Hallo, 🙂
ich habe eine Frage, die mich sehr beschäftigt.
Mein Freund ist " Vater " eines 9-jährigen Mädchens. Dieses Kind kam zur Welt, als die MUtter noch mit einem anderen Mann verheiratet war. Diese hatte es versäumt, die Vaterschaft innerhalb der 2 Jahre anzufechten. Er wusste, dass es nicht seine Tochter war. Warum auch immer er das getan hat, weiss keiner. Er zahlt nun für ein Kind, welches nachweislich nicht sein leibliches ist ! Jeder weiss, wer der leibliche Vater des Kindes ist. Auch das zuständige Jugendamt. Doch der leibliche Vater, kann nicht gesetzlicher Vater werde, weil diese Frist abgelaufen ist. Was kann er heute noch tun ??....Das Kind ist ja nun schon 9 Jahre alt. Der leibliche Vater hat keinerlei Rechte, was seine Tochter angeht. Er muss sich mit der KM , von der er seit fast 5 Jahren getrennt ist, immer gut stellen, notfalls "erpressen" lassen, damit er sein Kind regelmässig sehen kann. Das klappt ja auch meistens, aber wenn ihr mal was nicht passt, wird die Sache kompliziert.. Er sieht die Kleine alle 14 Tage. Gibt es überhaupt eine Möglichkeit, dem leibl. Vater ein Recht auf sein Kind einzuräumen ? Was passiert, wenn der Mutter mal was zustösst??..Wohin soll das Kind dann??..Ins Heim??..Die beiden haben ein sehr inniges und regelmässiges Verhältnis zueinander. Gibt es nicht wenigstens die Möglichkeit, dass er ein Umgangsrecht erwirken kann??..Die Mutter wäre damit sicher einverstanden, denn auch sie wünscht sich, eine verlässliche Regel, falls ihr mal was zustossen sollte.
Danke
Hi!
Hab auch keine Antwort bin aber sehr gespannt. Wenn die Vaterschaft nachgewiesen ist und sogar über die Jahre regelmässige Kontakte stattfinden, wäre es wieder einmal ein Armutszeugnis für BRD, wenn er tatsächlich keine Chance auf sein Vaterrecht hätte.
Aber hier sieht man ständig Pferde vor der Apotheke ko...
Milan
Hallo und willkommen bei vatersein 🙂
Mich würde in dem Zusammenhang mal interessieren, wie das Verhältnis zwischen rechtlichem Vater und dem Mädchen aussieht.
Was hat Dein Freund denn bisher unternommen?
so far
Merrow
Zweifle nicht an dem, der Dir sagt er hat Angst. Aber hab Angst vor dem, der Dir sagt, er kennt keine Zweifel. (Erich Fried)
Der rechtliche Vater und das Kind haben kein Verhältnis zueinander... sie kennen sich, dadurch, dass es noch 4 weitere ältere Geschwister gibt. Nur die Kleine hat einen andere Vater.
Bisher unternommen hat er nicht viel können...er hat mitgewirkt, dass der rechtl. Vater seine Frist einhält...Gespräche bei JA...
Ich hab nun einige Seiten im Internet gefunden...
wie verhält es sich hiermit ??..muss das Kind hierfür volljährig sein, oder kann sie dies sofort machen? : " 5) Erlangt das Kind Kenntnis von Umständen, auf Grund derer die Folgen der Vaterschaft für es unzumutbar werden, so beginnt für das Kind mit diesem Zeitpunkt die Frist des Absatzes 1 Satz 1 erneut. "
Danke
Geltung ab 01.01.1964. Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738; zuletzt geändert durch Art. 3 Abs. 1 G v. 7.7.2005 I 1970
§ 1600 BGB, Anfechtungsberechtigte(1) Berechtigt, die Vaterschaft anzufechten, sind folgende Personen:
1.
der Mann, dessen Vaterschaft nach § 1592 Nr. 1 und 2, § 1593 besteht,2.
der Mann, der an Eides Statt versichert, der Mutter des Kindes während der Empfängniszeit beigewohnt zu haben,3.
die Mutter und4.
das Kind.(2) Die Anfechtung nach Absatz 1 Nr. 2 setzt voraus, dass zwischen dem Kind und seinem Vater im Sinne von Absatz 1 Nr. 1 keine sozial-familiäre Beziehung besteht oder im Zeitpunkt seines Todes bestanden hat und dass der Anfechtende leiblicher Vater des Kindes ist.
(3) Eine sozial-familiäre Beziehung nach Absatz 2 besteht, wenn der Vater im Sinne von Absatz 1 Nr. 1 für das Kind tatsächliche Verantwortung trägt oder im Zeitpunkt seines Todes getragen hat. Eine Übernahme tatsächlicher Verantwortung liegt in der Regel vor, wenn der Vater im Sinne von Absatz 1 Nr. 1 mit der Mutter des Kindes verheiratet ist oder mit dem Kind längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft zusammengelebt hat.
(4) Ist das Kind mit Einwilligung des Mannes und der Mutter durch künstliche Befruchtung mittels Samenspende eines Dritten gezeugt worden, so ist die Anfechtung der Vaterschaft durch den Mann oder die Mutter ausgeschlossen.
das hab ich auch gefunden ...seit wann genau gilt die Regelung?
versteh ich das richtig...1997, als das Kind geboren wurde, konnte nur der derzeitige Ehemann die Vaterschaft anfechten...und ab Änderung konnten auch der leibliche Vater, die Mutter und das Kind anfechten?...Gibt es da eine Regelung, dass sie es jetzt noch können,weil diese Änderung damals nicht gab?...
