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Kindesunterhalt - Neuberechnung durch das JA

 
(@michi-10)
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Hallo liebes Forum,

mir ist letzte Woche ein Brief vom Jugendamt ins Haus geflattert: Das JA hat (auf Antrag meiner Ex) Beistandschaft für meine beiden Söhne übernommen.
Es geht um die Neuberechnung des Kindesunterhalts.
Nach mehreren Tagen Recherche im Internet zum Thema "bereinigtes Nettoeinkommen und Co." bin ich nun leider an dem Punkt angelangt, wo ich überhaupt nicht mehr durchblicke.
Deshalb bitte ich um Eure Hilfe bei meinen Fragen, ich versuche es auch möglichst unkompliziert darzustellen (obwohl es sehr verzwickt ist).

Kurz zu mir:

- verheiratet 
- 2 Söhne (8 und 12) aus erster Ehe
- 1 Tochter (17 Monate) aus zweiter Ehe
- Angestellter
- keine Unterhaltspflicht gegenüber meiner Ex-Ehefrau
- kein Mangelfall

Das Jugendamt möchte unter anderem Auskunft über mein Einkommen von März 2009 bis Februar 2010 erhalten.
Dazu stellen sich mir sehr viele Fragen:

1. Ich habe in den Monaten Mai-Oktober 2009 Elternzeit genommen und davon in den Monaten Mai-Juli 2009 Elterngeld erhalten.
Die Monate August bis Oktober 2009 waren unbezahlte Elternzeit. Wie wird das bei der Berechnung berücksichtigt ?
Dazu kommt noch, dass wir meine Lohnsteuerklasse im Januar 2009 wegen der Elternzeit meiner Frau auf 3 geändert haben und ich somit ein höheres Nettoeinkommen hatte.
Erst im Dezember 2009 sind wir wieder zurück in die Klassen 4/4, als meine Ehefrau nach ihrer Elternzeit wieder berufstätig war.
Ich vermute, dass das Jugendamt diesen Umstand bei der Berechnung nicht zu unseren Gunsten berücksichtigen wird, oder ?

2. Das Jugendamt schreibt, dass berufsbedingte Aufwendungen mit 5% in Abzug gebracht werden können. Ohne Nachweis wären aber pauschal nur 150€ möglich. Ist das richtig ?

3. Kann ich meine private Krankenzusatzversicherung (Zweibettzimmer, Chefarzt) bzw. meine Kapitallebensversicherung als Altersvorsorge (bis zu 4% vom Bruttogehalt) abziehen ?
Die Versicherungen wurden schon während der Ehe abgeschlossen.
Das Jugendamt behauptet in dem Erfassungsbogen, das wäre nur bei Selbständigen möglich. Ist das richtig ?

4. Darf ich vermögenswirksame Leistungen meines Arbeitgebers abziehen ?

5. Ich bin seit einer Krebserkrankung schwerbehindert. Bis 09/2009 war der Grad bei 50%, seitdem wurde der Grad auf 30% gesenkt.
Gibt es dabei im Bezug auf den KU etwas zu beachten ?
(Hintergrund: Bei meiner Scheidung war ich 25 Wochenstunden berufstätig. Da meine Ärztin mir empfohl, nicht mehr als 20 wochenstunden zu arbeiten, wurde dies bei der Unterhaltsberechnung positiv bewertet.
Das heisst, die 5 Zusatzstunden wurden nur zu 50% für die Unterhaltsberechnung herangezogen. Da seitdem aber bereits 3 Jahre vergangen sind, vermute ich dass das für die jetzige Berechnung keine Beachtung mehr findet?)

6. Ich habe auch gelesen, dass eine Einkommensteuernachzahlung bzw. -rückerstattung mit in die Berechnung einfliesst.
Seit dem letzten Jahr haben meine Frau und ich eine gemeinsame Steuererklärung abgegeben. Rechnet das Jugendamt wirklich nach, wieviel Steuern auf jeden einzelnen entfallen sind ? Das wird doch richtig kompliziert, oder ?

