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Mal gefragt für eine Bekannte

 
(@papi74)
Registriert

Hallo,

ich frage hier mal für eine Bekannte...

Fakten:

- Pärchen trennt sich im Zeitraum der Schwangerschaft
- Er belästigt nun fortan die KM  mit Gewaltausbrüchen (wird verurteilt zur Geldstrafe), weil er "seine Familie" behalten will
- Kind wird geboren
- Vater wird beim JA als Vater angegeben, verweigert aber die Anerkennung
- Gespräche bzgl. Umgang usw. wird mittels Mediator versucht zu führen
- Vater verlangt privaten Test (dem wurde zugestimmt, KV hat sich aber monatelang nicht gekümmert)
- Mutter will das alles nun offiziell klären, mit dem JA im Boot (will keinen persönlichen Kontakt zum gewalttätigen EX)
- KM verweist Kontaktaufnahmeversuche in Richtung JA
- JA lehnt Beistandschaft ab, da KV ja einen privaten Test will und sie sich nicht "so haben soll"

Fragen:
1.) Auf Antrag muss doch JA Beistand gewähren?
2.) KV kann doch keinen "privaten" Test erzwingen oder?
3.) Handelt das JA richtig?
4.) Was ist nun zu tun?

Grüße
papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.12.2016 16:18
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

natürlich muss das JA die gewünschte Beistandschaft übernehmen, allerdings sehe ich keine Verpflichtung zur Vaterschaftsfestellung, weil das JA dazu nicht befugt ist.

Die KM sollte bei Gericht ein Vaterschaftsfestellungsverfahren in Gang setzen. Ein privater Vaterschaftstest ist zwar billiger, aber er ist nicht gerichtsverwertbar. Außerdem hat der KV doch bisher genügend Zeit gehabt sich um den Test zu kümmern. In aller Regel zahlt der festgestellte Vater auch das Verfahren.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 06.12.2016 16:54
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Beim Vaterschaftstest würde ich lediglich ankündigen, zum Datum Klage auf Vaterschaftsfeststellung einzureichen und hinzufügen, dass er dem mit einer freiwilligen Anerkennung zuvor kommen kann. Ob er dann einen Test noch machen möchte oder nicht, ist sein Vergnügen.

Dem JA-MA sollte mal der 4. Abschnitt des SGB 8 mitgeteilt werden. M.E. liegt so wie angegeben ein eklatanter Verstoß bzgl. §52a und §55 des SGB 8 vor. Nur - ich war nicht dabei und weiß nicht, was da besprochen wurde

Dem Umgangswunsch des Ex würde ich widersprechen - schließlich ist er (im Moment) ein "wildfremder" Mann für das Kind. Seine Entscheidung. 😉

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.12.2016 17:16
(@lofoten15)
Schon was gesagt Registriert

Guten Abend  🙂

Ähnliche Geschichte hab ich auch mitgemacht.

Deine Bekannte kann UV bei der UVK beantragen. Die Fragen nach den Daten des KV, überprüfen auch seine Leistungsfähigkeit. Er wird dann angeschrieben und wenn er verneint der KV zu sein muss er das nachweisen. Das ist auch ein Amt, kann Fristen setzen und macht entsprechend Druck.

Ohne Vaterschaftsanerkennung hat sie keine Möglichkeit Unterhalt einzufordern, deshalb ruhig das Pferd von dieser Seite aus aufzäumen.  Da brauchst du nicht unbedingt eine Beistandschaft zu.
Obwohl ich das Verhalten des JA unter aller S.. finde... Da würde ich glatt persönlich auftauchen und mir notfalls einen anderen Zuständigen herzitieren.

Private Tests kann deine Bekannte auch gesetzlich verwertbar durchführen.
Dazu müssen Vater und Kind den Test unter öffentlichen Zeugen machen, er wird von diesen eingetütet und versiegelt ans Labor gesandt. Das machen alle Ärzte und Gesundheitsämter.
Ich hab damals die Speichelprobe gemeinsam mit dem Kind beim Kinderarzt, der KV bei seinem Hausarzt durchgeführt. Das Verfahren ist sehr einfach und mit so viel Kontrolle bzgl. Ausweisung etc., dass es wirklich nicht möglich ist, die Proben zu fälschen.
Das Labor darf ich dir hier nicht nennen, aber schick mir doch ne PN, dann sende ich dir den Link zu.

Ich würde auf den gerichtsverwertbaren Test bestehen und mich auch als Mutter mittesten lassen. Nicht, dass es nachher heisst deine Bekannte hat ein fremdes Kind vorgestellt...
Sollte der KV den privaten Test ohne amtliche Aufsicht verfälschen, kann die KM auch nicht mehr ohne weiteres an seine Vaterschaftsanerkennung gelangen.

Sie und das Kind haben Anrecht auf Unterhalt und alles, was mit einer Vaterschaftsanerkennung zusammenhängt.
Deshalb bestärken sie darin, den Tests so gerichtlich verwertbar durchführen zu lassen und den Weg über die UVK zu gehen, wenn das JA sich ziert.

Wenn der Tag nicht dein Freund war, so war er dein Lehrer.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.12.2016 20:32
(@egalo)
Nicht wegzudenken Registriert

2.) KV kann doch keinen "privaten" Test erzwingen oder?

Nein. Aber wenn KM ein aktenkundiges Angebot des KV zu einem privaten Test ablehnt und ein gerichtliches Vaterschaftsfeststellungsverfahren einleitet, kann es ihr passieren, dass sie den Großteil der Kosten aufgebrummt bekommt (§ 81 FamFG). Der BGH hat den Gerichten in XII ZB 15/13 bei der Kostenpflicht einen erheblichen Gestaltungsspielraum eingeräumt. Das weiß das JA und ziert sich möglicherweise deshalb.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.12.2016 21:20
(@papi74)
Registriert

Hallo an Alle,

vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Ich werde mit ihr über die weiteren Möglichkeiten reden und dann mal schauen wie es weiter geht.

Nochmals Dank 🙂
VG
Papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.12.2016 09:44