Berufungsunfähigkei...
 
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Berufungsunfähigkeit für Unterhaltsschuldner

 
(@rechtlosessubjekt)
Schon was gesagt Registriert

Guten Tag zusammen,

ich bin seit 5 Jahren ohne Einkommen, kann monatlich 20 Bewerbungen und mehr nachweisen und wurde auch ne sanktioniert. Ich war in psychologischer Behandlung und habe die Trennung von meinen Kindern nicht verkraftet, die Mutter boykottierte den Umgang. Aber darum gehts nicht.

trotz langer Arbeitslosigkeit, Depressionen, nachgeqeisener Bewerbungen und sogar einer Bescheinigung von Amt, dass ich stets meinen Pflichten nachkomme, wurde ich zu fiktivem Unterhalt verpflichtet bei Gericht, ca 600 Euro für beide Kinder. Ich wollte in Berufung gehen, weil ich von drei Urteilen des BGH gelesen hatte, dass fiktives Einkommen nicht mehr in der Form wie bisher angerechnet werden darf (siehe den link unten)

Nun wollte ich in Berufung gehen, weil der Anwalt, der dem Verfahren beigewohnt hatte (es war in einer anderen Stadt) meinte, ich solle zwingend in Berufung gehen, da es sich um ein unreflektiertes Standardurteil handele. Aber: ich habe KEINEN Anwalt gefunden, der ein Berufungsverfahren OHNE Vorschuss i.H.v. EUR 900-1000 einleitet. Und ich habe einen ganzen Monat gesucht. Grund: im Falle der Ablehnung der Berufung bleibt der Anwalt auf den Kosten hängen und PKH gibt es nur bei Zulassung der Berufung.

das ist doch eine totale Ungerechtigkeit, denn mittlerweile gibt es sehr viele Urteil, in denen in der drutten Instanz die Urteile zum fiktiven Einkommen aufgehoben werden. Allerdings frage ich mich, wie diese Kläger so weit kommen, wenn doch kein Anwalt den Prozess ohne Vorschuss führt. Ich meine, ich kann derzeit nichtmals meine Waschmaschine reparieen lassen... UND MEINE SCHULDEN WACHSEN UND WACHSEN UND WACHSEN.. ich werde da niemals mehr rauskommen. Mit dieser Perspektive, ein leben lang nur am Existenzminimum zu knabbern, macht mich noch depressiver und ich hab echt keine Motivation, Überstunden zu machen oder einen stressigen Job anzunehmen, weil ich über Jahre hinweg die Schulden abbezahlen muss...

hat jemand auch Erfahrungen in dieser Richtung? Und bitte keine anglagenden Kommentare wie "Du faule sau" oder "geh arbeiten" oder was weiß ich, die ignoriere ich hier ...

http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg12-051.html


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.01.2013 12:58
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

hier ein Auszug aus der Broschüre zur PKH bzw. VKH unter https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/10862 zu finden ist.

"Sind Sie sich nicht sicher, ob eine von Ihnen beabsichtigte Klage aus der Sicht des Gerichts hinreichende Erfolgsaussichten bietet, können Sie den Prozess von der Bewilligung der Prozesskostenhilfe abhängig
machen. So können Sie die Kosten, die im Falle der Ablehnung der Prozesskostenhilfe drohen, gering halten. Das geschieht, indem Sie den Prozesskostenhilfeantrag mit einem als solchen bezeichneten Klageentwurf
einreichen oder anderweitig klarstellen, dass die Klage nur für den Fall der Bewilligung von Prozesskostenhilfe eingereicht sein soll."

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2013 16:10
(@rechtlosessubjekt)
Schon was gesagt Registriert

hallo susi, danke für deine antwort. aber das problem ist ganz woanders. es herrscht anwaltpflicht. wenn man aber keinen anwalt findet, der eben dieses "vorprozessgeplänkl" ohne vorschuss bearbeitet, dann nutzt das nix. das beudeutet, man kann die berufung gar nicht erst einreichen, weil die anwälte angst haben, auf ihre kosten sitzen zu bleiben. und verliert man den prozess dann doch, dann greift in der berufung die prozesskostenhilfe nicht und man bleibt auf den kosten sitzen.

schau hier:
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anliegend übersenden wir Ihnen den leider negativen Beschluss des Amtsgerichts. Wegen der Begründung dürfen wir auf die ausführlichen Darlegungen verweisen. Das Gericht ist offensichtlich davon überzeugt, dass Sie aufgrund der vom Gericht angenommenen hohen Berufsqualifikation eine entsprechend dotierte Stelle annehmen und daneben eine Nebentätigkeit ausüben könnten.

