Keinen Plan was zu ...
 
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Keinen Plan was zu tun ist (Vorsicht Lang!!!)

 
(@keinplan)
Schon was gesagt Registriert

Oh man, wir fang ich jetzt an..................

Also, heute Nachmittag war mein Schwager zu Besuch und nach einigen Rumgedruckse ist er mit der Sprache rausgerückt. Aus nem OneNightStand wurde ein Kind!

Okay, so weit so gut, kann jedem passieren...................

Aaaaaabeeeeeeeer, das ist ne etwaas verzickte Situation:

Angefangen hat es, als die Kindsmutter mit ihrem damaligen Lebenspartner in den Ort gezogen ist, in dem mein Schwager und meine Schwiegereltern wohnen. Meine Schwiegereltern sind halt nette Leute und haben sich um die Neuankömmlinge gekümmert, damit sie mit den Nachbarn in Kontakt kommen. So weit so gut.
Die Beziehung der neuen Nachbarn ging rasch auseinander, er zog wieder in die alte Heimat, sie blieb im Ort. Da die Lady aber nix von Arbeiten hält, konnte sie die große Wohnung nicht lange halten und flog hochkant hinaus(Räumungsbeschluss)...............Und weil Schwiegermami eben ein großes Herz hat, hat sie die Dame samt ihren beiden Kinder, 8 und 10 Jahre, bei sich aufgenommen, damit die Kleinen nicht in irgendein Übergangswohnheim mussten.
Nun ja, es dauerte nicht lange, bis meine Schwiegereltern merkten, wen sie sich da ins Haus geholt hatten. Nicht nur, das sie sich nicht um eine Wohnung geschweige denn um Arbeit oder wenigstens finanzielle Unterstützung seitens der Ämter gekümmert hat, nein, sie hat sich hemmungslos von den alten Herrschaften aushalten lassen und kam erst in die Gänge, als sie mehr oder weniger grob aufgefordert wurde, endlich etwas zu unternehmen.

Dazu kam auch noch, das sie von Anfang an ein Auge auf meinen Schwager geworfen hatte. Er ist Junggeselle, hat einen schicke Wohnung, nen Benz vor der Haustüre usw (wär ja toll für sie gewesen, sich ins gemachte Nest sitzen zu können..............(sorry, meine Meinung).

Na ja, mein Schwager ist halt auch nur ein Mann und als sie abends mal gemütlich bei nem Glas Wein zusammensaßen ist es halt passiert. Die beiden landeten im Bett. Er wollte ein Kondom benutzen, sie kam jedoch mit einer angeblichen Latexallergie, beteuerte sie nehme jedoch die Pille und wäre auch sonst gesund. :puzz:

So, die Zeit nahm jedenfalls Ihren Lauf und vor 3 Wochen hat er dann nen Brief vom Jugendamt bekommen bezüglich Vaterschaftsanerkennung usw.
(Sie wohnte die ganze Zeit in der Nachbarschaft und hat die Schwangerschaft verschwiegen. Für mich persönlich der größte hammer, nach allem was meine Familie für sie getan hat!!!!)

Spätestens hier hätte er meiner Meinung nach zum Anwalt gehen müssen...........
Er ist dann  auf eigene Faust zu ihr hin, hat sich Speichelproben geholt von ihr und dem Kind und hat nen Vaterschaftstest machen lassen. Zu 99,9irgendwas% ist er der Vater.
Na ja, bis heute hat ers eben mit sich rumgetragen. Ist typisch mein Schwager! Immer nur schön den Kopf einziehen, auf unsichtbar machen und warten was als nächstes kommt!!!!!!

So Leutz! Nun meine Fragen:
1. Was kommt auf ihn zu bezgl. Kindesunterhalt (er verdient durchschnittlich an die 1900Euro auf die Hand)
2. Kann die Lady Unterhalt für sich fordern? Oder kommt dann das Arbeitsamt auf ihn zu (sie bezieht ja Harz4)
3. Wie sieht es aus mit Sorgerecht?

Na ja, worauf muss man sonst noch achten? Ich denke, Ihr die Ihr Euch schon lange Zeit damit beschäftigt, könnt uns hier vielleicht etwas weiterhelfen.
Zur Zeit hat mein Schwager echt  nen riesen Hass auf diese Frau, denkt aber auch gleichzeitig an das Kind und hat jetzt schon Angst, sein Sohn könnte genauso vernachlässigt werden wie ihre Beiden älteren Kinder (diese sind meist sich selbst überlassen, weil sie sich entweder nicht vom Fernseher trennen kann oder irgendwo in der Kneipe hockt).

Vielen lieben Dank schon mal für Eure Hilfe


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.07.2006 23:35
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi und Willkommen!

