hallo liebe männer ,ich schreibe heute für meinen lg,der folgendes problem hat
seit 2000 getrennt ,seit 2002 geschieden 2 kinder.f(ür die er natürlich unterhalt gezahlt hat)
er hatte mit seiner ex einen ehevertrag ,nach dem sie wenn das jüngste kind 7 ist wieder teilzeit arbeiten gehen muß und er dnan um so weniger bzw keinben unterhalt mehr für sie zaheln muß.
dies hat auch soweit statt gefunden. aber sie hat einen neuen partner mit dem sie nicht zusammen lebt ,von dem sie aber ein kind hat. auf grund der ss hat sie ihen job gekündigt. das war im jahre 05. gleichzeitig ist seine tochter anfang des jahres 05 zu ihm gezogen. für den sohn der noch bei der mutter lebt zahlt er weiter unterhalt.
seine ex hat nach der kündigung alg2 beantrag bzw sozialhilfe.kann aus diesem grund natürlich auch keinen unterhalt für die tochter an meinen lg zahlen.seis drum.
das problem ist nur folgendes ,das sozialamt ist an meinen lg rangetretten und möchte von ihm die sozialhilfe erstattet haben. aber was kann er dafür das sie nicht arbeiten gehen kann bzw will (was sie ja getan hat) wegen des babys das sie von einem anderen hat (DER ANGEBLICH NOCH STUDIERT UND KEIN GELD HAT ,wir wissen aber das er ihr schwarz geld zusteckt)
es kann doch nicht sein ,das er ihr leben finanziert ,obwohl es nicht sei kind ist. 😡
hab ihr da erfahrungen. er hat jetzt klage beim sozialgericht eingereicht,aber das zieht sioch wie kaugummi ,die prüfen erst.
wir sind über jeden tipp dankbar
lg lupina
lg lupina
[blau] vertrauen ist wie ein kartenhaus,mühsam aufzubauen,aber in sekundenschnelle zu zerstören[/blau]
Hallo,
wenn der Ehevertrag nicht sittenwidrig ist müsste sie familienrechtlich so gestellt werden als wenn sie halbtags arbeiten würde. Und damit müsste der Unterhalt entfallen.
Insofern würde ich der Arge eine Kopie des Ehevertrages zusenden und sagen: familienrechtlich brauche ich nicht zahlen. Holt euch das Geld vom Kindsvater.
wie alt ist denn das Kind was bei ihr lebt?
Schaut mal in die Richtlinien eures OLGs ab welchem Alter frau wieder Teilzeit arbeiten gehen muss. Das sie ein weiteres Kind hat ist ja für deinen Mann nicht wichtig, da es nicht seins ist.
Und dadurch, dass ein Kind bei euch lebt ist sie unterhaltspflichtig und muss im Zweifelsfall auch nachweisen dass sie versucht dieser Unterhaltspflicht nachzukommen (z. B. 20 Bewerbungen pro Monat).
Sophie
Ähhh? Wie meinen AnnaSophie?
Ich dachte ein Kind lebt auch bei der Mutter??
Zweifle nicht an dem, der Dir sagt er hat Angst. Aber hab Angst vor dem, der Dir sagt, er kennt keine Zweifel. (Erich Fried)
alle unterlagen sind beim sozialgericht,aber das dauerd dort :alleskaese:
sein sohn der noch bei der mutter lebt ist fast 9 und laut scheidungsurteil ist der ehevertrag nicht sittenwidrig.
lg lupina
lg lupina
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Hallo,
soweit ich weiss, muss der neue KV für den Unterhalt aufkommen...bis zu 3 Jahren nach der Geburt des Kindes.
Falls dieser nicht leistungsfähig, so muss dann das Sozialamt für den Unterhalt aufkommen.
Ich denke nicht, dass das Sozialamt Unterhalt vom Ex-Ehemann verlangen kann, für Sachen die nach der Scheidung geschehen sind und vor allem durch Dritte.
Ich bin mir nicht sicher, aber das Sozialamt kann evt. an die Eltern des neuen KV herantreten und prüfen inwieweit diese noch verpflichtet sind Ihrem Sohn Unterhalt zugewähren und das dieser dann zum Unterhalt für die Frau verwendet wird.
Ich würde hier doch einen RA mit zu rate ziehen.
Viel Glück
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
