Hallo zusammen,
das JA will wieder Auskunft von mir und ich bräuchte Eure Hilfe.
Meine Tochter ist seit Mai 18, also kein Fall für das JA mehr, da Titel bis zum 18 Lebensjahr befristet war. Sie beginnt ab September 2 Lehre, somit bin ich dann raus aus dem Unterhalt. So weit so gut.
Mein Sohn wird im September 18. Für ihn besteht noch ein Titel bis zum 18. Lebensjahr. Bisher war ich selbständig und bin seit 15.09 im Angestelltenverhältnis. Warum ist ganz einfach gesagt, ich war bisher selbständiger Maurermeister und mit fast 44 Jahren machen die Knochen einfach nicht mehr so mit, zumal ich auch Einzelunternehmer war und inzwischen meine Subunternehmer die mir geholfen haben auch vermehrt ins Angestelltenverhältnis gewechselt sind. So ganz alleine ist halt schwer.
Nachdem ich nun ins Angestelltenverhältnis gewechselt habe, habe ich dies dem JA mitgeteilt und wollte eine Reduzierung von 105% auf 100%. Ich hatte auch festgestellt, dass mir bei der letzten Berechnung das JA falscher Weise den Wohnvorteil angerechnet hat, immerhin 349,82,-€ / Monat, obwohl das Haus immer schon auf meine Frau lief und somit ja nicht rechtens ist.
Beim aktuellen AG habe ich 3000,-€ brutto, macht netto ca. 1920,-€ netto. Dann habe ich noch Rente und BU + Zahnzusatz, insgesamt komme ich somit netto auf 1673,16€. Mit meiner Frau habe ich eine 7 jährige Tochter.
Gehaltsabrechnung 10/14 habe ich beigefügt gehabt. Tja und jetzt kommt das JA auf die Idee, dass ich denen begründen soll warum ich nicht mehr selbständig bin. Zudem wollen Sie den aktuellen Steuerbescheid und weitere Lohnabrechnungen. Den Grundbuchauszug, aus dem hervorgeht, dass meine Frau Alleineigentümerin ist wollen Sie auch.
Steuerbescheid 2013 habe ich noch nicht, nur 2012, aber das beruht ja beides auf der Selbständigkeit. Darf das JA den jetzt noch fordern, obwohl ich nicht mehr selbständig bin? Möchte mich was das angeht eigentlich gerne quer stellen, denn wenn ich keine Aufträge mehr bekommen würde trotz Selbständigkeit weil ich entweder keine Leute habe die mir helfen oder gesundheitlich nicht mehr kann, wäre mein Einkommen ja auch wesentlich geringer. Grundbuchauszug bekommen sie, leider habe ich da zuviel gezahlt.
Dann schreiben Sie, dass sie sich vorbehalten weitere Unterlagen anzufordern. Bisher hatte ich als Selbständiger ein bereinigtes Netto von: 2048,11€ wobei darin bereits der Wohnvorteil von 349,82€ enthalten ist, das heisst eigentlich nur 1628,29€. In dem Fall vergleichbar mit heute.
Die Berechnung war auf Grundlage der Jahre 2008+2009+2010 und wurde in 2012 gemacht.
Bitte um kurze Einschätzung ob ich wirklich dazu verpflichtet bin nun meine Steuerbescheide von 2011+2012 einzureichen (2013 habe ich noch nicht). Das ist doch wegen dem Angestelltenverhältnis nicht mehr relevant!
Danke für Eure Hilfe. Will auf keinen Fall mehr vom JA hintergangen werden wie mit dem Wohnvorteil.
Gustav
Ach so, habe noch etwas vergessen. Der aktuelle AG ist nicht der richtige und ich werde wahrscheinlich zum 01.01.15 wechseln. Dort werde ich ca. 4000,-€ brutto, somit
2411,-€ netto, abzgl. der genannten RV+BU und Zahnzusatz ergibt sich 2.164,16€, also genauso wie es jetzt sowieso mit 105%, da ich ja wegen der Zahlung für 3 Kinder eine Stufe runter komme, oder?
Ich weiß das unter dem aktuellen Jobwechsel die ganze Aktion von mir dumm war steht außer Frage, aber passiert ist passiert und nun brauch ich die Info ob ich die Steuerbescheide von 11,12, und dann wenn ich ihn hab 13 einreichen muss?
Stimmt. Das war dumm.
Wann hast du zum letzten mal Auskunft gegeben?
Unter diesen Umständen, würde ich maßvoll und ausweichend Auskunft geben, nämlich dein aktuelles Einkommen.
Außerdem den Verzicht auf die Herabstufung und damit die weitergehenden Auskünfte für obsolet erklären.
Und kein Wort über den neuen Job!
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo,
zu letzt und damals zum 1. Mal vom JA wurde ich im Juni 2012 aufgefordert mein Einkommen offen zu legen. Nach 5 Berechnungen die ich immer wieder wegen Fehler zurück gehen hab lassen und Einschaltung des FA wegen Anrechnung der Gewerbesteuer wurde dann im Oktober 2012 eine richtige Berechnung (bis auf den Wohnvorteil) vom JA gemacht.
Es geht ja nun eigentlich nur noch um Januar - September, da der Dezember ja jetzt schon fällig wird.
Ich habe mir überlegt, ich werde meinen neuen Vertrag vorlegen, dem JA klar machen das es dann wohl bei den 105% bleibt bis September und das ich somit auch keinen Steuerbescheid vorlege, da ja ab 2015 nur noch das Anstellungsverhältnis zählt.
Könne die denn in letzter Konsequenz die Steuerbescheide von den letzten drei Jahren fordern und wenn ja was bringt denen das wenn ich jetzt angestellt bin?
