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JA: Herauf immer, runter nimmer

 
(@knulli)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Forum,

ich wollte mal so Eure Meinung zu meiner Situation hören. Ich (der Vater) bin unterhaltspflichtig gegenüber meinem nicht bei mir lebenden Kind (12 Jahre).

Als "zahlendes Mitglied" komme ich mir sehr ausgequetscht vor. Das Jugendamt ist immer sehr darauf bedacht, das Maximale herauszuholen und irgendwie habe ich das Gefühl, das die finanzielle Belastung auf beiden Elternteilen sehr ungerecht verteilt ist.

Ein paar Fakten:
bis 04/2004 gearbeitet, 1770 EUR Lohn / 231 EUR Unterhalt --> OK
04/2004 - 05/2005 arbeitslos, 1200 EUR ALG / Herabsetzung Unterhalt abgelehnt (1200 EUR - 231 EUR >= 675 EUR Selbstbehalt), na toll!
seit 06/2005 wieder arbeitend, 1810 EUR Gehalt, neue Alterstufe + mehr Gehalt: 320 EUR Unterhalt, es wird langsam teuer!!!
keine Berücksichtigung des Arbeitslosengeldes bei der Berechnung des Durchschnittsgehaltes der letzten 12 Monate. Gemein!!
Wenn ich jetzt wieder arbeitslos werde, darf ich 320 EUR zahlen, da ich mit Sicherheit wieder über den 675 EUR liege, na toll!!

Mutter seit ?? Jahren AL, seit ca. 2,5 Jahren Sozialhilfeempfänger.
In Berlin bekommt man als ALG II Empfänger 345 EUR zum leben, ein Kind ca. 200 EUR und die Wohnung wird bis auf ca. 20 EUR komplett bezahlt. Ich schätze mal 400 EUR. Dazu kommt mein Unterhalt, der aber meiner Meinung nach die 200 EUR für das Kind wieder kaputtmacht und dann noch das Kindergeld. Also 345 + 400 + 320 + 150 - 20 = 1195!!! Fürs Nichtstun!!! Ich gehe jeden Tag 8-10 Stunden arbeiten und bekomme 1810 EUR (Gehalt) - 320 EUR (unterhalt) = 1490. Wenn ich für den Weg zur Arbeit noch etwas abziehe bleiben vielleicht 200 EUR Differenz übrig, mein Brutto ist übrigens knapp 3100 und ich habe ganze 200 EUR mehr als ein Sozialhilfeempfänger!!

Es gibt für Sie also überhaupt kein Grund arbeiten zu gehen und ich darf alles bezahlen, Ist das normal?? Und warum muß ich eigentlich 320 EUR Unterhalt zahlen wenn der Staat nur 200 EUR als Bedarf festgelegt hat?

Ich finde das alles ziemlich ungerecht. Muß man das so hinnehmen oder kommt man da irgendwie drumrum?

Knulli


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.04.2006 03:08
(@papi74)
Registriert

Hallo Knulli,

man man man...du jammerst hier auf ganz schön hohem Niveau. Was Deine Ex bekommt geht Dich gar nichts an ...

Du zahlst Unterhalt nach der DT ...das ist doch i.O.

Sicherlich ist es ärgerlich, dass man wärend der Arbeitlosenzeit den KU nicht mindern kann...aber das ist ein anderes Thema.

Sei einfach froh das du 1490 € hast...das ist in vielen Fällen mehr als das doppelte was andere hier haben.

Mfg

papi74


Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2006 11:06
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin moin,

ein ähnliches Thema hatten wir gerade.

@Knulli,
herzlich willkommen bei VS, dem Forum auch für höher Verdienende! 😀

Ich kann Dich verstehen. Wenn Du Dich hier länger umgesehen hast, wirst Du schnell merken, dass hier viele noch unter dem Selbstbehalt (und darunter) liegen, und dass obwohl sie genauso hart arbeiten wie Du.
Kinder sind teuer, und die Gesetzgebung ist klar definiert (die Auslegung ist eine andere). Und so gesehen sieht Deine Rechnung noch recht gut aus.

Anders könnte es sein, dass Du nur einen Selbstbehalt hat (ca. 900,00 Euro) und der Rest geht für den Unterhalt des Kindes und der KM drauf. Bei gleicher Arbeit und gleichem Lohn.

Du liegst über dem Selbstbehalt. Vergleiche, und Du merkst schnell, dass es Dir noch relativ gut geht.

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2006 11:19
(@domino)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Knulli

Und warum muß ich eigentlich 320 EUR Unterhalt zahlen wenn der Staat nur 200 EUR als Bedarf festgelegt hat?

