Hallo an alle hier,
da in meinem alten Beitrag scheinbar niemand mehr mitliest, versuche ich meine neu aufgetauchten Fragen mal in einem neuen Beitrag zu stellen.
Also kurz noch mal zur Info: der Sohn meines LG wohnt seit Nov.05 in unserem Haushalt. KM musste Einkommen nachweisen, unsere Anwältin errechnete den von ihr zu zahlenden KU und die KM zahlte diesen Betrag auch für 2 Monate. Dann kam Post von ihrer Anwältin, der KU wäre angeblich zu hoch, sie stellte eine andere Berechnung auf und teilte mit, dass die KM nunmehr den zuviel gezahlten KU mit dem laufenden Unterhalt in der von ihr errechneten Höhe verrechnen will.
Wir erhielten auch ab sofort keinen KU mehr von der KM.
Meine Frage nun, darf sie einfach die Zahlung komplett einstellen, sprich den angeblich zuviel gezahlten KU mit künftigem KU verrechnen?
Das nächste Problem ist, dass noch eine Tochter bei ihr lebt. Sie war einverstanden, die gegenseitige Unterhaltspflicht gegeneinander aufzurechnen und nur die Differenz zu zahlen. Haben wir schriftlich. Da sie nun aber gar nichts zahlt, muss da mein Schatz seine KU-Zahlung für die Tochter wieder aufnehmen oder gilt die weiterhin als erbracht?
Schwierige Sache das mit dem Unterhalt!
liebe Grüße
Daisy
Seid ich so manchen Menschen näher lernte kennen, möcht ich von meinem Hund mich nie mehr trennen!
Moin Daisy,
FYI: wir haben Sonntag ...?
... und ja: KU kann nicht aufgerechnet werden. Dein LG muss die Zahlung wieder aufnehmen und im Umkehrschluss Klage auf KU erheben.
Noch schönen Sonntag.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
