Hallo Leute,
hab gerade im ZDF (ja, ich weiß RentnerTV :wink:) die Sendung ZDFzeit geschaut. Hier hat Matthias Fornoff versucht heraus zubekommen, was ein Kind so kostet, bis es 18 Jahre alt ist.
Das Ergebnis: knapp 117.000,- € :note:
Wenn ich das richtig verstanden habe, handelt es sich hierbei um den Durchschnitt über alle Gesellschaftsschichten.
Die Summe hört sich zuerst einmal ganz schön heftig an. Ich habe jetzt einmal nachgerechnet, was mit Mindestunterhalt und Kindergeld dabei so heraus kommt (ohne weitere Unterstützungen vom Staat):
Kindergeld: 39.744,- €
Unterhalt: 59.832,- €
Summe: 99.576,- €
Das ist jetzt gar nicht einmal so weit entfernt vom Durschnittswert bei "intakten" Familien. Und in diesem Falle ganz allein vom Unterhaltspflichtigen und Kindergeld getragen.
Bei Einkommensstufe 5 (120%) erreichen wir schon fast diesen Wert (115.632,- €) was auch dem durchschnittlichen Nettoeinkommen von 2.700,- € in D entspricht (das würde ich so sicher nicht unterschreiben wollen, aber Quelle ist der Focus: http://www.focus.de/finanzen/steuern/einkommen-so-viel-bleibt-zum-leben_aid_391787.html ). Hier ist allerdings zuerst einmal die Bereinigung unterschlagen worden. 😉
Wenn der/die Alleinerziehende vom Kindesunterhalt ohne eigenes Einkommen lebt ist das natürlich extrem knapp. Andererseits sollte ein gewisser Teil der Ausgaben auch vom Unterhaltsempfänger bei gesteuert werden (Vor allem wenn die Kinder älter sind).
Dass Kinder viel Geld kosten habe ich immer schon gewusst. Auch vor der Entscheidung für unsere Kinder. Insofern hat mich die Zahl nicht wirklich geschockt. Der Vergleich mit dem Mindestunterhalt zeigt jedoch, dass damit ein Kind ohne größere Einschränkungen groß werden kann.
Ich sehe allerdings die Verteilung über das Alter des Kindes eher problematisch. Eigentlich müsste der Unterhaltsempfänger beim Kleinkind Geld für den Jugendlichen zurück legen, dass die Rechnung aufgeht.
Ich denke allerdings dass der Vergleich als Argumentationshilfe dienen kann, wenn wieder höhere Unterhaltssätze gefordert werden.
Hier noch der Link zur Mediathek:
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/1859218/Was-kostet-ein-Kind%253F#/beitrag/video/1859218/Was-kostet-ein-Kind%3F
Grüße aus dem Schwarzwald
PvF
Hallo PvF,
Bei Einkommensstufe 5 (120%) erreichen wir schon fast diesen Wert (115.632,- €)
Wenn der/die Alleinerziehende vom Kindesunterhalt ohne eigenes Einkommen lebt ist das natürlich extrem knapp.
Leg' auf diese 115.632 Euro ruhig noch eine ordentliche Schüppe drauf für den Betreuungsunterhalt ... in der obengenannten Einkommenskategorie kommen da in den ersten drei Jahren leicht 25.000 Euro zusammen, wenn die arme alleinerziehende Muddi bereits vor oder kurz nach der Geburt das Weite sucht.
Nix für ungut,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Wenn ich es richtig verstanden habe, sollten sich die Kosten für ein Kind nachdem das KG abgezogen wurde, also ca. 77.000,-- der BU und der KU teilen. Also jeder ca. 38.500,-- Angenommen Papa muss für 18x12=216 Monate zahlen, sollten 180,-- KU pro Monat ausreichen.
Wo bleibt da die Gerechtigkeit?
Mit welchem Recht ist der KU ans Einkommen gekoppelt?
Ist der Lebensunterhalt eines Kindes eines besser verdienenden Papas teurer?
Wie kommen die Zahlen der DT zustande?
Ich habe die Sendung auch mit Interesse verfolgt.
Die ausgewiesen Zahlen ( und auch deren "Aufdröselung" nach einzelnen Kostenarten ) kamen mir plausibel vor. Gut bei einigen Rechnungsposten könnte man sich streiten. Aber ok.
Auch das Netto-Einkommen von durchschnittlichen "intakten" Familien wuerde ich so ansetzen mit 2700.- €
( also ich habe das pro Ehepaar verstanden nicht pro Einzelperson )
Aber in einer intakten Familie werden die Kosten für ein Kind auch von beiden Elternteilen getragen. Gut natürlich nicht paritätisch aber dennoch geteilt.
