Hallo,
ich verfolge schon seit längerem diese forum... meist habe ich auch schon diverse antworten zu meinen fragen rauslesen können... nur diesmal fand ich nichts...
kurz zur situation:
nach einem jahr fand meine ex endgültig heraus, dass sie sich ihr leben nicht mehr von diesen (eigenen) kindern (8 u. 11 Jahre) kaputt machen lassen wolle. somit stellte sie sie mir innerhalb von 3 stunden vor die türe, wo sie mir ein schreiben unterschrieb das die kinder ab jetzt bei mir wohnen müssen... ich fand das eine sehr krasse situation... ich hab mich gefreut wie ein schneekönig... die kids auch... sie mussten zwar feststellen, dass der wochenend-papa auch streng sein muss, aber wir haben ein super-verhältniss...
nach 2 monaten kam eine einstweilige verfügung, dass ich die kids wieder rausgeben soll. dagegen wurde von meinem ra ein gegenantrag gestellt. es wurde daraufhin ein gutachten erstellt, das aussagt das die kids bei mir sehr gut aufgehoben sind...
meine ex arbeitet 1,5 tage in der woche und bezieht ca. 360 € offiziell. darüber hinaus bekommt sie vom sozialamt noch 180 €. ob sie wohngeld bekommt weiß ich nicht. sie hat keine ausbildung, aber einen mittleren schulabschluß. sie wohnt seit 6 monaten mit ihrem freund zusammen. sie ist ständig in neuen klamotten zusehen, solariumbräune incl.... wo sie das geld dafür herbekommt ist unbekannt.
ich arbeite noch zur zeit vollzeit, obwohl sich das doch recht schwierig gestaltet, da ich gerne selber meine kids erziehen möchte und nicht meine mutter, die auch im selben haus wohnt... ich hätte gerne eine 50% stelle, wobei es dann mit dem geld sehr eng werden wird...
seit jetzt gut einem jahr beziehe ich uhv vom ja....
nun zu meinen fragen:
- wie kann es sein das meine ex sozialhilfe bekommt, obwohl sie voll arbeitsfähig ist?
- wer ist dafür zuständig sie aufzufordern, dass sie sich nach arbeit umschauen soll und sich zu bewerben hat?
- sie hat eine mietwohnung mit garage! für ihr auto!... wen könnte dieser luxus einer sozialhilfeempfängerin interessieren?
zur info:
ich hätte gerne den unterhalt von ihr, da mein großer nur noch ein halbes jahr anspruch auf uhv hat... zumal gehen mir sozialschmarotzer sehr gegen den strich...
danke im voraus auf eure anworten...
[Editiert am 6/6/2005 von bluppdiwupp]
[Editiert am 7/6/2005 von bluppdiwupp]
Hallo bluppdiwupp,
ich gebe Dir einen guten Rat, da ich in gleicher Situation bin. So, wie Du die Ex schilderst, wirst Du niemals freiwillig Unterhalt bekommen, Du musst froh sein, wenn Du nicht noch zu Kasse für sie gebeten wirst. Ich würde für deine Kids einen Unterhaltsbeistandschaft beantragen. Dann wird sich das Jugendamt um die Unterhaltsrechtlichen Dinge kümmern.
Freu Dich, dass Du Deine Kids hast und rühre so wenig wie möglich (selbst) in dem Ganzen herum.
LG Uli
[Editiert am 7/2/2006 von Uli]
Hallo!
Ich würde einfach Ihre Einkommensverhätlnisse prüfen lassen.
Das jüngste Kind ist 8 Jahre da hieß es mal das es jemanden zuzumuten ist zumindest 50 % arbeiten zu gehen. Insofern hättest du da mit sicherheit gute chancen. Ob die KM dann U-Halt an dich bezhalen muß läst sich von hier aus nicht sagen da ich ja Ihre Einkommenverhältnisse nicht kenne.
Warum sie noch zusätzlich Sozi (oder ALG2) bekommt obwohl sie arbeitsfähig ist....keine Ahnung. Würde mich aber auch interessieren zumal sie ja noch mit Ihrem Freund zusammen lebt. Wenn ich mit meinem Freund zusammen ziehen würde ...dann würde das komplette ALG2 weg fallen...nun ja einfach nachhaken..Fragen kostet ja nichts.
ALG2 Empfängern ist seit diese in Kraft trat gestattet ein Auto zu besitzen.
Jeder Vater wird geradezu genötigt sich nach einem Arbeitsplatz umzusehen wenn er keinen KU zahlen kann dann fordere dies auch per RA bei Ihr! Das JA zahlt ja auch nur nocn begrenzt max 6 Jahre und bis zum 12. Lebensjahr.
Also auf zu einem RA für Familienrecht und mach der Dame mal mächtig Dampf!
