Mutter verstorben- ...
 
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Mutter verstorben- und jetzt?

 
(@micheath)
Frischling Registriert

Guten Morgen,
ich hoffe, dass ich hier jemanden finde, der mir in meiner Situation helfen kann:

Ich bin Vater einer 11jährigen Tochter. Sie lebte bei ihrer Mutter, dem neuen Lebenspartner und zwei weiteren Kindern, die von diesem neuen Lebenspartner sind. Die Mutter und ich sind seit 9 Jahren getrennt. Sorgerecht für sie von meiner Seite besteht nicht.
Meine Tochter ist so oft es geht, sprich nahezu jedes Wochenende und den Teil der Ferien, den ich mit Urlaubstagen überbrücken kann, bei mir.

Leider ist die Mutter im September vergangenen Jahres verstorben. Meine Tochter fühlt sich nun unwohl bei ihrem Stiefvater und den Halbgeschwistern und möchte bei mir leben.

Das Jugendamt befürwortet das, die gerichtlich bestimmte Betreuerin macht uns das Leben schwer. Sie möchte das Kind beim Stiefvater belassen und lässt mich das auch ganz deutlich spüren.

Jeder Versuch, eine Regelung mit dem Stiefvater zu finden, die für alle passt, wird im Keim erstickt. Er hat sogar das Sorgerecht für meine Tochter beantragt.

Regelungen bezüglich meines Kindes werden nur mit und zugunsten des Stiefvaters getroffen- ich werde komplett außen vor gelassen.
Mir wird nicht gewährt, in den Sommerferien mit dem Kind zu verreisen, er hingegen fährt für drei Wochen nach Kroatien- gegen den Willen meiner Tochter.
Ich als Vater, der sich immer und bedingungslos gekümmert hat, werde an nichts beteiligt.
Die Betreuerin ist für mich nicht greifbar. Emails werden nicht beatwortet. Nun habe ich sie doch telefonisch erreichen können und habe- endlich und nach vielen Wochen- einen Termin bekommen, der am Montag stattfinden soll.

Ich erhoffe mir hier Unterstützung von den übrigen Vätern.
Mein Kind und mich nimmt das alles sehr mit und wir sind mit den Nerven am Ende.
Ist oder war jemand in einer ähnlichen oder sogar gleichen Situation? Kann mir jemand Tipps im Umgang mit dem Stiefvater und der Betreuerin geben? Wie habt ihr diese Situation erlebt? Ich weiss nicht mehr weiter…

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.06.2017 11:36
(@tsubame)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,

Ich würde so schnell es geht das Sorgerecht für das Kind beim Jugendamt beantragen. Wenn die Mutter verstirbt, ist der leibliche Vater, welcher Bezug zu dem Kind hat, die erste Anlaufstelle. Das Kind verbringt jedes Wochenende bei Dir und die Ferien, soweit Du es leisten kannst, ebenfalls. Das gibt dem Kind, welches die Mutter verloren hat, Kontinuität und Stabilität.

Ein elfjähirges Kind wird auch vor Gericht gehört werden. Unterstütze Deine Tochter seelisch und emotional, dass sie der gerichtlichen Betreuerin immer wieder die Gründe für ihren Wunsch beim Vater zu leben darlegt. Arbeitet die Gründe gemeinsam heraus und bereitet sie kindgerecht vor.

Welche Regelungen wurden ohne Dich getroffen ? Wie geht es dem Kind ? Wie war seine Beziehung zum Lebensgefährten der Mutter vorher ? Was für Gründe gibt die Betreuerin an das Kind gegen seinen Willen bei ihm zu lassen ? In welcher Weise unterstützt Dich das Jugendamt ?

VG,
Tsubame

AntwortZitat
Geschrieben : 29.06.2017 12:16
(@inselreif)
Rege dabei Moderator

Ich würde so schnell es geht das Sorgerecht für das Kind beim Jugendamt beantragen.