Unseres Erachtens widerspricht die Entscheidung den mehrfach zitierten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, die zeitlich nach dem vom Gericht zitierten Beschluss des OLG Celle ergangen sind.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit Beschwerde unter der Voraussetzung einzulegen, dass Verfahrenskostenhilfe bewilligt wird. Da diese Vorgehensweise mit ganz erheblichen Gefahren für den Rechtsanwalt verbunden ist, legen wir Beschwerden nur unabhängig von der Gewährung der Verfahrenskostenhilfe ein, nachdem ein entsprechender Vorschuss gezahlt worden ist. Eine Verfahrenskostenhilfeantrag kann dann auch gestellt werden. Die Modalitäten müssten wir besprechen, falls Sie gegen die Entscheidung vorgehen möchten.
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nach meinen 30ten versuch einen anwalt zu finden habe ich aufgegeben. niemand macht es ohne vorschuss, somit ist das alles nur theoretisches recht!

hat jemand andere erfahrungen gemacht?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.01.2013 18:25
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

nach meinen 30ten versuch einen anwalt zu finden habe ich aufgegeben. niemand macht es ohne vorschuss, somit ist das alles nur theoretisches recht!

naja, ein Anwalt lebt davon, sein Wissen und Können zu Geld zu machen; nicht davon, mittellosen Mitmenschen zu ihrem Recht zu verhelfen. Das unterscheidet ihn im übrigen nicht von Klempnern oder Automechanikern; auch dort gibt's ohne Geld genau nichts - auch wenn der Wasserhahn noch so tropft oder der Autobesitzer ohne Auto nicht zur Arbeit kommt.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2013 18:36
(@Inselreif)

es herrscht anwaltpflicht.

Nicht ganz. Der Anwaltszwang bezieht sich nicht auf das VKH-Verfahren. Das kannst Du selber führen und im Erfolgsfall wird nach Beiordnung des Anwalts dann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt. Dazu muss aber zumindest der VKH-Antrag selbst innerhalb der Rechtsmittelfrist gestellt sein.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2013 19:21
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

naja, ein Anwalt lebt davon, sein Wissen und Können zu Geld zu machen; nicht davon, mittellosen Mitmenschen zu ihrem Recht zu verhelfen. Das unterscheidet ihn im übrigen nicht von Klempnern oder Automechanikern; auch dort gibt's ohne Geld genau nichts - auch wenn der Wasserhahn noch so tropft oder der Autobesitzer ohne Auto nicht zur Arbeit kommt.

Ich glaube nicht, dass der TO das den Anwälten zum Vorwurf macht, sondern fragt, wie er trotzdem zu seinem Recht kommen kann.
Und das nicht ohne Grund, denn eigentlich soll ja gerade die Verfahrenskostenhilfe verhindern, dass jemand aufgrund fehlenden Geldes nicht zu seinem Recht kommen kann.

Zumal die Anwaltspflicht nicht seine Erfindung ist.
Das unterscheidet die Justiz auch von Klempnern und Automechanikern, bei denen mir eine solche einkommensfördernde Vorschrift nicht bekannt ist.

Aber es sitzen auch nicht so viele Klempner im Bundestag.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2013 21:26
(@rechtlosessubjekt)
Schon was gesagt Registriert

ach neee brille..wie klug diese antwort. da sist mir selbst klar du durchblicker... es geht um diei rechtliche seite... doofer kommentar. das unterscheidet männer von frauen: bei frauen gibt es eine ungeheuchelte solidarität, bei männern immer einen der was besseres darstellen will... leave my threat please....

Moin,
naja, ein Anwalt lebt davon, sein Wissen und Können zu Geld zu machen; nicht davon, mittellosen Mitmenschen zu ihrem Recht zu verhelfen. Das unterscheidet ihn im übrigen nicht von Klempnern oder Automechanikern; auch dort gibt's ohne Geld genau nichts - auch wenn der Wasserhahn noch so tropft oder der Autobesitzer ohne Auto nicht zur Arbeit kommt.

Grüssles
Martin


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.01.2013 21:45
(@rechtlosessubjekt)
Schon was gesagt Registriert

Nicht ganz. Der Anwaltszwang bezieht sich nicht auf das VKH-Verfahren. Das kannst Du selber führen und im Erfolgsfall wird nach Beiordnung des Anwalts dann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt. Dazu muss aber zumindest der VKH-Antrag selbst innerhalb der Rechtsmittelfrist gestellt sein.

Gruss von der Insel

hallo insel, danke für die info..leider einen monat zu spät 🙁 hätte ich das gewußt... ich dachte der anwaltszwang gilt immer..... warum hat mein anwalt mich darauf nicht aufmerksam gemacht?!?!?!? allerdings frage ich mich, ob es wirklich erfolgreich gewesen wäre, wenn ich das VKH verfahren selbst geführt hätte. aber für das nächste mal weiss ich bescheid - in 2 jahren ...


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.01.2013 21:49
(@wedad)
Rege dabei Registriert

Mit dieser Perspektive, ein leben lang nur am Existenzminimum zu knabbern, macht mich noch depressiver und ich hab echt keine Motivation, Überstunden zu machen oder einen stressigen Job anzunehmen, weil ich über Jahre hinweg die Schulden abbezahlen muss...

Hallo RechtlosesS,

Hier würde ich Dir raten Dich mal (kostenfrei) an eine Schuldnerberatung zu wenden. Die AWO hat da gut geschulte und freundliche Mitarbeiter. Die können Dich auch im Hinblick auf eine Privatinsolvenz beraten.

Grüße

Ole


***never give up***

AntwortZitat
Geschrieben : 31.01.2013 00:46