Knulli

Die 320 Euro von Dir sind Einkommen des Kindes! Deine Ex und das Kind bilden eine Bedarfsgemeinschaft,und fließt in die Berechnung mit ein!
Wenn man es genau nimmt,dann wird der Überschüssige Unterhalt der Mutter angerechnet.
Dagegen Vorgehen kannst Du nicht,das ist nun mal so!

LG
Domino


Gehe Deinen eigenen Weg,dann verläufst du dich auch nicht !

AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2006 11:29
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo Knulli,

[ironie/on]
Find ich gut. Auf der einen Seite leben 2 Personen von 1195€, auf der anderen Seite lebt 1 Person von 1490 €.

Das ist wirklich total ungerecht.

Schließlich kann die Kindesmutter doch neben der Betreuung und Pflege Vollzeit arbeiten gehen, damit Du keinen Kindesunterhalt mehr leisten musst. [ironie/off]

04/2004 - 05/2005 arbeitslos, 1200 EUR ALG / Herabsetzung Unterhalt abgelehnt (1200 EUR - 231 EUR >= 675 EUR Selbstbehalt), na toll!

Komisch, bei mir kommen da 969€ bei raus. Vielleicht "klemmt" Dein Taschenrechner grad.

sky


Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse a050

AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2006 11:54
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

Ich finde das alles ziemlich ungerecht. Muß man das so hinnehmen oder kommt man da irgendwie drumrum?

Hoffe du meinst das nicht so wie du es schreibst...
Denn Kinder in dei Welt setzen u dann letztendlich sagen, kann ich irgendwie um das finanzielle fürs Kind herumkommen, kanns wohl ncht sein!!!!

04/2004 - 05/2005 arbeitslos, 1200 EUR ALG / Herabsetzung Unterhalt abgelehnt (1200 EUR - 231 EUR >= 675 EUR Selbstbehalt), na toll!

Also da komm selbst ich mit ohen Taschenrechner schon auf deutlich mehr als 675 € !

Also 345 + 400 + 320 + 150 - 20 = 1195!!!

Und wenn du schon mit den Zahlen hantierst, dann aber auch so das es richtig ist u nicht schön "hoch" gerechnet wird..(u bei dir schön "runter")

Bedarf des Haushaltsvostand 345 €

Bedarf Kind 207 € (bis 14. Lebsnjahr?..stimmt die Zahl? Glaub ja)

+ Wohnkosten 400 € (Warm...kalt wäre da wohl sicherlich unangemessen bei 2 Personen)

weiß nicht bei einem Kind,12J, gibt es da auch den AE-Zuschlag?
Lassen wir denn mal im Mom weg u rechnen ihren Bedarf mal schön "runter" 😉

Macht 952 € ALG2 Anspruch!

Dat is jetzt aber nur der Bedarf...

Denn!!!!
Von dem wird das KG abgezogen (154 €) und dann noch der KU (320 €)

Heißt dann, Bedarf an ALG2 478 €!!

Heißt sie erhält von der ARGE 478 €

Bekommt noch von der Familienkasse natürlich das KG und von dir den KU..

Letztendlich hat sie zur Verfügung,
Sage und schreibe:

952 € !!!!!!

und nicht 1195 €!

So sie für Zwie Personen 925 € (macht pro Person 462,50 €) ..du für eine Person 1490 €

Ja ... was soll man sagen ....

Das sie arbeiten könnte ist was anderes...aber nicht deine Sorge weil demnach zahlst du ja kein EU..
Sei froh das die ARGE noch nciht an dich herangetreten ist ..dann könnt ich dich noch verstehen...
Aber so...

Und letztendlich wird auch sie einen Job suchen müssen lt ARGE...

Und das Was die ARGE zahlt ist der mindest Bedarf zum Leben!!! ..und das hat nichts mit der Höhe des KU zu tun...

Und KU wirst du immer so oder so leisten müssen..und das ist auch völlig korrekt so!!!!!

Gruß
Jens


AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2006 12:41
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@Jens:

ein Tread wurde schon geschlossen, weil er ausgeartet ist, lass diesen bitte nicht das gleiche Schicksal ereilen.

Ich kann ihn verstehen, nicht jeder hat lust für andere zu arbeiten. Wenn keine Vergleiche da sind, dann empfindet es jeder als viel, was er zahlen muss!

Wenn Knulli hier weiterliest und sich mit der Sachlage auseinander setzt, dann wird er sehr schnell erkennen, dass er eigentlich noch ganz gut bedient ist.

