Hallo ,da ich nicht so viel Zeit habe bin ich nur stiller Mitleser.Aber vielleicht könnt ihr mir ja trotzdem weiterhelfen. 🙂
Was geschieht wenn sich herausstellt das die Mutter des Kindes (für das ich Unterhat zahle) seit drei oder vier Jahren in Luxemburg arbeitet ?
Sie hat doch dann die ganze Zeit zuviel Unterhalt kassiert ,oder etwa nicht? Ich lese zwar immer das zuviel gezahlter Unterhalt als verbraucht gilt. Aber sie hat mich doch dann übers Ohr gehauen. Ich habe mir mittlerweile einen RA genommen aber das JA und auch die KM geben keine Askunft über Einkünfte der Mutter noch die vom Kind (das seit letztem Jahr auch eine Ausbildung begonnen hat).Es kann einfach keine Unterhaltsneuberechnung stattfinden weil die KM keine Unterlagen rausrückt . Das JA kann sie ja nicht dazu zwingen . ( Sagte der Mensch vom JA).
Was passiert denn jetzt (ich denke es wird auf eine Klage hinauslaufen)bekommt die KM in irgendeiner Weise eine Strafe? Denn das ist doch nicht rechtens das sie zuviel Unterhalt kassiert. Sie nimmt doch meinen anderen beiden Kindern das Geld weg, das ist doch schweinerei. 😡
Das JA muss doch gewusst haben das sie schon so lange in LU arbeitet . Zu uns hat man gesagt erst seit letztem Jahr,als das Kind mit der Ausbildung begonnen hat. Überprüfen können wir es ja leider noch nicht.Es fehlen ja die Unterlagen. da soll mal einer schlau draus weden. :erstaunt039:
Vielleicht könnt ihr mir ja meine Frage beantworten.
Vielen Dank
Hallo,
solange das betreuende Elternteil ein minderjähriges Kind betreut wird von diesem kein Einkommen angerechnet.Es sei denn der betreuuende Elternteil verdient das dreifache des unterhaltzahlenden Elternteils.
Wie alt ist das Kind um das es geht?
Sophie
Hallo,das Kind ist 15 Jahre alt . So viel ich weiß wird der Verdienst des Kindes aber auf den Unterhalt mit angerechnet. Leider weiß ich ja noch nicht vieviel es verdient. und die KM verdient in Lu sicher auch nicht schlecht und sie bekommt viel mehr Kindergeld und andere Zulagen wie in Deutschland.
L.G.
Moin Ryllo,
solange das Kind minderjährig ist, spielt das Einkommen der Mutter bei der Unterhaltsberechnung keine Rolle; das gilt nur für den Volljährigen-Unterhalt. Insofern kann Dich Deine Ex auch nicht "über lange Zeit" um irgendetwas betrogen haben.
Etwas anderes kann (muss nicht) bei der Ausbildungsvergütung gelten, die möglicherweise bedarfsmindernd angerechnet werden kann. Wie weit das grenzüberschreitend gilt, kann Dir rechtssicher vermutlich nur ein im luxemburgischen Familienrecht bewanderter Anwalt beantworten.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Servus Ryllo,
ich gehe mal davon aus, dass für Deine Unterhaltszahlungen ein Titel besteht.
Du möchtest nun weniger zahlen, weil das Kind in Ausbvildung ist, und eigenes Geld damit verdient.
Das ist auch richtig so!
Wenn Du keine Auskünfte bekommst und sich Kind und Mutter nicht kooperativ zeigen, dann würde ich folgendes machen:
Sofort Zahlungen einstellen und Abänderungsklage auf den Weg bringen. Gleichzeitig musst Du Dich aber davor schützen, dass die Mutter den Titel vollstrecken lässt.
Für alles auf jeden Fall einen Anwalt nehmen, der sich aber auch damit auskennt!
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Hi
Nee nee - da handelt er sich wohlmöglich eine satte Pfändung ein. Richtig wäre, über das Einkommen des Kindes erst einmal schriftlich zur Auskunft auffordern. (per Einschreiben oder über RA, damit es belegbar ist). Als Frist 14 Tage einräumen. Verstreicht diese, eine Nachfrist von weiteren max. 14 Tagen zubilligen. Danach kann geklagt werden, ebenso eine EA auf Pfändungsschutz beantragt werden und dann die Zahlung reduziert/eingestellt werden (kommt drauf an, was tituliert wurde). Da Kind minderjährig Ausgang ungewiss.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