PS:ich kann mir schon denken warum sie die Kinder wieder haben wollte....Kinder = kein KU zu zahlen 🙂
Gruß Teufelchen
Das jüngste Kind ist 8 Jahre da hieß es mal das es jemanden zuzumuten ist zumindest 50 % arbeiten zu gehen. Insofern hättest du da mit sicherheit gute chancen.
Teufelchen - die Kinder leben beim Vater und der arbeitet Vollzeit! Die Mutter könnte also nicht nur die zumutbaren 50% arbeiten, sondern sehr wohl den ganzen Tag.
Gruß AJA
Teufelchen - die Kinder leben beim Vater und der arbeitet Vollzeit! Die Mutter könnte also nicht nur die zumutbaren 50% arbeiten, sondern sehr wohl den ganzen Tag.
Insofern hättest du da mit sicherheit gute chancen.
Soviel zur Theorie!
In der Praxis sieht das leider anders aus. Eine Mutter die ihre Kinder abgibt ist krank, wer krank ist, kann nicht arbeiten, wer einer kranken Frau Unterhalt abnötigt ist bösartig. Mein fall ist leider kein Einzelfall!
Ich will nicht sagen, dass man es nicht versuchen sollte, aber man darf sich keine allzu großen Hoffnungen machen und dieser quasi Automatismus, der bei zahlungsunwilligen Vätern sofort greifen würde, funktioniert andersherum nicht!!!
LG Uli
*räusper*
wie kann es sein das meine ex sozialhilfe bekommt, obwohl sie voll arbeitsfähig ist?
Arbeitsfähig heißt nicht arbeitswillig und heiß auch nicht, einen Arbeitsplatz zu bekommen. Sonst hatten wir nicht diese hohe Zahl von Erwerbslosen.
wer ist dafür zuständig sie aufzufordern, dass sie sich nach arbeit umschauen soll und sich zu bewerben hat?
Im Zweifelsfalle niemand. Sie kann im Rahmen einer dringlich gebotenen KU-Klage auf ihre gesteigerte Erwerbsobliegenheit hingewiesen werden. U.U. würden ihr fiktive Einkünfte angerechnet werden plus Absenkung des SB um die sog. Haushaltsersparnis.
sie hat eine mietwohnung mit garage! für ihr auto!... wen könnte dieser luxus einer sozialhilfeempfängerin interessieren?
Dich jedenfalls nicht.
Ich verstehe deinen Groll. Konzentriere dich bitte auf den Kindesunterhalt, auf das, was deine Kinder und du brauchen. Wenn deine Ex "Dummheiten" anstellt, geht dich das rein weg gar nix an.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Sie kann im Rahmen einer dringlich gebotenen KU-Klage auf ihre gesteigerte Erwerbsobliegenheit hingewiesen werden.
Ich würde an bluppdiwupps Stelle die Klage nicht selber führen. Er kann beim zuständigen Amtsgericht eine Unterhaltsbeistandschaft beantragen. Dann wird das Jugendamt diese Klage gegen die Mutter führen (müssen). Das hat den großen Vorteil, dass man selbst völlig aus der Schusslinie bleibt.
Wenn deine Ex "Dummheiten" anstellt, geht dich das rein weg gar nix an.
Und lasse diese "Dummheiten" unerwähnt. Darum werden sich im Zweifel andere kümmern. Jedes herumrühren in "Nebensächlichkeiten" schlägt auf Dich zurück.
Und dann kommt mal wieder jemand auf die Idee, das der Vater ja ganztags arbeitet und sich gar nciht genug um die Kinder kümmern kann, also Kinder zur Mutter, weil die ja sowieso nicht erwerbstätig ist...
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
vielen dank erstmal für eure anworten... es hilft mir schon mal weiter...
was genau ist eine Unterhaltsbeistandschaft und welche folgen bringt es mit sich?
Was genau ist eine Unterhaltsbeistandschaft.
Das bedeutet, dass Du alle rechtlichen Dinge die den Unterhalt angehen an das Jugendamt abtrittst. Das Jugendamt wird sich um die Beibringung von Gehaltsbescheinigungen, etc. kümmern und im Namen der Kinder ggf. Unterhaltsklagen führen. Das hat den großen Vorteil, dass Du nie mit Kosten konfrontiert wirst, dass Du emotional nicht getroffen werden kannst, denn Du bleibst völlig im Hintergrund und vor allem wird man Dich nicht als den Bösen ansehen, der versucht, eine arme unschuldige Mutter auszunehmen. Nachteile sind mir derzeit nicht bekannt.