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2006 12:46
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

Lieber kasper

Was möchtest du mir damit sagen?

@Jens:

ein Tread wurde schon geschlossen, weil er ausgeartet ist, lass diesen bitte nicht das gleiche Schicksal ereilen.

Was???

Spielst du auf @kuwe`s Topic an .. ja der wurde geschlossen (wie manche vor diesem auch) warum dieser geschlossen wurde dürfte klar sein..was ich damit jetzt aber zu tun haben soll, frag ich mich jetzt ehrlich gesagt sehr bei dieser deinen Antwort..

Und was ein geschlossener Topic mit meiner Antwort was zu tun hat?

Fakt ist, das er mit Zahlen jongliert die einfach so nicht stimmen...u sich über etwas aufregt was nicht stimmt..!!

Sollte irgendetwas in meiner Antwort nicht stimmen, dann bitte, höre gern zu, u lass mich eines besseren belehren..
Und sehe dann natürlich auch meinen Fehler ein...

Aber meines Wissens nach, dürfte das so stimmen...

Man kann natürlich bei @Knulli`s Argumenten einfach mitziehen und gut..wehe dem der da etwas gegen sagt..?!
Nur bitte..das nutzt wohl nichts, absolut nichts..
Denn dann weiß er immer noch nicht wie es wirklich ist..

Und sorry..wüßte nicht das irgenwo ein Topic wegen mir oder meinen Antworten geschlossen wurde!!!

also.. "back to Topic"

Gruß
Jens


AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2006 12:56
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Lieber Jens,

ich habe nicht von Dir gesprochen.

Manchmal tut es gut beide Seiten zu berücksichtigen und nicht einseitig drauf loszuschlagen.

Da dieser Thread aber die gleichen Formen annimmt wie der von Kuwe angesprochene und von Sachlichkeit nicht mehr gesprochen werden kann, klinke ich mich aufgrund dieser fehlenden Sachlichkeit und vorhandener Ignoranz aus.

Viel Spaß noch beim zerfleischen!

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2006 13:09
(@babbedeckel)
Registriert

Hi,

also Kasper was soll das ?
Du kennst doch Jens Antworten ... das soll nicht negativ gemeint sein,
sondern er antwortet faktisch und geht schlicht und einfach nach Gesetz.

Allerdings kann ich knulli verstehen, er sieht die Felle fortschwimmen,
und die Gesetze sind das eine, aber die Gerechtigkeit das andere.
Das muß knulli noch lernen ...

Der geschlossene Thread ist nicht wegen Jens geschlossen worden...und außerdem
ist kuwe im Moment imho durch´n Wind...was für mich vollkommen verständlich ist...

Gruss
babbedeckel


Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2006 13:12




(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

@Kasper

Nur wo wird hier von wem nur einseitig drauf eingeschlagen?

Keiner schlägt hier drauf ein..u bisher wurde nur gesagt, das die Rechnungen bisher nicht falsch waren..außer die seinigen ...

Und ich selber hab noch gesagt, das die KM arbeiten kann...aber davon hat er überhaupt nichts..KU wird so oder so fällig u in der berechneten höhe..was is da ein drauf ein schlagen..

Und ich glaub nicht das @Kulli es braucht das ihm das Köpfchen getätschelt wird..denn das braucht er sicherlich nicht ...

Und

aufgrund dieser fehlenden Sachlichkeit und vorhandener Ignoranz aus.

das kann ich in keiner Antwort lesen...

Aber ok, wenn es die deine Meinung ist ist das völlig ok...

Und zerfleischt wird hier keiner..und ich denk es will hier auch keiner keinen zerfleischen..

In dem Sinne..

Gruß
Jens

Nachtrag:

@babbedeckel

Wonach soll man auch sonst groß gehen, als nach den Gesetzen..das sie nicht immer gerecht sind ist klar..

Du kennst doch Jens Antworten

u ich hoff das meine Antworten doch nicht immer die "schlimmsten" sind von allen 😉

U letztendlich hat jeder ja auch noch seine eigene Sicht..die natürlich auch mit in eine Antwort hineinspielt ..

[Editiert am 4/4/2006 von JensB2001]

[Editiert am 4/4/2006 von JensB2001]


AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2006 13:17
(@knulli)
Schon was gesagt Registriert

Hui... 😮
da habe ich ja was angerichtet!

