Erste Kind ist ange...
 
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Erste Kind ist angekommen

 
 TimH
(@timh)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

ich bin Tim und bin aufgrund meiner Situation durch Zufall auf dieses Forum gestoßen, welches mir schon viele interessante Infos geliefert hat.
In dem Thema von Ikarus ( http://www.vatersein.de/Forum-topic-31503-start-msg372842.html#msg372842 ) ist fast meine Situation geschildert.
Ohne jemanden was Böses zu wollen, es ist wirklich erleichternd zu lesen, dass ich absolut nicht alleine bin!

Meine Ex und ich haben schon vor der Schwangerschaft viele ruhige Momente gehabt. Wir dachten nach einem gemeinsamen Urlaub wird es besser. Als Sie dann meinte sie wäre schwanger war doch die Freude groß (gerade bei meinen Eltern).
Nach diversen Wochen wurde es für mich eher nur noch schlimmer. Das Gefühl sie gehört nicht zu mir wurde immer größer. Als der Bauch ab dem 3. Monat kam und sie sagte sie spürt den kleinen treten wurde es absolut nicht besser.
Es wurde dann alles so fremd das ich oder auch wir uns zur Trennung entschlossen haben (das ganze passierte im 4-5 Monat der Schwangerschaft).
Den gemeinsamen Hund habe ich ihr überlassen, da ich mir es immer gewünscht habe, dass mein Kind mit Hund aufwächst.
Ich habe ihr gesagt das ich natürlich für mein Kind aufkommen werde und mir wünschen würde das alles gemeinsam klappt.
Habe sogar im Vorwege eine Anerkennung der Vaterschaft beim Kreis beantragt, welche von der KM aber verworfen wurde.

Anfangs (nach der Trennung) hat sie noch Kontakt zu meinen Eltern gepflegt, während sie diesen zu mir komplett abgebrochen hat.
Nach und nach wurde aber auch das weniger und bis zur Entbindung wurde daraus komplette Ignorierung. (mich hatte sie währenddessen schon überall blockiert)

Habe ihr per Post damals noch zum Geburtstag einen Gutschein sowie nette Worte zu kommen lassen, aber ohne jegliche Reaktion.
Meine Mutter ist dann nachdem wir über Umwege von der Geburt gehört haben auf eigene Faust los und hat die Mutter der KM besucht.
Wir konnten die KM nicht finden, da sie relativ zeitnah nach der Trennung zu ihrem Ex gezogen ist.

Nun nachdem am 27.07.17 der kleine (nun auch mit anderem Namen als vereinbart) geboren wurde habe ich am 06.10.17 Post vom Kreis bekommen.
Als Anlage war die Urkunde über die Zustimmung der Vaterschaftsanerkennung. (habe es aber nur als Kopie bekommen)

Ich habe der zuständigen Mitarbeiterin dann per Email Zweifel an der Vaterschaft zu kommen lassen und die derzeitige Situation geschildert.
Als Antwort bekam ich heute folgende Email:

Sehr geehrter Herr ....,

Bezug nehmend auf Ihre o.g. Anfrage können Sie einen privaten Vaterschaftstest auf eigene Kosten mit Zustimmung der Kindesmutter durchführen lassen. Sollte mit dem Test Ihre Vaterschaft ausgeschlossen sein, müssten Sie über das zuständige Amtsgericht die Vaterschaft entweder eigenständig oder mit Hilfe eines Rechtsanwaltes anfechten lassen.
Sollte die Kindesmutter einen privaten Test verweigern, müssten Sie sich für die Klärung sowie Anfechtung der Vaterschaft ebenfalls eigenständig oder mit Hilfe eines Rechtsanwaltes an das zuständige Amtsgericht wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Wie soll ich hier verfahren, wenn die KM jeglichen Kontakt bisher zu mir ignoriert oder leugnet? Fotos vom Geschenk als auch SMS / Whatsapp Verläufe kann ich nachweisen.
Zur Info: die KM hat vor wenigen Wochen mir ceine SMS von einer fremden Handynummer geschickt wo sie fragte ab wann ich für das Kind zahlen könnte. (immerhin will sie absolut nichts von mir sehen oder geschweige denn zu tun haben).
Ich habe daraufhin geantwortet, dass bevor ich anfange zu zahlen einen Vaterschaftstest machen möchte sowie auch als Vater anerkannt werden möchte. Ebenso bei Entscheidungen mitwirken möchte.

