Unterhaltsvorschuss
 
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Unterhaltsvorschuss

 
(@roselladady)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Leute

Ich hab den fehler gemacht und die Km geärgert,
Jetzt Hat sie UHV beantragt

Nun habe ich Heute vom Ja ein Schreiben erhalten dabei ein Formblatt das ich ausfüllen soll
Das ich das nicht muss hab ich Hier schon gelernt. Formlos genügt

Aber  in dem Anschreiben heist es

Soweit ihr Kind gegen sie einen Unterhaltsanspruch für den Zeitraum der Gewährung von UVH hat geht dieser gemäß §.......  auf das Land über

heist das jetzt das ich ab sofort nicht mehr direkt an die Km zahlen soll oder kommt da noch ein extra Bescheid

Grüsse roselladady


Heirate oder heirate nicht, egal du wirst es bereuen

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.05.2010 21:18
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!
Das heisst, Du sollst an die vom JA angegebene Bankverbindung überweisen, die machen dann den Rest...

Grüßung
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2010 21:44
(@schattendad)
Rege dabei Registriert

Ja da solltest du hinzahlen -) Dürfte sich um ein Schreiben der UVG Stelle gehandelt haben. Auskunft musst denen erteilen darauf haben sie Recht und setzen es auch durch.

Hast DU bisher überhaupt Unterhalt geleistet für das Kind, bzw. für Dein Kind?

Existiert ein vollstreckbarer Titel hierfür? Zahlst du Unterhalt für deine EX?


Einst waren wir ein Land der Denker und Dichter, heute nur noch ein armes Land regiert durch umfähige Lenker und unterstützt durch deren Richter.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2010 22:43
(@roselladady)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Schattendad

Ich hab bisher für alle drei Kinder nur 300.- gezahlt ohne Titel ich bin seit Januar getrennt und wir hatten uns auf diese Summe geinigt damit mir ca 1100.- € zum leben bleiben sollten.
Nach Ende der Kurzarbeit sollte ich 5oo.-€ zahlen.

Das jugendamt hat mir hier ein Formblat zugesant aber noch keinen Betrag verlangt oder ein Konto genannt

Das Formblatt besteht aus 2 Teilen
Teil 1 Auskunft über Ihre Persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
Teil 2 Erklärung zur Zahlungsbereitschaft

Gruss roselladady


Heirate oder heirate nicht, egal du wirst es bereuen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.05.2010 23:17
(@roselladady)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo nochmal

Ich bin im Teil 2 auf folgendes gestossen

Ich erkläre mich bereit dem Kind von beginn der Unterhaltszahlungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz am Datum.. an Unterhalt gemäß den Alterstufen den Regelbetrag-Verordnung zu Zahlen.Ich bin bereit nach Anrechnung der anteiligen Kindbezogenen Leistungen an Kind xxxx€ zu zahlen und bitte das Jugendamt um berechnung des entsprechenden vom Hundertsatzes von den Regelbeträgen. ich Verplichte mich Insoweit, den Unterhaltsanspruch für die Zukunft und, soweit noch nicht beglichen für die Vergangenheit zu erfüllen

Wenn ich das ausfülle brauche ich Teil 1 nicht mehr auszufüllen ,
aber welchen Betrag soll ich da einsetzen
und ist das sinnvoll

Grüsse roselladady

PS: sorry habs im anschreiben gefunden wenn ich pro Kind 180-€ anerkenne und vorbeikomme um die Zahlungsmodalitäten zu erledigen ist die Sache gegessen


Heirate oder heirate nicht, egal du wirst es bereuen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.05.2010 23:40
(@prokids)
Nicht wegzudenken Registriert

PS: sorry habs im anschreiben gefunden wenn ich pro Kind 180-€ anerkenne und vorbeikomme um die Zahlungsmodalitäten zu erledigen ist die Sache gegessen

Yes - und am besten sorgst du dafür, dass der Titel zeitlich unbegrenzt ist. Dann wird nämlich auch die altersgemäße Anpassung nicht vorgenommen.

Sorry für meinen Sarkasmus, aber jetzt weiß ich endlich, wie "mein" KV es geschafft hat einen derart unsäglichen Titel zu erwerben.

prokids


AntwortZitat
Geschrieben : 16.05.2010 00:42
(@roselladady)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo prokids

In dem Schreiben der UHV-Stelle heist es auch das die KM trotzdem vollständige Auskunft zur durchsetzung höherer Unterhaltsansprüche verlangen kann.

Das heist für mich wenn ich der UHV-Stelle den UHV ersetze hab ich vor denen Ruhe, aber die KM kann wenn sie will auch nachrechnen lassen ob nicht mehr zu holen wäre.

Das wurde dann aber wahrscheinlich eine andere Stelle im JA machen

Grüsse Rosellady


Heirate oder heirate nicht, egal du wirst es bereuen

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Themenstarter Geschrieben : 16.05.2010 13:37
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

das ist richtig. Zahlst Du in Höhe der UHV-Sätze, hat der Staat keinen Anspruch mehr gegen Dich, weil kein "Schaden" entsteht. Der UHV-Satz liegt aber unter dem Mindest-KU und daher kann KM weitere Forderungen gegen Dich erheben.

LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 16.05.2010 13:50
(@roselladady)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo LBM

Dann werd ich das mal so machen. Denn mit dem aktuellen Kurzarbeitergeld komm ich damit dann auf knapp über 900.-
bei einer Rechnung nach den letzten 12 Monaten würde es mehr, Meine Kurzarbeit wird aber nach Auskunft meines Personalbüros noch mind ein Jahr dauern.

grüsse Roselladady


Heirate oder heirate nicht, egal du wirst es bereuen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.05.2010 14:25
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

wenn das abzusehen ist, wirst Du wohl einen Nebenjob annehmen müssen, um Deiner Unterhaltsverpflichtung nachzukommen.

LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 16.05.2010 14:51




(@roselladady)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo LBM

Nebenjob ist mir von meinem Arbeitgeber untersagt weil der Arbeitsaufwand zur Kurzarbeitergeld berechnung zu hoch ist

Ausserdem erhöht ein Nebenjob mein Einkommen in der Kurzarbeit nicht da das mit dem Kurzarbeitergeld verechnet würde. Ich hab im September mal eine Woche Zeitungen ausgetragen, alles was ich da verdient habe wird beim KUG wieder abgezogen mit der Begründung das ich den Nebenjob erst durch die Kurzarbeit ausüben kann

Grüsse roselladady


Heirate oder heirate nicht, egal du wirst es bereuen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.05.2010 15:00
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

die arbeitsrechtlichen Faktoren kann ich nicht beurteilen. Aber familienrechtlich wird dir das mit ziemlich großer Sicherheit passieren, dass man Dich dazu zwingt. Und dann kann m. W. nach auch ein Chef sich dagegen nicht verwehren. Du darfst nur nicht bei der Konkurrenz arbeiten soweit ich weiß. Aber die Begründung, dass das zu viel Aufwand bei der Berechnung des Kurzarbeitergeldes bedeutet, wird nicht ausreichen.

LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 16.05.2010 16:47
(@roselladady)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo LBM

Ich hab da mal was gehört dass das mit dem Nebenjob / fiktiven Einkommen nur greift wenn die Km den fehlenden Betrag nicht selbst tragen kann.
Ausserdem käme das ja erst zu tragen wenn die Km den vollen Unterhalt fordern würde

Grüsse Roselladedy


Heirate oder heirate nicht, egal du wirst es bereuen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.05.2010 16:54