Hallo zusammen.
Ich möchte mich kurz vorstellen. Mein Name ist Dietmar, ich bin 40 Jahre alt und wohne in Augsburg. Ich habe einen nun 2 Jährigen Sohn, den ich nun seit ein paar Monaten alle 14 tage für 1-2 Std. sehen darf. Kurz zu der Vergangenheit:
Zu dem Zeitpkt. Als meine damalige Partnerin Schwanger war, hatte ich noch eine Umschulung in Nürnberg zu absolvieren. Ich konnte diese im July beenden wobei mein Sohn im Mai auf die Welt kam. Ich bin danach Augsburg gezogen und fand auch schnell einen Job in München. In den folgenden 3 Monaten hat sich die Beziehung soweit verschlechtert, dass wir damals übereingekommen sind dass ich mir eine kleine Wohnung suche, wobei Sie mir dabei behilflich war. Vorausgegangen waren etliche Besuche bei der AWO. Nach einer weiteren Zeitspanne von ca. 1, 5 Monaten fand ich es besser diese Beziehung zu beenden.
Von Anfang an habe ich Unterhalt für meinen Sohn wie auch für die Kindsmutter gezahlt. Für meinen Sohn 192€, für die Kindsmuter was über meinen Selbstbehalt von 1000€ blieb.
Im 12.03 bat mich die Kindsmutter Ihr noch Zeit zu geben bis ich wieder Kontakt aufnehmen sollte. Wohlgemerkt, bis dato hatte ich meinen Sohn nicht sehen dürfen. Im April 04 versuchte ich eine vorsichtige Kontaktaufnahme was jedoch mit wüsten Beschimpfungen geendet hatte. Der Kontakt zum Jugendamt zeitigte einen ersten Kontakt zu meinem Sohn im July! Im öffentlichen Rahmen eines Kindervormittages in einem Turnverein. Dann wieder Pause und immer wieder der Versuch meinerseits Telefonisch wie auch schriftlich einen Kontakt herzustellen, aber immer neg.
Erst durch Einschalten einer Rechtsanwältin konnte nach etlichen Briefwechseln eine gewisse Regelmäßig hergestellt werden.
Status aktuell ist:
Ich kann meinen Sohn jeden 2. Samstag für ca. 1-2 Std sehen. Dabei kann ich mich mit ihm im Hof mit Ihm beschäftigen, was bei Regenwetter natürlich super gut ist.
Beim 3 und 4. Treffen wurde mir mein Sohn von der Großmutter übergeben.
Beim Letzten ( 04.06.2005) wieder einmal von der Mutter selbst. Dabei wurde seitens der Mutter behaubtet dass Sie doch recht großzügig wäre indem Sie mich gerichtlich nicht verpflichten lässt einen Neben Job anzunehmen um Mehr Unterhalt zu zahlen. Das hört sich für mich wie ein Hohn an. Den welcher Richter kann so etwas im Namen des Volkes verkünden. Ich bin eh schon ein Glücksfall, dass ich in meinem Alter nach einer Umschulung nicht auf der Straße sitze. Ich verbringe täglich 3 Std auf den Schienen um für einen Hungerlohn zu arbeiten.
Daraus ergeben sich für mich folgende Fragen:
Gibt es ein solches Urteil, dass einen Unterhaltspflichtigen, der Unterhalt im Rahmen seiner wirtschaftl. Möglichkeiten Unterhalt zahlt, dazu verurteilt einen Nebenjob anzunehmen?
Wie verhält es sich mit Kosten, wenn die Kindsmutter das Kind in einer Krabbelgruppe anmeldet und monatlich Kosten von 250 € anfallen? Kann ich für zusätzlich Kosten herangezogen werden? Das wären fürs erste meine Fragen. Sollte sich jemand die Mühe machen und mir antworten wäre ich sehr dankbar! Für Fragen die sich aus meinem Schreiben den ein oder anderen ergeben, stehe ich natürlich zur Verfügung.
