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Einkommenserkundigungen durch das Jugendamt möglich?

 
(@tropfnase)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,
ich bin als neben meinem Beruf auch noch als selbstständiger Autor tätig und jetzt hat das JA bei meinem Verlag eine freiwillige Auskunft bezügl meiner Einkünfte erbeten.
Dürfen die das? Ich dachte, das darf nur durch das Familiengericht erfragen? - Nicht dass ich was zu verbergen hätte, - aber peinlich ist das schon, wenn mir mein Verlag mitteilt, dass das Jugendamt bei ihnen Nachforschungen anstellt...
Möglicherweise war das auch ein Schnellschuss des JA, weil meine Ex eine gute Freundin der Sachbearbeiterin im JA ist?
Hat da jemand Ahnung ob das rechtens ist?


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.11.2014 13:03
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Tropfnase,

Hat da jemand Ahnung ob das rechtens ist?

Fragen dürfen die alles.
Fraglich ist ob dein Auftraggeber antworten darf.
Ohne deine Zustimmung steht das auf dünnem Eis denk ich.
Datenschmutz und so.

Deine Zustimmung kann das Familiengericht aber leicht ersetzen.
Das Verweigern der Zustimmung würde für dich nur zu unnötigen Kosten führen.

Your choice ...

Gruss Horst


AntwortZitat
Geschrieben : 25.11.2014 13:11
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wurdest du durch das JA aufgefordert dein Einkommen offenzulegen?

Geschah das durch einen Vordruck? Wenn ja, hast du diesen ausgefüllt und unterschrieben?

Dieser kann einen Passus enthalten, dass du das JA ermächtigst bei allen relevanten Stellen eigene Auskünfte einzuholen. Dieser sollte immer nachweislich und dich gestrichen werden.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 25.11.2014 13:14
(@tropfnase)
Schon was gesagt Registriert

Wurdest du durch das JA aufgefordert dein Einkommen offenzulegen?

Geschah das durch einen Vordruck? Wenn ja, hast du diesen ausgefüllt und unterschrieben?

Dieser kann einen Passus enthalten, dass du das JA ermächtigst bei allen relevanten Stellen eigene Auskünfte einzuholen. Dieser sollte immer nachweislich und dich gestrichen werden.

Tina

Hi Tina, du hast recht, genau so ist es. Das hab ich glatt übersehen. Da heißt es in dem Passus: ...Arbeitsverdienstbescheinigungen können beim Arbeitgeber angefordert werden...  - und ich hab das unterschrieben. Also alles legitim. Allerdings handelt es sich nicht um einen Arbeitgeber, da ich ja selbstständig bin, aber das macht scheinbar nicht viel unterschied. Ich war nur stutzig, weil die um eine "freiwillige" Auskunft gebeten haben...


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.11.2014 14:39
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Der Vordruck der meinem Mann vorgelegt wurde enthielt den Passus, dass beim AG, beim FA, bei der RV und der KK nachgefragt werden darf. Klar, dass er das dann gestrichen hat. Man muss sich ja nicht gläsener machen als unbedingt notwendig  😉

Gruß Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 25.11.2014 14:42
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

"Ich war nur stutzig, weil die um eine "freiwillige" Auskunft gebeten haben"

Naja, das ist ganz einfach: Selbst wenn du die Genehmigung dazu erteilt hast ist dein Auftraggeber nicht dazu verpflichtet dem JA gegenüber Angaben zu machen.

Offensichtlich ist das JA clever genug zu kappieren das man zwar einem "normalen" KV so einiges unterschieben kann, das aber bei Firmen weniger funktioniert.


AntwortZitat
Geschrieben : 25.11.2014 15:48