KM verzichtet auf K...
 
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KM verzichtet auf KU. Was tun?

 
(@hallgrim)
Rege dabei Registriert

Einen wunderschönen Tag wünsche ich euch,

die KM meines LG verzichtet auf den KU des 5 jährigen Sohnes da dieser von ihrem Ehemann adoptiert werden soll. Der Anwalt teilte mir nun mit, dass sie dies nicht dürfe!
Da mein LG gerade Arbeitslos ist und nur 43 euro pro Kind zahlen kann (er hat insgesamt 3) bezahklt er an die KM mit den ersten 2 Kinder 9 und 7 86 Euro an die zweite KM nichts. Da er aber unter den Titeln bezahlt nun meine Frage:

Sollen wir die 43 Euro der zweiten KM auf den KU der ersten KM addieren? Er muss den ausstehenden KU ja nachzahlen aber kommen wir damit in Konflikt mit dem Gesetz? Oder sollte er die 43 Euro doch an die verzichtende KM bezahlen? Alles sehr verwirrend aber ich hoffe ihr könnt verstehen was meine Frage(n) ist/sind.

Wenn er die 43 Euro nun bezahlt und wieder besser (maximal 1.200 Euro da ungelernter Arbeiter), müsste er ja den normalen Satz für das Kind zahlen.

Wie sollen wir uns also verhalten?
Wenn wir den "übrigen" Unterhalt an die erste KM zahlen gilt dieser als verbraucht, wenn wir dann Nachforderungen bekommen.

Danke für eure Hilfe schon im Vorraus!


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.03.2006 16:32
(@haddock)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo, Hallgrimm

verstehe ich das richtig, dass die KM in Aussicht stellt auf KU zu verzichten, wenn der Vater im Gegenzug einer Adoption zustimmt?
Wenn das so ist, "verzichtet" die KM auf gar nichts, weil der Vater dann offiziell nicht mehr Vater ist, und damit auch nicht mehr unterhaltsverpflichtet! Diese Pflicht geht auf den Adoptierenden über. Also Vorsicht, wenn er seine Kinder nicht für immer verlieren will.

Zum Anderen: Anwältin hat natürlich recht: ein betreuender ET kann nicht im Namen des Kindes auf KU verzichten- zumindest nicht rechtswirksam und beurkundet - aber : wo kein Richter, da kein Kläger.
Und da bliebe noch die Möglichkeit zu erklären, dass die gegenseitige Barunterhaltspflicht sich durch Naturalunterhalt (Betreuung) der beiden Seiten gegeneinander aufhebt - natürlich nur, wenn der Umgang entsprechend ausgeweitet wird!
GRuß
haddock


AntwortZitat
Geschrieben : 20.03.2006 16:51
(@hallgrim)
Rege dabei Registriert

Oh, das hast du "etwas" falsch verstanden, bzw. ich habe mich falsch ausgedrückt.
Der KU wird von der KM verzichtet da die Adoption schon am Laufen ist und auch kein Kontakt mehr zwischen KV und Kind besteht.#

Da er aber aus erster Ehe auch noch 2 Kinder und Unterhaltszahlung hat, die er momentan leider nícht nach ausgetellten Titel leisten kann, frag ich mich nun, ob wir den "Vericht" der zweiten KM auf diesen Unterhalt addieren sollen. Es wäre ja logisch. Nur weiß ich nciht, ob er da Probleme bekomt wenn herauskommt das er den Unterhalt an die verzichtende KM niht zahlt.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.03.2006 17:29
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

verzichten darf die KM nicht, sie kann den Kindesvater aber im Innenverhältnis freistellen.

Mit der Adoption fällt ein unterhaltsberechtigtes Kind weg, dann müsste eine neue Unterhaltsberechnung gemacht werden.

Gruss
sky


Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse a050

AntwortZitat
Geschrieben : 20.03.2006 19:52