Aber bei der hier im deutschen Familienrecht gängigen Praxis hat sich das barunterhaltspflichtige Elternteil voll und ganz um die
Kohle zu kümmern ( was das Kind betrifft ) und das Elternteil welches betreut muss in Sachen Geld nichts beisteuern.
Hinzu kommen für das barunterhaltspflichtige Elternteil Kosten während des Umgangs ( im Gegenzug Entlastung für das betreuende Elternteil in dieser Zeit ) und vorallem teilweise horrende Kosten um den Umgang wahrzunehmen ( Fahrtkosten )
Dann noch die höhere Steuerlast und und und.
Ihr seht also das der finanzielle Kollaps eines barunterhaltspflichtigen Elternteils vorprogrammiert ist.
Habe diesen Beitrag bis dato geschlechtsneutral geschrieben.
Aber meine Meinung zu querfinanzierten Mutterglucken ist ja bekannt.
Abschliessend möchte ich noch erwähnen das was im ZDF auch abschliessend gesagt wurde.
Was viel mehr wiegt als das ganze Geld ist das Glück die Kinder jeden Tag aufwachsen zu sehen.
Aber auch das wird uns Besuchonkels und Zahlknechten ja verwehrt.
Insofern gute Nacht deutsches Familienrecht und ein Hoch auf den immer noch in Deutschland bis in alle Ewigkeit geradezu nationalsozialistischen Mutterkult ( sorry ).
Ist der Lebensunterhalt eines Kindes eines besser verdienenden Papas teurer?
Natürlich, Gonzo!
Selbstverständlich wachsen Kinder von gut situierten Eltern anders auf, als Kinder von Geringverdienern.
Was ist daran aus deiner Sicht ungewöhnlich?
"Meine Frau muss nicht arbeiten." im Sinne von "Den Luxus kann ich mir leisten." ist gerade in Mittelschichtfamilien ein ebenso verbreitetes Statussymbol wie der Mittelklassewagen vor der Tür und das arbeitsintensive Eigenheim "im Grünen". Dass ein Haus mit Garten und eine "ruhige" Wohngegend mit viel Arbeit und häufigen Fahrten über große Strecken verbunden ist, wird gerne in Kauf genommen. Es gehört untrennbar zu diesem (i.d.R. von beiden gewünschten) bürgerlichen Lebensstil. Man schickt die Kinder in halbtags in den Kindergarten oder die Schule, damit Mutti vormittags Zeit für die Arbeit uin Haus und Garten sowie die regelmäßigen Besuche beim Friseur und im Fitnesstudio hat. Nachmittag hat sie dann Zeit für die Kinder. Abends findet Vati ein sauberes, aufgeräumtes Haus, einen gepflegten Garten, satte, saubere Kinder und eine gepflegte Gattin vor. Mütter, die arbeiten wollen, werden als "Rabenmütter" denunziert, ihre Kinder werden bedauert.
In sehr reichen Familien denken die Ehefrauen und Töchter im Traum nicht daran sich als "Heimchen am Herd" domestizieren zu lassen und verfolgen ihre Karriere als Ärztin, Anwältin, Geschäftsführerin der geerbten oder einer anderen Firma oder als international vernetzte Wissenschaftlerin ebenso zielstrebig wie ihre ähnlich ambitionierten und gebildeten männlichen Standes- und Altersgenossen. Und/Oder Frauen aus sehr wohlhabenden Familien widmen sich ehrenamtlich und mit großem Engagement caritativen Aufgaben. Für die alltäglichen Arbeiten, die in Mittelschichtsfamilien die Hausfrau erledigt, gibt es in diesen großbürgerlichen und adligen Kreisen Personal und Internate.
Bei relativ Armen ist das berufliche Engagement bei beiden Geschlechtern ähnlich groß wie bei sehr Reichen, nur aus anderen Gründen: Ein Einkommen im Niedriglohnbereich allein reicht nicht, um auch nur eine Drei-Zimmer-Wohnung im Mehrfamilienhaus und die Busfahrkarte zu bezahlen. Also gehen die Kinder von kleinbürgerlichen Geringverdienern schon früh in die Krippe (oder zur Oma oder zu Nachbarn) und beide Eltern arbeiten - häufig auch im Schichtdienst. Die Förderung der Kinder, die in Mittelschichtsfamilien durch engagierte Mütter erfolgt, leistet die Diakonie oder die Caritas, der Sportverein oder der Kinderschutzbund mit Hausaufgabenbetreuung und preiswerten Freizeitangeboten. Oder sie unterbleibt einfach.