Dafür das ich für das erste nicht so viel schreiben wollte ist es doch relativ viel geworden.

Unter dem Strich habe ich wirklich Angst in den finanziellen Ruin zu laufen und hoffe das ich mir bei euch gute Ratschläge holen könnte.
Vielen Dank!

Gruß
Tim

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.10.2017 19:06
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Tim,

willkommen hier im Forum. Du scheinst gerade noch rechtzeitig den Weg hier ins Forum gefunden zu haben. Denn wenn Du nicht aufpasst, kann es bald aus Unkenntnis sehr teuer für Dich werden.

Ich schreibe einfach mal was mir auffällt:
- Wie schauts denn bei Dir persönlich aus? Willst Du Kontakt zum Kind? Du hast als Vater Umgangsrecht zum Kind. Das kann schon einiges an Mühe und ggf. auch juristischen Aufwand bedeuten. Du solltest aber Dich auch hier positionieren.
- Hast Du Zweifel an der Vaterschaft? Das Verhalten der KM ist auf jeden Fall schon etwas auffällig. Insb. dass sie gleich zu Ihrem Ex zurückgezogen ist. Möglicherweise sucht sie nun einfach einen dummen "Zahlesel" für das Kind.  Auch ich würde hier zu einem privaten Vaterschaftstest raten. Biete das der KM freundlich an. Zu dem Test kannst Du dich in der Apotheke beraten lassen. Diese kosten ein paar hundert Euro. Die Kosten übernimmst bitte Du ohne Debatte. Biete der KM dann (nachdem Du dich über den Ablauf informiert hast) an, den Test zu machen. Danach wirst Du (bei positiver Feststellung) umgehend die Vaterschaft anerkennen.
- Thema Kindesunterhalt: Sollte es Dein Kind sein, bist Du zur Zahlung von Kindesunterhalt (KU) nach der Düsseldorfer Tabelle verpflichtet. Du kannst einen eigenen Beitrag im Bereich Unterhaltsrecht aufmachen und dort mal Deine und die Einkünfte der KM einstellen. Dazu noch Fahrtwege zur Arbeit, ggf. Rentenversicherung und bitte den OLG-Bezirk in welchem Du dich befindest. Dann rechnen unsere Unterhaltsexperten mal für Dich.
Einkommen der KM deshalb, weil auch diese Anspruch auf Betreuungsunterhalt (BU) mind. bis zum 3. Lebensjahr des Kindes hat. Dieser muss allerdings gefordert werden von der KM.
- Thema Titel: Wie Du schon gesehen hast, hat auch die KM bereits gemerkt, dass Kinder Geld kosten. Die KM wird wahrscheinlich eine Beistandschaft beim Jugendamt eingerichtet haben. Nach Abgabe der Vaterschaftsanerkennung wird das Amt Dich zur Abgabe eines Titels auffordern. Sprich dies bitte immer VORHER hier im Forum ab. Diese Standard-Titel können sehr negative Folgen haben und es fehlen wichtige Punkt wie z.B. eine Begrenzung auf das 18. Lebensjahr des Kindes! Du hast sonst in ein paar Jahren große und teure Probleme.
- Schreib die KM freundlich über die Dir bekannte Nummer an und bitte Sie um ihre aktuelle Adresse, insb. um den behördlichen Schriftwechsel zu ermöglichen. Sollte die KM sich weigern, wirst Du Deinerseits das Jugendamt um Vermittlung bitten. Du hast - auch wenn Du kein aktiver Vater sein möchtest - Mindestauskunftsrechte zu Deinem Kind gem. BGB. Du kannst auch beim örtlichen Einwohnermeldeamt selbst eine Auskunft zur Adresse einholen, da Du als pot. Vater schon ein berechtigtes Interesse an der neuen Adresse der KM hast (je nach Bundesland).
- Auch die KM wird lernen müssen, mit Dir als Vater zu leben (wenn es Euer Kind ist). Hier liegt es an Dir, wie Du dich einbringen willst.
- Solltest Du der KV sein, bemüh Dich zumindest um einen Mindestkontakt / Info zum Kind. Ihr tut Eurem Kind keinen Gefallen, wenn es komplett ohne Info über Dich aufwächst. Spätestens in der Pubertät wollen Kinder wissen, woher sie stammen. Deshalb solltest Du die gesetzlichen Möglichkeiten schon nutzen aus meiner Sicht. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2017 19:26
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

