Zahlen wollen und k...
 
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Zahlen wollen und können ist nun mal ein Unterschied !!!

 
 chef
(@chef)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

ich verstehe gerade die Welt nicht mehr…mal wieder !!! Ich komme aufgrund meiner Unterhaltszahlungen im mehr in Schwierigkeiten und so langsam weiß ich nicht mehr weiter.
Hier mal die Zahlen, vielleicht hat ja jemand ne Idee wie ich den Kopf aus der Schlinge bekomme:
Durchsch. Netto in 2012 1776 € davon gelangen aber nur 1339 € zur Auszahlung da Firmenfahrzeug.
Unterhalt für 2 Kids 618 €. 110% Düsseldorfer Tabelle gerichtlich festgelegt…wie auch immer die das berechnet haben  😡

Fakt ist wenn ich die mir tatsächlich zur Verfügung stehenden 1339€ -618€ für die Kids nehme, bleiben mir 721 € zum Leben. Wenn ich davon jetzt noch meine Fixkosten (Strom,Gas,GEZ, Versicherungen usw.) von ca. 770€  abziehe, in denen auch 455€ für die Hauskreditrate (alleiniger Besitzer, Wert ca. 220000€, Belastet noch mit ca. 50000€) abziehe wird es mir übel.

Das Spiel läuft jetzt 2 Jahre, sämtliche Reserven sind aufgebraucht, und Nu ??????  ;( ;( ;(


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.01.2013 13:05
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin
Herzlich Willkommen

Kannst Du bitte etwas mehr sagen, wie und wann es zu dieser gerichtl. Festsetzung kam? Wenn ich von 110% ausgehe schlussfolgere ich, dass Dir ein bereinigtes Netto zw. 1900-2300€ zugrunde gelegt wurde. Und hier klaffen Welten zw. in Bezug auf Deine Angabe von 1776€ unbereinigten Netto. Wurde Dir ein Wohnvorteil berechnet? Handelt es sich um einen Beschluss oder um einen Vergleich?

Allerdings möchte ich auch behaupten, dass knapp 1800€ Netto für eine in Alleineigentum stehende belastete Immobilie und zusätzl. zwei UH-berechtigte Kinder nun mal Deine finanzielle Leistungsfähigkeit überschreiten.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2013 13:15
 chef
(@chef)
Schon was gesagt Registriert

Dazu kam es auf Grund einer Klage meiner Ex...sie wollte erst 105% plus Mehrbedarf forderte dann 110 % ohne Mehrbedarf. Der Richter legte mir sehr deutlich Nahe mich darauf einzulassen. Wortlaut damals ungefähr: Entweder nimmst das oder es kann dir durchaus passieren das ich 115% festlege. Zähneknirschend hab ich dann ja gesagt und dem "Vergleich" zugestimmt. Das ganze war Ende 2011, als meine Kurze noch unter 6 war. Unterhalt zu der Zeit 566 für beide.....nun ist sie aber 6 gworden und so werden die 618 fällig


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.01.2013 13:32
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

bei einem Netto von 1.776 wärst Du in Zeile 2 der DDT; das würde 2 x 291 EUR =582 EUR pro Monat bedeuten (und nicht 618 EUR). Die 36 EUR Differenz lösen Dein Problem aber nicht; allein der Firmenwagen kostet Dich fast 450 Ücken im Monat (das entspricht etwa 2/3 Deiner KU-Pflicht). Die Kiste wäre daher das erste, wovon ich mich trennen würde. Wenn Du beruflich auf ein Auto angewiesen bist, könnte Dein AG ja Kostenersatz für gefahrene km leisten; der ist m. W. auch nicht unterhaltsrelevant.