Wenn der kleinbürgerliche Vater soviel verdient, dass die Mutter seiner Kinder nur noch einen Minijob ausüben muss, gilt das als Zeichen sozialen Aufstiegs. Die (Teilzeit-)Hausfrau als Status-Symbol hat auch dort einen hohen Stellenwert, den viele Männer sich (auch zum Wohle gemeinsamer Kinder) gerne leisten wollen.
Ebenso wie sehr Reiche sind diese relativ Armen meist hervorragend vernetzt und unterstützen sich gegenseitig.
Einen ganz anderen Lebensstil pflegen Familien, die seit mehreren Generationen im Sozialhilfebezug stehen. Dort ist der Lebensstil eher von Isolation und Ausgrenzung geprägt. Kaum jemand verachtet "die da Unten" so sehr, wie die bürgerlichen und kleinbürgerlichen Familien, die mit einem oder zwei berufstätigen Elternteilen sehr bedacht darauf sind, ohne "das Amt" ihr Leben zu meistern.
Seit der Hartz-IV-Reform gibt es immer mehr Menschen, die hart arbeiten und trotzdem "zum Amt" müssen. Das ist einerseits eine Entwertung der persönlichen Arbeitsleistung und anderseits machen sie sich damit zum Gespött der "Sozialhilfe-Profis" mit großzügiger Freizeit. Die Grenzen nach unten sind deutlich durchlässiger geworden. Dank der Hartz-IV-Gesetze können auch Menschen, deren Eltern und Großeltern einen kleinbürgerlichen oder bürgerlichen Lebensstil gepflegt haben, innerhalb weniger Jahre zu Sozialfällen werden.
In allen vier sozialen Schichten - die trotz gewisser Auf- und Abstiege bis vor wenigen jahren relativ stabil und homogen waren - ist der Lebensbedarf von Kindern und sind die damit verbundenen Kosten völlig unterschiedlich.
Die häufigste Art aufzusteigen, Bildung in Kombination mit einer passenden Eheschließung. Junge Frauen, die ihren Chef heiraten und junge Männer, die die Tochter des Firmeninhabers heiraten, sind typische Aufstiegs-Konstellationen. Notwendige, aber nicht hinreichende Voraussetzungen für das "nach oben" Heiraten sind i.d.R. entsprechende Umgangsformen, gutes Aussehen und eine passende (Aus-)Bildung. Die meisten Menschen heiraten innerhalb der sozialen Schicht ihrer Herkunfstfamilie und fühlen sich in dem vertrauten Milieu auch am wohlsten.
Die häufigste Art abzusteigen, ist eine chronische Erkrankung und/oder eine Scheidung. Sozialer Abstieg wird von fast allen Menschen als bedrohlich und kränkend erlebt. Um sich im falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit und/oder Scheidung dagegen zu stemmen, machen sehr viele Menschen Schulden (die am Ende den Abstieg beschleunigen).
Nach einer Trennung oder Scheidung ist bei bürgerlichen und kleinbürgerlichen Familien der soziale Abstieg i.d.R. vorprogrammiert. Der finanzielle Mangel wird dann gerne dem/der habgierigen bzw, geizigen Ex angelastet - statt als unvermeidliche Folge eines gescheiterten Lebensentwurfs.
Sehr Reiche und völlg Mittellose spüren nach einer Scheidung weniger Änderungen. Im Gegenteil. Sehr reiche Schwiegereltern unterstützen oft die Trennung vom unpassenden Schwiegerkind. Sozialhilfe- bzw. ALG2-Empfänger mit Kindern haben sogar Anspruch auf mehr Leistungen, wenn beide Elternteile nicht in einem Haushalt zusammenleben.
Über diese gut wahrnehmbaren sozialen Unterschiede die Schablone "Durchschnitt" zu legen, wird der Mehrheit der Familien nicht gerecht. Weil sehr viele Familien entweder deutlich mehr oder deutlich weniger als den mathematisch ermittelten Durchschnitt haben. Betrachtet man neben dem regelmäßigen Einkommen auch noch die Vermögenswerte der unterschiedlichen familien, werden die Unterschiede noch deutlicher.
Ich finde es müßig, die Bedürnisse eines Kindes aus einer Geringverdienerfamilie mit den Ansprüchen von Spößlingen aus großbürgerlichem oder adeligem Haus zu vergleichen - oder gar alle Kinder an den Maßstäben zu messen, die die ARGE für minderjährige Mitglieder einer mittellosen "Bedarfsgemeinschaft" aufstellt.
Insofern wundert mich deine Frage etwas, Gonzo.