in Ergänzung zu Ingo. Wenn Du Zweifel an Deiner Vaterschaft hast und die KM einem privatem Vaterschaftstest nicht zustimmt, dann bleibt nur die Anfechtungsklage beim Gericht. Das ist nicht billig, aber allemal billiger als 18+ Jahre KU und 3 Jahre BU zu zahlen. Wobei BU (Betreuungsunterhalt) gefordert werden muss und daargelegt werden, dazu gehört auch eine Erstausstattung für das Kind.

Deine finanziellen Verpflichtungen sind völlig unabängig davon ob Du Kontakt zum Kind hast oder willst. Du solltest zum einen bei der Berechnung von KU und ggf. BU aufpassen und das auch kontrollieren und zum anderen keinerlei Zahlung undokumentiert tätigen, also immer einen Betreff mit einer möglichst aussagekräftigen Beschreibung: z.B: KU "Vorname" Monat Jahr.

Prinzipiell ist es schwierig normalen Umgang zu haben, wenn die KM das nicht will. Andererseits, wenn es Dein Kind ist, dann hat Dein Kind auch Anspruch auf Umgang mit Dir und die KM hat den Umgang zu fördern, zumindest in der Theorie.
Im Moment ist alles für Dich neu, aber auch für die KM. U.U. kann sich deshalb das Verhältnis auch noch ändern.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2017 22:48
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo zusammen,
Diese Empfehlung hier:

Hallo,
in Ergänzung zu Ingo. Wenn Du Zweifel an Deiner Vaterschaft hast und die KM einem privatem Vaterschaftstest nicht zustimmt, dann bleibt nur die Anfechtungsklage beim Gericht.
[...]
VG Susi

in Zusammenhng mit dem hier:

Hallo zusammen,
[...]
Habe sogar im Vorwege eine Anerkennung der Vaterschaft beim Kreis beantragt, welche von der KM aber verworfen wurde.
[...]
Nun nachdem am 27.07.17 der kleine (nun auch mit anderem Namen als vereinbart) geboren wurde habe ich am 06.10.17 Post vom Kreis bekommen.
Als Anlage war die Urkunde über die Zustimmung der Vaterschaftsanerkennung. (habe es aber nur als Kopie bekommen)
[...]
Ich habe der zuständigen Mitarbeiterin dann per Email Zweifel an der Vaterschaft zu kommen lassen und die derzeitige Situation geschildert.
[...]
Vielen Dank!

macht mich nachdenklich...
@TimH war nicht mit der KM verheiratet.
@TimH hat (offensichtlich) die Vaterschaft nicht anerkannt.
Warum dann also eine Anfechtungsklage?
Müßte nicht vielmehr erstmal die KM eine Vaterschaftsanerkennungsklage (Vaterschaftsfeststellungsklage) anstrengen, wenn es zu keiner friedlichen (sprich außergerichtlichen= privater Vaterschaftstest) Einigung kommt?

Edith:
Den Satz verstehe ich allerdings gar nicht (unter dem Aspekt, das @TimH denn tasächlich der Vater sein sollte)

[...]
Unter dem Strich habe ich wirklich Angst in den finanziellen Ruin zu laufen [...]
Vielen Dank!