Ob Du zur Miete viel billiger wohnen könntest als die 455 EUR für den Hauskredit vermuten lassen, weiss ich nicht. Allerdings muss ein Haus ja auch beheizt und instand gehalten werden; das kostet erheblich mehr als eine Mietwohnung für einen Single. Andererseits: Wenn die Hütte 220.000 EUR wert ist und nur noch eine Restschuld von 50.000 EUR drauf ist, ist die Differenz von 170.000 EUR die Lösung Deines Problems. Was spricht dagegen, die Hütte zu verkaufen und Dich damit flüssig zu machen? In einer davon gekauften Eigentumswohnung könntest Du mietfrei wohnen und hättest immer noch Geld übrig.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2013 13:44
(@rechtlosessubjekt)
Schon was gesagt Registriert

in meinem gerichtsurteil steht: ich könne einen zusätzlichen 400 euro job machen als lkw fahrer.... jetzt weißt du wie dus machen kannst! allerdings wird dir das dann in der nächsten berechnung angerechnet... du bist gesellschaftlich tot mein freund! ich habe mich damit abgefunden!


AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2013 14:27
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin rs,

in meinem gerichtsurteil steht: ich könne einen zusätzlichen 400 euro job machen als lkw fahrer.... jetzt weißt du wie dus machen kannst! allerdings wird dir das dann in der nächsten berechnung angerechnet... du bist gesellschaftlich tot mein freund! ich habe mich damit abgefunden!

die Erfahrungen, die Du in >>>Deinem<<< Fall gemacht hast, sind auf diesen kaum übertragbar, zumal Du dort schreibst, dass Du derzeit gar keiner Erwerbstätigkeit nachgehst; also kannst Du auch keinen "zusätzlichen" Job ausüben.

In jedem Fall gilt aber auch für Dich >>>Forenregel Nr. 5<<<, der TO kann mit Deinen düsteren Prognosen nichts anfangen, da sie für ihn nicht relevant sind. Bitte bleibe mit Deinem Fall auch in Deinem Faden.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 30.01.2013 14:35
(@rechtlosessubjekt)
Schon was gesagt Registriert

ok brille, bei mir ging es um die anrechnung des fiktiven gehalts: 1250 könne ich als einzelhandelskaufmann verdienen, 400 als lkw fahrer im nebenjob, dann käme ich fiktiv auf das was ich bräuchte und meinen lebensunterhalt zu finanzieren wenn ich kinderunterhalt zahlen könnte.... so solls richtig heißen. und du hast recht: düster ists schon sowieso, das muss man niemandem mehr noch explizit sagen....


AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2013 14:39
 chef
(@chef)
Schon was gesagt Registriert

Tja Auto weg ist nicht so einfach. Brauch es beruflich und mein AG praktiziert nur 1% Regelung. Fahrtenbuch lehnt er ab, da er da schon zu oft beschissen wurde. Also entweder Job mit Auto und 1 % oder kein Job mehr ...den ich ja aber brauch um meinen Unterhalt zu leisten.
Ne Wohnung zu mieten wär im Endeffekt preislich ähnlich angesiedelt wie die Hütte weiter zu bezahlen. Dank Unterstützung meiner Familie funktioniert das die ganze Zeit. Allerdings will ich Ihnen nicht ständig auf der Tasche liegen.
Das schlimme sind diese theoretischen Einnahmen von PKW und Wohnvorteil. Da bin ich schnell beim theoretsichen doppelten Auszahlungsbetrag also in meinem Fall 2300- 2400 € aus denen dann mein Unterhalt berechnet wird. Mit dem was dann aber parktisch übrig bleibt, kann ich das, was ich aus der Theorie habe, nicht mehr bezahlen. Theoretisch gerechnet bin ich ja weit über meinem Selbstbehalt und Existenzminimum...aber praktisch halt nicht  :gunman:


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Themenstarter Geschrieben : 30.01.2013 17:24
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Chef,

Ne Wohnung zu mieten wär im Endeffekt preislich ähnlich angesiedelt wie die Hütte weiter zu bezahlen.

Martin´s Vorschlag war auch: Hütte verkaufen und vom Überschuss etwas Kleineres kaufen.

... und etwas Schlaueres fällt auch mir in diesem Fall nicht ein.