Aber bei der hier im deutschen Familienrecht gängigen Praxis hat sich das barunterhaltspflichtige Elternteil voll und ganz um die Kohle zu kümmern ( was das Kind betrifft ) und das Elternteil welches betreut muss in Sachen Geld nichts beisteuern.
Den AE-Vater, die AE-Mutter möchte ich sehen, der/die mit dem Mindest-UH alle Kosten für ein Schulkind bzw. einen Jugendlichen decken kann. Bei Babys mag es stimmen, das der BET- kein Geld zuschießt. Mit einem Säugling oder Kleinkind ist aber eine bedarfsdeckende Berufstätigkeit vielerorts auch kaum vereinbar.
Hier sprichst du etwas ganz Wichtiges an:
Auch das Netto-Einkommen von durchschnittlichen "intakten" Familien wuerde ich so ansetzen mit 2700.- €
( also ich habe das pro Ehepaar verstanden nicht pro Einzelperson).
Wer als Ehepaar mit Splittingvorteil und zwei (ggf. unterschiedlich zeitintensiven) Jobs ein Einkommen von ca. EUR 2700 p.m. netto hat und dieses Einkommen für eine Wohnung, ein Auto und zwei Kinder ausgibt, fühlt sich nicht arm.
Dahinter steht ein Jahresbruttoeinkommen von knapp EUR 47.000 p.a. für beide zusammen.
Wenn man dieses Familieneinkommen mit Steuerklasse III und 2 Kinderfreibeträgen berechnet, kommt man auf ca. EUR 2700 netto.
Mit Steuerklasse I und 2 x 0,5 Kinderfreibeträgen stehen derselben Familie mit nur einem berufstätigen Elternteil sofort mehr EUR 360 weniger netto zur Verfügung. Das so reduzierte Einkommen muss dann aber auf zwei Haushalte aufgeteilt werden. Das bringt für alle Beteiligten spürbare Einbußen mit sich. Dem UH-Pflichtigen bleibt nur der Selbstbehalt von EUR 1000 - aber auch der AE-Elternteil ohne eigenes Einkommen kann mit EUR 1350 und drei Personen keine großen Sprünge machen.
Aber selbst dann, wenn man unterstellt, dass nach einer Scheidung jeder Ehegatte EUR genau die Hälfte 23500 brutto p.a. verdient, beide Steuerklasse II und je eine Kind auf der Steuerkarte haben (sodass das Familieneinkommen sogar um mehr als EUR 60 p.m. steigt), bleibt dennoch für jeden 50/50 geteilten Nachscheidungshaushalt mit je einem berufstätigen Elternteil und einem Kind nur EUR 1381 netto übrig. In vielen Städten reicht das nicht aus, um eine Wohnung und den Lebensunterhalt füt zwei Personen zu bezahlen. Zugleich ist es zuviel, um öffentliche Hilfen zu beziehen.
Der soziale Abstieg nach einer Scheidung wird verursacht durch den Verlust der Synergieeffekte durch das Zusammenleben, die sog. "Haushaltsersparnis". Auslöser der finanziellen Schwierigkeiten ist die Trennung und Scheidung an sich. Nicht der/die geschieden Ehegatte oder dessen geiz bzw. deren Gier. Wobei gegenseitige Schuldvorwürfe die unvermeidlichen finanziellen Einschränkungen selbstverständlich verschärfen können. Wenn sich am trennungsbedingt geschmälerten Familieneinkommen auch noch Anwälte und Gerichte übermäßig mästen, ist der Weg in den Absturz (statt Abstieg) vorprogrammiert.
Was hilft, ist Schillers zeitloser Ratschlag: "Drum prüfe, wer sich ewig bindet ...". Und sehr, sehr viel Glück.
Wo das Schicksal in Form von Naturkatastrophen, Krankheiten, Unfällen, Behinderungen und/oder Arbeitslosigkeit zuschlägt, ist der eheliche Friede mehr gefährdet, als bei störungsfreien Lebensverläufen. Geteiltes Leid ist eben nicht immer halbes Leid - sondern häufig der Auslöser für vielfaches Leid ...
LG 🙂 Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
Moin Gonzo,
Wenn ich es richtig verstanden habe, sollten sich die Kosten für ein Kind nachdem das KG abgezogen wurde, also ca. 77.000,-- der BU und der KU teilen. Also jeder ca. 38.500,-- Angenommen Papa muss für 18x12=216 Monate zahlen, sollten 180,-- KU pro Monat ausreichen.
