Guten Tag,
ich habe ein paar Fragen und würde mich freuen,wenn ihr mir weiterhelfen könntet.
Ich habe einen Auskunftsbogen bekommen vom JA. Einmal einen,den ich ausfüllen muss und einmal einen für den Arbeitgeben. Darin wird das Gahelt der letzten 12 Monate und Zusatzleistungen abgefragt.Aber zusätzlich wollen die alles mögliche auch noch wissen. Bin ich verspflichtet genau diesen Fragebogen ausfüllen zu lassen oder genügen auch Die betreffenden Lohnabrechnungen und Steuererklärung plus arbeitsvertrag aus dem die Zusatzleistungen hervorgehen?
Wie werden die Fahrtkosten ermittelt. Eine einmalige Strecke ist 18 Kilometer. 5 tage Arbeitswoche. kurzzeitig wurde ein jobticket genutzt (etwa 55 Euro) Leider war es nicht gut praktikabel durch Überstunden und schichtdienst gab sehr lange Wartezeiten oder auch mal gar keine Verbindung,das zusätzlich zum jobticket Fahrtkosten anfielen.Deswegen jetzt ausschließlich Auto. Gibt das ein Problem?
vielen Dank
Hi,
Du gibst Kopien der Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate ab und vom Steuerbescheid. Den Fragebogen wirfst Du in die grosse grüne Tonne vor der Tür oder nutzt ihn zum Anschüren.
Du gibst an, dass Du mit dem Auto hinfährst: 18km x 0,30 x 220 Arbeitstage / 12 Monate = 330 Euro monatlich. Ob Du irgendwann mal mit der Bahn gefahren bist, juckt nicht, wenn Du das nicht mehr tust und nicht vorhast.
Probleme könnte es allerdings dann geben, wenn Du Mangelfall bist, also unter Selbstbehalt liegst.
Gruss von der Insel
Servus baecker!
Ergänzend zu Inselreif: Wenn Du noch private Altersvorsorge hast, auch angeben.
Grüssung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hi baecker2011,
es geht um ein Auskunftsersuchen zur Berchnung des Kindesunterhaltes? Den Bogen vom JA musst Du nicht ausfüllen; da werden Dinge gefragt, die durch die gesetzliche Auskunftspflicht nicht abgedeckt sind.
Mach eine tabellarische Aufstellung Deines Einkommens sowie der erhaltenen Zusatzleistungen der letzten 12 Monate + Steuerbescheid sowie ein Satz, dass Du keine weiteren Einkünfte aus Vermögen oder Kapital erwirtschaftest hast. Dem fügst Du als Beleg Deine Verdienstbescheinigung bei und fertig. Arbeitsvertrag geht die gar nichts an.
Dann mal abwarten, was kommt. Die melden sich schon.
Zu den Fahrkosten: Streite mich auch gerade mit denen rum. Argumentation meines JA: Unmöglichkeit der Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln muss gegeben sein. Die unterhaltsrechtlichen Leitlinien kennen aber nur den Begriff der Unzumutbarkeit. Diese kann erreicht sein, wenn man für die Fahrzeiten zum Arbeitsplatz mit öffentlichen Verkehrsmitteln mehr als 2,5 h aufwenden muss.
LG,
Mux
Hallo,
leider liegt einMangelfall vor. Die Anerkennung der Fahrtkosten würde dazu führen,dass Unterhalt kaum anfiele (2 Unterhaltsberechtigte Kinder) und das Jobticket steht antürlich auch auf den vorangegangenen Abrechnungen. Also brauche ich vom Arbeitgeben gar keine Bescheinigung ausfüllen lassen?
Nachtrag: 330 Euro kommt mir viel vor. wie setzen die sich zusammen? Soviel tanke ich nicht,aber eben auch mehr als die 55 Euro fürs Jobticket
Hm??
18km x 0,30 x 220 Arbeitstage / 12 Monate = 330 Euro monatlich.
Komme auf: 18 km x 2 x 0,30 € x 220 Arbeitstage / 12 Monate = 198 Euro monatlich.
Es werden unterhalb von 30 km Fahrstrecke pauschal 0,30 € pro km angesetzt. Im Gegensatz zur Steuer
zählt aber Hin-und Rückweg.
Bei Mangelfall ist natürlich fraglich, ob Du damit durchdringst.
LG,
Mux
Oops, irgend ein Rechenfehlerflüchtigkeitsteufel :redhead:
Gruss von der Insel
Also wenn ich nur berechne,was ich vertranke sozusagen dann komme ich bestimmt auf etwa die Hälfte.
Das sind die Fahrtkosten die direkt(also ohne Instandhaltung,Versicherung etc) anfallen.Die müssten doch eigentlich mindeszens akzeptiert werden,oder? Kann das JA das überhaupt festlegenoder dürfen die nur klagen,wenn es denen nicht passt?
Wie sit denn die Regelung bei hohen Fahrtkosten,Mangelfall und Schichtddiensten?
Moin
Im Mangelfall wird sehr wahrscheinlich max. der preiswerteste Arbeitsweg berücksichtigt werden. Wenn kein Geld vorhanden ist, kann auch mal auf den ÖPNV gewartet werden oder bei "nur" 18km zum Fahrrad gegriffen werden - auch im Regen. Alles schon dagewesen.