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 12.10.2017 10:28
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus TimH und willkommen im Forum!
Ich würde den Ball erst mal zurückspielen und dem JA mitteilen, dass Du gerne die Vaterschaft anerkennen wirst, wenn Deine Vaterschaft via Test zweifelsfrei festgestellt wurde.
Das JA möge KM bitten, einem privaten Vaterschaftstest zuzustimmen und mögliche Termine hierfür zu benennen. Solange Deine biologische Vaterschaft nicht festgestellt werden kann gilt für Dich: "Vater unbekannt".

Grüßung
Marco

P.S.
Nichtsdestotrotz würde ich Geld auf die Seite legen...für alle Fälle!  😉

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 12.10.2017 10:30
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

@Kakadu  Es ist richtig, dass die KM bzw. das JA eine Vaterschaftsfestellung anstreben müsste, wenn Tim die Vaterschaft nicht 
              freiwillig anerkennt. Praktisch wird es darauf hinauslaufen, dass ein gerichtlicher Vaterschaftstest angeordnet wird und mit               
              90% Wahrscheinlichkeit Tim die Kosten auch dann tragen muss, wenn er nicht der Vater ist.

Das mit dem Ruin verstehe ich, schliesslich geht es bei den ersten 3 Jahren nicht nur um KU sondern auch um BU. Der Selbstbehalt beim KU ist 1080 Euro, beim BU 1200 Euro. Ob Tim bis auf diese Grenze herunter kommt oder gar ein Mangelfall ist, kann hier natürlich keiner wissen. Aber insbesondere mit 1200 Euro ist es nicht ganz einfach zu leben, wenn man mehr gewöhnt ist.

Ansonsten treibt einen 1 Kind in aller Regel nicht in den Ruin (bei 3 Kindern sieht das ganz anders aus!).

Was Tim aber vermutlich meint sind gerichtliche Auseinandersetzungen, die der KV bezahlen muss, die KM aber mit VKH über die Runden kommt. Insbesondere wenn die KM nichts mit ihm zu tun haben will, dann sind Umgangsauseinandersetzungen eigentlich unvermeidlich.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 12.10.2017 12:27
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo (@Susi64)

Hallo zusammen,
[...]
Habe sogar im Vorwege eine Anerkennung der Vaterschaft beim Kreis beantragt, ...
[...]
Vielen Dank!

...naja zumindest der Satz ließt sich nicht so wie "Angst vor finanziellen Ruin"
Hier hatte ich sogar den Eindruck dass er sich trotz der Situation Trennung sehr freut (und Verantwortung übernehmen will)

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 12.10.2017 17:01
 TimH
(@timh)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank für die Infos !
sofern es mein Kind ist habe ich schon vor mich auch aktiv darum zu kümmern, dass habe ich der KM auch beim letzten SMS Schriftverkehr (an die mir fremde Nummer) mitgeteilt.
Ich wollte bevor ich etwas falsches mache einfach mich schlau machen und wie hier zB Hilfe einholen.
Bei mir schaut es soweit privat gut aus. Bin glücklich und gesund. Stehe mittem im Leben und habe letztes Jahr mein KFZ Meister erfolgreich abgeschlossen. Bin auch als Meister angestellt.

Wird sich das Amt nochmal bei mir melden? Denn dieses Anschreiben ist mit einer Notiz "für Ihre Unterlagen" zu mir gekommen ohne jegliche (Auf-)Forderungen.

@Susi64:

Man glaubt ja immer in das Beste der Menschen, aber es hat halt alles ein faden Beigeschmack wie das alles abgelaufen ist. Erst die Kontaktabbrüche zu meinen "ach so tollen" Eltern und dann noch das heimliche ausziehen zu ihrem Ex zu dem Sie nie Kontakt hatte, jedenfalls soweit ich es beurteilen konnte. Bin kein eifersüchtiger Mensch und habe es nie geprüft mit wem sie so schreibt. Von daher kann ich hier nur blind vermuten.

Ich werde die KM einfach nochmal anschreiben und freundlich zu einer Adressauskunft bitten. Was soll ich tun wenn Sie die Post nur zu Ihren Eltern geschickt haben wollen (welche mich absolut nicht leiden können)?

