Hallo, ich möchte kurz mein Problem schildern.
Meine EX hat mir heute mitgeteilt das das noch ungeborene Kind doch nicht von mir sein soll.
Und das teilt sie mir jetzt ein paar Tage vor der Geburt mit...
(Vom Zeitpunkt würde es schon passen das ich der Vater bin, aber man weiß nie)
Ich habe gesagt das ich gerne einen Test machen will wenn das Kind da ist, aber man merkt das Sie nicht so richtig will.
Sie hat einen neuen Patner und von ihm soll es sein. Wir haben nicht zusammen gewohnt also könnte es theoretisch sein.
Wenn sie sich doch so sicher ist das ich nicht der Vater bin dann hätte sie doch eigentlich kein problem oder?
Was ist wenn ich doch der Vater bin aber ihr Patner hat das Kind anerkannt? Könnte ich dagegen vor gehen?
Was kann ich machen?
Soll ich warten bis das Kind da ist und nochmal auf sie zugehen?
Oder soll ich mir einen Anwalt nehmen?
Ich will nur Gewissheit.
Hallo,
wenn der neue Partner das Kind als seins anerkennt, dann wird es schwierig für dich eine Vaterschaftsanerkennung durchzusetzen.
Aber, probelmatisch wird es, wenn der neue Partner sich innerhalb der ersten zwei Jahre anders entscheidet, eine Vaterschaftsanfechtung beginnt und der DNA-Test beweist, dass er nicht der Vater ist.
Dann könnte er von dir gezahlten Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt zurückfordern.
Insofern würde ich, wenn die Ex mitspielt, von ihr schriftlich haben wollen, dass du nicht der Vater bist und XY der Vater ist.
Idealerweise auch von XY.
Und unabhängig, selbst wenn die Exfreundin auf einmal sagen sollte, dass du der Vater bist, ich würde das nicht ohne einen positiven Vaterschaftstest machen.
Sophie
Hallo,
im Prinzip bist Du auf die Kooperation der KM angewiesen. Ein Test kann nur nach der Geburt gemacht werden und deshalb gibt jetzt eigentlich keine Handlungsgrundlage.
Ansonsten kannst Du keinen Vaterschaftstest erzwingen. Dazu berechtigt ist nur der rechtliche Vater, wenn er die Vaterschaft anficht oder die KM bzw. das JA, wenn es darum geht einen Vater zu finden.
Egal was Dir die KM bescheinigt, es ist rechtlich wertlos, wenn der rechtliche Vater die Vaterschaft anficht und Du dann doch der Vater bist. Du bist denn dem rechtlichen Vater zu Schadensersatz verpflichtet und dem Kind zu weiterem Unterhalt.
Ich will hier nicht schwarz malen, aber es wäre sinnvoll einen privaten Test zu machen um die Dinge zu klären. Vermutlich wird es schwierig. Die Frage wäre ob nicht der neue Partner auch ein Interesse am Test haben könnte und ihr euch sogar die Kosten teilen könntet.
VG Susi
Warum willst Du unbedingt ein Kind als Deins anerkennen wenn es doch einen anderen "Vater" gibt und Deine Enbringung nicht erwünscht ist. Aus der Erziehung bist Du eh "raus". Das wird Dich nur Zeit und Geld und Nerven kosten und obendrein zukünftige Beziehungen belasten. Vor der Geburt würde ich mir sowieso keinen Kopf machen. Danach legst Du jeden Monat 500-1000€ beiseite und wenn nach zwei Jahren nichts passiert ist kaufst Du Dir was Schönes davon.
Moin Flo,
warte mal ganz entspannt ab, wann die ersten Schreiben der Beistandschaft vom Jugendamt bei Dir eintrudeln. Kinder kosten Geld - und das wird auch die KM merken. Und dann wird sich gaaaanz schnell daran erinnern, dass es da doch den lieben Flo gibt, der doch gerne mal Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt zahlen könnte.
Wichtig ist nur, dass Du nach dieser Ansage nun auf KEINEN Fall ohne Absolvierung eines Vaterschaftstest irgendetwas unterschreibst. Eine vorgeburtliche Vaterschaftsannerkennung (z.B. beim Notar) hast Du hoffentlich noch nicht abgegeben?
Auch als neuer Partner der KM hätte ich übrigens ein starkes Interesse nun mal die Wahrheit zu erfahren. Ansonsten kannst Dich freuen wenn er die nächsten 18 Jahre und mehr zahlen will 🙂 Was ich aber nicht glaube.
Warte die Geburt nun erstmal ab, gönn der KM etwas Ruhe (1-2 Wochen) und dann forderst Du die KM noch einmal mündlich und schriftlich per Brief (Einschreiben Einwurf) zur Abgabe eines Vaterschaftstest auf.
Du solltest übrigens genau dokumentieren, wann und wo die KM diese Aussage Dir gegenüber getätigt hat. Ggf. mach auch mal einen Termin bei einem guten Anwalt für FamRecht.
Ich sehe die Gefahr darin, dass die KM möglicherweise das "Spiel" jetzt erstmal mit dem neuen "Vater" spielen wird und kurz vor Ablauf der 2 Jahresfrist wird auch dieser gegen die Vaterschaftsanerkennung klagen wird bzw. wirst Du dann zu einer möglicherweis rückwirkenden Zahlung von KU / BU verdonnert. So hast Du die Möglichkeit den Sachverhalt bei einem Organ der Rechtspflege (Anwalt) schon mal protokolliert zu haben. Gruß Ingo