Versuche nicht prinzipiell an die Thematik heran zu gehen - das funktioniert keinesfalls im Mangelfall, schon gar nicht vor Gericht. Der Richter und seine Auffassung von Angemessenheit sind hier ausschlaggebend. Meine Meinung wäre: sehe zu, die 55€ anrechnen zu lassen.
Also wenn ich nur berechne,was ich vertranke sozusagen dann komme ich bestimmt auf etwa die Hälfte.
In der km-Pauschale sind eben auch Instandhaltung, Anschaffung, Sprit und Versicherung enthalten. Von daher kommt es zu den augenscheinlich hohen Beträgen.
Wie sit denn die Regelung bei hohen Fahrtkosten,Mangelfall und Schichtddiensten?
Bescheiden, siehe oben. Letztendlich hängt alles davon ab, wie man sich einigt oder ein Gericht eben entscheidet. Allgemeingültige Vorschriften oder Regeln gibt es nicht. Jedenfalls nicht in dem Rahmen, wie Du ihn Dir vorstellst. Zw. Sozialhilfeniveau und keinen Unterhalt zahlen ist theoretisch alles möglich.
Schon mal über aufstockendes ALG2 nachgedacht?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin
Im Mangelfall wird sehr wahrscheinlich max. der preiswerteste Arbeitsweg berücksichtigt werden. Wenn kein Geld vorhanden ist, kann auch mal auf den ÖPNV gewartet werden oder bei "nur" 18km zum Fahrrad gegriffen werden - auch im Regen. Alles schon dagewesen.
Fahrrad ist nicht möglich,da die 18 km fast nahezu Autobahn sind. Mit dem Fahrrad müsste man einen 10 km langen Umweg nehmen und das mitten in der Nacht beim Schichtdienst.Deswegen afllen die Öffentlichen eigentlich auch weg,mindestens so oft wie eben diese Schichten im Monat vorkommen (erfahrungsgemäß 6 Tage etwa)
Versuche nicht prinzipiell an die Thematik heran zu gehen - das funktioniert keinesfalls im Mangelfall, schon gar nicht vor Gericht. Der Richter und seine Auffassung von Angemessenheit sind hier ausschlaggebend. Meine Meinung wäre: sehe zu, die 55€ anrechnen zu lassen.
Ich muss aber ja zur Arbeit kommen und kann auch nicht vom Selbstbehalt draufzahlen,da es zulasten meiner Familie ginge(Alleinverdiener) Ob das JA die Fahrtkosten für die 6 Schichttage zum Jobticket zusätzlich hinnimmt. Bisher würde ich die als wenig klagefreudig einstufen.
*gelöschth.
Schon mal über aufstockendes ALG2 nachgedacht?
Wird eventuell nichts anderes übrigbleiben.
Ich danke dir. Ach noch etwas: die Bescheinigung muss ich also nicht vom Arbeitgeber ausfüllen lassen? Die fragen dort ab,ob zweite Steuerkarte bekannt ist, ob Beschäftigungverhältnis meiner Frau bekannt ist und wenn ja wo,wollen einverständniserklärung um Lohn einzubehalten etc
**Quoting korrigiert bzw. leserlich gemacht.
Moin
Du lässt die Bescheinigung über Deinen Verdienst vom AG ausfüllen, und ansonsten taucht in dem Bogen nichts auf - nicht mal Deine Unterschrift. Zusätzlich listest Du auf einem Extrablatt auf, welche Belastungen Du aus welchem Grund hast. Du musst denen nichts vorrechnen, sondern lediglich die Randbedingungen so plausibel wie möglich mitteilen. Die rechnen sowieso selbst und scheren sich einen Teufel um Deine Berechnungen. Das Ergebnis erfährst Du dann irgendwann - und dann wird es erst spannend. Nur musst Du alle Angaben über vorzunehmende Abzüge denen ggü. machen wenn Du willst, dass diese auch berücksichtigt werden sollen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Danke. Aber bin ich der Einzige,der das unverschämt findet,dass die meinen Arbeitgeber fargen,ob er weiß,ob und wo meine Frau arbeitet?? Ich meine aus Datenschutzgründen dürfte mein Arbeitgeber das doch nciht so einfach mitteilen,oder?
Auf dem Bogen zur Selbstauskunft ist ganz selbstverständlich hinter jeder Frage auch eine Spalte für die Ehefrau (auch bei Dingen,die schlcihtweg nichts angehen)
Moin
Nein, bist Du definitiv nicht. 🙂
Sage Deinem AG, dass er ausschliesslich Deine Bezüge eintragen soll inkl. sämtlicher Abzüge (Soli-Beitrag wird gerne unterschlagen). Du wirst bemerken, dass er hier gerne dem nachkommt. Macht er es nicht, steht es Dir frei, betreffende Zeilen (wirksam) zu schwärzen oder auch den ganzen Auskunftsbogen zu zerreissen und eine eigene Aufstellung Deiner Be- und Abzüge zu verfassen. Wo ist das Problem? Und das Gesetz steht hierbei auf Deiner Seite.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
ich würde mir die ganze Erklärerei sparen und schlichtweg nur die Gehaltsmitteilungen einreichen. Das reicht völlig aus und der Arbeitgeber muss davon nu auch nichts mitbekommen.
Gruss von der Insel
Das wollte ich eben wissen,ob ich diesen Vordurck überhaupt ausfüllen lassen muss oder ob ich meienr auskunftpflicht auch durch die Lohnabrechnungen genüge getan habe.