Wenn ein Wohnvorteil von ca. 600 EUR berücksichtigt wurde (d.h. um diesen Betrag liegt der Mietwert über den damit verbundenen Lasten), dann ist Dein Haus für Dich zu teuer.

Alternativ kannst Du vielleicht noch mit der Bank verhandeln, die Tilung auszusetzen.

Dass es so, wie es derzeit läuft, dauerhaft nicht funktioniert, ist Dir ja offensichtlich klar.
Nur in den ein oder anderen Sauren Apfel wirst Du schon beissen müssen ...

Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2013 17:43
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Das schlimme sind diese theoretischen Einnahmen von PKW und Wohnvorteil. Da bin ich schnell beim theoretsichen doppelten Auszahlungsbetrag also in meinem Fall 2300- 2400 € aus denen dann mein Unterhalt berechnet wird. Mit dem was dann aber parktisch übrig bleibt, kann ich das, was ich aus der Theorie habe, nicht mehr bezahlen. Theoretisch gerechnet bin ich ja weit über meinem Selbstbehalt und Existenzminimum...aber praktisch halt nicht 

ja, aber wie geschrieben: Beides ist zu gross und zu teuer. Die Alternativen sind:

- bei nächster Gelegenheit zumindest auf einen kleineren Firmenwagen umsteigen (450 EUR/Monat weist auf ein Fahrzeug der 45.000 EUR-Klasse hin)
- Hütte verkaufen und ETW kaufen.

Mit einem Sparguthaben von 170.000 EUR würde auch niemand unterstellen, dass Du bedürftig bist oder die Kohle nicht reicht. Dein Sparguthaben steckt eben in einer Immobilie - aber die kannst Du "verflüssigen". Muss ja nicht von heute auf morgen und auch nicht als Notverkauf sein.

Grüssles
Martin


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Geschrieben : 30.01.2013 18:29




(@Inselreif)

und mein AG praktiziert nur 1% Regelung. Fahrtenbuch lehnt er ab, da er da schon zu oft **tsts - ID 20** wurde. Also entweder Job mit Auto und 1 % oder kein Job mehr

Das ist das gute Recht des Arbeitgebers. Aber Dein gutes Recht ist es auch, selbst ein Fahrtenbuch zu führen und in der privaten Steuererklärung dann auf die Fahrtenbuchmethode zu wechseln. Der Arbeitgeber muss Dir die Gesamtkosten des KFZ dafür bescheinigen.

Aber wo spielt das überhaupt noch eine Rolle? Du zahlst einen Eigenanteil von 450 Öcken und musst trotzdem noch geldwerten Vorteil versteuern?
Entweder Du hast oben beim Netto etwas durcheinandergewürfelt oder Dein Auto hat einen Listenpreis von deutlich über 45.000.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2013 19:27
 chef
(@chef)
Schon was gesagt Registriert

Kann mich mal jemand aufklären wie die ganze Geschichte genau gerechnet wird  :question:
Bis jetzt ging ich von Netto -5% pauschal -4% Altersvorsorge+ Vorteil Auto + Wohnvorteil aus. Gelesen hab ich mittlerweile soviel anderes das ich jetzt nicht mehr weiß was stimmt  :puzz:
Zb. habe ich gelesen das aus dem Brutto erstmal das Auto rausgerechnet werden muss und dann dementsprechend das niedrigere Brutto für die Nettoberechnung genommen wird. Eine andere Variante war das der Auszahlungsbetrag genommen wurde aber die 5% und 4% nicht berücksichtigt wurden.
Also, vielleicht weiß ja einer wie die ganze Geschichte korrekt gerechnet wird

Danke


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.02.2013 17:19
(@Inselreif)

Das kann man so pauschal nicht als Anleitung schreiben, ohne ein ganzes Buch zu füllen.