Wenn Eltern sich darauf einigen wollen, Erwerbs- und Betreuungsleistungen (und damit auch Unterhaltsleistungen) auch nach ihrer Trennung halbwegs paritätisch zu erbringen, steht ihnen dabei niemand im Weg. Das Ganze heisst Wechselmodell. Das einzige Hindernis ist: Man kann (zerstrittene) Eltern nicht dazu verurteilen.
Was die Kohle angeht: Der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen beläuft sich auf 1.000 EUR. Man könnte also auch gegenfragen: Wo ist der Lebensunterhalt eines Erwachsenen drei mal teurer als der eines Kindes? Weil er grössere Schuhe braucht und mehr essen kann?
Wo bleibt da die Gerechtigkeit?
die hat niemand versprochen; sie ist auch nicht einklagbar. Bei entsprechender Betrachtung ist es auch nicht "gerecht", dass das Sachbearbeiter-Kind unter wirtschaftlich bescheideneren Umständen aufwächst als das Arztkind. "Einfamilienhaus, iPhone und Karibikurlaub für alle" ist kein verfassungsmässiges Recht.
Mit welchem Recht ist der KU ans Einkommen gekoppelt?
Ist der Lebensunterhalt eines Kindes eines besser verdienenden Papas teurer?
Der bemisst sich nach der Lebensstellung des Kindes nach § 1610 BGB. Und die ändert sich ja nicht dadurch, dass Eltern sich trennen. Davon abgesehen ist auch der Unterhalt eines intelligenteren oder fleissigeren Kindes teurer: Das will Abitur machen und studieren und liegt seinen Eltern vielleicht bis 25 auf der Tasche. Ein anderes hat mit 16 seine Hauptschule fertig, macht eine Ausbildung oder sucht sich gleich einen Job; das ist unterm Strich deutlich billiger. Sollten die Eltern cleverer Kinder sich jetzt ungerecht behandelt fühlen?
Das Leben ist nicht "gerecht". Das verspricht aber auch niemand, und einen Anspruch darauf gibt es auch nicht.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin,
also ich verstehe unter Gerechtigkeit, dass sich Vater und Mutter die Kosten fürs Kind teilen. Auch nach der Trennung. Warum sollte es dann anders sein?
Weiter richten sich die Kosten für ein Kind nach dem Lebensstil. Dieser wird bestimmt durch das Leben im Alltag. Da i.d.R. das Kind bei der KM bleibt, bestimmt der Lebensstil dort die Kosten für das Kind. Warum also spielt das Einkommen des Vaters eine Rolle für die Berechnung des KU wenn es bei der KM lebt?
Die zur Zeit bestehenden Gesetze zur Berechnung des KU sind eine zum Himmel schreiende Ungerechtigkeit. Was ein Kind kostet haben wir gestern im ZDF gesehen, daraus ergiben sich monatliche Kosten je Elternteil von ca. 180,-- Euro je Elternteil (siehe mein 1. Post).
Ganz davon abgesehen wie die üblichen Regelungen zum Umgang sind.
Selbst hier im Forum wird immer dazu geraten sich doch ja mit der KM gutzustellen, um eine einigermaßen zufriedenstellende Lösung zu erreichen. Da die bestehenden Gestze dies nicht können.
Für mich ist dies an dieser Stelle ein absolutes Armutszeugnis für unseren Rechtsstaat und Demokratie. Aber solange immer mehr männerfeindliche Emanzen in der Politik mitmischen wird das Ganze wohl eher schlimmer...da soll sich noch jemand wundern warum viele Männer so skeptisch sind Nachwuchs in die Welt zu setzen?
Mit jedem Kind das man in die Welt setzt, läuft man doch Gefahr im Fall einer Trennung näher an ein wirtschaftliches Desaster zu rücken. Stichwort: Titulierung des KU, keine Neuberechnung bei ALG I, keine Neuberechnung bei Krankengeldbezug etc. Wie soll da ein getrennt lebender Vater seine Finanzen planen?
Plant er alle Eventualitäten ein, lebt er ein Leben auf Hartz IY-Niveau trotz einigermaßen Verdienst.
Traurig...Deutschland im Jahr 2013...
@ biggi
> gut geschrieben
@ gonzo
Deine errechneten € 180.- spiegeln ja auch z.b den JA Vorschuss dass das ein realistischer Wert ist.
Nur ist ein Zahlknecht vorhanden aus dem mehr herausgepresst werden kann werden die Karten naturlich neu gemischt.
Ich bleibe bei meinem.Standpunkt.
Selbstverstaendlich ist das Kind monetär zu unterstutzen. Aber bitte schoen im Rahmen der Möglichkeiten.