Dein Schwager sollte für sein Kind gerade stehen. Kindesunterhalt steht seinem Kind zu, da sollte er ohne zu Murren bezahlen. Glaube es werden 199Euro monatlich bei dem Einkommen.
Unterhalt für die Frau wird sie sich wohl erstreiten müssen. Da kenn ich mich (noch) nicht aus.

Er sollte die Vaterschaftsanerkennung offiziell machen. Dann entweder auf gemeinsames Sorgerecht bestehen oder gar das alleinige SR Beantragen. Er hat Recht auf Umgang, zumindest darauf sollte er bestehen.

Aber dazu sagt er besser selber etwas hier im Forum...

Milan


AntwortZitat
Geschrieben : 04.07.2006 01:16
(@leopardin)
Zeigt sich öfters Registriert

Hi,

nach jetzigem geltenem Recht hat er keinen Anspruch auf das SR, außer, die Mutter ist nicht in der Lage, ihr SR auszuüben.

Wenn die Mutter dazu bereit ist, kann das  SR auch auf ihn übertragen werden, nur, das Einverständnis der Mutter ist dazu zwingend erforderlich.

Einen Antrag auf Übertragung des alleinigen SR kann er stellen, aber was sollte es bringen? Der Mutter würde man ihr SR nur entziehen, wenn sie nachweislich schwere Kindeswohlgefährung begeht.

Umgangsrecht steht ihn immer zu, sollte die Mutter da nicht kooperieren, unbedingt das JA einschalten.

LG Leopardin


Das Glück deines Lebens hängt ab, von der Beschaffenheit deiner Gedanken...
Mark Aurel
...und dem Wohlergehen deines Kindes
Leopardin

AntwortZitat
Geschrieben : 04.07.2006 01:31
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi,
blöde Geschichte das...Milan und Leopardin haben schon wichtiges gesagt. Mutter hat automatisch alleiniges Sorgerecht, gemeinsames bekommt er nur, wenn sie es will, sonst nicht. Umgangsrecht besteht natürlich unabhängig vom SR, da dranbleiben, mit der Mutter reden, Umgangsregelung aushandeln (evt. kann er sie ja zum GSR überreden). 

Bezüglich Mutterunterhalt: Die Mutter kann von ihm fordern, was sie will. Nicht zahlen! Per Gesetz ist er ihr zwar drei Jahre nach der Geburt unterhaltspflichtig. Da sie HarzIV bekommt, findet ein Anspruchsübergang statt, und die ARGE wird fordern. Dann erfolgt Ermittlung der Leistungasfähigleit und der festgesetzte Betrag ist dann an die ARGE zu zahlen. Das läuft aber nicht über die Mutter. Ihr Unterhalt ist HarzIV! Wenn er Glück hat, wird nicht gefordert (weil die das zur Zeit offensichtlich nicht geregelt kriegen) und er ist raus!

Viel Glück und starke Nerven...
Mux 


AntwortZitat
Geschrieben : 04.07.2006 12:43
(@Platt)

Hi,

zu SR und ABR wurde schon alles gesagt.

Nur beim Unterhalt für die KM sehe ich es anders. Durch die Meldung des Kindes bei Arge, werden die sicherlich nachfragen wer der KV ist. Unterhalt wird bei ALG2 voll gegengerechnet. Die werden sich den Unterhalt für die KM schon holen. Mind. 3 Jahre, wenn er Pech hat bis zu 8 Jahre.

Ich befürchte, dass von seinen 1.900€ nicht viel übrigbleiben wird.

Klar dieses ist der schlechteste Fall, aber nicht abwegig.

Platt


AntwortZitat
Geschrieben : 04.07.2006 14:11
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi Platt,

Du schreibst:

Nur beim Unterhalt für die KM sehe ich es anders. Durch die Meldung des Kindes bei Arge, werden die sicherlich nachfragen wer der KV ist. Unterhalt wird bei ALG2 voll gegengerechnet. Die werden sich den Unterhalt für die KM schon holen. Mind. 3 Jahre, wenn er Pech hat bis zu 8 Jahre.

Worauf fusst Deine Meinung? Bei drei Jahren ist im Normalfall derzeit definitv Schluss für die KM! Ausnahme siehe unten. Ob gefordert wird oder nicht ist natürlich Glückssache. In meinem Fall habe ich etwas 1.5 Jahre bis Ende 2004 ans Sozialamt gezahlt und seitdem nichts mehr (Unterhaltspflicht endet Sep 2006).

