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(@kleinegon)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,
ich habe da mal eine Frage bzgl. dem Unterhalt der Mutter (also nicht Kindesunterhalt).
Ich kenne den Trennungsunterhalt während des Trennungsjahres.
Dann kenne ich den nachehelichen Unterhalt, nach einer Scheidung.
Sodann gibt es noch den Betreuungsunterhalt für Mütter, die ihr uneheliches Kind betreuen.

Dann gibt es noch das "Primat" der ersten Ehe, unter dem viele Zweitpartnerschaften leiden. Also die Frau der ersten Ehe wird der zweiten Ehe vorgezogen.

Und jetzt meine Frage:
Meine Ex wr bereits verheiratet. Ab einem bestimmten Alter des Kindes wird ihr (von Gericht zu Gericht verschieden) auferlegt, sich zumindest einen Zusatzverdienst zu suchen. Wenn sie jetzt sucht und sucht und keine Zusatzjob findet: tritt dann für die Differenz das Primat der ersten Ehe ein, wenn ein nachehelicher Unterhalt bei ihrer zweiten Ehe z.B. durch Ehevertrag ausgeschlossen wurde und gerichtlich anerkannt ist?
Mit den obigen Definitionen:
Die KM erhält einen Betreuungsunterhalt vom Vater des Kindes aus zweiter Ehe, der zum Leben nicht ausreicht, und vom Mann aus erster Ehe einen nachehelichen Unterhalt, um auf ihr Existenzminimum (bzw. -maximuim 😀 ) zu kommen?
Vielleicht gibt es Betroffene ?
Liebe Grüße aus dem sonnigen Süden 🙂
Kleinegon


Hast Du nur eine Möglichkeit, dann bist Du in einer Zwangslage. Bei zwei Möglichkeiten hast Du nur das Entweder - Oder. Such Dir eine dritte Möglichkeit. Jetzt hast Du Wahlmöglichkeiten und es beginnt die Verantwortung in Freiheit.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.03.2006 09:09
 Xe
(@_xe_)
Registriert

Moin,

meines Wissens ist die Berechnung soweit korrekt; der BU des Vaters des jüngeren Kindes richtet sich nach der (isolierten) Sicht in Bezug für das von ihm abstammende Kind, der "Überhang" des EU des 1. Ehemannes nach der isolierten Sicht auf die erste Ehe. Da Unterhalte aber Einkommen sind, sinken beide Unterhalte im Verhältnis zueinander. Das Problem ist die unterschiedliche Rechtsgrundlage der Unterhalte, daher dürfte die Berechnung reichlich kompliziert ausfallen.

Zum ersten Teilbereich: Sollte der Unterhalt der zweiten Ehe per Ehevertrag ausgeschlossen worden sein, kann das nach meinem Dafürhalten nicht zulasten der ersten Ehe stattfinden, da hiermit ein Dritter zugunsten des 2. Ehemannes belastet wird, auch in Hinsicht auf Belastungen des Sozialamtes werden solche Klauseln als sittenwidrig zurückgewiesen. Genaueres kann dazu aber nur ein wirklich fitter Fachanwalt sagen, denke ich.

Gruß, Xe


AntwortZitat
Geschrieben : 21.03.2006 19:49
(@kleinegon)
Nicht wegzudenken Registriert

Lieber Xe,

Genaueres kann dazu aber nur ein wirklich fitter Fachanwalt sagen, denke ich.

..das glaube ich auch!
Trotzdem:
vielen, herzlichen :heartpump: Dank
kleinegon


Hast Du nur eine Möglichkeit, dann bist Du in einer Zwangslage. Bei zwei Möglichkeiten hast Du nur das Entweder - Oder. Such Dir eine dritte Möglichkeit. Jetzt hast Du Wahlmöglichkeiten und es beginnt die Verantwortung in Freiheit.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.03.2006 22:10