Ich komme mir vor, als wenn ich in einer Schlange, die sich nach Bananen anstellt, vorgedrängelt habe. :redhead: Da werd ich sofort reumütig zum Jugendamt gehen und brav meine Selbstzerstümmelungsabsicht (ääähhh Unterwerfungsurkunde) unterzeichnen. Wieso muß ich eigentlich immer noch mal meine 110%ige Unterwerfungsabsicht beurkunden? Reicht das nicht, wenn mir das Jugendamt mit dem Gerichtsvollzieher droht?

@ Sky, JensB2001 und alle anderen, die was an meinen Rechenkünsten :yltype: zu bemängeln hatten:

Hab mich da vielleicht etwas unglücklich ausgedrückt. ">=" bedeutet "größer gleich", was in diesem Fall bedeuten sollte, ich lag über den 675 Euro und alles, was darüber liegt muß ggf. zu 100% für den Unterhalt aufgewendet werden. Und das war das erste, was ich ungerecht empfinde, da ja die Berechnung des Unterhaltes auf Basis des Einkommens vor der Arbeitslosigkeit erfolgte.

@JensB2001, Also wenn das mit der 100%igen Anrechnung des Unterhaltes auf die Bedarfsgemeischaft so ist, würde das ja bedeuten, daß ich mit dem Kindesunterhalt die Mutter auch mit ernähre. Ist das 100%ig so?

@ all: Scheint ein ganz heißes Thema zu sein, an dem man sich schnell die Finger verbrennen kann. Ich sehe ein, es geht anderen noch viel schlechter als mir (ich wollte mich aber mehr in der anderen Richtung orientieren 🙂 ). Ich will auch gar nicht daran denken, wie es wäre, wenn ich zwei Kindern und einer Ex-Frau Unterhalt zahlen müßte. AU WEIA!!! Da wird man zwangsweise zum arbeitsunwilligen!! Vielleich würde das große Problem der Arbeitslosigkeit in Deutschland nicht mehr bestehen, wenn man das Unterhaltsrecht ändern würde. Dann hätten einge wieder einen Grund zum Arbeiten... 😉 (Bitte nichts persönlich nehmen!)

Schönen Abend noch, Knulli


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.04.2006 01:21
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo knulli,

Da werd ich sofort reumütig zum Jugendamt gehen und brav meine Selbstzerstümmelungsabsicht (ääähhh Unterwerfungsurkunde) unterzeichnen. Wieso muß ich eigentlich immer noch mal meine 110%ige Unterwerfungsabsicht beurkunden?

das Kind hat einen Rechtsanspruch auf einen Titel. Verlangt die KM die Beurkundung? Wenn ja, kannst Du zu jedem Jugendamt gehen. Das JA mit Beistand vertritt ausschließlich das Kind. Es ist immer gut die Berechnung vom JA genau zu überprüfen.

Reicht das nicht, wenn mir das Jugendamt mit dem Gerichtsvollzieher droht?

Ohne Titel geht der GVZ nicht los, die Zwangsvollstreckung kann nicht betrieben werden.

Hab mich da vielleicht etwas unglücklich ausgedrückt. ">=" bedeutet "größer gleich", was in diesem Fall bedeuten sollte, ich lag über den 675 Euro und alles, was darüber liegt muß ggf. zu 100% für den Unterhalt aufgewendet werden.

Wie kommst Du denn darauf? Du zahlst doch 320€.

Und das war das erste, was ich ungerecht empfinde, da ja die Berechnung des Unterhaltes auf Basis des Einkommens vor der Arbeitslosigkeit erfolgte.

Die Gerichte gehen davon aus, dass Arbeitslosigkeit vorübergehend ist. Eine Abänderung nach unten kommt deshalb frühestens nach 6 Monaten infrage.

Also wenn das mit der 100%igen Anrechnung des Unterhaltes auf die Bedarfsgemeischaft so ist, würde das ja bedeuten, daß ich mit dem Kindesunterhalt die Mutter auch mit ernähre. Ist das 100%ig so?

Na ja, auf drei Umwegen ist das schon so, dafür kann die Kindesmutter allerdings nichts. Der Unterhalt wird voll angerechnet, obwohl minderjährige Kinder ihren Eltern nicht zum Unterhalt verpflichtet sind. Darüber gab es schon viel Aufregung.

Ich sehe gerade, das Kind ist 12 Jahre alt. Gut, jetzt kann man sich natürlich trefflich darüber streiten, ob die Kindesmutter nicht wieder arbeiten gehen könnte. Das würde am Kindesunterhalt allerdings nichts ändern, denn der veringert sich nicht um einen Cent.

Grüsse
sky

[Editiert am 5/4/2006 von sky]


Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse a050

AntwortZitat
Geschrieben : 05.04.2006 10:28