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Neue Düsseldorfer Tabelle 2013

 
(@steste)
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Wer Unterhalt zahlen muss, kann schnell an seine finanziellen Grenzen kommen. Um dem vorzubeugen gibt es einen Selbstbehalt, in dem der Eigenbedarf für Unterhaltspflichtige geregelt ist. Zum 1. Januar 2013 wurde die Düsseldorfer Tabelle geändert. Der Selbstbehalt für Unterhatspflichtige gegenüber Kindern unter 21 Jahren hat sich wie folgt erhöht:

Bei Erwerbstätigen hat sich der Betrag um 50 € angehoben, d.h. der Selbstbehalt wurde auf 1000 € erhöht.

Der Eigenbedarf für nicht Erwerbstätige wurde um 30 € erhöht, so dass der Selbstbehalt nun 800 € beträgt.

Gegenüber anderen Kindern beträgt der Anspruch statt vormals 1.150  Euro jetzt 1.200 Euro.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf begründet die Änderung mit der Anhebung der Sätze nach dem Sozialgesetzbuch II - also Hartz IV. Betroffene mit geringem Einkommen sollen hierdurch entlastet werden. Weitere hilfreiche Infos zu den finanziellen Aspekten einer Scheidung findet ihr hier: Werbelink entfernt

***@ steste: Es kann ja sein, dass Du nichts zum Forumsthema beizutragen hast. Das ist jetzt mittlerweile der 4. Versuch, hier irgendwelche Werbelinks zu platzieren. Beim nächsten Mal wird Dein Account gelöscht.


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.01.2013 15:45