Meine Ex-Frau hatte damals Kids aus erster Ehe mit eingebracht. Der Vater der Beiden war äusserst zahlungsunwillig (übrigens hat sich das bis heute nicht geändert). Irgendwann hatten wir dann die Nase voll und haben das beantragt. Das ging sehr schnell und problemlos. Wir bekamen regelmäßig Unterhalt und brauchten uns um nichts mehr zu kümmern. Auch die diffamierenden Briefe der Gegenseite mussten wir nicht mehr lesen.
LG Uli
[Editiert am 7/6/2005 von Uli]
Du gehst zum JA und sagst denen das die Mutter keinen KU zahlt. Dann beantragst du für die Feststellung des KU eine Beistandschaft. D.h. das JA schreibt die KM an und erklärt erstmal die Übenahme einer Beistandschaft in Sachen KU und das sie verpflichtet ist KU zu zahlen und wird sie um die Offenlegung ihrer Einkünfte bitten. Kommt sie der nicht nach kann das JA Klage beim Familiengericht einreichen.
Vorteil: Dir entstehen keinerlei Kosten. Ausserdem ist es meist so, das das JA bei Gericht ganz anders ankommt, als ein klagender Vater ;). Da ist meist viel mehr Druck dahinter.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
@Aja ich rede vom Vater das er evtl auf 50% runter gehen kann nicht von der KM.
@Allgemeinheit: Wieso wird der KV immer härter "ran" genommen als wenn im umgekehrten Fall die KM Unterhaltszahler ist und sich davor drückt? Sind die Gesetze nur für KV gemacht worden *dummgugg*
Und ob die Beistandschaft vom JA sinnvoll ist wage ich mal zu bezweifeln...es kommt immer auf das jeweilige JA an und dessen "arbeitswut". Ich kenne genug Fälle da hat das JA garnix gemacht und lieber UVG gezahlt als gegen den Unterhaltsverweigerer zu klagen...aber wie gesagt evtl gibts ja noch JA die was tun ....
Trotzdem würde ich der KM gewaltig auf dier Füße treten *meine Meinung* Was der KV jetzt macht liegt an Ihm ich würde es halt so machen....
[Editiert am 7/6/2005 von Teufelchen7568]
Gruß Teufelchen
Sind die Gesetze nur für KV gemacht worden
Genau! ... und es reicht noch nicht - siehe Bericht vom 31. juristischen Feministinnentag
Trotzdem würde ich der KM gewaltig auf dier Füße treten *meine Meinung*
Würde im Ergebnis nix bringen. Ich kenne keinen Fall, wonach eine Mutter als Unterhaltsschuldnerin nach §170 StGB verurteilt worden wäre. Und das obwohl prozentual gesehen (nur 40% zahlen überhaupt was) Mütter die größeren Unterhaltsverweigerer sind.
Ich habe für meine Kids noch keinen Cent gesehen, obwohl sie seit 2/12 Jahren bei mir leben. Dafür durfte ich aber Madame bereits einige Tausend EURO im gleichen Zeitraum rüberschieben, weil sie sich für erwerbsunfähig hält. Und selbst seit die Prüfung ihrer Erwerbsunfähigkeit ergebnislos verlief, darf ich weiter zahlen! Beschwerde unmöglich, da lauter EA-Entscheidungen. Das ist die Realität. 😡 :mad2:
LG Uli
[Editiert am 7/6/2005 von Uli]
Hallo!
Das finde ich mehr als ungerecht....und das sage ich als Frau...kann ja nicht sein das es so unterschiedlich gehandhabt wird obwohl vom Grunde her sich ja nichts ändert außer das in dem Fall die KM der Unterhaltszahler ist...*kopfschüttel* versteh einer die Gesetze....weia.
Es heißt doch immer Gleichberechtigung.......ich glaube wir brauchen Gleichberechtigungsbeauftragte für die Männer und nicht für die Frauen.....
Gruß Teufelchen
Es heißt doch immer Gleichberechtigung.......
So heißt es bisweilen. Aber es steht geschrieben im Grundgesetz:
Artikel 6 GG (4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
Wie gesagt JEDE Mutter ... und die Gemeinschft kann man schon mal auf den Ex-Mann/-Partner beschränken.
LG Uli
nochmals vielen dank für die infos und gedanken...
ich glaube zu dem scheidungstermin in den nächsten wochen werde ich doch jetzt etwas lockerer hingehen...
bei dem ersten termin meinte der richter zu ihr: und wenn sie nicht arbeitswillig sind, dann mache ich sie dazu... das ist versprochen!!!
Mal sehen was er jetzt nach knapp 7 monaten dazu sagt... ich denke mal es wird was ähnliches kommen... nur solche sprüche (auch wenn sie mir noch so gefallen) bringen den beteiligten nichts, wenn darauf keine konsequenzen folgen...
ich werde euch weiter berichten...
