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Unterhaltsneuling hat einige Fragen

 
(@milsaw)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

meine Frau ist seit ca. 1 1/2 Monaten mit meiner 3-Jährigen Tochter ausgezogen und möchte jetzt ab 1.8. Unterhalt, was sie ja auch gerne bekommen soll. Sie bekommt das Kindergeld, was wir vor einem halben Jahr umgeswitcht haben. Vorher hatte ich das bekommen weil ich Berufssoldat bin. Nun fällt ja bestimmt ab dem 1.8. mein Familienzuschlag weg und ich bewege mich dann bei 1.740 Euro Netto monatlich ungefähr. Ich muß meine Pflegeversicherung selbst bezahlen und zahle noch für mein Haus ca. 600 Euro (ohne Nebenkosten) monatlich ab, welches mir vor der Ehe schon gehörte. Meine Noch-Frau ist arbeitstätig und auch etwas nickelsüchtig.^^

Mit welchen Betrag muß ich jetzt monatlich rechnen? Sie schrieb mir 262,- Euro
Wie weit zurück muß ich meinen Netto-Lohn ihr offenbaren damit ein Durchschnitt  zur Berechnung festgelegt werden kann?
Was passiert nach der Scheidung?

Sorry für die vielen Fragen, aber ich bin noch jung und unerfahren mit diesen Dingen und will mich nicht ganz damit abfinden, das mein Leben jetzt quasi im A**** ist.

Danke im vorraus


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.07.2006 18:28
 Xe
(@_xe_)
Registriert

Moin,

meine Frau ist seit ca. 1 1/2 Monaten mit meiner 3-Jährigen Tochter ausgezogen und möchte jetzt ab 1.8. Unterhalt, was sie ja auch gerne bekommen soll.

Für das Kind oder auch für sich selber?

Sie bekommt das Kindergeld, was wir vor einem halben Jahr umgeswitcht haben. Vorher hatte ich das bekommen weil ich Berufssoldat bin.

Das Kindergeld steht dem zu, bei dem das Kind lebt - der andere bekommt anteilig einen Abzug auf den zu leistenden Kindesunterhalt laut Düsseldorfer Tabelle (DT)

Nun fällt ja bestimmt ab dem 1.8. mein Familienzuschlag weg und ich bewege mich dann bei 1.740 Euro Netto monatlich ungefähr.

Meines Wissens behalten Beamte den Kinderzuschlag, sofern sie Unterhalt zahlen, da mag aber jemand anderes dazu sagen.

Ich muß meine Pflegeversicherung selbst bezahlen und zahle noch für mein Haus ca. 600 Euro (ohne Nebenkosten) monatlich ab, welches mir vor der Ehe schon gehörte. Meine Noch-Frau ist arbeitstätig und auch etwas nickelsüchtig.^^

Mit welchen Betrag muß ich jetzt monatlich rechnen? Sie schrieb mir 262,- Euro

Dürfte etwa hinkommen, allerdings für das Kind. Schau in die Düsseldorfer Tabelle (siehe Linkliste).

Wie weit zurück muß ich meinen Netto-Lohn ihr offenbaren damit ein Durchschnitt  zur Berechnung festgelegt werden kann?

12 Monate für Nichtselbständige.

Was passiert nach der Scheidung?

Nunja, du bist nicht mehr verheiratet?

Sorry für die vielen Fragen, aber ich bin noch jung und unerfahren mit diesen Dingen und will mich nicht ganz damit abfinden, das mein Leben jetzt quasi im A**** ist.

Deine Ausgangslage ist weit besser als bei vielen hier. Ich würde mir an deiner Stelle keine ZU großen Sorgen machen, allerdings würde ich schnellstmöglichst anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen.

Gruß, Xe


AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2006 18:37
(@knuddel)
Schon was gesagt Registriert

Moin milsaw

Ich stand vor einiger Zeit vor dem gleichen Problem wie du. Ich bin zwar kein BS nur Z12 jedoch habe ich das anders geregelt. Das Kindergeld steht zwar dem zu, bei dem das Kind lebt denoch kannst du es auch weiterhin bekommen. Ich habe mit  meiner Ex schriftlich vereinbart ihr das KG zu überweisen. Weiterhin habe ich eine Besuchsregel mit ihr ausgehandelt die über den gesetzlichen Rahmen hinausgeht und auch dieses schriftlich fixiert. (Halte ich für so kleine Kinder für dringend ratsam, denn das kind muss in der Lage sein eine vernuftige Vater/kindeziehung aufzubauen.) Ich gehe davon aus, dass ihr gemeinsames Sorgerecht habt. Mit den o.g. schriftlichen Vereinbarungen und der Sorgerechtserklärung habe ich mein Kind bei mir polizeilich mit Zweitwohnsitz gemeldet.
Für die WBV musste ich neben der erweiterten Besuchsregel und dem Meldeformular nur noch erklären, dass die sonstigen Gegebenheiten für eine Wohngemeinschaft wie Zimmer, Kleidung Spielsachen oder sanitärartikel nicht nur vorübergehend in meinem Haushalt vorhanden sind.
Ich war zwar nicht verheiratet aber wurde durch das eheähnlich Verhältnis so bezahlt. Im Klartext ich abe trotzdem den Kinderzuschlag bekommen und das Kindergeld. Und wenn du so willst hat dein Kind und deine Ex auch was davon .... Mehr Einkommen mehr Unterhalt. Wenn du das willst :question:
Knuddel


AntwortZitat
Geschrieben : 02.08.2006 18:09
(@lordi)
Rege dabei Registriert

moin,

Nun fällt ja bestimmt ab dem 1.8. mein Familienzuschlag weg

das ist so nicht ganz richtig!

der familienzuschlag für die kinder bleibt!
wenn du unterhalt zahlst, bleibt auch der familienzuschlag stufe1.

solange du nicht zum gleichen fehler gezwungen wirst wie ich.

ich habe/musste/sollte meiner ex 15000dm "abfindung" zahlen. im gegenzug verzichtete sie, auch für den fall der not, auf nachehelichen unterhalt.

dadurch viel der familienzuschlag stufe1 weg, sind ja blos 100 brutto 🙁
hätte ich mtl. unterhalt gezahlt, wäre ich innerhalb von 13j. auf 13000dm unterhalt gekommen, hätte weiterhin mtl. meinen hunni bekommen und mich gefreut.

so habe ich allerdings die gewissheit, das die gutste von mir nie wieder auch nur einen pfennig sieht! netmal wenn sie ein laster überfährt und sie bis zum lebensende an die eiserne lunge gefesselt wär!

hat auch was für sich  😉

mfg
lordi


AntwortZitat
Geschrieben : 02.08.2006 18:17