, wenn der alte Ehemann nicht aufzufinden ist.

öhm, das vesteh ich nu nicht wirklich.

Wenn deine Ex immer noch verheiratet ist, dann kannst du doch gar keine Vaterschaftsanerkennung unterschreiben, da dann doch erstmal automatisch der Ehemann als Vater gilt. Dieser kann das dann aber anfechten, wenn er glaubhaft machen kann, nicht der Vater zu sein. Wenn sie deiner Vaterschaftsanerkennung zugestimmt hat, dann hat sie das ja im Bewußtsein gemacht, das es rechtlich nicht ok ist, da sie noch verheiratet...was ihre Gereiztheit bei diesem Termin erklären könnte 😉

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2006 01:00
(@Aniram)

Hallo Midnightwish !

da dann doch erstmal automatisch der Ehemann als Vater gilt

Ich hab das so aufgefaßt, daß der "alte Ehemann" auch bereits
EIN Ex ist.

Gruß

Marina

AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2006 01:15
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@ aniram

er schrieb aber sie ist verheiratet, wie er beim stöbern in Unterhalgen herausfand....

was ich aber übersehen hatte das das von amwadmin stammte, das Ursprungspost aber von biker.

[Editiert am 3/4/2006 von midnightwish]

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2006 01:18