Zudem habe ich jetzt die Aufforderung nur per Mail bekommen, hatte meine Anfrage auf Reduzierung ja auch per Mail gesendet. Was kann jetzt passieren wenn ich wie oben beschrieben antworte?
Die können auch fordern, dass morgen die Sonne scheint.
Die Frage ist, was passiert, wenn du das nicht machst.
Sie können dich nur verklagen, die Frage ist dann nur, auf was, und warum sie das tun sollten.
Ich würde es immer so machen, wie oben geschrieben und sehe keinen Grund, denen mehr zu liefern als ich oben geschrieben habe.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi,
ich sehe das etwas anders. Die letzte Auskunft war im Juni 2012. Das heisst, das Kind hat jetzt vorneweg und auch ohne besonderen Anlass einen Auskunftsanspruch. Dazu gehört auch zumindest der aktuelle Steuerbescheid.
Es gibt ausreichend Rechtsprechung, dass eine nur bruchtstückhafte Auskunft den Anforderungen nicht gerecht wird.
Sie können dich nur verklagen, die Frage ist dann nur, auf was, und warum sie das tun sollten.
Stufenklage, zunächst auf vollständige und abgeschlossene Auskunft. Weil sie dem Kind zusteht.
Gruss von der Insel
Moin Gustav,
Du bist es doch, der etwas wollte ... die Rückfragen des JA (und das Auskunftsersuchen) halte ich nicht nur rechtlich (analog Inselreif), sondern auch moralisch für vertretbar.
Wenn Du Dein Einkommen massiv reduziert hast, um Unterhalt zu sparen, dann wäre das vorwerfbar ... also legst Du jetzt dar, dass es nicht so ist.
Wenn die zu dem Ergebnis kommen, dass Du wegen Steuererstattung & co. mehr statt weniger zahlen sollst, dann ist das wiederum nichts, was Du schlucken solltest.
Gruß
United
Hi,
ich sehe das etwas anders. Die letzte Auskunft war im Juni 2012. Das heisst, das Kind hat jetzt vorneweg und auch ohne besonderen Anlass einen Auskunftsanspruch. Dazu gehört auch zumindest der aktuelle Steuerbescheid.
Dazu muss das Kind aber erst mal Auskunft verlangen, was hier nicht der Fall ist. Es besteht keinerlei Grund Auskunft zu erteilen zum Zwecke die übergroße Neugier des Jugendamts zu stillen.
Moin,
Dazu muss das Kind aber erst mal Auskunft verlangen, was hier nicht der Fall ist.
Da es über´s JA läuft, würde ich davon ausgehen, dass eine Beistandschaft besteht. Junior wird erst nächstes Jahr 18.
Gruß
United
Danke für die vielen Meinungen.
Ja es besteht eine Beistandschaft vom JA. Für den Sohn noch bis September 15, bei der Tochter ist diese im Mai erloschen.
Was ich halt nicht ganz verstehe, wenn ich doch jetzt nicht mehr selbständig bin was bringen dann die Steuerbescheide der Vergangenheit. Ich kann mir ja weder die Kunden gefügig machen und sie zwingen mit mir zu arbeiten, noch etwas an meiner gesundheitlichen Leistungsfähigkeit ändern. Auch wenn es zuvor besser gelaufen ist/wäre, so besteht jetzt doch ein Angestelltenverhältnis und somit hat sich ja etwas grundlegend geändert und das Geld ist nun mal so wie auf der Gehaltsabrechnung ersichtlich.
Na ja, wie dem auch sei, ich habe jetzt dem JA-Berater geschrieben, dass ich nun doch zum Januar den Job wechsel und dort auch mehr verdiene und somit wieder bei 105% lande. Den Grundbuchauszug habe ich Ihnen auch zukommen lassen, damit das JA weis, dass ein Wohnvorteil nicht mehr angerechnet werden kann bzw. eigentlich nie konnte. Mein zukünftiges Gehalt habe ich ebenfalls angegeben und welche Versicherungen davon noch in Abzug kommen. Jetzt hoffe ich einfach das es dem Berater reicht und sich damit das Ganze erledigt hat, denn der Titel geht ja sowieso nur noch bis zum September und ab da wird man schauen und es müssen Gespräche mit den Kindern geführt werden und die Mama ist ja ab 18 dann auch mit im Boot.
Servus Gustav!
Was ich halt nicht ganz verstehe, wenn ich doch jetzt nicht mehr selbständig bin was bringen dann die Steuerbescheide der Vergangenheit.
Naja, irgendwie muss das JA durchschnittliche Einkommenszahlen ermitteln.
Da Du noch nicht 12 Monate (oder länger) im Angestelltenverhältnis bist, werden Deine Zahlen aus selbständiger Tätigkeit herangezogen.
So vermute ich es mal.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Moin Gustav,
dass ich nun doch zum Januar den Job wechsel und dort auch mehr verdiene und somit wieder bei 105% lande.
Wieso tust Du sowas ?
Bitte wundere Dich nicht, wenn er im Januar wieder nach Auskunft fragt ... die Munition für weiteres Nerven hat er von Dir.
Ob das JA den Steuerbescheid in seine Berechnung einfließen läßt oder nicht, liegt nicht in Deiner Hand.
Letzten Endes geht es bei einer Unterhaltsberechnung aber um eine Einkommensprognose auf Basis der Vergangenheit, insofern liegt es an Dir das nicht zu akzeptieren
(und wie es dann ein Richter sähe, stünde wieder auf einem anderen Blatt).
Der Anspruch auf vollständige Auskunft ist dennoch da.
Du schickst es jetzt aber nicht noch hinterher, sondern wartest ab, ob sich der JA-Mitarbeiter damit zufrieden gibt.
Gruß
United