Und die ist wie gonzo schrieb mit :
- Titulierungen nach DT
- meist ohne Erfolg bleibende Abanderungsklagen bei Ereignissen wie ALG 1 oder Krankengeld ggf. Erwerbsminderung
nicht gegeben. Wir alle kennen ja das Unterhaltsmaximierungsprinzip.
Waere ich der Staat würde ich es auch so machen. Klar leuchtet ein. Ich muss mich ja schützen.
Nur wie bereits geschrieben. Das Ding wird meines Erachtens zum Boomerang.
Und das hat nichts mit Unwilligkeit oder Unterhaltsprellerei zu tun.
Sondern schlicht und ergreifend mit der Maximierung und der absolut nicht vorhandenen Einsicht und Flexibilitat.
Und @gonzo
Ja du hast recht als unterhaltspflichtiger hast du ein Leben auf Hartz 4 Niveau. Meines Erachtens sogar noch darunter weil Dir nahezu alles gepfändet werden kann.
Moin,
also ich verstehe unter Gerechtigkeit, dass sich Vater und Mutter die Kosten fürs Kind teilen. Auch nach der Trennung. Warum sollte es dann anders sein?
die Eltern können sich sogar die Betreuung teilen; niemand verbietet es ihnen. Man wird nur nicht gerichtlich zu "alles halbe/halbe" verurteilt. Dabei bitte nicht vergessen: Viele Väter legen auf die hälftige Teilung von Erwerbs- und Betreuungsarbeit auch gar keinen Wert; weder zu Ehezeiten noch danach.
Abgesehen davon kann man es auch als ungerecht betrachten, dass der eine für eine 40-Stunden-Woche ein Gehalt kriegt, mit dem seine Familie mal eben über die Runden kommt - und der andere mit demselben Zeitaufwand für seine Erwerbstätigkeit sich ein grosses Haus bauen, fette Autos kaufen und dreimal im Jahr in Urlaub fahren kann.
Weiter richten sich die Kosten für ein Kind nach dem Lebensstil. Dieser wird bestimmt durch das Leben im Alltag. Da i.d.R. das Kind bei der KM bleibt, bestimmt der Lebensstil dort die Kosten für das Kind. Warum also spielt das Einkommen des Vaters eine Rolle für die Berechnung des KU wenn es bei der KM lebt?
es geht nicht um "Lebenstil", sondern "Lebensstellung". Wenn die Eltern sich nicht direkt nach der Geburt oder sogar noch davor trennen, haben die betroffenen Kinder zudem auch bereits unter diesen Gegebenheiten gelebt - und tun es idealerweise auch nach der Trennung der Eltern, zumindest zeitweise (allermindestens in den Umgangszeiten).
Denkt man Dein "Modell" zu Ende, stellt sich die Frage, wie zu verfahren sein müsste, wenn die Mutter besser verdient oder nach neuerlicher Heirat einen aufwendigeren Lebensstil führt: Müsste dann der Vater den doppelten KU abliefern, weil für die UH-Höhe der Lebensstil der Mutter entscheidend ist? Oder wolltest Du hier eine Empfehlung aussprechen von der Sorte "Jungs, heiratet und schwängert nur Hartz4-Bezieherinnen und Friseusen; da sind die Kinder nach einer Trennung billiger!"?
Die zur Zeit bestehenden Gesetze zur Berechnung des KU sind eine zum Himmel schreiende Ungerechtigkeit. Was ein Kind kostet haben wir gestern im ZDF gesehen, daraus ergiben sich monatliche Kosten je Elternteil von ca. 180,-- Euro je Elternteil (siehe mein 1. Post).
Der Gesetzgeber ist etwas weitsichtiger als Du; er bewertet nicht nur Unterhaltsbeträge, sondern auch die Betreuungsleistung und betrachtet diese als gleichwertig. "Kinder betreuen" ist so wenig ein Hobby wie "arbeiten gehen". Wenn Du Deine 360 EUR Kindesunterhalt mal auf eine Betreunngsleistung von 30 Tagen im Monat à 8 Stunden (ohne Urlaub und Wochenende) herunterrechnest, kommt ein Stundensatz von 1,50 EUR pro Kind heraus. Würdest Du dafür arbeiten gehen?
Selbst hier im Forum wird immer dazu geraten sich doch ja mit der KM gutzustellen, um eine einigermaßen zufriedenstellende Lösung zu erreichen. Da die bestehenden Gestze dies nicht können.
das ist auch nicht die Aufgabe von Gesetzen. Gilt gleichermassen für den Umgang zu Arbeitskollegen oder Nachbarn.