Es kommt auf ihn in etwa zu (worst case): 199 € KU + max. 660 €  für KM 3 Jahre!, genaue Berechnung über RA erforderlich)

"Bei Betreuung eines gemeinsamen Kindes steht auch nichtverheirateten Eltern untereinander ein Unterhaltsanspruch (des betreuenden gegen den nicht betreuenden Elternteil) zu. Dieser beruht auf § 1615 I BGB und setzt voraus, daß der betreuende Elternteil durch die Pflege und Erziehung des Kindes keiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann. Der sogenannte Betreuungsunterhalt beginnt frühestens vier Monate vor der Geburt und endet drei Jahre nach der Geburt, wobei die letztgenannte Frist derzeit verfassungsrechtlich überprüft wird. Eine Verlängerung dieses Anspruchs ist jedenfalls dann möglich, wenn es unter Berücksichtigung der Belange des Kindes grob unbillig wäre, diesen Unterhaltsanspruch nach der Frist von drei Jahren zu versagen, z.B wenn das zu betreuende Kind behindert ist.

Auch der Betreuungsunterhalt nach § 1615 l BGB setzt allerdings Bedürftigkeit des betreuenden Elternteils voraus, sowie die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten."

Hoffe, das hilft!
Mux


AntwortZitat
Geschrieben : 04.07.2006 14:29
(@keinplan)
Schon was gesagt Registriert

Hi,

zu SR und ABR wurde schon alles gesagt.

Nur beim Unterhalt für die KM sehe ich es anders. Durch die Meldung des Kindes bei Arge, werden die sicherlich nachfragen wer der KV ist. Unterhalt wird bei ALG2 voll gegengerechnet. Die werden sich den Unterhalt für die KM schon holen. Mind. 3 Jahre, wenn er Pech hat bis zu 8 Jahre.

Ich befürchte, dass von seinen 1.900€ nicht viel übrigbleiben wird.

Klar dieses ist der schlechteste Fall, aber nicht abwegig.

Platt

Vielen Dank erstmal für die bisherigen Antworten.
Das von seinem Einkommen nimmer viel übrig bleiben wird, haben wir ja eh schon befürchtet.
Ich als Frau muss (nach einer ganzen Nacht googlen) ganz ehrlich sagen, das es mich schockiert, wie viele Rechte die Kindsmutter hat während das Dasein als Kindsvater eigentlich erstmal sogut wie ausschließlich aus Pflichten besteht :dagegen:

So, nun wolt ich Euch nochmal kurz was fragen:
Heute morgen hat sich eine Dame von der Catitas gemeldet und sich als "Betreuerin" der Kindsmutter vorgestellt. Sie bat um ein Treffen bei ihm zu Hause, damit sich die beiden wieder etwas annähern können (reden zur Zeit nix miteinander, kann ich voll verstehen, das er ihr am liebsten an die Gurgel möchte). Als er der Dame von der Caitas sagte, er wäre wohl einverstanden, möchte allerdings eine Person seines Vertrauens dabei haben, wurde sofort abgelehnt. Ist sowas normal?

Wünsch Euch allen nen schönen, sonnigen Nachmittag


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.07.2006 14:44
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ungewöhnlich ist das Treffen bei ihm zuhause Normalerweise findet das ja in irgendwlechen "Amtstuben" statt. Aber sol ler sie mal komemn lassen. In seiner Wohnung hat er hausrecht, da kann ja Beisein wer will  😉


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 04.07.2006 14:54
(@pueppi)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo KeinPlan,

hier noch eine Anmerkung am Rande, die zwar nicht die akuten Fragen löst, aber mittel- bis langfristig nicht uninteressant ist:

§ 33 a (1) Satz 1 Einkommensteuergesetz:

„Erwachsen einem Steuerpflichtigen (hier: Deinem Schwager) Aufwendungen für den Unterhalt (hier: Betreuungsunterhalt für die KM) ... einer dem Steuerpflichtigen ... gegenüber unterhaltsberechtigten Person (hier: KM), so wird auf Antrag die Einkommensteuer dadurch ermäßigt, daß die Aufwendungen bis zu 7.680 Euro (hier: der geleistete und durch Überweisungsbelege nachgewiesene Betreuungsunterhalt an die KM, maximal jedoch 7.680 €) im Kalenderjahr vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden.“

So also Dein Schwager an die KM Betreuungsunterhalt leisten muß, kann er diese Zahlungen bis zum Höchstbetrag von 7.680 € im Jahr in seiner Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastung (ist im Mantelbogen einzutragen) angeben. Bei dem Verdienst des Schwagers (1.900,-- € netto) ermäßigt sich so zumindest die Steuerbelastung um einige hundert oder sogar wenige tausend Euro. Schwacher Trost, aber immerhin!

Viele Grüße Püppi


Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti

AntwortZitat
Geschrieben : 04.07.2006 15:00