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(@tutti)
Schon was gesagt Registriert

hallo,

ich habe mich jetzt 2 tage durchgelesen und habe immer nnoch keine richtige antwort bekommen ....

ich habe eine uneheliche tochter und zahle unterhalt übers JA. ich habe auch noch einen unterhaltsrückstand beim jugendamt und ich habe schulden im 4stelligen bereich. nun will das jugendamt alle unterlagen haben von mir um die rückzahlungsrate festzulegen. zugleich hat sie mich darauf hingewiesen, dass meine ex ein recht hätte diese daten (schulden,verdienst,usw.) einzusehen. stimmt das oder kann ich dagegen was machen??

ich will nicht, dass meine ex alles erfährt. kann ich mich da nicht schützen??


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.04.2007 18:31
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo,

nein, dagegen kannst Du Dich nicht schützen. Die KM hat ein Arecht auf Akteneinsicht. Im Übrigen gilt § 1605 BGB.

Ist der Unterhalt tituliert?

Grüsse
sky


Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse a050

AntwortZitat
Geschrieben : 13.04.2007 18:49
(@tutti)
Schon was gesagt Registriert

ja ich habe eine urkunde, da wird man ja dazu gezwungen  ;(

kann ich nicht irgendwie eine auflage machen ans jugendamt, dass sie nur unterhaltberechnungswichtige unterlagen einsehen darf und den rest nicht ?

das ist quasi die staatliche erpressung ... ich wollte das kind nicht, aber sie schon. für mich ist es mein finanzielles und berufliches ende.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.04.2007 19:08
 sky
(@sky)
Registriert

ja ich habe eine urkunde, da wird man ja dazu gezwungen  ;(

die Beurkundung beim Jugendamt ist freiwillig. Niemand kann dazu gezwungen werden.

kann ich nicht irgendwie eine auflage machen ans jugendamt, dass sie nur unterhaltberechnungswichtige unterlagen einsehen darf und den rest nicht ?

Welchen Rest? Es werden doch sowieso nur unterhaltsrelevante Unterlagen benötigt.

ich wollte das kind nicht, aber sie schon. für mich ist es mein finanzielles und berufliches ende.

Zur Zeugung gehören immer ....?! Auf welcher Grundlage ist denn der Unterhalt berechnet worden bzw. was stimmt daran evtl. nicht. Gab es zwischenzeitlich wesentliche finanzielle Veränderungen?


Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse a050

AntwortZitat
Geschrieben : 13.04.2007 19:19
(@tutti)
Schon was gesagt Registriert

das schrieb mir das JA:

.... zur Prüfung Ihrer Angaben und finanziellen Verhältnisse müssen wir Sie auffordern, uns über Ihre derzeitigen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse Auskünfte zu erteilen und folgende Unterlagen innerhalb der nächsten 2 Wochen an das Kreisjugendamt XXXX zu übersenden:

- Kopien der Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate (01.04.2006 - 31.03.2007) oder ersatzweise Bescheinigungen Ihres Arbeitgebers für den genannten Zeitraum.
- Kopien von aktuellen Nachweisen über Ihre aktuellen finanziellen Belastungen (Krediverbindlichkeiten, Versicherungen, Mietvertrag).

Bitte beachten Sie, dass unterhaltsrechtlich nur berücksichtigungsfähig ist, was durch Belege nachgewiesen wird.

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Sie gemäß § 1605 BGB zur umfassenden Auskunftserteilung verpflichtet sind. Die Mutter als gesetzliche Vertreterin des Kindes hat neben dem Beistand natürlich den selben Anspruch auf Auskunft und Information.

Nach Eingang der Unterlagen werden wir die Tilgung des Unterhaltsrückstandes erneut überprüfen.

Sollten Sie unsere Schreiben bzw. diese Nachricht erneut nicht beachten und uns die Nachweise bei Fristablauf nicht bzw. nicht vollständig vorliegen, müssten wir die angekündigten Zwangsmaßnahmen einleiten.

....

Bitte keine realen Orte etc.
Danke Biga


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.04.2007 21:19
(@taccina)
Registriert

Hallo,

Kleiner Tip von mir...
Gebe die angeforderten Unterlagen in Kopie ab...
Um Unterhalt für das Kind wirst Du nicht drum herum kommen.

Solltest Du es nicht tun, wirst Du heftigst ärger bekommen.

Zur Auskunft bist Du verpflichtet...

Auch wenn Du das Kind nicht wolltest...dann hättest Du geeignete Massnahmen vorher treffen sollen oder ganz darauf verzichten.

Gruß Taccina


Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?

AntwortZitat
Geschrieben : 13.04.2007 21:23
(@tutti)
Schon was gesagt Registriert

das kann ich doch nicht wissen, wenn meine ex heimlich die pille absetzt ... weil sie dann gemeint hat, wenn ein kind da ist, dass sie mich dann zum heiraten überreden kann ..... ne ne ne sowas wie die ist mir noch nie untergekommen ehrlich ...


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.04.2007 00:23
(@baxter)
Rege dabei Registriert

Und Du hättest nicht verhüten können? Nennt sich Kondom und ist an fast jeder Ecke zu bekommen...

Vielleicht solltest Du bedenken das das Geld für euer Kind ist, schicke die Unterlagen da hin und jut ist. Aus der Nummer kommst Du
nicht mehr raus.


AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2007 00:37
(@taccina)
Registriert

Hallo,

gut das Du das Kind nicht wolltest.......wissen wir ja jetzt.

Aber nun ist es nun mal da. Zurückschicken geht nicht....

Mich würde da noch interessieren, ob Du Dich als Vater zumindest um das Kind auch kümmern möchtest.

Stell Dir mal vor, Du würdest als Kind von Deinem eigenen Vater nicht geliebt werden und der Vater sieht Dich nur als kostspieliges Laster...... Tolle Vorstellung was??

DAS KIND KANN NICHT DAFÜR!!!!!

Nun nimm auch Deine Pflicht als Vater wahr.....

Liebe Grüße Taccina


Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?

AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2007 10:51
 sky
(@sky)
Registriert

... ne ne ne sowas wie die ist mir noch nie untergekommen ehrlich ...

Wenn was "untergekommen"und jetzt was "rausgekommen" ist, dann musst Du nun "rüberkommen".

Mietvertrag oder sonstiger Nachweis über Mietzahlungen, wenn erhöhte Mietkosten geltend gemacht werden sollen. Kredite, wenn sie angerechnet werden sollen (ist doch logisch).

Was ansonsten mit "den Rest" gemeint ist, verstehe ich immer noch nicht.

Grüsse
sky


Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse a050

AntwortZitat
Geschrieben : 15.04.2007 01:08