Für mich ist dies an dieser Stelle ein absolutes Armutszeugnis für unseren Rechtsstaat und Demokratie. Aber solange immer mehr männerfeindliche Emanzen in der Politik mitmischen wird das Ganze wohl eher schlimmer...
und was genau tust Du selbst, um diesen empfundenen Missständen entgegenzuwirken? Wo mischst Du persönlich mit?
Mit jedem Kind das man in die Welt setzt, läuft man doch Gefahr im Fall einer Trennung näher an ein wirtschaftliches Desaster zu rücken.
das ist kein Privileg einer Trennung; auch ohne Trennung kosten Kinder Geld, und auch Verheiratete können arbeitslos oder krank werden. Wenn die Finanzierung des Ganzen bereits auf Kante genäht ist (Stichwort: Hausbau, eheliche Konsumschulden, keine Rücklagen), wird der Vorgang durch eine Trennung allerdings verschärft und/oder beschleunigt; schon allein, weil zwei Haushalte mehr kosten als einer. Aber dafür kann der Gesetzgeber nichts.
Traurig...Deutschland im Jahr 2013...
ja, mit solchen Platitüden kann man sich zumindest entspannt zurücklehnen und sagen "ICH kann ja nichts dafür; schuld sind immer nur die anderen!"
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin,
Natürlich, Gonzo!
Selbstverständlich wachsen Kinder von gut situierten Eltern anders auf, als Kinder von Geringverdienern.
Was ist daran aus deiner Sicht ungewöhnlich?
Auch wenn ich mich wiederhole ...
Ungewöhnlich daran finde ich beispielsweise, dass das nur gilt, solange keine Sozialleistungen ins Spiel kommen ...
... unterhaltsrechtlich misst sich der Bedarf dann weiterhin an Vaters Einkommen, sozialrechtlich wird die über dem tatsächlichen Bedarf liegende Kohle der Mutter zugeschlagen (bzw. leistungstechnisch abgezogen).
Die Kunst aus dieser Inkonsistenz eine logische Selbstverständlichkeit (oder gar Weitsichtigkeit) abzuleiten, ist mir zu hoch.
Auch die Logik, nach der die Betreuungsleistung mit steigendem Kindesalter wertvoller wird (da gleichwertig mit Barunterhalt), bleibt mir schleierhaft.
Da es nicht in meiner Macht steht, diese Dinge zu ändern, muss ich damit klarkommen.
Gutheissen, als logische Selbstverständlichkeit bzw. weitsichtig empfinden, muss ich dieses allerdings nicht.
Wo ist der Lebensunterhalt eines Erwachsenen drei mal teurer als der eines Kindes?
In der Tat liegt der Notwendige Selbstbehalt tatsächlich über dem Existenzminimum (da einem Berufstätigem ein höherer Bedarf als einem Nicht-Berufstätigen zugestanden wird).
Schaut man auf den Selbstbehalt für einen Nicht-Erwerbstätigen, so liegt dieser lediglich bei 800 EUR, was eher dem Doppelten von 364 EUR Mindestbedarf eines 6-11Jährigen entspricht denn dem Dreifachen.
Wenn man sich nunmehr den aktuellen Existenzminimumbericht zu Gemüte führt, stellt man fest, dass für Kosten der Unterkunft ca. der dreifache Betrag für Alleinstehende gegenüber Kindern vorgesehen wird, bei den Heizkosten beinahe das vierfache (vgl. Seite 9). ... und ja: das ist eine Logik der man folgen kann, denn während das Kinderzimmer zum Kindesbedarf zählt, sind die gemeinsamen Räumlichkeiten eher dem Erwachsenen zuzuschlagen.
Besten Gruß
United
Hallo Biggi
Ist der Lebensunterhalt eines Kindes eines besser verdienenden Papas teurer?
Natürlich, Gonzo!
Selbstverständlich wachsen Kinder von gut situierten Eltern anders auf, als Kinder von Geringverdienern.
Danke für die schöne Diskussionsvorlage. 🙂
Die Tatsache, dass Kinder unterschiedlich aufwachsen bedeutet noch lange nicht, dass die einen Kinder "teurer" sind als die anderen.
Weder braucht ein Kind reicher Eltern mehr zu essen, noch eine größere Wohnung, noch einen dickeren Pullover.
Wenn Eltern ihren Kindern gerne ein Polopferd, eine Konzertharfe und ein Guccitäschchen schenken wollen, so ist das ihr gutes Recht aber keinesfalls ihre Pflicht.
Zumindest nicht, solange sie kein Mann sind oder noch mit der Mutter liiert.
Erst das Geschlecht als "Pflichtiger" plus das Ende der Beziehung führen dazu, dass die Justiz aus der persönlichen Entscheidung der Eltern eine Pflicht macht.