- Welches OLG ist am Wohnort Deines Kindes zuständig?
- welchen geldwerten Vorteil musst Du versteuern (1% und Weg zur Arbeit getrennt)?
- Eigenanteil Firmenwagen sind 450,-?
- wie viel Kilometer sind es von Wohnung zur Arbeitsstätte und wird diese regelmässig aufgesucht?
- wie hoch ist der Tilgungsanteil Deiner Hütte? Betreibst Du sonst noch irgendwelche Altersvorsorge?
- wie hoch ist der Wohnvorteil der Hütte (erzielbare Miete abzüglich Zins(!)zahlungen)
- wie hoch ist das durchschnittliche Brutto (ohne geldwerten Vorteil) der letzten 12 Monate? Wie hoch sind die tatsächlich gezahlten Steuern und Sozialabgaben?
- hast Du eine Steuererstattung bekommen?

Dann können wir mal beginnen zu rechnen.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2013 17:37
 chef
(@chef)
Schon was gesagt Registriert

1: OLG dürfte Bamberg sein
2: Ich muss 353.- für den PKW und 13,50 für den Weg zur Arbeit versteuern
3: Kein Eigenanteil am PKW
4: Km sind es ca. 5 und an 5 Tagen die Woche darf  😉 ich da mal hin
5: Tilgung liegt bei ca 200 und Zins auch bei ca 200 jeden Monat
    1200 Altersvorsorge mittels Gehaltsumwandlung in eine Direktversicherung
6: Erzielbar wäre zw. 800-1000 abzüglich der 200 Zins also 600-800
7: Brutto ohne PKW 28.234,48 €  Lohnsteuer 4304,20€ Kirchensteuer 191,18€ Soli 131,40€ in 2012
KV Beitrag 2534,64€ RV Beitrag 3029,23€ AV 463,61€ PV 301,41€
8: Steuererklärung ist noch in Arbeit

und nu viel Spaß  🙂


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.02.2013 18:10
(@Inselreif)

Na dann rechnen wir mal...

  28.234,48 Brutto (ohne geldwerter Vorteil)
-  4.626,78 Steuern (einschliesslich der Versteuerung des geldwerten Vorteils)
-  6.328,89 Sozialversicherung
-------------------------------------
  17.278,81 Netto

= 1.439,90 monatlich
+    366,50 gwV KFZ (wenn man die Pauschsätze ins Unterhaltsrecht übernimmt, darüber kann man streiten, schaut aber der Höhe nach ganz ok ist)
-      72,00 berufsbedingte Aufwendungen Pauschale 5% vom Nettoeinkommen (kritisch zu sehen, da Du anscheinend gar keine hast)
-      94,12 Altersvorsorge (gedeckelt auf 4% des Bruttoseinkommens)
+    600,00 Wohnvorteil (mal optimistisch angesetzt)
--------------------------
  2.240,28 bereinigtes Nettoeinkommen

Die Steuererstattung vom letzten Jahr (Zuflussprinzip) wäre ggf. noch zu addieren.

Wohnvorteil und KFZ sind bei Dir die grossen Knackpunkte. Wobei das KFZ noch ok ist, wenn Du tatsächlich viel privat fährst.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2013 18:28
 chef
(@chef)
Schon was gesagt Registriert

Update:
Fazit …Hütte muss weg !! VK Preis 180000.-….. 130 davon gehen an die Spender zurück  😉 (war vorab ausbezahltes Erbe). Restschulden bei der Bank werden von einem weiteren noblen Spender übernommen, incl. Vorfälligkeitsentschädigung ca. 50000. :thumbup:

Jetzt die Frage: Angenommen der noble Spender der 50 lässt mich dann für kleines Geld in der Hütte weiterwohnen, evtl. sogar für lau, kann mir dann immer noch irgendwelche theoretischen Wohnwerte oder ähnliches angerechnet werden ?

Gruß Chef


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.03.2013 17:18
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin chef,

wenn und solange Du den KU bezahlst, der sich aus Deinem Netto ergibt bzw. tituliert ist, kannst Du mit dem Rest anstellen, was Du möchtest. Und wenn Dich jemand für lau wohnen lässt (oder Dich zum Essen einlädt oder Dir einen Urlaub spendiert), ist das Dein Privatvergnügen, das niemanden etwas angeht.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.03.2013 17:29