Ja, unbedingt, aber bitte bei Gericht. Das Jugendamt hat in der Sache außer Empfehlungen nichts zu melden.
Das Gericht muss einen Verfahrensbeistand einsetzen, der die Interessen des Kindes vertritt - achte darauf bzw. bitte darum, dass dies nicht die bestellte Betreuerin wird.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 29.06.2017 12:37
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrechte Registriert

Hallo,

auf alle Fälle sofort wie inselreif geschrieben hat bei Gericht das Sorgerecht beantragen. Zuständig sollte des Familiengericht sein wo das Kind lebt?

Es entzieht sich meiner Kenntnis inwieweit Du im Sorgerechtsverfahren des Stiefvaters dem Sorgerecht des Stiefvaters widersprechen kannst bzw. zumindest eine Stellungnahme abgeben kannst.

Positiv ist, dass das JA Dich unterstützt.

Der Betreuerin solltest Du klar machen, dass Du als Vater ein Umgangsrecht hast, dass sie als gesetzlicher Vertreter des Kindes zu unterstützen hat.
§ 1684 BGB: Umgang des Kindes mit den Eltern - Abs. 1: Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.

<a href="https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/ehe-familie/1419/mutter-muss-umgang-des-kindes-mit-dem-vater-unterstuetzen/>Förderung</a>" des Umgangs ist gerade in einer schwierigen Situation für das Kind wichtig.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 29.06.2017 13:42
(@tsubame)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,

Vielleicht hilft Dir auch dieser Link weiter.

https://dejure.org/gesetze/BGB/1680.html

Der Lebensgefährte der Mutter stützt sich wohl darauf:

https://dejure.org/gesetze/BGB/1682.html

Ansonsten müsste er das Kind adoptieren und Du müsstest zustimmen.

VG,
Tsubame.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.06.2017 14:25
(@inselreif)
Rege dabei Moderator

Ansonsten müsste er das Kind adoptieren

Als Alleinstehender ein Kind zu adoptieren ist mit ziemlichen Hürden verbunden. Wenn das Gericht ihn bislang nicht als Betreuer in Betracht gezogen hat, gäbe das (unabhängig von der -ersetzbaren- Zustimmung des TO) wahrscheinlich nichts.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 29.06.2017 14:37
(@psoidonuem)
Rege dabei Registriert

MMn brauchst Du dazu nicht mal einen Anwalt um das zu beantragen. Du gehst einfach zum Gerichtsdiener oder wie das heißt, Rechtspfleger glaube ich. Wobei ein Anwalt in dem Fall nicht schaden kann.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.06.2017 16:05
(@bester-papa)
Rege dabei Registriert

Meine Tochter fühlt sich nun unwohl bei ihrem Stiefvater und den Halbgeschwistern und möchte bei mir leben.

Wie ausgeprägt ist dieser Kindeswille?
Wenn Deine Tochter dies ggü dem Gericht und VB  deutlich äußert, wird es schwer für die Gegenseite. Du musst dafür aber das alleinige Sorgerecht beantragen, was vor allem das alleinige ABR beinhaltet.
Vermutlich wird ein Gutachen in Auftrag gegeben, wobei ich mir bei einem ausgeprägten Kindeswillen aber überlegen würde, ob ich mich darauf einlasse.
Gut möglich, dass die Betreuerin versucht zu argumentieren, dass der Kindeswille nicht manifestiert sei.

Aber da gibt es ja viele Möglichkeiten, dies unter Beweis zu stellen bis hin zur Weigerung der Tochter, mit dem Stiefvater in den Urlaub zu fahren oder nach dem Wochenendumgang zu ihm zurück zu gehen etc.. 😉

Sie sollte vor allem von Dir das Gefühl bekommen, dass Du sie in ihrem Kampf nicht alleine lässt und ihr Wille vor Gericht Gewicht hat.

In Deinem Fall mache ich mir ehrlich gesagt wenig Sorgen...

VG
BP

AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2017 11:35