Schon mal Danke für Eure ( hoffentlich zahlreichen) Antworten!
😉 Dietmar
Hallo!
Alsooo.....ich pers weiß nur das es kein Gesetz gibt nachdem ein KV gezwungen werden kann einen weiteren Job anzunehmen.
Meinst Du im ernst eine Krabbelgruppe???? Nicht Kindergarten? Also für eine Krabbelgruppe muß man schon mal nie und nimmer so viel zahlen....denn in der Krabbelgruppe wo ich mit meiner Kleinen war hat mich garnix gekostet 😉 und selbst wenn es sowas in ein Kindergarten sein soll...gibt es immer noch für Alleinerziehende Zuschüsse vom Jugendamt.....und das der KV für den KiGa bezhalt ist mir neu bei der Schule weiß ich es aber Kiga??!!?? Hm, frag doch mal Deinen RA..bzw hoffe ich das hier noch jemand was dazu weiß.
Gruß Teufelchen
Hallo Dietmar!
In erster Linie kommst Du ja Deiner Pflicht nach, den KU nach Düsseldorfer Tabelle zu zahlen. Ich glaube nicht, dass Du dazu verpflichtet werden könntest, einen weitern Job anzunehmen, weil der Betrag über SB für die KM zu wenig ist. Das ist Pech, nicht jeder Mann verdient mal eben locker 2 Scheine!!!
Lass Dich mal anwaltlich beraten (hier kriegst Du eigentlich auch auf alles eine gute Antwort) und dann kann die gute Dame mal einen Gang runterschalten. Ohren auf Durchzug und sabbeln lassen. Die Ex von meinem Mann hatte auch so scharfe Ideen. Die wollte sich den KU von Geburt bis zum 7. LJ nachzahlen lassen, obwohl mein Mann das Kind solange versorgt hat *grins* Netter Versuch!!
LG und genieß die Zeit mit Deinem Kind!
Lausebackesmama
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo Teufelchen7568
habe selbst in einer Krabbelgruppe gearbeitet die von 7Uhr bis 16 Uhr geöffnet war Essen wurde von einem Speiseservice für Schulen und Kitas gebracht hat auch alles zusammen 200 Euro gekostet!
Nicht alle Ae s bekommen eine Bezuschussung vom JA!
Gruss Delphin
[Editiert am 7/6/2005 von Delphin]
EINE/R ALLEIN kann ein WIR NICHT ZUSAMMENHALTEN
Hallo Delphin,
das mag sein, aber für einen getrennten Vater sind die Pflichten mit Zahlung des KU in diesem Fall erfüllt. Ob die Mutter einen Krabbelgruppenplatz davon bezahlen kann, kann ihm egal sein.
Zur Berechnung wird ja das Einkommen der KM zugrundegelegt, da muss sie ja allen Unterhalt angeben.
Dietmar hat also mit den Kosten einer Krabbelgruppe o.ä. nichts zu tun.
LG Lausebackesmama
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Huhu Lausebackesmama, :note: das hab ich ja auch alles nicht bestritten.
Ich wollte lediglich darauf hinweisen 😉 das diese Summe selbst in der tiefsten Provinz gelatzt werden muss für ne Ganztags Kleinkindbetreuung mehr nicht 😉
Gruss Delphin
EINE/R ALLEIN kann ein WIR NICHT ZUSAMMENHALTEN
Mensch, da bin ich mit 40 Euro im Monat für 30 Stunden pro Woche echt gut bei! Aber das wird leider auch nicht so günstig bleiben...
LG Lausebackesmama
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
@delphin Finde ich aber ziemlich happig den Preis dann dürfte man das aber auch nicht Krabbelgruppe (der eigentliche Sinn der Gruppe ist anders als die einer Betreuung) nennen sondern doch wohl eher Hort oder KinderKrippe.
Das die Kosten des JA nicht für alle übernommen wird ist mir schon klar aber meistens wird es ja gemacht. 😉
Gruß Teufelchen