Ich würde mich total freuen, wenn ihr die eine oder andere Antwort auf meine Fragen hättet. Ich sehe mittlerweile den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr.
Und ich befürchte natürlich irgendeinen Fehler zu machen, der mich auf lange Zeit richtig Geld kostet 🙁

Viele Grüße an Euch alle
und vielen Dank im Voraus!

michi


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.05.2010 00:09
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo michi,

Als erstes und wichtigstes:

Das Jugendamt hat nicht zu entscheiden, was du titulieren lässt!
Das entscheidest alleine du!
Wenn dem JA dein Titel nicht gefällt, können sie versuchen, dich auf einen höheren Titel zu verklagen, aber sie dürfen sich nicht weigern in den Titel, den du unterschrieben sollst, genau das aufzunehmen, was du titulieren möchtest.
Sie suggerieren aber gerne etwas anderes.
Sie halten sich für berechtigt, dich nach Strich und Faden zu belügen. (Oder dich mit ihrer Inkompetenz zu belästigen)

Natürlich solltest den Titel in realistischer Höhe erstellen lassen, um eine sicher Niederlage zu vermeiden, aber in strittigen Punkten kannst du durchaus auf deinem Standpunkt bestehen, und abwarten, ob sie sich trauen zu klagen.

Insofern kommt es nicht darauf an, was die errechnen, sondern nur was du (mit unserer Hilfe) errechnest.

1. Ich habe in den Monaten Mai-Oktober 2009 Elternzeit genommen und davon in den Monaten Mai-Juli 2009 Elterngeld erhalten.
Die Monate August bis Oktober 2009 waren unbezahlte Elternzeit. Wie wird das bei der Berechnung berücksichtigt ?
Dazu kommt noch, dass wir meine Lohnsteuerklasse im Januar 2009 wegen der Elternzeit meiner Frau auf 3 geändert haben und ich somit ein höheres Nettoeinkommen hatte.
Erst im Dezember 2009 sind wir wieder zurück in die Klassen 4/4, als meine Ehefrau nach ihrer Elternzeit wieder berufstätig war.
Ich vermute, dass das Jugendamt diesen Umstand bei der Berechnung nicht zu unseren Gunsten berücksichtigen wird, oder ?

S.o. Rechne es so, wie du es für richtig erachtest, also nach Stkl. 4/4.

2. Das Jugendamt schreibt, dass berufsbedingte Aufwendungen mit 5% in Abzug gebracht werden können. Ohne Nachweis wären aber pauschal nur 150€ möglich. Ist das richtig ?

Richtig. Wenn du mehr als 150,- € hast, musst du es nachweisen. Das gilt jeden falls in den meisten OG-Bezirken.

3. Kann ich meine private Krankenzusatzversicherung (Zweibettzimmer, Chefarzt) bzw. meine Kapitallebensversicherung als Altersvorsorge (bis zu 4% vom Bruttogehalt) abziehen ?
Die Versicherungen wurden schon während der Ehe abgeschlossen.
Das Jugendamt behauptet in dem Erfassungsbogen, das wäre nur bei Selbständigen möglich. Ist das richtig ?

Krankenversicherung ist keine Altersvorsorge. Die wirst du kaum abziehen können.
Die LV schon. Wie du schon sagst: bis 4% vom Brutto.

4. Darf ich vermögenswirksame Leistungen meines Arbeitgebers abziehen ?

Kaum. Bestenfalls im Rahmen der 4% AV.

