:yltype:
Hallo zusammen!
Ich hab da mal eine Frage zum neuen Unterhaltsrecht :question:
Ich bin in 2ter Ehe verheiratet und habe aus 1ster Ehe zwei Kinder 9 und 13 Jahre. Meine jetzige Frau hat 2 Kinder 8 und 9 Jahre mit in die Ehe gebracht die selber keinen ku beziehen da der leibliche Vater nicht zahlungfähig ist.
Ich zahle für meine Ex und die Kinder KU und EU ( ich hoffe die Abkürzungen stimmen.) Nun meine Frage : Da ich zuviel verdiene laut Arge haben meine jetzige Frau und ihre Kinder keinen Anspruch auf Hartz 4 . ;(
Würde sich ein Gang zum Anwalt lohnen ? Würde nach dem neuen Gesetz meine jetzige Frau und ihre 2 Kinder bei der Unterhaltsrechnung berücksichtigt werden?
Bis jetzt leben meine beiden Stiefkinder in einem juristischen schwarzen Loch bei dem sie offieziell von nichts leben und nur durch die Hintertür Bedarfsgemeinschaft von Mir Unterhalten werden müssen .
Und das Obwohl es nicht meine leiblichen kinder sind .
Ps.: wir denken schon über eine adoption nach um sie juristisch zum leben zu erwecken denn wenn es nach dem staat gehen dürfen die beiden glatt verhungern :gunman:
Andy
Würde nach dem neuen Gesetz meine jetzige Frau und ihre 2 Kinder bei der Unterhaltsrechnung berücksichtigt werden?
Nein. Die Kinder sowieso nicht, bei der Frau heisst es zwar, dass dann alle "kinderbetreuenden Ehefrauen" im gleichen Rang sein sollen, aber gemeint sind wahrscheinlich nur (Ex-) Ehefrauen, die Deine Kinder betreuen.
Fusst Die Aussage der ARGE, dass Du die Bedarfsgemeinschaft finanzieren kannst, auf dem Einkommen, was Dir nach EU+KU übrig bleibt, oder auf dem unbereinigten Netto? Kannst Du Zahlen nennen?
Nein. Die Kinder sowieso nicht, bei der Frau heisst es zwar, dass dann alle "kinderbetreuenden Ehefrauen" im gleichen Rang sein sollen, aber gemeint sind wahrscheinlich nur (Ex-) Ehefrauen, die Deine Kinder betreuen.
Fusst Die Aussage der ARGE, dass Du die Bedarfsgemeinschaft finanzieren kannst, auf dem Einkommen, was Dir nach EU+KU übrig bleibt, oder auf dem unbereinigten Netto? Kannst Du Zahlen nennen?
Ich habe ein Einkommen von 1400 Euro -750 Euro Unterhalt macht 650 Euro netto Plus Kindergeld meiner 2 Stiefkinder von 308 Euro + 200 Euro die meine jetzige Frau verdient .
Macht für uns 1250 Euro netto
Viele Grüße Andy
Andy
:redhead: Ich nochmal Sorry habe vergessen zu erwähnen das ein Widerspruch gegen die Arge läuft aber noch nichts entschieden ist,
aber uns kommt es doch sehr spanisch vor das wir nach abzug unser kosten für wohnug und strom mit 4 Leuten von ca 6oo Euro leben sollen.
:knockout:
Andy
Huhu,
da bin ich der Meinung müßtest DU ja fast ALG 2 beantragen. Dann würden die Dir vermutlich sogar sagen, dass Du zu viel Unterhalt bezahlst, weil Du dadurch selber bedürftig wirst.
Vom Prinzip ist eure ganze Bedarfsgemeinschaft bedürftig, so sehe ich das.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo eskima,
ja die unterhaltsansprüche sind tituliert stammen aber noch aus meiner zeit als single.
Mein Anwalt ist deshalb dabei alles zu überprüfen und evetl. eine änderungsklage zu machen wenn wir gegen die arge verlieren sollten.
vielen dank für eure zahlreichen Antworten
Andy
Andy

