Guten Tag,
ich bin alleinerziehender Vater einer inzwischen 17jährigen Tochter. Anna beendet im Sommer ihre Realschule; voraussichtilich mit einem eher mittelmäßigem Abgangszeugnis. Ihre an die 40 Bewerbungen zur Ausbildung als Arzthelferin wurden alle nicht angenommen. Auch die Berufsbildenden Schulen haben schon fast alle abgelehnt. Ob der Antrag, die 10. Klasse noch einmal wiederholen zu dürfen, angenommen wird ist auch eher fraglich. Unter dieser Prämisse möchte nun Annas Mutter mit mir über die weiteren Unterhaltszahlungen reden.
Ich habe folgende Frage: Ob, und wenn ja, wie lange muss Annas Mutter noch Unterhalt zahlen (auch, wenn Anna zur Überbrückung jobben geht)?
Ich gehe davon aus, dass Annas Mutter die Unterhaltszahlungen so schnell wie möglich einstellen möchte. Welche Situation könnte dazu führen.
Ich hoffe, Sie können mir möglichst bald eine Antwort zukommen lassen.
Mit lieben Grüßen, unibra!
Hallo Unibra,
die Mutter muß erstmal weiter Unterhalt zahlen, bis die Tochter eine abgeschlossene Berufsausbildung oder 27 Jahre alt wird.
Sollte Deine Tochter einen Job annehmen, wird dieser natürlich auf den Unterhalt aufgerechnet.
Gruß
Melly
Danke für die Antwort (diese kommt reichlich spät - ich weiss!),
wenn ich mich recht entsinne, gibt es bei der Aufrechnung des Einkommens meiner Tochter irgend eine Obergrenze. Wie hoch ist die?
Und dann gab es da doch kürzlich dieses BGH Urteil, dass man bestimmte Sozialabgaben (oder so) wieder abziehen kann.
Kansst du mir dazu auch etwas sagen? Danke!