@Kakadu59:

ich war nie verheiratet und meine erste Vaterschaftsanerkennung wurde nie anerkannt, da das Kind damals mit dem Namen "Jannis" geplant war. Das Kind heißt nun anders und die Register Nummer der beiden Vaterschaftsanerkennungen sind auch unterschiedlich.

Warum ich Angst vor dem finanziellen Ruin habe? Da ich viele echt gruselige Kostengeschichten gehört habe was bekannte bisher so zahlen durften, besonders wenn diese noch verheiratet waren.
Wie Susi es aber nachträglich noch beantwortet hat habe ich einfach Angst vor Gerichtskosten, welche ich von meinem Beruf her schon kenne !

@ Marco:

Ist es hier nicht einfacher die Mutter aufgrund der Situation selbst anzuschreiben?
Möchte wenn es zum positiven Ergebnis kommt es möglichst einfach halten ohne groß die Ämter einzubeziehen

Um es vorne weg klar zu stellen. Ich drücke mich vor nichts und möchte das Kind als auch die KM unterstützen, sofern sie es möchte. Anfangs wollte sie ja nichts von mir sehen oder lesen..


Anm. Mod.
Vollquote gelöscht

Gruß
Tim

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.10.2017 18:54
 TimH
(@timh)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Zusammen,

ich habe mir so eben noch einmal die Urkunde etwas genauer durchgelesen. In dieser steht noch folgendes:
"Als Mutter des Kindes .... geb. 27.07.17 in Husum, Registernummer ... stimme ich der Vaterschaftsanerkennung zu diesem zu, die von TimH geb... durch die Urkunde Geschäftszeichen ... erklärt wurde."

Können diese mir also nachträglich meine Vermutung anlasten, sodass ich mir also quasi selbst ans Bein gepinkelt habe? 🙁

Ich muss dazu sagen, dass ich als ich diese Anerkennung wollte noch mit Ihr guten Kontakt hatte.

Gruß
Tim

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.10.2017 20:19
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus TimH,
offensichtlich hast Du erst mal alleine die Anerkennung erklärt, KM hat dieser nun zugestimmt. Somit bist Du m.E. zunächst rechtlicher Vater des Kindes, mit allen Rechten und Pflichten!
Solltest Du berechtigte Zweifel an der Vaterschaft haben, empfehle ich ein Vaterschaftsfeststellungsverfahren, sofern ein freiwilliger VS-Test von KM abgelehnt wird.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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AntwortZitat
Geschrieben : 13.10.2017 09:08




(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

zunächst einmal bist Du damit der rechtliche Vater und deshalb musst Du tätig werden, entweder über einen privaten Test (dazu brauchst Du die Zustimmung der KM und ihre Mitwirkung) oder über eine Vaterschaftsanfechtung, wenn Du berechtigte Zweifel hast (genauso wie Marco es geschrieben hat).

Ja, durch Deine einseitige Erklärung der Vaterschaft, die offiziell in einer Urkunde festgehalten wurde, und der Zustimmung der KM bist Du jetzt der rechtliche Vater mit allen Konsequenzen.
Eine derartige Erklärung ist keine Vermutung sondern ein Bekenntnis zur Vaterschaft, dass aber erst dann wirksam wird, wenn die KM zustimmt.

Wenn Du zur Vaterschaft stehen willst, ergibt sich die Frage ob Du nicht auch das gemeinsame Sorgerecht haben möchtest. Das verbessert Deine Rechte, auch wenn die Durchsetzung des Umgangs das Hauptproblem sein wird.
Bei kleinen Kindern sollte der Umgang eher kurz, dafür aber mehrmals die Woche stattfinden.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 13.10.2017 10:36
 TimH
(@timh)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank für die Info.

Ich werde Sie heute nochmal anmorsen bezüglich des Vaterschaftstests.
Würde gerne das Sorgerecht mit haben, aber ich muss ehrlich sagen, dass ich weniger mit Ihr und vorallem ihrer Familie zu tun haben möchte.

