hallo !
Also mein Mann soll an seine Exfrau und die gemeinsame Tochter 300€ unterhalt zahlen.
Wir leben mit 5 personen in einem Haushalt und unsere kinder sind noch klein ( 7,4 und 1 1/2 Jahre alt).
Er hat jetzt nach 2 Jahren arbeitslosigkeit endlich wieder arbeit gefunden und verdient 1870,00€ brutto.
als der unterhalt berechnet wurde war aber unser jüngster noch nicht auf der Welt und so mit nicht mit in der berechnung.
Vor einem jahr wollten wir den unterhalt neu berechnen lassen und das Gericht meinte es sei alles ok so wie die berechnung sei und sie würden daran nichts ändern.
Hinzu kommt das ich denke das seine Exfrau wenigsten halbtags arbeiten gehen kann weil die tochter ja nun schon fast 10 jahre alt ist. und sich ja auch so nicht vernünftig um sie kümmert, die kleine sitzt immer nur zuhause vor dem fernseher und darf keine shulfreunde besuchen und sie möchte gerne schach spielen lernen.
Ich weiß leider nicht wie wir der kleinen helfen können damit auch sie zu ihrem recht kommt.
ich hoffe ihr habt einen rat für uns, denn die gesetze sind eindeutig für frauen geschrieben worden.
liebe grüße eure princess
Moin,
rechnen wir mal:
Steuerklasse: 3 Kirchensteuerpflichtig: nein Kirchensteuersatz: 9,0 Krankenkasse: Pflicht-Vers. Kassensatz (nur gesetzliche KK): 13,8 Rentenversicherungspflicht: ja Kinderfreibeträge: 3 Bundesland: Alte BL Jahr 2006 Monat Brutto-Arbeitslohn: 22.440,00 1.870,00 Lohnsteuer: 262,00 21,83 Solidaritätszuschlag: 0,00 0,00 Kirchensteuer: 0,00 0,00 Krankenversicherung: 1.750,32 145,86 Pflegeversicherung: 190,74 15,90 Rentenversicherung: 2.187,90 182,33 Arbeitslosenversicherung: 729,30 60,78 Netto-Arbeitslohn: 17.319,74 1.443,31
Berechnet mit drei Kinderfreibeträgen, Alleinverdiener, Niedersachsen, keine Kirchensteuer.
1.443,31 - 5% Arbeitsaufwand (Pauschale) = 1371,15 € (=> DT2)
Unterhaltswerte mit Kindergeldanrechnung nach § 1612 b Abs. 5 BGB:
k1 = Altersstufe I -> DT2 = 219 €
k2 = Altersstufe I -> DT2 = 219 €
k3 = Altersstufe II -> DT2 = 257 €
Tochter bei KM = k4 (10 Jahre, Altersstufe II) -> DT2 = 257 €.
Exehefrau: 3/7 von 1371,15 € -> 587,64 €
Summe 1282,64, -> Unterschreitung SB
Anteilige Berechnung wegen Mangelfall:
Vereilungsmasse: 1371,15 € - 890 € = 481,15 € = 37,51 %
K4: 257 € * 37,51% = 96,40 €
Ex: 587,64 € * 37,51 % = 220,42 €
Summe: 316,82 €
Wenn man also bestimmte Dinge (z.B. die neue Ehe und eventuell höhere Fahrtkosten) außer Acht läßt, sind 300 € sogra ein wenig zu wenig. Auch die Tatsache, daß der Unterhalt der Exfrau eventuell sinken könnte, würde durch den Mangelfall, sprich den Unterhalt der Tochter wieder aufgebraucht werden, eine Verschiebung ist da nur minimal...
Gruß, Xe
ich hoffe ihr habt einen rat für uns
Hi,
aber sicher doch. Geht zur Geschäftsstelle des Gerichts, holt euch dort einen Beratungshilfeschein, und geht mit dem sowie dem bestehenden Urteil samt Unterlagen nach vorheriger Terminabsprache zu einem Anwalt. Dem tragt ihr das dann vor, und der sagt euch dann, wie ihr konkret weiter verfahren sollt.
cya,
elwu
Hallo,
ich komme auf eine andere Berechnung, bei einem sogenannten Mangelfall wird ohne Abzug des Kindergeldes gerechnet.
Habe mit dem ausgerechneten Nettogehalt meines Vorschreibers gerechnet.
Kind1: 334€
Kind2: 334€
Kind3: 276€
Kind4: 276€
Exfrau : 740€
Jetzt Frau: 560€
lt. Oberlandesgericht Schleswig ist die jetzt Ehefrau bei einer Mangelfallberechnung mit zuberücksichtigen. Hat sie eigenes Einkommen wird die Summe von dem Pauschalsatz in der Höhe abgezogen, was verdient wird.
Summe: 2520€
Verteilungsmasse: 1371,15€- 890€( Selbstbehalt)= 481,15€
481,15:2520€= 19%
So ist der Einsatzwert :
Kind 1: 334x19%= 63,46€
Kind2: 334x19%= 63,46€
Kind3: 276x19%= 52,44€
Kind4 276x19%= 52,44€
Exfrau: 740x19%=140,60€
Du: 560x19%=106,40€
Nach meiner Berechnung muß dein Mann 204,06€ an die Ex und das Kind bezahlen.
Gruß