5. Ich bin seit einer Krebserkrankung schwerbehindert. Bis 09/2009 war der Grad bei 50%, seitdem wurde der Grad auf 30% gesenkt.
Gibt es dabei im Bezug auf den KU etwas zu beachten ?
(Hintergrund: Bei meiner Scheidung war ich 25 Wochenstunden berufstätig. Da meine Ärztin mir empfohl, nicht mehr als 20 wochenstunden zu arbeiten, wurde dies bei der Unterhaltsberechnung positiv bewertet.
Das heisst, die 5 Zusatzstunden wurden nur zu 50% für die Unterhaltsberechnung herangezogen. Da seitdem aber bereits 3 Jahre vergangen sind, vermute ich dass das für die jetzige Berechnung keine Beachtung mehr findet?)

Ermessenssache des Richters.
Du rechnest das jedenfalls erstmal fort.

6. Ich habe auch gelesen, dass eine Einkommensteuernachzahlung bzw. -rückerstattung mit in die Berechnung einfliesst.
Seit dem letzten Jahr haben meine Frau und ich eine gemeinsame Steuererklärung abgegeben. Rechnet das Jugendamt wirklich nach, wieviel Steuern auf jeden einzelnen entfallen sind ? Das wird doch richtig kompliziert, oder ?

Du solltest das bereinigen.
Z.B. über einen Nettolohnrechner.
Wenn die anderer Meinung, sollen sie das sagen oder klagen.

Im Ergebnis sollte der Titel auf keinen Fall zu hoch, sondern eher etwas zu knapp erstellt werden.

Rauf geht es immer. Runter nur schwer.

Ganz wichtig ist aber auch, den Titel bis zum 18. Lebensjahr zu begrenzen.
Das unterschlagen die JA-Heinis auch regelmäßg.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.05.2010 00:55
(@michi-10)
Schon was gesagt Registriert

Hi,

vielen herzlichen Dank für die wertvollen Tips!!

Wenn ich noch etwas fragen darf:

- Muß ich für die beiden unbezahlten Elternzeitmonate ein fiktives Einkommen angeben oder darf sie mit 0 € bewerten ?
- Das gleiche betrifft ja auch die 3 Elternzeitmonate mit Eltergeldbezug. Auch da hätte ich ja eigentlich 1/3 netto mehr verdient....

Und leider noch was kompliziertes:
- Ich hatte mir bis einschliesslich 2008 noch auf selbständiger Basis etwas hinzuverdient, um finanziell nicht ganz abzurutschen :-(.
Diesen Umstand hätte ich bei der Berechnung gerne wegglassen, da das Thema inzwischen beendet ist und ich auch 2009 keine selbständigen Einkünfte mehr hatte.
Dummerweise habe ich aber jetzt in der Steuererklärung für 2009 einen negativen Betrag für selbständiges Einkkommen. Die Steuerberaterin hat da eine Umsatzsteuernachzahlung geltend gemacht.
Die Erklärung selbst hab ich noch nicht abgegeben, man könnte also auch noch etwas dran ändern. Also vielleicht den negativen Betrag ins Jahr 2010 schieben?
Jedenfalls sieht das ziemlich verdächtig aus. Das JA wird bestimmt auch die Bescheide für die beiden Vorjahre anfordern.
Was meint ihr ?

Viele Grüße von
Michi


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.05.2010 16:29
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus Michi,

Niemand wird Dir verwehren können, zu Deinen Gunsten zu rechnen.
An Deiner Stelle würde ich es auf jeden Fall erst einmal versuchen.

Das JA wird bestimmt auch die Bescheide für die beiden Vorjahre anfordern.

Schon möglich. Aber wo ist das Problem? Probier es einfach mal. Du siehst dann schon, wie sie darauf reagieren.

Denk immer an die mahnenden Worte von beppo:

Das Jugendamt hat nicht zu entscheiden, was du titulieren lässt!

Auch wenn das JA oftmals so auftritt, die haben Dir nichts zu befehlen. Lass Dich deshalb auch nicht zu irgendeiner Unterschrift drängen!!
Notfalls geht die Sache vor Gericht.

Gruß, Michael


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 19.05.2010 10:31