Wie Problematisch ist es, wenn ich Ihr eine Ratenzahlung von je 2x 150EU anbiete. Ich muss gestehen das bereinigte netto Einkommen zu berechnen ist zig mal komplizierter als den KFZ Meister zu machen..

Gruß
Tim

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.10.2017 17:09
 TimH
(@timh)
Schon was gesagt Registriert

Nachdem Susi (Danke nochmal) mit das Thema verständlich aufgedröselt hat, habe ich die KM nun über die mir nur bekannte Handynummer wie folgt kontaktiert:

Hallo, ich hoffe euch geht es gut? Es ist nun schon einige Tage her und wollte nochmal danke sagen, dass du mich nun offiziell auch eingetragen hast. Ich möchte dennoch einen Vaterschaftstest machen um einfach mein Gefühl positiv zu bestätigen.Wärst du dazu bereit? Ich würde wie anfangs geplant dir das Geld in zwei Raten je Monat schicken. Laut Düsseldorfer Tabelle liege ich bei 377Eu abzgl. 96 (Halbes Kindergeld) und macht somit 281 EU. Für die Überweisung brauche ich deine Kontodaten und deine Adresse, damit ich alles richtig eintragen kann. Liebe Grüße Tim

PS: gelesen hat sie schon

Gruß
Tim

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.10.2017 17:30
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

PS: gelesen hat sie schon

Fein. Bis dahin warte doch bitte ab, ob Du überhaupt der Vater bist. Weder hier noch in Deinem anderen Thread sehe ich Fortschritte, etwas klären zu wollen.

Versuche bitte, etwas konzenrtrierter vorzugehen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.10.2017 16:46
 TimH
(@timh)
Schon was gesagt Registriert

Moin,

also ich habe mich die letzten Tage nicht gemeldet, weil ich versucht habe die KM zu erreichen. Die KM hat jeweils die SMS zwar bekommen und auch gelesen (laut Bestätigung), aber nicht reagiert.
Vor 2 Tagen hat sie dann nur geantwortet, dass ich bald Post von ihrer Anwältin bekommen werde und das nun alles über Sie läuft.

Ich meine wir haben kein Jahr zusammen gewohnt und wurde von Ihrer Arbeit freigestellt (Altenpflegerin) bei voller Bezahlung. Letztendlich waren wir wenn es hoch kommt um ein Jahr herum offiziell ein Pärchen.
Hat sie dennoch Anrecht auf Unterhalt für Sie neben dem Kindsunterhalt?

Bin gespannt was in dem Schreiben stehen wird und wozu ich dann aufgefordert werde.
Zu meiner Seite kann ich a belegen, dass ich sehr bemüht war und b wie auch schon früher nur Abfuhren ihrerseits bekommen habe.

Gruß
Tim

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.10.2017 14:16
(@wasserfee)
Registriert

hi,

auch wenn es  ein ONS gewesen wäre hätte sie Anspruch auf Betreuungsunterhalt in dem ersten 3 Jahren.

Wasserfee

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2017 14:49
(@wegnachvorn)
Nicht wegzudenken Registriert

Hat sie dennoch Anrecht auf Unterhalt für Sie neben dem Kindsunterhalt?

Ja, die ersten 3 Jahre.

Wie hoch ist Dein monatliches Nettoeinkommen?

AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2017 14:51
 TimH
(@timh)
Schon was gesagt Registriert

Das kann ja sehr spannend werden  :puzz:

bereinigt oder so wie es auf dem Zettel steht?

Gruß
Tim

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.10.2017 23:57
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

für Deine finanziellen Verantwortlichkeiten ist es (fast) völlig egal wie das Verhältnis zur KM ist, es zählt einzig und alleine die Tatsache, dass Du der Vater des Kindes bist.

Sowohl für KU als auch Betreuungsunterhalt gelten die Unterhaltsleitlinien des zuständigen OLG, das Einkommen ist in beiden Fällen zu bereinigen und der KU ist vorrangig zu berechnen und abzuziehen, erst dann kann die KM BU bekommen. Beim KU hast Du einen Selbstbehalt von 1080 Euro und beim BU einen von 1200 Euro.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2017 00:06