Und selbst dann steht es der Mutter immer noch frei, ob sie dieses Geld dann für das Kind oder doch lieber für das eigene Guccitäschchen ausgeben möchte. Es sein denn, der Staat konfisziert diesen "Bedarf" gleich um damit andere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft zu subventionieren.
Aus meiner Sicht hat jedes Kind einen bestimmten Bedarf und der ist zum Einen unabhängig vom Wohlstand ihrer Eltern und erst Recht unabhängig davon, wer denn überhaupt für die Deckung dieses Bedarfs zuständig ist.
Dieser Bedarf sollte zunächst mal korrekt ermittelt werden, wovor sich die staatliche Räuberbande bisher sehr auffällig drückt, und dann sollte es den Eltern überlassen bleiben, ob sie ihr Kind mit etwas mehr materiellen Werten verwöhnen wollen oder nicht. Genau so wie es auch im Grundgesetz postuliert ist.
Wobei dort ausdrücklich von Eltern die Rede ist und nicht von Müttern.
Ceterum censeo... ist der gedankliche Looping der Justiz, dass der Gesetzgeber mit "Lebensstellung des Kindes" eigentlich die "Lebensstellung des Vaters" gemeint habe, nichts anderes als institutionelle Rechtsbeugung.
Und das wird auch nicht dadurch besser, dass alle mit machen.
Das macht diesen Sauhaufen eher zu einer kriminellen Vereinigung.
Im Übrigen beträgt Mindestunterhalt eines Kindes unter 6 auch nicht 225,- oder 317,-€ sondern bereits 409,- € und damit mehr als die Hälfte des SB für untätige Erwachsene. Für Kinder über 12 bereits 518,- €.
Und bei Kindern gibt es auch keine Kürzung wegen Ersparnissen durch Zusammenleben, obwohl das gerade da viel ausgeprägter existiert.
Z.b. können Kinder sehr wohl das Fahrrad der Geschwister weiter benutzen, was in der Praxis sicher nicht selten ist.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo,
Und bei Kindern gibt es auch keine Kürzung wegen Ersparnissen durch Zusammenleben, obwohl das gerade da viel ausgeprägter existiert.
Z.b. können Kinder sehr wohl das Fahrrad der Geschwister weiter benutzen, was in der Praxis sicher nicht selten ist.
ich wollte das bei der Aufstellung eines Kindes nicht vertiefen, aber das ist jetzt das was mich persönlich beim Thema Unterhalt am meisten trifft. Mit fünf mal Mindestunterhalt kann ich wirklich keinen Mangel erkennen, obwohl ich mir schon anhören musste, nur gerade einmal das mindeste zu bezahlen.
Komischerweise geht der Staat ja sogar davon aus, dass keine Synergieeffekte dabei entstehen. Im Gegenteil ist sogar das Kindergeld für das dritte (6,- €) und vierte (31,- €) Kind höher. Diesen Punkt habe ich auch nie verstanden. :knockout:
guat's Nächtle 😉
PvF
Im Gegenteil ist sogar das Kindergeld für das dritte (6,- ) und vierte (31,- ) Kind höher. Diesen Punkt habe ich auch nie verstanden. :knockout:
Im gleichen Zug sinken aber auch die Zahlbeträge für den KU-pflichtigen!
Pinkus
Moin
Im gleichen Zug sinken aber auch die Zahlbeträge für den KU-pflichtigen!
Ich verstehe Beppo so, als dass der Staat davon ausgeht, dass ein mehr an Kinder auch ein mehr an Kosten verursacht, welche ab drei Kindern zu einer deutlichen Mehrbelastung führt, anstatt durch Synergieeffekte sich nicht nur auszugleichen, sondern sogar Einspareffekte herbei führen müssten.
Auf der anderen Seite wird eine Ehe oder Lebenspartnerschaft mit bis zu 25% Einsparpotential bei den Lebenshaltungskosten abgestraft, und das unabhängig davon, ob Kinder im Haushalt wohnen. Bei Kinder allein betrachtet wird das aber negiert - im Gegenteil sogar. Das ist schizophren. Und das "Einsparpotential" durch Runterstufung in der DT ist - bezogen auf eine intakte Familie - ein echter Witz bei der Betrachtung von mehr als einem (gemeinsamen) Kind und den getägtigten Ausgaben - sicher ein hervorragendes Streitthema.
Eigentlich spiegelt sich hier das Eingeständnis des Staates/der Gesellschaft wider, dass Familien mit mehr als einem Kind finanziell am Ars.. sind und vor allem finanztechnisch (Einkommen, Steuern, Sozialabgaben) abgehängt werden.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
