Zahlung vom JA trot...
 
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Zahlung vom JA trotz Heirat?

 
(@funny)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

mein Arbeitskollege hatte sich vor ca. 3 Jahren von seiner damaligen Freundin getrennt. Sie haben ein gemeinsames Kind. Monatlich zahlte der KV um die 340 Euro. Er ist nun arbeitssuchend und kann demzufolge auch nicht seinen finanziellen Pflichten nachkkommen. Das JA zahlte immer einen bestimmten Betrag an die KM. Nun ist es so, das die KM vor einem Jahr geheiratet hat. Hat die KM dennoch Anrecht auf die Zahlung vom JA ? Ist das JA für den "Vorschuss" überhaupt noch zuständig?

Vom JA bekam er diesbezüglich leider noch keine Antwort.

Ich danke Euch schon mal im vorraus.

Gruß
Funny


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.04.2007 16:09
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ich mutmaße, die 340 € sind ausschließlich KU. Mit der Wiederheirat entfällt der Anspruch auf UHV.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 13.04.2007 16:18
(@funny)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank für Deine überaus schnelle Antwort. Stimmt, die 340 EUR waren KU.

Ich habe ihn eben mal angerufen. Er sagte er habe vor ein paar Tagen Post vom JA erhalten. Aufgrund der Beistandschaft für das Kind verlangen sie Auskünfte über sein Einkommen sowie Informationen über seine wirtschaftlichen Verhältnisse.

Wenn das JA eh kein UHV zahlt, dann brauch doch der KV doch auch keine Angaben mehr machen. Mir kommt es so vor als ob die KM dennoch einen Vorschuss erhält. Warum sonst die Anfrage vom JA.

Gruß
Funny


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.04.2007 16:45
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nein,

eine Beistandscahft beasagt, das die KM das Ja mit der Wahrung der Interessen des Kindes in Sachen KU beauftragt hat (es könnte auch über eine nAnwalt gehen, kostet aber in der Regel dann().

Damit hat dasJA das Recht Auskünfte von ihm zu verlangen, daraufhin einen KU auszurechnen und die Zahlung zu verlangen. Will er das nicht, wird das JA im Namen des Kidnes klagen. Das hat nichts damit zu tun, ob das JA irgendetwas zahlt oder nicht. Sie vetreten, anstelle eines Anwalts, die Rechte des Kindes.


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 13.04.2007 17:01
(@pueppi)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Funny,

die KM erhält seit der Heirat kein Geld (UHV) mehr vom JA; sie bekommt also derzeit weder vom KV noch vom JA Geld für die Kinder.

Nun tritt sie also wieder an den eigentlichen Unterhaltsverpflichteten, den KV heran. das kann sie direkt tun oder über einen RA oder aber eben über das JA im Rahmen einer Beistandsschaft. Das ist für sie der billigste Weg, die Leistungsfähigkeit des KV prüfen zu lassen.

Das JA wird nun also für das Kind aktiv, damit dessen Ansprüche auf KU angemeldet und ggf. durchgesetzt werden.

Alles klar?

LG PÜppi


Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti

AntwortZitat
Geschrieben : 13.04.2007 17:02
(@funny)
Schon was gesagt Registriert

Aha jetzt verstehe ich es. Ist nun voll und ganz nachzuvollziehen und somit auch legitim.
Vielen Dank für Eure Antworten.

Gruß
Funny


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.04.2007 17:08