Hallo,
was bedeutet zeitnah
zwischen Schule und Studium ?
Kind hat Abitur seit 2005 und will jetzt "vieleicht" im Herbst 2006 ein Studium anfangen.
Kind geht zur Zeit Vollzeit arbeiten.
Ist das noch zeitnah ?
Danke
Hallo erstmal,
worauf willst du hinaus?
Wenn es um KU geht, so hat dein Kind im Moment Einkünfte und ist somit nicht bedürftig und du nicht u-pflichtig.
Gruß, Romy
Hallo,
das schon, aber man hat mir gesagt, das das Kind die Schule und die Ausbildung zeitnah und ohne Verzögerung machen muss, da sonst der Unterhalt verwirkt wäre.
Deshalb meine Frage.
Das Kind hätte sich zum Sommersemester 2005, spätestens zum Frühjahr 2006 anmelden können, stattdessen überlegt es sich in diesem Sommer bzw. im nächsten Frühjahr 2007 anzufangen. (Wenn überhaupt)
Auch waren die Noten nicht gut. eher durchschnitt 3,5 - 4.
Hallo ehwaz07,
ich denke genau kann es dir niemand sagen. Eine Ausbildung ist meines Erachtens wichtig, wichtiger denn je zuvor. Wenn Kind aber nicht will und eine Vollzeit-Stelle hat, so ist es derzeit nicht unterhaltsbedürftig. Den Rest solltest du auf dich zukommen lassen.
Was ich noch aus "früheren" Zeiten weiss: Die Eltern waren verpflichtet, den Kindern eine Erstausbildung zu finanzieren. Dies führte dazu, dass jemand, der erst eine Ausbildung machte und dann studierte, BAFÖG beantragen konnte und dies dann unabhängig vom Einkommen der Eltern bewilligt wurde.
Wie das heute (ca. 20 Jahre später) ist und ob es "Ausschlussfristen" gibt, kann ich nicht sagen. Zudem interpretieren Ämter und Gerichte Begriffe wie "zeitnah" höchst unterschiedlich.
Gruß
Martin
Hallo Martin,
bzgl. Ausbildung dann Studium mit BaföG kann ich dir sagen, dass das heute noch so läuft.
Gruß, Romy
